Sonntag, 22. Dezember 2019

Wenn man im Ausland seinen Job aufgibt, um nach Deutschland zu ziehen

Ein Urteil, das man kennen sollte


Es geht um ein Paar, das von Polen zu seinen Kindern gezogen ist, also hierher nach Deutschland und dann erstmal ALG II brauchte. Das Jobcenter wollte den Kündigungsgrund nicht anerkennen.

Das Paar hat in 2. Instanz gewonnen, aber erst vorm Landessozialgericht.

Mehr könnt Ihr bei Sozialberatung Kiel darüber nachlesen.


LG
Renate

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