Sonntag, 29. November 2020

Corona-Beschlüsse in Schleswig-Holstein .. bei uns alles etwas anders als sonst

 Ich verlinke dazu mal die beiden letzten Berichte der Landesregierung

https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/IV/201127_regierungserklaerung_schluessel.html

...

 

"Wir sind der Schlüssel"

 27.11.2020
 
 In seiner Regierungserklärung hat Ministerpräsident Günther den Fahrplan für die nächsten Wochen skizziert und an die Bürger:innen appelliert.
 
 

Das konsequente Vorgehen Schleswig-Holsteins im Kampf gegen das Coronavirus zahlt sich aus: Mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 steht der echte Norden im Bundesvergleich besonders gut da. Das war eine der Botschaften aus der Regierungserklärung, die Ministerpräsident Daniel Günther am Freitag im Landtag gehalten hat. Die vergleichsweise positiven Zahlen seien allerdings kein Grund, sich jetzt zurückzulehnen: "Was uns gemeinsam wichtig ist, dass wir jetzt nicht lockern, nur um kurz darauf wieder Einschränkungen zu machen", sagte Günther und appellierte an die Abgeordneten, den konsequenten Kurs auch weiterhin zu unterstützen.

Finanzgrundlage für Krankenhäuser

Die Verhandlungen mit den Regierungschefs der Bundesländer und der Kanzlerin hätten zu gemischten Ergebnissen geführt, erklärte Günther. Positiv sei, dass der Bund angekündigt habe, den Dezember als Referenzmonat für die sogenannten "Novemberhilfen" anzuerkennen. Dies sei insbesondere für die Schausteller wichtig, denen jetzt durch abgesagte Weihnachtsmärkte eine wichtige Einnahmequelle fehle.

Es gebe jedoch auch Anlass zur Kritik, sagte Günther. Bisher zahlt der Bund Geld für freigehaltene Intensivbetten an Krankenhäuser, sogenannte Freihaltepauschalen – allerdings erst, wenn in einer Region der Sieben-Tage-Wert an Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner über 70 liegt. Die derzeitige Regelung sei nicht akzeptabel, weil sie Krankenhäuser in Regionen mit niedrigen Infektionszahlen benachteilige. Schleswig-Holstein werde weiter dafür kämpfen, das bestehende Regelwerk auf einen Inzidenzwert von 50 anzupassen, kündigte der Ministerpräsident an.

Solidarisch durch die Krise

In den kommenden Wochen sei Planungssicherheit das A und O, betonte Günther. Deshalb sei es ihm auch wichtig, ehrlich zu den Restaurantbetreibern zu sein. Nach den derzeitigen Erkenntnissen sei es nicht absehbar, dass die Gastronomiebetriebe an den Weihnachtstagen sowie zum Jahreswechsel wieder öffnen könnten. Jetzt sei der Moment gekommen, an dem die Bevölkerung Solidarität mit diesen Unternehmen zeigen könne: "Nutzen Sie vielleicht einmal mehr als sonst Außer-Haus-Services und machen Sie auch andere darauf aufmerksam. Setzen Sie ein sichtbares Zeichen!" Dasselbe gelte auch für Sportvereine, erklärte der Ministerpräsident. "Kehren Sie den Vereinen nicht den Rücken, bleiben Sie dabei!"

Keine Einschränkungen im Einzelhandel

Gleichzeitig machten es die Infektionszahlen aber auch möglich, kleinere Lockerungen zu beschließen, sagte der Regierungschef. So dürften künftig wieder sogenannte "körpernahe Dienstleistungen" wie Kosmetik oder Nagelpflege angeboten werden. Auch dürfen die Tierparks, Zoos und Wildtiergehege wieder öffnen.

Auch im Einzelhandel sehe die Landesregierung keinen Grund, die derzeitigen Regeln zu verschärfen, sagte Günther. Deshalb werde sich Schleswig-Holstein nicht an der bundesweit geplanten Kundenbeschränkung für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern beteiligen. Es sei richtig, weiterhin das regionale Infektionsgeschehen in den Blick zu nehmen und die Regelungen entsprechend anzupassen.

Weihnachtsfest mit Verantwortung

Die Landesregierung werde sich ebenfalls nicht an die von Bund und Ländern getroffenen Verabredung halten, die Kontaktbeschränkungen zu Weihnachten und Silvester zu lockern. "Unsere Virologen sind sich einig: Corona macht an Feiertagen keine Ausnahme", sagte er. Es sei das oberste Ziel, einen Anstieg der Infektionszahlen nach Weihnachten zu verhindern. Deshalb bleibe es im echten Norden bei der Regelung, im öffentlichen Raum nur Treffen von maximal zehn Personen aus zwei Haushalten zu gestatten. Im privaten Raum gelte die Beschränkung auf zwei Haushalte zwar nicht, sagte Günther, er bitte die Bevölkerung jedoch, sich gerade auch an den Feiertagen daran zu halten.

Gleichzeitig wolle die Landesregierung auch Familienbesuche im kleinen Rahmen ermöglichen, betonte der Ministerpräsident. Deshalb dürften Hotels in der Zeit vom 23. bis zum 27. Dezember bis zu zwei Übernachtungen aus familiären Gründen anbieten. Das Land werde den Bürger:innen und Betrieben nicht hinterherspionieren, ob alle Regeln eingehalten würden. Vielmehr setze er auf das Verantwortungsbewusstsein der Menschen, sagte Günther und appellierte: "Wir brauchen Solidarität auch über Neujahr und Weihnachten. Wenn wir alle begreifen, dass wir gemeinsam der Schlüssel sind, können wir diese Krise gemeinsam gut bewältigen."

Hoffnungsfrohes Signal

Wenn sich alle in den kommenden Wochen diszipliniert an die Regeln hielten, könnten im neuen Jahr wieder weitere Lockerungen möglich werden, sagte der Regierungschef. Es gebe mittlerweile eine Aussicht auf einen Impfstoff, schon jetzt baue die Landesregierung mit Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigung, der Bundeswehr und weiteren Akteuren 29 Impfzentren im ganzen Land auf. "Das ist ein hoffnungsfrohes Signal, das uns Mut macht", betonte Günther und dankte allen Beteiligten für ihren Einsatz.

Die neuen Regelungen werden derzeit erarbeitet und treten am Montag in Kraft.

Video: Ministerpräsident Günther zu den neuen Regelungen

...

...
 

Neue Regeln ab Montag

  29.11.2020
 
 Land passt Corona-Bekämpfungsverordnung an: Kosmetikstudios und Wildparks dürfen wieder öffnen, Kontaktbeschränkungen bleiben.
 
 

Aufgrund der aktuellen Infektionslage und nach den Gesprächen der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch hat das Landeskabinett am Sonntag eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Schleswig-Holstein verzeichnet im Gegensatz zum Bundesdurchschnitt vergleichsweise niedrige Infektionszahlen und setzt daher nicht alle Punkte der Beschlüsse der Bund-Länder-Gespräche um. Die Maskenpflicht wird ausgeweitet.

Ministerpräsident Daniel Günther bedankte sich bei allen Schleswig-Holsteiner:innen, die mit ihrem disziplinierten Verhalten seit Monaten dazu beitrügen, dass die Corona-Pandemie in Schleswig-Holstein beherrschbar bleibe. "Das ist auch weiterhin der Schlüssel, mit dem wir diese Herausforderung meistern werden. Wir sind jetzt an einem Punkt, an dem wir alle wieder etwas mehr Zuversicht und Optimismus haben können. Jeder von uns kann dafür etwas tun, diese Krise zu meistern."

"Kein Grund zur Sorglosigkeit"

Die Landesregierung habe früh sehr einschneidende Regelungen beschlossen, um das Infektionsgeschehen zu bremsen und die Bürger:innen zu schützen. Dies zeige nun Wirkung, erklärte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg. "In Schleswig-Holstein wird aufgrund der guten Ausgangslage deshalb an den grundsätzlichen Regelungen festgehalten – in einigen wenigen Bereichen können wir sogar vorsichtig wieder öffnen, in anderen Bereichen gibt es zusätzliche Maßnahmen. Nach wie vor besteht kein Grund zur Sorglosigkeit – Kontaktbeschränkungen, das Vermeiden von Menschenansammlungen, Hygieneregeln und die Maskenpflicht bleiben auch heute die effektivsten Mittel", appellierte Garg. Die Arbeitsfähigkeit der Gesundheitsämter, der Ärzt:innen und Pfleger:innen müsse stets gewährleistet sein.

Kontaktbeschränkungen bleiben bei 10 Personen

Schleswig-Holstein behält die derzeit gültigen Kontaktbeschränkungen bei: Im öffentlichen Raum dürfen sich auch weiterhin maximal zehn Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Auch im privaten Raum bleibt die maximale Anzahl an Personen, die sich treffen dürfen bei zehn. Wichtig ist nach wie vor, Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum reduzieren.

Diese Regelungen sind neu

Körpernahe Dienstleistungen wie in Nagel-, Kosmetik- sowie Massagestudios dürfen – unter Hygieneauflagen – wieder angeboten werden. Außerdem dürfen die Außenbereiche von Tierparks, Zoos, und Wildparks und ähnlichen Einrichtungen – unter Hygieneauflagen – wieder öffnen.

Maskenpflicht wird ausgeweitet

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird räumlich ausgeweitet. Diese gilt nun zusätzlich nach Ausweisung durch die kommunalen Behörden auch in Bahnhöfen sowie an Bahnhofsvorplätzen und Haltestellen.

Außerdem muss nun auch in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Berufs- und Kundenverkehrs zugänglich sind, sowie grundsätzlich am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen eine Mund-nasen-Bedeckung getragen werden.
Ausnahmen hierzu gelten:

  • am festen Steh- oder Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten oder die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird;
  • bei schweren körperlichen Tätigkeiten;
  • wenn Kontakte nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts erfolgen;
  • bei der Nahrungsaufnahme;
  • wenn dies aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls unzumutbar ist;
  • im Rahmen gerichtlicher Verhandlungen und Anhörungen.

Regionale Sonderregelungen bei hohen Infektionszahlen

In den Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Infektionszahlen im schleswig-holsteinischen Vergleich überdurchschnittlich hoch sind, werden regional verschärfte Regelungen in Kraft treten. Sie werden zwischen der Landesregierung und den Kreis-/oder Stadtverwaltungen abgestimmt und per Allgemeinverfügung vom Kreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt verkündet. Regional verschärfte Regelungen sind bisher für den Kreis Pinneberg und die Landeshauptstadt Kiel in Vorbereitung beziehungsweise Umsetzung.

 Die neue Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 30. November 2020 in Kraft und gilt bis zum 20. Dezember 2020.

...

LG

Renate

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen