Die hohe Dynamik der Verbreitung des Coronavirus
(SARS-CoV-2) in Deutschland in der ersten Märzhälfte hat dazu geführt,
dass Bund und Länder für die Bürgerinnen und Bürger einschneidende
Beschränkungen verfügen mussten, um die Menschen vor der Infektion zu
schützen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Der
überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die diese Maßnahmen mit
Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die für die
praktische Umsetzung der Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die
im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten, gilt unser herzlicher Dank.
Durch
die Beschränkungen haben wir erreicht, dass die
Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland abgenommen hat. Das ist eine
gute Nachricht. Gleichzeitig haben wir aber auch gelernt, dass ohne
Beschränkungen die Infektionsgeschwindigkeit sehr schnell zunimmt,
während das Verlangsamen des Geschehens sehr viel Zeit braucht und
einschneidende Maßnahmen erfordert.
Deshalb müssen wir alles tun, um die Erfolge der letzten Wochen zu sichern.
Für
die kommende Zeit ist die Leitschnur unseres Handelns, dass wir alle
Menschen in Deutschland so gut wie möglich vor der Infektion schützen
wollen. Das gilt besonders für ältere und vorerkrankte Menschen, aber
auch bei jüngeren Infizierten gibt es schwere Verläufe. Deshalb stehen
Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen überall und insbesondere dort, wo
Kontakte notwendig sind, etwa in bestimmten Arbeitsumgebungen, besonders
im Mittelpunkt.
Wir werden in kleinen
Schritten daran arbeiten, das öffentliche Leben wieder zu beginnen, den
Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Freizügigkeit zu ermöglichen und die
gestörten Wertschöpfungsketten wiederherzustellen. Dies muss jedoch gut
vorbereitet werden und in jedem Einzelfall durch Schutzmaßnahmen so
begleitet werden, dass das Entstehen neuer Infektionsketten bestmöglich
vermieden wird. Der Maßstab bleibt dabei, dass die Infektionsdynamik so
moderat bleiben muss, dass unser Gesundheitswesen jedem Infizierten die
bestmögliche Behandlung ermöglichen kann und die Zahl der schweren und
tödlichen Verläufe minimiert wird.
Wir müssen
uns alle bewusst machen, dass wir die Epidemie durch die Verlangsamung
der Infektionsketten der letzten Wochen nicht bewältigt haben, sie
dauert an. Deshalb können wir nicht zum gewohnten Leben der Zeit vor der
Epidemie zurückkehren, sondern wir müssen lernen, wie wir für eine
längere Zeit mit der Epidemie leben können.
Deshalb vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:
1.
Die gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 sowie die
begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des
Corona-Kabinetts bleiben gültig. Die daraufhin getroffenen Verfügungen
werden bis zum 3. Mai verlängert, soweit im Folgenden nicht abweichende
Festlegungen getroffen werden (Anlage 1 gibt eine orientierende
Übersicht über die fortbestehenden Maßnahmen).
2. Die wichtigste
Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten.
Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in
der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und
sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden
Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten.
Dies gilt weiterhin verbindlich und Verstöße gegen diese
Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden
sanktioniert.
3. Um zukünftig Infektionsketten schnell zu
erkennen, zielgerichtete Testungen durchzuführen, eine vollständige
Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten und die Betroffenen professionell
zu betreuen, werden in den öffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort
erhebliche zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen, mindestens ein
Team von 5 Personen pro 20.000 Einwohner. In besonders betroffenen
Gebieten sollen zusätzliche Teams der Länder eingesetzt werden und auch
die Bundeswehr wird mit geschultem Personal solche Regionen bei der
Kontaktnachverfolgung und -betreuung unterstützen. Das Ziel von Bund und
Ländern ist es, alle Infektionsketten nachzuvollziehen und möglichst
schnell zu unterbrechen. Um das Meldewesen der Fallzahlen zu optimieren
und die Zusammenarbeit der Gesundheitsdienste mit dem RKI bei der
Kontaktnachverfolgung zu verbessern, führt das Bundesverwaltungsamt
online- Schulungen durch. Zudem plant das Bundesministerium für
Gesundheit ein Förderprogramm zur technischen Aus-und Aufrüstung sowie
Schulung der lokalen Gesundheitsdienste. Um besser zu verstehen, in
welchen Zusammenhängen die Ansteckungen stattfinden und damit eine
bessere Entscheidungsgrundlage zu haben, wo kontaktbeschränkende
Maßnahmen weiter besonders erforderlich sind, soll zukünftig, wie im
Infektionsschutzgesetz auch angelegt, der mutmaßliche
Ansteckungszusammenhang möglichst vollständig erfasst werden.
