Sonntag, 9. Februar 2020

Zu wenig Wohnungen und besonders Sozialwohnungen im Kreis Plön

Das ist schon seit Jahren bekannt, aber offenbar interessiert es immer noch keinen Menschen hier


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30. Juni 2012, 03:59 Uhr 

Das gleiche gelte für den Kreis Plön: Für den wird ein Fehlbedarf von mehr als 640 Mietwohnungen in fünf Jahren prognostiziert. – Quelle: https://www.shz.de/181366 ©2020
 Also es lässt sich nicht kopieren, ist ne Sperre drauf.

Für den Kreis Plön, was mich interessiert, wird da gesagt, dass fünf Jahre nach diesem Post .. also ab 2017 ... 640 Wohnungen fehlen werden.

Schlechte Rahmenbedingungen und eine uralte Bausubstand sind schuld.

Im Kreis Plön stammten da 46 Prozent aus den Nachkriegsjahren vor 1970 . .die Bausubstanz ist überaltert und auf. Das ist bei unserem Wohnblock genauso .. der ist aus den 1960iger Jahren.

Auch bezahlbares Wohnen müsste dringend durch die Kreise gefördert werden.

Das ist bei uns sicherlich nicht gemacht worden und immer noch kein Thema . sie merken gar nicht, was hier los ist.
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03.09.2019

2018 ist der Wohnungsbau in Kiel deutlich schlechter als in Flensburg vorangekommen. Bezogen auf die Einwohnerzahl nimmt Kiel sogar den letzten Platz in Schleswig-Holstein ein. Das zeigt die aktuelle Auswertung vom Statistischen Landesamt Nord.

 Kiel
In der Landeshauptstadt Kiel wurden demnach 2018 insgesamt 465 Wohnungen durch Neu- oder Umbau fertiggestellt. Das ist überraschend wenig - nicht nur angesichts des hohen Wohnungsbedarfs, sondern auch wegen der Vorjahresbilanz. Ende 2017 waren bereits 1182 Wohnungen genehmigt, aber der Bau noch nicht begonnen oder nicht fertiggestellt. Diese Wohnungen hätten also 2018 zum Großteil fertig werden müssen.


Es hakt nicht bei den Baugenehmigungen


Bei den Wohnungen, die 2018 in Kiel entstanden sind, handelt es sich vor allem kleine Wohnungen mit ein oder zwei Zimmern (47 Prozent). Dabei zählt die Statistik allerdings auch die Küche als Raum mit. 37 Prozent der neuen Wohnungen haben drei bis vier Zimmer. 16 Prozent sind noch größer.
In Kiel fehlen vor allem kleine Wohnungen für die hohe Zahl an Single-Haushalten, aber auch sehr große Wohnung für Familien mit mehreren Kindern. Trotz der neuen kleinen Wohnungen haben insgesamt nur 19 Prozent der Wohnungen ein oder zwei Zimmer. Drei-Zimmerwohnungen nach wie vor am häufigsten (31 Prozent), gefolgt von Vier- und Fünf-Zimmerwohnungen (jeweils rund 25 Prozent).

Im Schnitt hat der Kieler 39 qm Wohnfläche

Gut jede fünfte Wohnung befindet sich in einem Ein- oder Zweifamilienhaus. In Kiel gab es Ende 2018 insgesamt 134831 Wohnungen für die 247548 Einwohner.
Im Durchschnitt ist eine Wohnung knapp 72 Quadratmeter groß. Pro Person stehen im Schnitt 39 Quadratmeter zur Verfügung. Das ist weniger als in Flensburg (41), Neumünster (43), Flensburg (44) und allen in den Kreisen. Am meisten Wohnfläche haben die Menschen in Nordfriesland mit durchschnittlich 58 Quadratmetern. Im Kreis Segeberg sind es fast 47 Quadratmeter, im Kreis Plön und im Kreis Rendsburg-Eckernförde jeweils fast 51 Quadratmeter.

