Sonntag, 7. Juni 2020

Diese meine Meinung wird Maskenfanatiker jetzt vielleicht wütend machen

Trotzdem muss ich das mal loswerden


 Weder mein Mann noch ich gehören zu den Maskenfanatikern, und das hat durchaus Gründe, die in Information über die Dinger und eigene Überlegungen, ob das überhaupt Sinn macht und nicht sogar schaden, zu tun.

Wir haben auch recht viele Freunde, die das ganz genauso sehen.

Keiner von uns oder davon gehört zu den Menschen, die nun rechtsradikal sind oder an Verschwörungstheorien à la " Bill Gates hat Corona erfunden, um die Welt zu beherrschen und Merkel gehört dazu" glaubt.
 Ich lese laufend alles mögliche, was neu bei Corona geschrieben wird, mein Mann tut das auch und natürlich unterhalten wir uns darüber.

Es wird immer klarer, dass es Aerosole sind, durch die sich Menschen anstecken und dagegen helfen Masken gar nicht.

Die könnten .. aber nur wenn sie von allen zu 100 % ordnungsgemäß benutzt werden .. vielleicht gegen Tröpfchen-Infektionen ein wenig schützen .. andere, nicht einen selbst .. ich bin nicht so doof, dass ich nicht auch das wüsste .. aber die schaden, wenn sie falsch angewendet werden.
Und zwar schaden sie dann sowohl einem selbst als auch den anderen.

Und da diese Dinger kaum jemand ordnungsgemäß anwendet .. denn dazu muss man nur seine Augen benutzen, um das zu erkennen ...schaden die und nutzen niemand.

Weshalb unsere Regierung diese Dinger nach wie vor vorschreibt, begreife ich deshalb nicht und mein Mann tut es genauso wenig.

Dabei interessiert es mich nicht die Bohne, ob es weltweit noch andere Länder gibt, wo die Leute auch Masken tragen müssen oder freiwillig tun.

Österreich hat die Maskerade übrigens gerade wieder abgeschafft .. und die sind viel näher dran an Ländern, wo viel los war in Sachen Corona wie wir hier oben im Norden, wo kaum was passiert ist, noch nie die ganze Zeit über. Auch schon vorher nicht ohne Maskenpflicht.


Wie wird das Coronavirus übertragen? Wie kann man sich schützen?

 Das Coronavirus kann von Mensch zu Mensch übertragen werden. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion, die vorrangig über die Schleimhäute von Mund und Nase, aber auch durch den Kontakt über die Hände erfolgen kann. Um das Ansteckungsrisiko zu verringern, gilt daher: gute Handhygiene, Husten- und Nies-Etikette sowie Abstand halten. Immer da, wo der gebotene Abstand von mindesten 1,5 Meter sich nur schwer einhalten lässt, sollte ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das gilt vorallem für den Öffentlichen Nahverkehr und für Geschäfte.

 Eine Übertragung über importierte Lebensmittel und andere importierte Waren wie beispielsweise Spielzeug ist bisher nicht dokumentiert. Das für diese Frage zuständige Bundesamt für Risikobewertung kommt zu der Auffassung: Nach derzeitigem Wissensstand ist es unwahrscheinlich, dass importierte Waren Quelle einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus sein könnten.


Für welche Personengruppen ist eine Infektion mit dem Virus besonders gefährlich?

 Bei den bisher berichteten Fällen verliefen vier von fünf Krankheitsverläufen mild. Bei einem Teil der Patienten kann das Virus zu einem schwereren Verlauf mit Atemproblemen und zu Lungenentzündung führen. Das Risiko für einen schweren Verlauf ist nicht für alle Personengruppen gleich: Ältere, Raucher und Raucherinnen sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen sind eher betroffen. Für diese Risikogruppen ist es besonders wichtig, das Risiko einer Infektion größtmöglich zu mindern. Wichtig daher: allgemeine Verhaltensregeln (Hände waschen, Abstand halten) beachten und soziale Kontakte reduzieren.

 Wie groß der Anteil derjenigen ist, die aufgrund des Virus sterben, lässt sich derzeit schwer eindeutig sagen. Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die älter waren und/oder zuvor an chronischen Grunderkrankungen litten. Auch sind noch viele Fragen offen. So fehlt es an verlässlichen Daten, weil die tatsächliche Anzahl erkrankter Menschen unbekannt ist und möglicherweise deutlich höher liegt als die Zahl der gemeldeten Erkrankungsfälle.
...
 

Ist man nach einer Infizierung mit dem Coronavirus immun oder kann man sich erneut anstecken? 

