Montag, 6. April 2020

Das hat gerade jemand bei Preetzbook gefunden wegen Corona, Familie, Schleswig-Holstein

Ich übernehme das einfach mal


Ist sehr ausführlich.

Thomas Hohnsbeen Hier einmal die Ausführung vom MP Günther Landesregierung S.-H.

Vorab: Ein Besuch der Kinder mit z.B. den Eltern bei der Oma (drei+x Haushalte) ist also möglich (wenn es vertretbar ist - das müssen die einzelnen Parteien selber entscheiden)

Vorsicht länger Text....

Ministerpräsident Daniel Günther hat die Schleswig-Holsteiner aufgerufen, im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus die geltenden weitgehenden Kontaktsperren auch über Ostern einzuhalten. Viele Bürger sind aber verunsichert: Gilt das auch für Eltern, Geschwister oder Partner? Fragen und Antworten zum Besuchsrecht.

Welche Familienmitglieder aus anderen Bundesländern dürfen ihre Verwandten in SH besuchen und welche nicht? Werden Lebenspartner dabei als Familie anerkannt?

Die Kontakte zu anderen Personen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Grundsätzlich ist ein Besuch anderer Familienmitglieder (zum Beispiel Eltern, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartner) nicht untersagt. Unabhängig davon gilt aber auch für Familienbesuche die dringende Bitte, dass die Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren sind. Das gilt umso mehr, wenn Risikogruppen betroffen sind, also beispielsweise Großeltern. Jeder Besuch sollte sorgsam abgewogen werden und Besuche nach Möglichkeit auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Kann zum Beispiel eine Schwester aus Niedersachsen zu Ostern ihre Schwester in Schleswig-Holstein besuchen, und dürfen die beiden dann zusammen Ausflüge machen?

Ja, der Besuch ist erlaubt. Auch der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Ausflüge sind erlaubt, allerdings würden groß angelegte Ausflüge an die Nord- und Ostsee die Bemühungen der Landesregierung unterlaufen, die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 zu verlangsamen. Daher sind Ausflüge wie Spaziergänge möglichst auf das nähere Umfeld zu beschränken. Kontakte zu anderen Personen sind dabei ausdrücklich auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und, wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

Wie sieht es in Schleswig-Holstein mit Besuchen eines getrennt lebenden Elternteils bei seinen Kindern aus?

Auch solche Besuche sind nicht grundsätzlich verboten, sollte aber sorgsam abgewogen und möglichst auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Brauche ich einen besonderen Grund für den Besuch?

Ein besonderer Grund muss nicht zwingend nachgewiesen werden. Trotzdem sollten zwingende Gründe vorliegen.
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LG
Renate
 

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