Mittwoch, 6. Juli 2016

Text meiner Klage gegen die Zwangsverrentung

Mal schauen, was draus wird


Ich kopiere Euch den Text, den ich bezüglich der mir drohenden Zwangsverrentung ans Sozialgericht Kiel geschickt habe, mal hier rein.

LG
Renate
...
Abs.: Renate Hafemann
Breslauer Straße 1 – 3, 24211 Preetz

Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a

24116 Kiel

06.07.16


Bitte, dieser Klage per einstweiliger Anordnung eine aufschiebende Wirkung zu geben, bis alles geklärt ist, damit das Jobcenter nicht anstatt mir für mich Zwangsrente beantragt, die ich als Härtefall betrachten würde

Klage gegen das Jobcenter Kreis Plön, Behler Weg 23, 24306 Plön, weil man mich trotz erheblicher Nachteile zur Beantragung von Frührente mit 63 zwingen will, was unserer Bedarfsgemeinschaft nicht zuzumuten ist - Begründung warum - BG-Nummer 13106//0004064

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor einer Weile vom Jobcenter Kreis Plön die Aufforderung erhalten, meine Rentenunterlagen einzureichen, sonst würde man mir wegen mangelnder Mitwirkung die Leistungen streichen. Also habe ich diese Unterlagen zunächst ordnungsgemäß eingereicht.

In der Zwischenzeit fand ich zunächst im Internet einen Hinweis, es hätte keinen Sinn, sich dagegen zu wehren, obwohl das für meinen Mann und mich eine große soziale Härte darstellen würde, was ich gleich näher erklären werde.

Dann fand ich, als diese Unterlagen schon unterwegs wagen, im Internet folgende dpa-Meldung, die darauf hindeutet, dass unsere Regierung diese Vorgehensweise der Jobcenter inzwischen gekippt haben könnte. Diesen Text möchte ich zitieren und das Sozialgericht zunächst fragen, was darunter zu verstehen ist und ob das bedeutet, dass ich mich jetzt weigern kann, weitere Unterlagen nachzureichen und auch, überhaupt selbst Rente zu beantragen.

  • 16. Juni 2016 18.50 Soziales -
Frühere Rente bei Hartz-IV-Beziehern: Koalition stoppt Verschärfung

Direkt aus dem dpa-Newskanal
Berlin (dpa) - Die Koalition hat Gesetzespläne für mehr vorzeitige Verrentungen von Hartz-IV-Empfängern gekippt. Es werde gesetzlich klargestellt, dass Betroffene nicht dafür bestraft werden, wenn sie dem Jobcenter dafür nötige Unterlagen verweigern, teilte der CDU-Sozialexperte Karl Schiewerling mit. «Daher wird es auch nicht vermehrt zu Renten mit Abschlägen kommen.» Nach Schätzungen werden jährlich tausende Hartz-IV-Empfänger aufgefordert, vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen, obwohl sie dabei Abschläge hinnehmen müssen.


Nun dazu, warum ich denke, dass es für meinen Mann und mich nicht zumutbar ist, wenn man mich oder später vielleicht sogar uns beide dazu zwingen will, schon mit 63 unter Abschlägen, die unsere sowieso viel zu niedrige normale Altersrente noch mehr kürzen werden, vorzeitig in Rente zu gehen, nur weil wir mit unserer jetzigen Tätigkeit nicht so viel verdienen, um pro Person auf mehr als 400 Euro im Monat zu kommen.
Ich gehe davon aus, dass ich mit dieser Rente unter den mir jetzt zustehenden ALG-II-Satz rutschen werde, denn es gehen ja noch ein paar Abzüge vom Brutto runter. Selbst wenn das nicht ganz der Fall sein sollte, muss ich diese Rente zu 100 % abgeben, denn sie wird ja wiederum in unserer Bedarfsgemeinschaft als Einkommen angerechnet und ich weiß nicht einmal sicher, ob ich dann, weil ich selbst ja keine ALG-II-Ansprüche mehr habe, von meinem Verdienst noch dort Freibeträge behalten darf oder nicht, was jetzt, weil ich ja arbeite und Geld verdiene, noch der Fall ist.
Mein Mann hat später einen noch geringeren Rentenanspruch als ich selbst und liegt definitiv auf jeden Fall später unter dem Sozialhilfesatz.
Mit etwas Glück könnten wir beide zusammen, wenn man uns später im normalen Rentenalter in Rente gehen lässt, also mich mit ca. 65 ½ und meinen Mann dann später mit ca. 66 ½ so eben und eben über der Grundsicherung im Alter liegen und alleine zurecht kommen.
Hinzu kommt, dass man auf das Einkommen unserer Kinder zurückgreifen würde, wenn man uns in Frührente zwingt beziehungsweise jetzt mich. Schon als ich bei der Beerdigung meiner Mutter dafür Sozialhilfe beantragen musste, bin ich in dieser Familie von meinen Schwiegerkindern aufs Übelste angegriffen worden und die Beziehung zu einigen meiner Kinder ist seitdem komplett abgebrochen. Ich möchte das nicht wieder erleben oder gar Schlimmeres, nämlich dass die anderen mich auch nicht mehr besuchen kommen, was schon jetzt nur noch selten der Fall ist.