12000 neue Wohnungen in Schleswig-Holstein

Insgesamt wurde 2018 in Schleswig-Holstein der Bau von 14727 Wohnungen genehmigt. Bauherren waren zu 49,3 Prozent Privathaushalte, zu 45,2 Prozent Wohnungsunternehmen und Immobilienfonds und zu 5,5 Prozent die öffentliche Hand. Fertiggestellt wurden 2018 in Schleswig-Holstein 12025 Wohnungen. Das sind 53 mehr als 2017.
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Daraus für uns interessant:

 4.2Bestand und Bedarf an Sozialwohnungen ........................................................................................ 634.2.1Bestand heute und Entwicklung bis 2030 ............................................................................... 644.2.2Überlegungen zum Zusatzbedarf bis 2022 .............................................................................. 654.2.3Fazit: Mittelfristig erheblicher Zusatzbedarf ........................................................................... 6

 7.4Schwerpunktthemen ........................................................................................................................ 1017.4.1Wohnraum für Ältere .............................................................................................................. 1017.4.2Wohnraumversorgung für Niedrigeinkommensbezieher .....
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4.2.1Bestand heute und Entwicklung bis 2030 Der Bestand an Sozialwohnungen ist regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. So liegt die Versorgungsquote in den teuren Oberzentren mit knapp 34 Einheiten pro tausend Einwohner etwa doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt. Eine über-durchschnittliche Versorgung haben auch die Mittelzentren: außerhalb des Ham-burger Umlandes liegt der Vergleichswert bei 27 Einheiten, innerhalb bei 21. Umge-kehrt stehen in allen anderen Regionen nur rund zehn, in den „übrigen“ Gemeinden des Hamburger Umlandes sogar nur knapp sieben Sozialwohnungen pro tausend Einwohner zur Verfügung. Die „Abschmelzrate“ weist dagegen kaum regionale Un-terschiede auf – allenfalls für das Umland der Mittelzentren ist ein leicht beschleu-nigter Prozess zu erwarten.

Wohnungsmarktprognose Schleswig-Holstein 2030 64empiricaEnde 2027 rund 40% und bis Ende 2030 gut 60% des heutigen Bestandes wegfallen. Damit läge die Zahl der preisgebundenen Sozialwohnungen im Jahr 2030 nur noch bei 19.535 Einheiten. Im Jahr 2030 ständen dann nicht mehr wie heute knapp 18 Sozialwohnungen pro tausend Einwohne zur Verfügung, sondern nur noch gut sie-ben. 4.2.1Bestand heute und Entwicklung bis 2030 Der Bestand an Sozialwohnungen ist regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. So liegt die Versorgungsquote in den teuren Oberzentren mit knapp 34 Einheiten pro tausend Einwohner etwa doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt. Eine über-durchschnittliche Versorgung haben auch die Mittelzentren: außerhalb des Ham-burger Umlandes liegt der Vergleichswert bei 27 Einheiten, innerhalb bei 21. Umge-kehrt stehen in allen anderen Regionen nur rund zehn, in den „übrigen“ Gemeinden des Hamburger Umlandes sogar nur knapp sieben Sozialwohnungen pro tausend Einwohner zur Verfügung. Die „Abschmelzrate“ weist dagegen kaum regionale Un-terschiede auf – allenfalls für das Umland der Mittelzentren ist ein leicht beschleu-nigter Prozess zu erwarten. Abbildung 18: Anzahl Sozialwohnungen pro Tsd. Einwohner 2015 bis 2030 in Schleswig-Holstein Quelle: IB.SH Die beste Versorgungsquote bietet aktuell das Mittelzentrum Kaltenkirchen im Hamburger Umland (46 Wohnungen pro Tsd. Einwohner), dahinter folgen das Mit-telzentrum Brunsbüttel (41) sowie die Oberzentren Flensburg und Lübeck (je 39). Keine Sozialwohnungen gibt es im Jahr 2015 lediglich in den „übrigen Gemeinden"

 on Pinneberg (0), sehr wenige sonst noch im Umland von Heide und Eutin (je 1) sowie von Mölln und von Neumünster (je 2). 

 Bis zum Jahr 2030 würden ohne weitere Maßnahmen neben den „übrigen Gemein-den“ von Pinneberg auch im Umland von Heide und Mölln keine Sozialwohnungen mehr stehen. Spitzenreiter wäre dann Itzehoe (21 Wohnungen pro Tsd. Einwohner), gefolgt von Flensburg (20) und Lübeck (19). Die größten Verluste an Belegungsrechten im Zeitraum 2015-30 müssten cet. Par. die Mittelzentren Brunsbüttel (-39 Wohnungen pro Tsd. Einwohner) und Kaltenkir-chen (-31) verkraften. Sehr hohe Verluste hätte ohne neue Förderung auch das Um-land von Bad Segeberg (-28) und Eckernförde (-23) hinzunehmen. 

