Das wäre ja nicht böse gemeint gewesen und sie verstehen unsere Empörung gar nicht und so
Es geht um die in diesem Link hier gemachte Dienstaufsichtsbeschwerde:
Heute waren wir schon wieder da, um was nachzureichen, obwohl unser Sachbearbeiter dann bei dem Termin gesagt hatte, es wäre alles super . .wieder tagelang Arbeit gehabt und gesucht und mit null Verständnis dafür, warum man uns das antut. Haben daraufhin auch mal an die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten geschrieben.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde, die man im Link oben nachlesen kann, haben wir deshalb rausgeschickt, weil wir die abschließende EKS bis Ende November 19 mit dem zuständigen Sachbearbeiter besprechen sollten und bereits Mitte November einen gelben Brief mit Zustellungsvermerk der Post bekommen haben, wenn wir nicht bis Ende Januar alles fertig hätten, würde man sämtliche Zahlungen für diesen Zeitraum von uns zurückfordern können.
Aber angeblich war das ja weder unhöflich noch böse gemeint, so der Tenor der Antwort, die wir nun bekommen haben.
Sie haben doch nur die Auflage vom Gesetzgeber, einen rechtzeitig auf die Rechtsfolgen hinzuweisen, die uns erwarten könnten und wollen uns doch nur vor negativen Folgen bewahren .. und ihre Mitarbeiter hätten deshalb die Anweisung, einem rechtzeitig Bescheid zu sagen. Nun ja.
Er nennt noch nen Paragraphen. Ich such den mal raus.
§ 41 Abs. 3 SGB II
Mal schauen, was da so drin steht.
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)
§ 41 Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum
(1) Anspruch auf
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden
Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die
Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig
erbracht.
(2) Berechnungen werden auf zwei
Dezimalstellen durchgeführt, wenn nichts Abweichendes bestimmt ist. Bei
einer auf Dezimalstellen durchgeführten Berechnung wird die letzte
Dezimalstelle um eins erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle
eine der Ziffern 5 bis 9 ergeben würde.
(3)
Über den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist
in der Regel für ein Jahr zu entscheiden (Bewilligungszeitraum). Der
Bewilligungszeitraum soll insbesondere in den Fällen regelmäßig auf
sechs Monate verkürzt werden, in denen
- 1.
- über den Leistungsanspruch vorläufig entschieden wird (§ 41a) oder
- 2.
- die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind.
Ist aus diesem Link hier:
Da schauen wir doch nochmal bei § 41a nach, denn hier lese ich definitiv nicht raus, dass man nun nur weil was vorläufig entschieden wird, einem selbst bei einem geringen, und zwar regelmäßig seit Jahren geringen Nebenverdienst, rückwirkend einfach sämtliche Leistungen streichen kann, selbst wenn man mal nicht rechtzeitig einreichen sollte, was man da verdient hat.
Das ist zwar ellenlang .. aber da steht nirgends drin, in welchem Zeitraum genau man nun diese abschließenden Angaben einreichen muss. Da steht zwar was von Fristsetzung drin und dann man dann Ärger kriegen kann .. aber da steht definitiv nicht drin, dass einem dann von einer anderen Seite des Jobcenters eine neue Frist gesetzt werden kann, wenn man schon einen Sachbearbeiter hat und sich da an die mit dem abgemachte Frist ja hält.
Aber nun ja ... ich fasse das als ne Art Entschuldigung oder zumindest Erklärung auf, wenn er schreibt, er bittet um Verständnis.
Auch wenn ich dafür keins habe ...ganz einfach deshalb, weil wir bisher noch nie so kurzfristig und schon gar nicht gleich mit ner Zustellungsurkunde so ein Schreiben bekommen und uns ja immer an die mündlich abgemachten Fristen gehalten haben, zumal die wissen, wir verdienen doch gar nicht viel.
LG
Renate
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