4.
Zur Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen
Nachverfolgung von Kontakten ist der Einsatz von digitalem „contact
tracing“ eine zentral wichtige Maßnahme. Bund und Länder unterstützen
hierbei das Architekturkonzept des „Pan-European Privacy-Preserving
Proximity Tracing“, weil es einen gesamteuropäischen Ansatz verfolgt,
die Einhaltung der europäischen und deutschen Datenschutzregeln vorsieht
und lediglich epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei
Wochen anonymisiert auf dem Handy des Benutzers ohne die Erfassung des
Bewegungsprofils speichert. Darüber hinaus soll der Einsatz der App auf
Freiwilligkeit basieren. Sobald auf Grundlage der bereits vorgestellten
Basissoftware eine breit einsetzbare Anwendungssoftware (App) vorliegt,
wird es darauf ankommen, dass breite Teile der Bevölkerung diese
Möglichkeit nutzen, um zügig zu erfahren, dass sie Kontakt zu einer
infizierten Person hatten, damit sie schnell darauf reagieren können.
Bund und Länder werden dazu aufrufen. Ferner werden alle diejenigen, die
unabhängig davon an Tracing-Apps arbeiten, eindringlich gebeten, das
zugrundeliegende Architekturkonzept zu nutzen, damit alle Angebote
kompatibel sind. Ein Flickenteppich von nicht zusammenwirkenden Systemen
würde den Erfolg der Maßnahme zunichte machen.
5. Deutschland hat
eine hohe Testkapazität von bis zu 650.000 Tests in der Woche, um
Corona-Infektionen festzustellen (PCR-Tests). Der Bund sichert
zusätzliche Testkapazitäten für Deutschland durch den Zukauf von
Testgerät und – soweit als möglich in der aktuellen Weltmarktlage –
durch die Sicherung von Einzelkits, Reagenzien und Verbrauchsmaterial
durch dreiseitige Verträge unter Beteiligung des Bundes als
Abnahmegarant. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor zur Bekämpfung der
Epidemie besteht darin, zielgerichtet und zum richtigen Zeitpunkt zu
testen. Deshalb wird das Testgeschehen eng zwischen dem
Robert-Koch-Institut und den Gesundheitsdiensten von Ländern und
Kommunen abgestimmt, um Erkrankte schnell und sicher zu identifizieren
und umgehend die notwendige Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und
Behandlung einzuleiten.
6. Der Bund unterstützt die Länder sowie
die kassenärztlichen Vereinigungen bei der Beschaffung von medizinischer
Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen. Neben der Beschaffung,
vornehmlich im Ausland, werden auch in Deutschland unter Hochdruck
Produktionskapazitäten für die entsprechenden Produkte aufgebaut. Das
vordringliche Ziel besteht in einer Vollversorgung der Einrichtungen des
Gesundheitswesens und der Pflege mit medizinischen Schutzmasken, die
den Träger vor einer Infektion schützen. Darüberhinausgehende
Kapazitäten sollen in Bereichen des Arbeitsschutzes zum Einsatz kommen,
in denen beruflich bedingt eine Einhaltung von Kontaktabständen nicht
durchgängig gewährleistet werden kann. Für den Alltagsgebrauch gelten
hinsichtlich des Tragens von Masken im öffentlichen Raum die
Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, nach denen das Tragen
sogenannter (nicht-medizinischer) Alltagsmasken oder Community-Masken in
öffentlichen Räumen, in denen der Mindestabstand regelhaft nicht
gewährleistet werden kann (z.B. ÖPNV), das Risiko von Infektionen
reduzieren kann. Sie schützen insbesondere die Umstehenden vor dem
Auswurf von festen oder flüssigen Partikeln durch den (möglicherweise
asymptomatischen, aber infektiösen) Träger der Masken. Insofern wird den
Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung entsprechender Alltagsmasken
insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im
Einzelhandel dringend empfohlen.