 4.2.2Überlegungen zum Zusatzbedarf bis 2022 Eine Abschätzung des Neubaubedarfs an geförderten Wohnungen ist schwierig, da er nicht empirisch abgeleitet werden kann wie etwa der Neubaubedarf insgesamt (vgl. Abschnitt 4.1). Würde man etwa fordern, dass jeder Haushalt mit Anspruch auf Wohnberechtigungsschein auch versorgt werden müsste, dann müsste man in vie-len Großstädten regelmäßig etwa für die Hälfte aller Mieterhaushalte Sozialwoh-nungen bereitstellen. Das würde den finanziellen Rahmen mehr als sprengen. Eine andere Methode wäre, den Neubaubedarf an den künftig zu erwartenden Verlusten an Wohnungsbindungen zu orientieren und eine entsprechende Ersatzquote vorzu-geben. So wurde in der letzten Wohnungsmarktprognose für Schleswig-Holstein zum Beispiel folgende Regel aufgestellt: 

Ein Viertel Ersatz auslaufender Bindungen durch Neubauförderung, ein Viertel Ersatz im Rahmen der Modernisierungsförderung, ein Viertel Ersatz über Kooperationen bzw. Vereinbarungen zwischen Ver-mietern und Kommunen (ohne Landesförderung), ein Viertel Verzicht auf Ersatz, solange eine relativ entspannte Wohnungs-marktlage herrscht und Versorgung in nennenswertem Umfang im nicht preisgebundenen Bestand möglich ist. Für die Zukunft müsste man nach dieser Regel eine Ersatzquote von 75% anstelle 50% vorgeben. Denn von einer „relativ entspannten Wohnungsmarktlage“ kann man mittlerweile nicht mehr ausgehen (vgl. Abbildung 24 in Kapitel 7.2) und eine „Versorgung in nennenswertem Umfang im nicht preisgebundenen Bestand“ ist vielerorts ebenfalls nicht mehr möglich. Minimum- und Medium-Variante Zur Erreichung einer 75%igen Ersatzquote auslaufender Bindungen müsste man in den kommenden Jahren von 2018 bis 2022 jeweils 1.145 Wohnungen jährlich för-dern (vgl. Variante „Min.“ in Tabelle 11). Will man darüber hinaus zumindest 50% der Lücke durch „2011-15 zu wenig gebaute“ Sozialwohnungen nachholen, müssten man weitere 502 Wohnungen jährlich und damit zusammen 1.647 Einheiten fördern (vgl. Variante „Med.“). Maximum-Variante Man kann sich der Frage der zu fördernden Wohnungen aber auch von einer ande-ren Seite nähern und fragen, wie viele Bindungen der Wohnungsmarkt überhaupt leisten könnte. So wird in jeder vierten Stadt im Lande eine Quotierung für Sozial-wohnungen im Neubau vorgegeben (vgl. Abbildung 38 in Kapitel 7.4.2). Diese Quo-ten liegen meist zwischen 10% und 30% und wurden von Seiten der Bauträger frei-finanzierter Wohnungen in den Regionalkonferenzen als eher zu hoch eingeschätzt. Teilt man diese Einschätzung, dann ließe sich damit eine Obergrenze abschätzen dafür, was der Markt an zusätzlichen Sozialwohnungen bei gegebenem Neubaube-darf allerhöchsten „verträgt“. Tatsächlich ist nämlich zu befürchten, dass Bauträger die freifinanzierten Wohnungen bei den bestehenden Knappheiten umso hochwer-tiger bauen bzw. umso teurer verkaufen, je höher die Sozialwohnungsquote festge-legt wird. Im Ergebnis fehlen die Neubau-Wohnungen im mittleren Segment, so dass insbesondere junge Familien in den betroffenen Städten keine bezahlbaren Angebo-te finden können und ins Umland verdrängt werden.35Unterstellt man also zum Beispiel für Geschosswohnungen eine Sozialwohnungs-quote von 30% in Ober- und Mittelzentren sowie eine Quote von 10% in deren Um-landgemeinden und 5% überall sonst,36 dann käme man anhand des in Kapitel 4.1 geschätzten Neubaubedarfs auf eine Summe von 1.721 Wohnungsbindungen, die jährlich durch Neubau maximal geschaffen werden könnten (vgl. Variante „Max.“ in  
 Tabelle 11). Diese Größenordnung dürfte aufgrund der oben beschriebenen Ver-drängungseffekte eher eine Orientierung für die Obergrenze einer machbaren Neu-bauförderung darstellen. 
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Dann kommt ne Tabelle .. danach weiter:
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 Ergebnis der Kommunalbefragung Auch im Rahmen der Kommunalbefragung wurde der zukünftige Bedarf an geför-dertem Wohnraum erfragt. Demnach lag allein bei den 59 antwortenden Gemeinden (ohne Mittelzentren außerhalb des Hamburger Umlandes) bis 2020 der angegebene Zusatzbedarf schon bei knapp 16 Tsd. Einheiten; hinzu käme dann noch der Ersatz-bedarf. Unter Einbeziehung aller Gemeinden müsste demnach der heutige Bestand an Sozialwohnungen nicht nur komplett erhalten, sondern zusätzlich um rund die Hälfte aufgestockt werden (+49%; vgl. Abbildung 37 in Kapitel 7.4.2). Bei einer Auf-stockung um 50% ergäbe sich hochgerechnet auf das ganze Land ein jährlicher För-derbedarf von 6.548 Einheiten – das wären mehr als 40% des gesamten Neubaube-darfs der kommenden Jahre. Selbst wenn man die in der Maximum-Variante weiter oben genannten Sozialwoh-nungsquoten im Neubau nicht nur auf Geschosswohnungen, sondern darüber hinaus sogar noch auf neu errichtete Eigenheime beziehen würde, stiege die Zahl der am Markt realisierbaren neuen Bindungen aber „nur“ auf 2.865 jährlich.37 Eine Größen-ordnung von über sechs Tausend neuen Bindungen jährlich dürfte daher weder der Markt hergeben, noch über Landesmittel finanzierbar sein.