Erkrankte bilden Antikörper, ersten Studien zufolge vermutlich auch Patienten mit einer Covid-19-Infektion. Dafür sprechen nicht zuletzt Erfahrungen mit anderen Coronaviren. Noch ist nicht klar, wie lange diese Immunität anhält. Bei früheren Coronaviren hat sich ein Zeitraum von einigen Jahren herausgestellt. Die Arbeitshypothese des Virologen Christian Drosten von der Berliner Charité lautet deshalb: Immunität dürfte nach einer überwundenen Infektion zumindest für die Dauer der Pandemie bestehen, wahrscheinlich noch darüber hinaus. Wer einmal krank war, ist also zunächst nicht mehr gefährdet.

...


 

Ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit zum Schutz vor SARS-CoV-2 sinnvoll?

Um sich selbst und andere vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 zu schützen, sind Selbstisolierung bei Erkrankung, eine gute Händehygiene, Einhalten von Husten- und Niesregeln und das Abstandhalten (mindestens 1,5 Meter) die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen.
Mehrlagiger medizinischer (chirurgischer) Mund-Nasen-Schutz (MNS) und medizinische Atemschutzmasken, z.B. FFP-Masken, müssen medizinischem und pflegerischem Personal vorbehalten bleiben. Der Schutz des Fachpersonals ist von gesamtgesellschaftlich großem Interesse. FFP-Masken mit Ventil filtern nur die eingeatmete Luft und sind daher nicht für den Fremdschutz ausgelegt. Solche Masken sind für sehr wenige Anwendungsfelder in der Klinik vorgesehen und sollten nicht in der Bevölkerung getragen werden.
Für die Bevölkerung empfiehlt das RKI das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (textile Barriere im Sinne eines MNS) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung kann ein zusätzlicher Baustein sein, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren – allerdings nur, wenn weiterhin Abstand (mind. 1,5 Meter) von anderen Personen, Husten- und Niesregeln und eine gute Händehygiene eingehalten werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es Personen gibt, die aus medizinischen oder anderen triftigen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung  tragen können.
 Menschen, die an einer akuten Atemwegserkrankung leiden, sollen unbedingt zu Hause bleiben und den Kontakt zu anderen meiden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen jedoch zunehmend, dass Menschen, die mit SARS-CoV-2 infiziert sind, das Virus schon ein bis drei Tage ausscheiden können, bevor sie selbst Symptome entwickeln. Durch eine Mund-Nasen-Bedeckung können infektiöse Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Eine solche Schutzwirkung ist bisher nicht wissenschaftlich belegt, sie erscheint aber plausibel. Hingegen gibt es für einen Eigenschutz keine Hinweise.
 Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben kann dazu beitragen, die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung zu verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen. Das gilt insbesondere für Situationen, in denen mehrere Menschen in geschlossenen Räumen zusammentreffen  und der Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann (z.B. in Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln, am Arbeitsplatz). Voraussetzung dafür ist, dass genügend Menschen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und richtig mit der Mund-Nasen-Bedeckung umgehen: die Bedeckung muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden; sie darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden.

Eine Übersicht über die verschiedenen Maskenarten, ihre Eigenschaften und Verwendungszweck sowie Hinweise zur Handhabung und Pflege von Mund-Nasen-Bedeckungen gibt auch das BfArM. Die BZgA stellt ein Merkblatt für Bürger zum Thema Masken zur Verfügung.
Siehe auch „Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum als weitere Komponente zur Reduktion der Übertragungen von COVID-19“, Epid Bull 19/2020.
Stand: 13.05.2020
...
 

Hinweise des BfArM zur Verwendung von selbst hergestellten Masken (sog. „Community-Masken“), medizinischen Gesichtsmasken, sowie filtrierenden Halbmasken (FFP1, FFP2 und FFP3) im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19)

Im Zusammenhang mit der aktuellen Situation zu SARS-CoV-2 / Covid-19 werden in unterschiedlichen Zusammenhängen verschiedene Typen von Masken zur Bedeckung von Mund und Nase genutzt. Da sich diese Masken grundsätzlich in ihrem Zweck - und damit auch in ihren Schutz- und sonstigen Leistungsmerkmalen - unterscheiden, möchte das BfArM im Folgenden auf wesentliche Charakteristika hinweisen.
Zu unterscheiden sind im wesentlichen Masken, die als Behelfs-Mund-Nasen-Masken aus handelsüblichen Stoffen hergestellt werden (1. „Community-Masken“) und solche, die aufgrund der Erfüllung einschlägiger gesetzlicher Vorgaben und technischer Normen Schutzmasken mit ausgelobter Schutzwirkung darstellen (2. Medizinische Gesichtsmasken und 3. Filtrierende Halbmasken).


