Sonntag, 13. September 2020

So gehen Jens Spahn und sein Ehemann gegen unangenehme Berichterstattung von Zeitungen vor

 Die "Junge Welt" wurde gleich verklagt

Hier deren Bericht, wie Jens Spahn und sein Ehemann versuchen, das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Berichterstattung von Zeitungen zu unterbinden, das im Grundgesetz dieses Staates verankert ist.

Quelle:

https://www.jungewelt.de/artikel/386226.gegenddarstellung-spahn-gegen-jw.html?fbclid=IwAR1P_ums6i7PpnuS5H0-Q43Tab4ptEmY6ZlyjKsMpTtQYWyMkSWZEKTIC2o

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gefallen wahrscheinlich so manche Artikel in der jungen Welt nicht. Aber in dieser Woche forderten er und sein Ehemann, der Journalist und Burda-Cheflobbyist Daniel Funke, von dieser Zeitung erstmals unverzügliche Textlöschungen und die Abgabe von Unterlassungserklärungen – wegen angeblich unzulässiger Berichterstattung. Bei Nichtbefolgen drohen sie mit weiteren juristischen Schritten. Dabei bestreiten die Herren nicht, dass die angegriffenen jW-Beiträge der Wahrheit entsprechen.

Am 19. August berichtete unser Autor Ralf Wurzbacher, dass der Minister Millionen von Versichertendaten der Gesundheitsindustrie zur Verfügung stellt. Gleichzeitig wurde gemeldet, dass sich Spahn und Funke für über vier Millionen Euro eine Villa in Berlin gekauft haben. Peinlich für den Bundesgesundheitsminister, bemerkte der jW-Autor, aber das werde dann doch wieder »als Privatsache abgetan«, während Villenbesitzer Spahn keinerlei Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte von 73 Millionen Versicherten genommen habe. Im zweiten angegriffenen Beitrag kommentierte unser Autor Daniel Behruzi den Umstand, dass die vollmundig angekündigten Coronaprämien in Wahrheit nicht einmal ein Viertel aller Pflegekräfte erhalten wird: »Für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der sich kürzlich für schlappe vier Millionen Euro eine Villa in Berlin-Dahlem zulegte, ist das offenbar kein Problem.«

 

Mit diesen Texten seien ihre Persönlichkeitsrechte verletzt worden, meinen Spahn und Funke. Der Kaufpreis der Villa sei mit abstrakten Vermutungen zu umschreiben und dürfe nicht konkret benannt werden, heißt es im Schreiben ihrer Anwälte. Die jW-Berichterstattung würde nur die Neugier der Leser bedienen und allenfalls eine Neiddebatte auslösen. Ein öffentliches Berichterstattungsinteresse bestünde nicht.

Redaktion und Verlag verteidigen hingegen das Interesse der Leserinnen und Leser an präzisen Informationen und freier Kommentierung. Das Vorgehen von Spahn und Funke ist der Versuch, unangenehme Berichterstattung und Kommentierung zu verhindern und Journalisten einzuschüchtern. Deshalb wird der Versuch, der Tageszeitung junge Welt einen Maulkorb zu verpassen, auch mit juristischen Mitteln zurückgewiesen.

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LG

Renate

 

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