 4.2.3Fazit: Mittelfristig erheblicher Zusatzbedarf Die Zahl der Belegungsbindungen würde ohne weitere Förderung in den kommen-den Jahren bis 2022 um rund 1.500 Einheiten jährlich schrumpfen. Ein Teil dieser Verluste kann über Kooperationen bzw. Vereinbarungen zwischen Vermietern und Kommunen auch ohne Landesförderung kompensiert werden (ca. ein Viertel). Vor allem in schrumpfenden Regionen ohne aktuelle Engpässe können Mieter darüber hinaus auch im nicht preisgebundenen Bestand bezahlbare Wohnungen finden. In den Zentren und deren Umland sowie insbesondere im Hamburger Umland muss dagegen ein Großteil der auslaufenden Bindungen ersetzt werden. Wir empfehlen eine Ersatzquote von 75% der wegfallenden Belegungsrechte (1.145 WE/Jahr) und darüber hinaus ein Nachholen der in den letzten Jahren zu wenig gebauten Sozial-wohnungen in einer Größenordnung von bis zu 50% (502 WE/Jahr). In der Summe sollten also in der nahen Zukunft gut 1.600 Bindungen jährlich neu geschaffen wer-den. Diese Bindungen müssen nicht notwendig im Neubau entstehen. Vielmehr soll-ten sie auch durch Modernisierungsförderung sowie durch Ankauf oder Eintausch von Belegungsrechten im Bestand realisiert werden. Denn die Mieten in Bestands-wohnungen sind niedriger als in Neubauten – selbst wenn sie gefördert werden. Allerdings nutzen bisher nur wenige Kommunen diese Möglichkeiten (vgl. Abbil-dung 38 in Kapitel 7.4.2). 
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Nun kommt die Wohnungsknappheit an Wohnungen für alte Menschen dran, die eben nicht mehr in jede Dachgeschosswohnung einziehen können.
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7.4.1Wohnraum für Ältere Knappheit an altengerechten Wohnungen wird noch zunehmen Altengerechte Wohnungen sind in ganz Schleswig-Holstein knapp. In 84% der Kommunen ist das Angebot bereits heute (viel) zu gering. 2010 waren es 77% der Kommunen. In den restlichen 16% der Kommunen gibt es ein angemessenes Ange-bot an barrierefreien und -armen Wohnungen für Ältere. Besonders hohe Angebots-engpässe gibt es in den Ober- und Mittelzentren, die per Definition Versorgungs-funktion für ihr Umland haben. Zukünftig wird die Nachfrage eher noch zunehmen. 92% der Kommunen gehen von einer leicht bzw. stark steigenden Nachfrage aus. Dies gilt wiederum besonders für die Ober- und Mittelzentren, aber auch für alle Kommunen im Hamburger Umland (vgl. Abbildung 32).