Maskentyp / Eigenschaften1. „Community-Maske“2. medizinische Gesichtsmasken3. Filtrierende Halbmasken
Abkürzung/SynonymDIY-Maske; Behelfs-Mund-Nasen-MaskeMNS; Operations- (OP)Maske (als Teilmenge der medizinischen Gesichtsmasken, nur Typ II und IIR gemäß Norm)FFP1-, FFP2-, FFP3-Maske
VerwendungszweckPrivater GebrauchFremdschutzEigenschutz / Arbeitsschutz
Medizinprodukt bzw. SchutzausrüstungNeinJaJa
Testung und Zertifizierung / Zulassung NeinJa,
Norm DIN EN 14683:2019-6
CE-Zertifikat1
Ja,
Norm DIN EN 149:2001-10
CE-Zertifikat1
Schutzwirkungi.d.R. nicht nachgewiesen;
durch das Tragen können Geschwindigkeit des Atemstroms oder Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden und die Masken können das Bewusstsein für „social distancing“ sowie gesundheitsbezogenen achtsamen Umgang mit sich und anderen unterstützen
Schutz vor Tröpfchenauswurf des TrägersSchutz des Trägers vor festen und flüssigen Aerosolen
1Zur Bewältigung der aktuellen Krisenlage bezüglich der Eindämmung von Covid-19 gelten medizinische Gesichtsmasken und FFP-Masken, die in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig sind, ggf. auch in Deutschland als verkehrsfähig, auch wenn diese keine CE/NE-Kennzeichnung tragen.
 

1. „Community-Masken“

„Community-Masken“ oder „DIY-Masken“ sind im weitesten Sinne Masken, die (z.B. in Eigenherstellung auf Basis von Anleitungen aus dem Internet) aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen werden. Entsprechende einfache Mund-Nasen-Masken genügen in der Regel nicht den für Medizinische Gesichtsmasken (2.) oder persönliche Schutzausrüstung wie Filtrierende Halbmasken (3.) einschlägigen Normanforderungen bzw. haben nicht die dafür gesetzlich vorgesehenen Nachweisverfahren durchlaufen. Sie dürfen nicht als Medizinprodukte oder Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung in Verkehr gebracht und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden.

Träger der beschriebenen „Community-Masken“ können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.

Hinweise für Hersteller:

Es ist im Falle der Beschreibung/Bewerbung einer Mund-Nasen-Maske durch den Hersteller oder Anbieter darauf zu achten, dass nicht der Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein Medizinprodukt oder Schutzausrüstung. Besondere Klarheit ist bei der Bezeichnung und Beschreibung der Maske geboten, die nicht auf eine nicht nachgewiesene Schutzfunktion hindeuten darf. Vielmehr sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich weder um ein Medizinprodukt, noch um persönliche Schutzausrüstung handelt.
Trotz dieser Einschränkungen können geeignete Masken als Kleidungsstücke dazu beitragen, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs z.B. beim Husten zu reduzieren und das Bewusstsein für „social distancing“ sowie gesundheitsbezogen achtsamen Umgang mit sich und anderen sichtbar zu unterstützen. Auf diese Weise können sie bzw. ihre Träger einen Beitrag zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 leisten.
Fest gewebte Stoffe sind in diesem Zusammenhang besser geeignet als leicht gewebte Stoffe.

Hinweise für Anwender zur Handhabung von „Community-Masken“

Den besten Schutz vor einer potentiellen Virusübertragung bietet nach wie vor das konsequente Distanzieren von anderen, potentiell virustragenden Personen. Dennoch kann die physische Barriere, die das richtige Tragen einer Community-Maske darstellt, eine gewisse Schutzfunktion vor größeren Tröpfchen und Mund-/Nasen-Schleimhautkontakt mit kontaminierten Händen bieten.

Personen, die eine entsprechende Maske tragen möchten, sollten daher unbedingt folgende Regeln berücksichtigen:
  • Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
  • Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten.
  • Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
  • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.
  • Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.
...

 Und wer das gelesen hat .. und zwar wirklich .. und mit gutem Gewissen von sich behaupten kann, dass es ihm überhaupt möglich ist, das in der Praxis beim Einkaufen oder Busfahren so zu bewerkstelligen, der darf mir und meinem Mann gerne vorwerfen, wir wären böse, verantwortungslos, dämlich oder sonstwas, wenn wir sagen.


Die Maskenpflicht ist in unseren Augen kompletter Schwachsinn, da gefährlich und kontraproduktiv !!!


LG
Renate

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen