Bin zufrieden damit, wie in unserem Bundesland entschieden wurde.
...
Die Landesregierung setzt die gemeinsamen Beschlüsse von Bund und Ländern um. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick.
"
Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Menschen in Schleswig-Holstein,
die sich seit Wochen an die Kontaktbeschränkungen und strengen Regeln
halten
", sagte Ministerpräsident Daniel Günther nach der Sitzung des
Landeskabinetts. Es sei jedoch auch weiterhin wichtig und notwendig,
diese einzuhalten. Nur dann könne es gelingen, gemeinsam und Schritt für
Schritt den jetzt eingeleiteten Weg zu Erleichterungen in ein
normaleres Leben weiter zu gehen.
Die Regelungen der jetzigen Verordnung sind vorerst bis zum 3. Mai
befristet. Das Land überprüft fortlaufend, inwieweit die neuen Regeln
noch notwendig und verhältnismäßig sind. Dabei ist es maßgeblich, den
Infektionsschutz aufrecht zu erhalten.
Weitere Geschäfte öffnen
Ab Montag dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800
Quadratmetern unter Auflagen geöffnet werden. So müssen die Läden dafür
sorgen, dass die Mindestabstände von 1,5 Metern zwischen Personen
eingehalten werden, etwa mithilfe einfacher Kunden-Leitsysteme. Zudem
darf sich pro zehn Quadratmeter nur eine Person im Laden aufhalten – in
einem 800-Quadratmeter-Geschäft also beispielsweise maximal 80 Kunden
gleichzeitig. Dabei ist entscheidend, wie viel Fläche tatsächlich zum
Verkauf von Waren genutzt wird.
Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche können diese auf
die zulässige Größe reduzieren. Dabei ist die nicht genutzte
Verkaufsfläche deutlich und sichtbar von der zulässigen Verkaufsfläche
abzugrenzen, zum Beispiel durch Stellwände. Es ist jedoch nicht erlaubt,
zusätzliche Regale in die geöffnete Verkaufsfläche zu stellen oder die
Verkaufsfläche in zwei Bereiche mit unterschiedlichen Eingängen
aufzuteilen. Darüber hinaus muss es eine Möglichkeit geben, wartende
Kunden vor dem Geschäft zu vereinzeln.
Ergänzende Regeln für den Einzelhandel
- Vorbestellte Waren können unter Auflagen unabhängig von der Geschäftsgröße abgeholt werden.
- Geschäfte
mit mehr als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche müssen mindestens eine
Kontrollkraft abstellen, die die Einhaltung der Auflagen überwacht. Ab
600 Quadratmetern Verkaufsfläche ist mindestens eine weitere
Kontrollkraft erforderlich.
- KFZ-
und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen sind nicht an die
800-Quadratmeter-Regel gebunden. Die Hygieneregeln gelten aber auch für
sie.
- Betreiber von Einkaufszentren mit mehr als zehn Geschäften
müssen dem Gesundheitsamt ein Hygiene- und Kapazitätskonzept vorlegen
und umsetzen, bevor sie öffnen dürfen.
- Die Städte und Gemeinden müssen dafür sorgen, dass sich in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen keine Menschenansammlungen bilden.
- Die Verkaufsbereiche von Dienstleistern und Handwerkern können unter entsprechenden Auflagen geöffnet werden
Restaurants bleiben weiterhin geschlossen
Restaurants, Cafés und Imbisse müssen weiterhin geschlossen bleiben,
dürfen aber weiterhin Essen zum Mitnehmen anbieten – jetzt auch ohne
Pflicht zur Vorbestellung. Daher dürfen auch nicht-ortsgebundene oder
mobile Angebote wie Bratwurststände oder Imbisswagen wieder öffnen –
sofern sie sicherstellen, dass es in der Regel keine Wartezeiten gibt
und die Wartenden mindestens 1,5 Metern Abstand halten. Der Verzehr der
Speisen im Umkreis von 100 Metern um das Lokal oder den Imbisswagen
bleibt untersagt.
Freizeitangebote starten teilweise
Sofern sie ein entsprechendes Hygienekonzept vorlegen, dürfen Tierparks,
Wildparks und Zoos wieder ihre Tore für Besucher öffnen. Auch
Bibliotheken und Archive dürfen wieder aufmachen, allerdings müssen alle
Besucher beim Betreten ihre Kontaktdaten hinterlegen. Für die
Universitätsbibliotheken entscheiden die Hochschulen über Ausnahmen für
Forschende und Lehrpersonal, sofern diese darauf angewiesen sind, um die
Lehre im Sommersemester 2020 vorzubereiten.
Grundsätzlich müssen Freizeitangebote weiterhin geschlossen bleiben.
Ausnahmen gelten ab Montag jedoch für Kinder- und Jugendtreffs: In
Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt können sie wieder öffnen,
um Ansammlungen zu verhindern oder den Kinder- und Jugendschutz zu
gewährleisten. Dabei dürfen die betreuten Gruppen maximal fünf Personen
umfassen.
Notbetreuung wird ausgeweitet
Darüber hinaus verlängert die Landesregierung die Notbetreuungsregeln in
Kitas und Schulen bis zur 6. Klasse – und erweitert diese sogar: Ab
Montag dürfen alle Alleinerziehenden die Notbetreuung in Anspruch
nehmen, ebenso Familien, bei denen nur ein Elternteil in einem Bereich
arbeitet, der zur kritischen Infrastruktur zählt.
Neue Regelungen für Krankenhäuser und Pflegeheime
Auch planbare und aufschiebbare Krankenhausbehandlungen sind unter
bestimmten Auflagen wieder möglich. Dazu zählt unter anderem, dass die
Behandlung voraussichtlich keine Intensivkapazitäten bindet, die
Patientenströme und das Personal in Hinblick auf die Behandlung von
Covid-19-Patienten und Nicht-Covid-19-Patienten sichergestellt wird und
ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist.
Wer aus einer für Nicht-Covid-19-Patienten vorgesehenen Station im
Krankenhaus zurück ins Pflegeheim kommt oder erstmalig dort aufgenommen
wird, muss in Zukunft nicht mehr in besondere Quarantäne. Dies gilt auch
- wenn der Bewohner die Einrichtung nur vorübergehend verlassen hat,
um ambulante medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen oder
- der
Bewohner die Einrichtungen nur in Begleitung des gewohnten
Pflegepersonals verlassen hat nur mit diesem Einrichtungspersonal
zielgerichtet oder intensiv Kontakt haben.
Auch bei der Aufnahme in Hospizen gelten explizite Ausnahmeregelungen
bei den Quarantänevorgaben, außerdem können einzelne Einrichtungen der
Eingliederungs- oder Gefährdetenhilfe von den Regelungen ausgenommen
werden, wenn dort keine gefährdeten Gruppen wohnen.
Weitere Informationen
Ersatzverkündung
(§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über Maßnahmen zur
Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in
Schleswig-Holstein
Erlass von Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen
...
Mehr, auch was mit den Schulen demnächst passiert usw. findet Ihr in weiteren Links auf der Seite.
LG
Renate
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