Schaffung eines bezahlbaren und bedarfsgerechten Angebots wird gefordert Diese Ergebnisse wurden auch auf den Regionalkonferenzen bestätigt. Wichtig sei allerdings, dass altengerechte Wohnungen bedarfsgerecht sein müssen. Ein Umbau nach DIN-Vorschriften gehe hingegen oftmals am eigentlichen Bedarf vorbei (z.B. höhenverstellbares Waschbecken für blinden Bewohner). Gleichzeitig würden sich durch die DIN-Vorschriften die Mietflächen und damit die Mietkosten erhöhen. Be-darfsgerechte Anpassungen „on demand“ sind daher besser geeignet. Der genaue quantitative Bedarf in einer Kommune ist allerdings unklar: Teilweise berichten Kommunen vom Wegzug Älterer aufgrund des fehlen-den altersgerechten Angebots. Dies mag auch daran liegen, dass in ländliche-
 ren Gemeinden de facto Geschosswohnungen und nicht zwangsläufig barrie-refreie Wohnungen fehlen. Denn Ältere ziehen oftmals dann weg, wenn sie sich verkleinern wollen, weil Haus und Garten ihnen zu groß geworden sind. Gleichzeitig wird der Bedarf an neuen altersgerechten Wohnungen in Regio-nen mit einem hohen Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern gerne über-schätzt. Ältere wollen meist in ihren Häusern wohnen bleiben und eben nicht die eigenen vier Wände verlassen. Nicht zuletzt bleibt die effektive Nachfrage vor dem Hintergrund sinkender Renten und geringerer Verkaufspreise auf dem Land unklar. Viele Ältere können sich eine barrierefreie Wohnung wegen der relativ hohen Miete ei-nerseits und den niedrigen erzielbaren Preisen beim Hausverkauf anderer-seits nicht leisten. Insgesamt fordern die kommunalen Vertreter die Schaffung eines bezahlbaren und bedarfsgerechten Angebots. Die Landesförderung hätte bereits reagiert und sei sehr flexibel ausgestaltet. 


 Wohnungsmarktprognose Schleswig-Holstein 2030 103empiricaren Gemeinden de facto Geschosswohnungen und nicht zwangsläufig barrie-refreie Wohnungen fehlen. Denn Ältere ziehen oftmals dann weg, wenn sie sich verkleinern wollen, weil Haus und Garten ihnen zu groß geworden sind. Gleichzeitig wird der Bedarf an neuen altersgerechten Wohnungen in Regio-nen mit einem hohen Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern gerne über-schätzt. Ältere wollen meist in ihren Häusern wohnen bleiben und eben nicht die eigenen vier Wände verlassen. Nicht zuletzt bleibt die effektive Nachfrage vor dem Hintergrund sinkender Renten und geringerer Verkaufspreise auf dem Land unklar. Viele Ältere können sich eine barrierefreie Wohnung wegen der relativ hohen Miete ei-nerseits und den niedrigen erzielbaren Preisen beim Hausverkauf anderer-seits nicht leisten. Insgesamt fordern die kommunalen Vertreter die Schaffung eines bezahlbaren und bedarfsgerechten Angebots. Die Landesförderung hätte bereits reagiert und sei sehr flexibel ausgestaltet. 7.4.2Wohnraumversorgung für Niedrigeinkommensbezieher Bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware Wohnraum für Niedrigeinkommensbezieher ist knapp. Dies gilt besonders in Wachstumsregionen, in denen auch Haushalte mit höherem Einkommen im preis-günstigen Wohnungsmarktsegment „wildern“. Hierzu zählen vor allem Wohnungen, die gemäß den Kosten der Unterkunft (KdU) als angemessen gelten. Nur 12% der Kommunen geben an, in diesem Segment keine Engpässe zu haben (vgl. Abbildung 33). Besonders die Kommunen im Umland der Oberzentren, die Mittelzentren inkl. jenen im Hamburger Umland haben ausschließlich große bis gewisse Engpässe. Dies gilt auch für alle Oberzentren außer Neumünster. Gerade bei KdU-fähigen Wohnun-gen liegt es allerdings auch im Verantwortungsbereich der Kommune bzw. des Krei-ses, die Angemessenheitsgrenzen so festzulegen, dass Anspruchsberechtigte ein ausreichendes Angebot an angemessenen Wohnungen vorfinden. 