Außerdem bin ich nicht arbeitslos und mein Mann ist es auch nicht. Wir sind nur alt und aus dem Beruf raus und verdienen nicht viel mit der Tätigkeit, die wir momentan ausüben.
Ich persönlich bin nicht mehr gesund und wäre kaum in der Lage, überhaupt noch etwas anderes zu machen als die zur Zeit ausgeübte Tätigkeit.
Ich bin aber wiederum auch nicht vollkommen arbeitsunfähig.
Es liegt bei mir über den Amtsarzt Plön ein Gutachten vor, das aussagt, dass ich aufgrund eines angeborenen Herzklappenfehlers und dem Lipödem heute eine Rechtsherzinsuffizienz habe, die nicht mehr besser werden wird, sondern mit zunehmendem Alter schlimmer.
Bei meinem Mann ist es ähnlich, der hat die Scheuermannsche Krankheit, ein Rückenleiden, dass auch mit zunehmendem Alter schlimmer wird.
Ich persönlich kann nur noch maximal 3 bis 4 Stunden am Tag leichte Büroarbeiten machen, die mir erlauben, im Wechsel zwischen stehen, laufen und sitzen zu arbeiten. Ich darf keine Treppen mehr steigen, nicht schwer heben usw.
Ich arbeite zu Hause freiberuflich als Werbetexterin in einem Content-Portal. Ich mache das durchaus so lange, wie ich arbeiten darf und komme sehr wohl auf meine 15 bis 20 Wochenstunden. Ein sogenannter Crowdworker verdient aber nunmal nicht allzu viel. Ich übe diese Tätigkeit gemeinsam mit meinem Mann im Team aus, der seit Jahren eine Tätigkeit als CTA sucht oder auch etwas Vergleichbares, aber auch aus Alters- und Krankheitsgründen nicht mehr finden kann und deshalb einfach mit in mein Texter-Team eingestiegen ist, um nicht gar nichts zu tun.
Wir finden es nicht richtig, uns dafür zu bestrafen, dass wir alt und aus dem Beruf raus sind und auch beide nicht mehr kerngesund, was im Alter nun einmal oft so ist.
Wir möchten weder unseren Kindern auf der Tasche liegen und so den letzten Kontakt zu ihnen verlieren noch möchten wir im Alter noch ärmer sein als wir es aufgrund der sowieso schon sehr niedrigen Rente, die wir beide zu erwarten haben, schon jetzt sein werden.

Abschließend beziehe ich mich zusätzlich zu diesen Ausführungen dazu, dass ich uns als Härtefall betrachte, weil bei uns beiden die Rente sowieso schon so niedrig ist, dass uns eine Frührente mit Abschlägen später unter den Sozialhilfesatz brächte, was sonst mit etwas Glück nicht der Fall wäre, auf folgendes:


Ich möchte nämlich noch einmal auf die dpa-Meldung hinweisen und fragen, ob das keine Zeitungsente ist, sondern der Realität entspricht.
Sollte das so sein, dann möchte ich darum bitten, dem Jobcenter Plön gerichtlich zu untersagen, mich zum Einreichen der Rente zu zwingen oder selbst an meiner Stelle Rente für mich zu beantragen, bevor das Sozialgericht abschließend geklärt hat, ob ich aufgrund des Härtefalls überhaupt Frührente beantragen muss.
Danke im voraus für eine umfassende Bearbeitung.
PS: Meine letzten vollständigen Rentenunterlagen liegen im Original dem Jobcenter vor und zur Zeit nicht mir. Ich kann Ihnen deshalb momentan keine genauen Zahlen nennen. Das müsste das Jobcenter tun.


Mit freundlichen Grüßen

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