7. Für vulnerable Gruppen und
insbesondere für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen
müssen nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen
Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dabei muss der
Schutz der vulnerablen Gruppen im Vordergrund stehen und die Gefahr der
Ausbreitung von Infektionen in den Einrichtungen der wesentliche
Maßstab sein. Es ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass entsprechende
Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der
Betroffenen führen dürfen. Daher soll für die jeweilige Einrichtung
unter Hinzuziehung von externem Sachverstand, insbesondere von
Fachärzten für Krankenhaushygiene, ein spezifisches Konzept entwickelt
werden und dieses im weiteren Verlauf eng im Hinblick auf das
Infektionsgeschehen im jeweiligen Umfeld weiterentwickelt und angepasst
werden.
8. Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und
Hochschulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen
Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die
Schülerbeförderungen organisiert werden können. Die Schulträger, Träger
der Beförderung und die Schulgemeinschaft werden frühestmöglich
unterrichtet. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs-
und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der
Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden
Vorbereitungen wieder stattfinden können. Ab dem 4. Mai 2020 können
prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und
qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie
berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen
ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden. Die
Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept
für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen
Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des
Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder
aufgenommen werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das
Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen
werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger sind
aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und
dauerhaft sicherzustellen. Über den jeweiligen Zeitpunkt der Aufnahme
des Unterrichts der jeweiligen Klassenstufen und der Betreuung in
Kindergärten berät die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
-chefs der Länder vor dem Hintergrund der Entwicklung der
Infektionszahlen. In der Hochschullehre können neben der Abnahme von
Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw.
Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und
Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden. Bibliotheken und Archive
können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur
Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden.
9.
Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle,
deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.
10.
Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur
Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder
öffnen:
• alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche
• sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen.
11.
Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe
unabdingbar ist, sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf
vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und
zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher
Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen.
12.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder sind sich bewusst, dass die Religionsausübung ein besonders
hohes Gut darstellt und gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten,
die diese Epidemie und ihre Folgen für viele Menschen auslöst, gelebter
Glaube Kraft und Zuversicht spendet. Nach allem, was wir jedoch über die
Rolle von Zusammenkünften bei der Verbreitung des Virus sowie über die
Ansteckungsgefahr und die schweren Verläufe bei vulnerablen Gruppen
wissen, ist es weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von
religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken. Zusammenkünfte in
Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und
Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften
sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Das Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat wird gemeinsam mit Vertretern aus dem Kreis
der Ministerpräsidenten mit den großen Religionsgemeinschaften noch in
dieser Woche das Gespräch aufnehmen, um einen möglichst einvernehmlichen
Weg vorzubesprechen.
13. Auch in der Pandemie wollen wir in
Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend
ermöglichen. Ausgenommen bleiben wirtschaftliche Aktivitäten mit
erheblichen Publikumsverkehr. Die Arbeitgeber haben eine besondere
Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen.
Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu
identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf
Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen
Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Ziel ist u.a. nicht
erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden,
allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei
erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu
minimieren. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies
umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz
zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger beraten die
Unternehmen dabei und führen Kontrollen durch. Das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales ist dazu mit den Sozialpartnern, Ländern und DGUV
im Gespräch und wird kurzfristig ein Konzept hierfür vorlegen.
14.
Vielfach ist es in den letzten Wochen unabhängig von angeordneten
Schließungen zu Produktionsproblemen und Produktionsstillstand gekommen,
weil wesentliche Komponenten nicht mehr geliefert wurden. Bund und
Länder unterstützen die Wirtschaft, gestörte internationale Lieferketten
wiederherzustellen. Dazu richten die Wirtschaftsministerien des Bundes
und der Länder Kontaktstellen für betroffene Unternehmen ein. Diese
sollen auf politischer Ebene dazu beitragen, dass die Herstellung und
Lieferung benötigter Zulieferprodukte, wo möglich, wieder reibungslos
erfolgt. Auf Seiten des Bundes wirken in dieser Kontaktstelle auch das
Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur, das für den Zoll zuständige Bundesministerium der
Finanzen und das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat mit.
15.
Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern,
bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen
und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im
Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite
Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland
werden weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische
Zwecke zur Verfügung gestellt. Für Ein- und Rückreisende wird weiter
eine zweiwöchige Quarantäne nach den Bestimmungen der zwischen Bund und
Ländern vereinbarten Musterverordnung vom 8.4.2020 angeordnet. Für den
Warenverkehr, für Pendler und andere beruflich Reisende bleibt die
Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland weiter wie
bisher grundsätzlich möglich.
