Sonntag, 29. Dezember 2019

Über unzumutbare Jobangebote durch das Jobcenter

Von der Seite gegen Hartz

Also in dem Link unten findet Ihr Infos über Jobs, die Ihr nicht annehmen müsst, auch wenn das Jobcenter Euch so ein Jobangebot zuschicken sollte.

Ich fasse mal davon das Wichtigste kurz zusammen:

Also wer ein Kind unter 3 Jahren hat, muss gar nicht arbeiten. Die Betreuung des Kindes hat Vorrang, egal was der Fallmanager dazu sagt.

Wenn beide Eltern da sind, muss einer dem Jobcenter zur Verfügung stehen, aber nicht beide. Die Eltern können selbst entscheiden, wer auf das Kind unter 3 Jahren achten möchte und wer nicht.

Auch wenn ein Kind über 3 Jahre alt ist, muss man nicht zwingend jeden Job annehmen. Auch da nur dann, wenn man nicht selbst dafür gebraucht wird, auf dieses Kind aufzupassen, also kein Partner das machen kann oder eine dritte Person vorhanden ist.

Man muss auch nicht zu einem Dumpinglohn arbeiten. Ein Dumpinglohn ist es dann, wenn weniger als 2/3 des üblichen Tariflohns gezahlt wird.

Auch Tätigkeiten, die gegen irgendein Recht verstoßen, womit man sich strafbar machen würde, muss man natürllich nicht ausüben.

Auch die Pflege von Angehörigen muss mit dem Job oder der Familie vereinbar sein ... hier sind noch die alten Pflegestufen im Link unten genannt. Die sind veraltet, es gibt jetzt ein anderes Pflegesetz mit 5 Pflegegraden und Demenz wurde integriert als besonders wichtiger Grund, da zu sein. Das heißt, das muss passen. Niemand ist gezwungen, einen Pflegefall, der nicht mehr alleine bleiben kann, alleine zu lassen und ob das jemand anders aus der Familie übernehmen kann, muss auch passen.

Jede Form von Ausbildung oder Schule darf man weitermachen und muss sowas nicht abbbrechen, um irgendeinen Job auszuüben oder an einer Maßnahme teilzunehmen.

Selbst ein Freiwilligendienst muss nicht abgebrochen werden, man darf das weitermachen.

Keiner kann zur Prostitution oder was in der Art gezwungen werden, nichtmal dann, wenn man mal vorher sowas gemacht hat.

Man muss auch nicht nochmal für eine Firma arbeiten, bei der mal mal nachweislich aus einem wichtigen Grund gekündigt hat und das auch durfte.

Man muss auch keinen Job annehmen, bei dem eine bestimmte Religionszugehörigkeit gefordert wird oder etwas Vergleichbares, die der eigenen Religion oder Einstellung widerspricht.

Wenn einen die Annahme der Arbeit mehr kostet als sie an Einnahmen einbringt, muss man das auch nicht machen. Ich denke da an Jobs, wo man mehr Fahrkosten hat als man verdient, weil außerhalb.

Niemand muss sich als Versuchsperson, Organspender, Stripteasetänzerin oder irgendwas anderes sexuell Anstößiges zur Verfügung stellen, nur um Geld zu verdienen.

Ein Umzug ist nur dann zumutbar, wenn er die Situation der Familie verbessert und nicht noch verschlechtert.

Man muss für einen Job zumindest ungefähr geeignet sein, auch wenn man ihn nicht gelernt hat. Da also auch aufpassen.

Jetzt kommen Pendelzeiten zur Arbeit und zurück .. also beide Strecken, hin und zurück.

Bis zu 2 Stunden sind bei 6-Stunden-Jobs und weniger zumutbar.

Bei mehr als 6 Stunden sind 2,5 Stunden Pendelzeiten zumutbar.

Und auch bei den Pendelzeiten bei Teilzeitjobs darf das nicht vollkommen unverhältnismäßig zur Tätigkeit sein.

Wichtig bei den Penselzeiten: Es gilt die Gesamtwegezeit ... dazu gehört alles, der Fußweg zu öffentlichen Verkehrsmitteln, falls man welche nutzt und auch die Wartezeit an den Haltestellen und der Weg von der Haltestelle zum Arbeitsplatz.

1-Euro-Jobs muss man nur dann machen, wenn es wirklich erforderlich ist, um überhaupt wieder ins Berufsleben eingegliedert zu werden, sonst nicht.

Man muss für einen 1-Euro-Job nicht seinen Job aufgeben, auch dann nicht, wenn es nur ein Nebenjob ist.

Es ist unzulässig, die Teilnahme an einer Maßnahme zu fordern, wenn man dafür seinen Job aufgeben muss. Das gilt auch für einen Nebenjob.

Ansonsten mal unten reinlesen.


 LG
Renate

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