Freitag, 10. April 2020

Frohe Ostertage mit Corona-Infos für alle Bundesländer

Das Wetter meint es ja gut mit uns allen

Erstmal schöne Ostertage von Jürgen und mir und genießt dieses Kaiserwetter in ganz Deutschland alle.

 Ich habe Euch mal rausgesucht, was Ihr in den einzelnen Bundesländern mit der Familie und Freunden tun dürft und was nicht.

Gemeinsam mit den Allerliebsten was essen und spazierengehen ist so gut wie überall möglich. Vorsicht natürlich geboten wie jetzt überall in dieser Krisenzeit.

https://www.focus.de/finanzen/recht/kontaktverbot-familien-besuch-ausflug-machen-was-ist-an-ostern-erlaubt-der-ueberblick_id_11864519.html

Rauskopieren geht nicht .. bitte alles im Link nachlesen, was in Eurem Bundesland gilt.



...
LG
Renate

Schleswig-Holstein

Überraschung in Schleswig-Holstein: Die Landesregierung hat die Corona-Einschränkungen als einziges Bundesland zu den Feiertagen überraschend gelockert. Die neue Verordnung gilt von 9. bis 19. April.
Familie besuchen: Bis zu zehn Familienangehörige dürfen sich zu Ostern treffen - privat sowie öffentlich. Konkret gilt das laut neuer Verordnung für Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Geschwister und in gerader Linie Verwandter.
Auch wer in einem anderen Bundesland wohnt und seine Familie in Schleswig-Holstein besucht, darf einreisen. „Unabhängig davon gilt aber auch für Reisen zu Familienbesuchen die dringende Bitte, dass diese auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren sind. Dies gilt natürlich umso mehr, wenn Risikogruppen, also ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder Raucher betroffen sind“, schreibt das Land. Gerade vor dem Hintergrund eines vermeidbaren Risikos sollte auf Familienbesuche freiwillig verzichtet und diese auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Professor Dieter Kabelitz, Infektiologe vom Institut für Immunologie am Uni-Klinikum im Kiel, zeigt sich „entsetzt" von den Lockerungen und wirft Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) vor, ein hohes Infektionsrisiko in Kauf zu nehmen. Auch die Opposition kritisiert die neuen Regeln. Hier mehr lesen.
Ausflüge: Schleswig-Holsteiner dürfen in ihrem Land noch reisen. Dabei müssen jedoch einige Regeln beachtet werden. So ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur unter folgenden Voraussetzungen gestattet:
  • alleine
  • mit einer weiteren Person, die nicht aus dem eigenen Haushalt kommt
  • mit Personen aus dem eigenen Hausstand
  • neue Verordnung: Familienangehörige dürfen bis zu einer Anzahl von zehn Personen auch öffentlich zusammenkommen
Dies gilt für alle Tätigkeiten in der Öffentlichkeit, darunter Einkaufen, Spazierengehen oder Sport.
Und seit Donnerstag ist auch sicher: Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns dürfen nun doch über Ostern Tagesausflüge zu den Ostseeinseln, zur Küste und in die Seenplatte machen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald kippte am Donnerstag überraschend in zwei Eilverfahren das von der Landesregierung verfügte Reiseverbot. Paragraf 4a der entsprechenden Verordnung sei bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt worden, teilte das Gericht mit.
Wichtig für Einreisende und Touristen: Für Touristen, Tagesausflügler und Zweitwohnungsbesitzer gibt es derzeit ein Einreiseverbot. Wer bereits in seiner Ferienwohnung ist, darf im Land bleiben. Das gilt allerdings nicht für Besitzer von Ferienwohnungen auf den Inseln und Halligen.
Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein: 0431 / 797 000 01

Schleswig-Holstein

Überraschung in Schleswig-Holstein: Die Landesregierung hat die Corona-Einschränkungen als einziges Bundesland zu den Feiertagen überraschend gelockert. Die neue Verordnung gilt von 9. bis 19. April.
Familie besuchen: Bis zu zehn Familienangehörige dürfen sich zu Ostern treffen - privat sowie öffentlich. Konkret gilt das laut neuer Verordnung für Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Geschwister und in gerader Linie Verwandter.
Auch wer in einem anderen Bundesland wohnt und seine Familie in Schleswig-Holstein besucht, darf einreisen. „Unabhängig davon gilt aber auch für Reisen zu Familienbesuchen die dringende Bitte, dass diese auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren sind. Dies gilt natürlich umso mehr, wenn Risikogruppen, also ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder Raucher betroffen sind“, schreibt das Land. Gerade vor dem Hintergrund eines vermeidbaren Risikos sollte auf Familienbesuche freiwillig verzichtet und diese auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Professor Dieter Kabelitz, Infektiologe vom Institut für Immunologie am Uni-Klinikum im Kiel, zeigt sich „entsetzt" von den Lockerungen und wirft Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) vor, ein hohes Infektionsrisiko in Kauf zu nehmen. Auch die Opposition kritisiert die neuen Regeln. Hier mehr lesen.
Ausflüge: Schleswig-Holsteiner dürfen in ihrem Land noch reisen. Dabei müssen jedoch einige Regeln beachtet werden. So ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur unter folgenden Voraussetzungen gestattet:
  • alleine
  • mit einer weiteren Person, die nicht aus dem eigenen Haushalt kommt
  • mit Personen aus dem eigenen Hausstand
  • neue Verordnung: Familienangehörige dürfen bis zu einer Anzahl von zehn Personen auch öffentlich zusammenkommen
Dies gilt für alle Tätigkeiten in der Öffentlichkeit, darunter Einkaufen, Spazierengehen oder Sport.
Und seit Donnerstag ist auch sicher: Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns dürfen nun doch über Ostern Tagesausflüge zu den Ostseeinseln, zur Küste und in die Seenplatte machen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald kippte am Donnerstag überraschend in zwei Eilverfahren das von der Landesregierung verfügte Reiseverbot. Paragraf 4a der entsprechenden Verordnung sei bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt worden, teilte das Gericht mit.
Wichtig für Einreisende und Touristen: Für Touristen, Tagesausflügler und Zweitwohnungsbesitzer gibt es derzeit ein Einreiseverbot. Wer bereits in seiner Ferienwohnung ist, darf im Land bleiben. Das gilt allerdings nicht für Besitzer von Ferienwohnungen auf den Inseln und Halligen.
Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein: 0431 / 797 000 0

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