16. Im weiteren Verlauf muss
berücksichtigt werden, dass die Epidemie sich in Deutschland nicht
gleichmäßig ausbreitet. Während einige Landkreise noch kaum betroffen
sind, kommt es in anderen Regionen zu Überlastungen im Gesundheitswesen
und dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Daraus folgt ein dynamisches
Infektionsgeschehen, welches die Ausbreitung des Virus in Deutschland
begünstigt. Deshalb werden Bund und Länder schnell abrufbare
Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Gebiete bereitstellen
und stimmen sich dabei zwischen den Krisenstäben von Bund und Ländern
eng ab. Wenn die deutschlandweit erzielten Erfolge in der Verlangsamung
des Infektionsgeschehens nicht gefährdet werden sollen, muss auf eine
regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg
der Infektionsrate sofort reagiert werden. Dazu gehört auch, dass die
derzeitigen, umfassenden Beschränkungen dort aufrechterhalten bzw. nach
zwischenzeitlichen Lockerungen dort sofort wieder konsequent eingeführt
werden. Darüber hinaus können auch Beschränkungen nicht erforderlicher
Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen
heraus im Einzelfall geboten sein.
17. Eine zeitnahe Immunität in
der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 ohne Impfstoff zu erreichen, ist ohne
eine Überforderung des Gesundheitswesens und des Risikos vieler
Todesfälle nicht möglich. Deshalb kommt der Impfstoffentwicklung eine
zentrale Bedeutung zu. Die Bundesregierung unterstützt deutsche
Unternehmen und internationale Organisationen dabei, die
Impfstoffentwicklung so rasch wie möglich voranzutreiben. Ein Impfstoff
ist der Schlüssel zu einer Rückkehr des normalen Alltags. Sobald ein
Impfstoff vorhanden ist, müssen auch schnellstmöglich genügend Impfdosen
für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen.
18. Neben der
Impfstoffentwicklung leistet die Forschung noch weitere wichtige
Beiträge zur Bewältigung der Pandemie. Mit Unterstützung von
Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern wird eine SARS-CoV-2-
Datenbank aufgebaut, in der stationäre Behandlungen dokumentiert und
ausgewertet werden. In Verbindung mit Studien zu verschiedenen
Medikamenten können so die besten Ansätze zur Vermeidung und Behandlung
schwerer Krankheitsverläufe gefunden werden. Mit dieser Initiative nimmt
Deutschland an der „WHO Solidarity Trial“ teil. Ein weiterer
Schwerpunkt liegt auf der Bestimmung der Immunität gegenüber SARS-CoV-2
in der Gesamtbevölkerung und bestimmten Bevölkerungsgruppen. Dazu werden
Testkapazitäten ausgebaut und Entwicklung und Optimierung der Tests
unterstützt. Erste regionale Studien haben bereits begonnen und breit
angelegte Studien sind in Planung. Diese Information fließt fortlaufend
in die Einschätzung des weiteren Pandemieverlaufs in Deutschland ein.
19.
Mit diesem Beschluss ergreifen Bund und Länder zahlreiche Maßnahmen, um
die Infektionsketten noch besser zu kontrollieren. Einige davon greifen
sofort, andere brauchen noch Zeit. Deshalb ist es richtig, regelmäßig,
etwa alle zwei Wochen die Infektionsdynamik zu kontrollieren und
insbesondere die Auslastung des Gesundheitswesens (v.a. im Bereich der
Beatmungskapazitäten) und die Leistungsfähigkeit des öffentlichen
Gesundheitsdienstes (v.a. vollständige Kontaktnachverfolgung) genau zu
betrachten. Danach ist jeweils zu entscheiden, ob und welche weiteren
Schritte ergriffen werden können. Entsprechend dieser Logik gelten die
hier beschriebenen ersten Schritte zunächst bis zum 3. Mai. Rechtzeitig
vor dem 4. Mai werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder die Entwicklung des Infektionsgeschehens
sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland gemeinsam
erneut bewerten und im Lichte der Ergebnisse weitere Maßnahmen
beschließen.
...
LG
Renate
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