 Neben der Anpassung der Angemessenheitsgrenzen ist die Entspannung der Markt-situation von besonderer Bedeutung. Nicht nur KdU-fähige Wohnungen sind dem-nach knapp, sondern alle günstigen/gebundenen Wohnungen. Dies sehen auch 87% aller Kommunen so. Besonders knapp ist das Angebot erneut in den angespannten Märkten. Ein Ergebnis, das mit Ausnahme der Oberzentren für alle Wohnungsgrö-ßen gilt. Mittlere Wohnungen sind in zwei der vier Oberzentren ausreichend vor-handen (vgl. Abbildung 34). Insgesamt sind es in den angespannten Regionen vor allem kleine (Ein-Zimmer-)Wohnungen mit kleiner Wohnfläche und große Woh-nungen für Familien (u.a. für Flüchtlinge), bei denen das Angebot zu gering ist.

 Gebundene Mietwohnungen in allen Ober- und Mittelzentren Gebundene Mietwohnungen gibt es vor allem in den Oberzentren und Mittelzentren des Hamburger Umlands (vgl. Abbildung 36). Allerdings variiert der relative Anteil des geförderten Wohnraums hier noch einmal stark. Zusätzlich geben ein Viertel der Kommunen an, über Kooperationsverträge oder ähnliche Vereinbarungen Einfluss auf die Belegung weiterer Bestände zu haben. Diese reichen von kleinen Beständen in kleinen Gemeinden (z.B. acht Wohnungen in einer Gemeinde mit 3.000 Einwoh-nern) bis hin zu großen Beständen (z.B. in Kiel). 

 Maßnahmen zur Schaffung geförderter Wohnungen unterschiedlich genutzt Im Umland der Mittelzentren wird der Bestand an gefördertem Wohnraum als überwiegend ausreichend wahrgenommen. 80% der Kommunen geben dort keinen zusätzlichen Bedarf an Sozialwohnungen an, sodass keine weiteren Maßnahmen zu deren Realisierung notwendig sind (vgl. Abbildung 38). Allerdings wird in wachsen-den Regionen auch von einzelnen Mittelzentren die Kritik geäußert, dass es gerade in den Umlandgemeinden teilweise darum gehe, einkommensstarke Haushalte „an-zulocken“ und sich deshalb nicht mit dem Thema geförderter Wohnraum zu befas-sen. Vor allem die Oberzentren geben an, dass die derzeitigen Förderbedingungen be-reits attraktiv sind. Dies wird auf den Regionalkonferenzen bestätigt: Laut Teilneh-mern lohnen sich die Förderbedingungen ab einer Miete von 9 €/m². Damit seien allerdings die Förderbedingungen in den ländlichen Regionen zu knapp kalkuliert, weil die Baukosten – anders als die erlaubten Mieten – sich kaum unterscheiden würden. Gerade der altengerechte geförderte Wohnraum sei damit kaum zu reali-sieren. Deswegen wird dafür plädiert, die Miethöhen in diesen Regionalstufen zu erhöhen. 


Und so weiter und so fort.

Es ist also für alle Armen und auch Alten eine Katastrophe.

Aber unsere Stadtverwaltung interessiert das ja auch einen Scheißdreck und vielleicht kann man sich da dem rot markierten Teil anschließen .. es ist ihnen egal, was aus der armen Bevölkerung hier wird .. die sollen verrecken oder abhauen oder obdachlos werden .. nur weg .. weil sie lieber reiche hier wohnen haben möchten.

Und sowas haben die Menschen hier auch noch gewählt . pfui Teufel.

LG
Renate
 
Eutin / Plön | Im Kreis Ostholstein droht Wohnungsknappheit: In nur fünf Jahren werden 1010 Mietwohnungen fehlen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Pestel-Instituts (Hannover). "Wenn der Wohnungsbau im Landkreis Ostholstein nicht deutlich zulegt, klafft eine enorme Lücke. Dann werden bezahlbare Wohnungen zur Mangelware", warnt Matthias Günther. Der Leiter des Instituts sieht beim Mietwohnungsbau in Ostholstein einen "enormen Bedarf". – Quelle: https://www.shz.de/181366 ©2020
Eutin / Plön | Im Kreis Ostholstein droht Wohnungsknappheit: In nur fünf Jahren werden 1010 Mietwohnungen fehlen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Pestel-Instituts (Hannover). "Wenn der Wohnungsbau im Landkreis Ostholstein nicht deutlich zulegt, klafft eine enorme Lücke. Dann werden bezahlbare Wohnungen zur Mangelware", warnt Matthias Günther. Der Leiter des Instituts sieht beim Mietwohnungsbau in Ostholstein einen "enormen Bedarf". – Quelle: https://www.shz.de/181366 ©2020
Studie warnt: In Ostholstein und Plön werden Wohnungen knapp – Quelle: https://www.shz.de/181366 ©2020

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