Mittwoch, 18. November 2020

Warum sich Schleswig-Holstein beim neuen Infektionsschutzgesetz der Stimme enthalten hat

 Hier mal die Argumente, die ich beim NDR darüber fand

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/coronavirus/Neues-Infektionsschutzgesetz-SH-will-sich-enthalten,infektionsschutzgesetz104.html 

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Neues Infektionsschutzgesetz: SH enthält sich

Stand: 18.11.2020 15:27 Uhr

Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes ist heute im Schnellverfahren durch Bundestag und Bundesrat gegangen. Schleswig-Holstein hat sich bei der Abstimmung enthalten.

Die FDP kritisierte die Gesetzesänderung. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Oliver Kumbartzky, bemängelte, dass die große Koalition in Berlin nicht auf die Opposition zugegangen sei. Seiner Ansicht nach sollte das Gesetz "durchgepeitscht" werden. Laut Koalitionsvertrag enthält sich das Land im Bundesrat, wenn die Regierungspartner unterschiedlicher Meinung sind.

Grüne befürchten "schwierige Außenwirkung"

Die Fraktionschefin der Grünen, Eka von Kalben, bedauert das in diesem Fall: "Ich glaube es wäre gut, jetzt ein Zeichen zu setzen, bei aller Kritik am Bundesinfektionsschutzgesetz. Auch wir Grünen haben Kritik." Sie fürchtet, dass eine Enthaltung eine schwierige Außenwirkung haben könnte. Denn es käme darauf an, deutliche Signale zu setzen, dass die Parlamente handlungsfähig sind und dass die Corona-Maßnahmen auf rechtlich sichere Füße gestellt werden.

 

Günther hatte für Neufassung geworben

Noch am Vormittag hatte der schleswig-holsteinische Regierungschef Daniel Günther (CDU) für die geplante Neufassung des Infektionsschutzgesetzes geworben. "Ich glaube, in diesen Zeiten ist es folgerichtig, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt. Auf dieser Grundlage können wir Länder dann auch entsprechend handeln", sagte er NDR Schleswig-Holstein. Die Länder hätten mit der gesetzlichen Neuregelung "einen Instrumentenkasten in der Hand, der es ihnen ermöglicht, individuell und bezogen auf die Lage vor Ort zu reagieren". Zurzeit werde viel mit Verordnungen gearbeitet und es gebe viele Gerichtsverfahren, so Günther, und da sei es leichter, wenn es einen bundesweit einheitlichen Maßstab gebe. "Wofür wir uns immer eingesetzt haben, ist, dass es zwar einen bundeseinheitlichen Maßstab gibt, aber anhand des Infektionsgeschehens auch in den Ländern und Regionen verantwortliche Entscheidungen getroffen werden können", betonte er.

Mehrheit stimmte für das neue Gesetz

Heute Nachmittag hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt. In der Länderkammer erhielt das Gesetz 49 von 69 Stimmen. Noch heute soll das neue Gesetz von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterschrieben werden, damit es morgen in Kraft treten kann. In der Neufassung werden Einschränkungen wie Restaurantschließungen oder Kontaktauflagen explizit aufgelistet.  Zudem gibt es Regelungen zu Testungen sowie den künftigen Impfungen.

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LG

Renate

 

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