Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll im
Alter auch etwas davon haben. Mit der Grundrente sorgt die
Bundesregierung dafür, dass sich die Menschen darauf verlassen können.
Das Kabinett hat nun das Grundrentengesetz beschlossen. Die wichtigsten
Fragen und Antworten zu Voraussetzungen, Einkommensgrenzen und weiteren
Regelungen.
Die Grundrente wird zum 1. Januar 2021 eingeführt.
Foto: Bundesregierung
Was ist die Grundrente?
Rentnerinnen und Rentner,
die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt
haben, sollen für ihre Lebensleistung im Alter eine spürbar höhere Rente
bekommen: Bisher niedrige Renten werden deshalb mit der neuen
Grundrente aufgewertet.
Wer bekommt die Grundrente?
Rund
1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die in ihrem Arbeitsleben
unterdurchschnittliche Verdienste erzielt haben, profitieren künftig von
der Grundrente. Dies gilt für viele Frauen und Menschen in
Ostdeutschland.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Anspruch
auf Grundrente hat, wer mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen
und Angehörige gepflegt hat, aber im Durchschnitt wenig verdient hat -
über die gesamte Zeit höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes
im Jahr.
Muss ich die Grundrente beantragen?
Ob ein Anspruch auf Grundrente besteht, wird automatisch geprüft. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
Die
Grundrente soll so zielgenau wie möglich ausgestaltet werden. Deshalb
findet eine automatisierte Einkommensprüfung statt. Einkommen wird
angerechnet, wenn es den Freibetrag von 1.250 Euro für Alleinlebende und
1.950 Euro für Paare übersteigt. Maßgeblich ist das zu versteuernde
Einkommen. Kapitalerträge und ausländische Einkünfte werden ebenfalls
angerechnet. Einkommen über 1.250 Euro (1.950 Euro bei Paaren) wird zu
60 Prozent, Einkommen über 1.600 Euro (2.300 Euro bei Paaren) wird voll
angerechnet.
Wie hoch ist die Grundrente?
Die Grundrente kann maximal 404,86 Euro im Monat betragen.
Ein Beispiel: Frau
A. aus Dresden war 37 Jahre beitragspflichtig beschäftigt und hat etwa
40 Prozent des Durchschnittslohns verdient. Sie hat damit im Jahr
durchschnittlich 0,4 Entgeltpunkte in der Rentenversicherung erworben.
Ihre Altersrente beläuft sich daher nur auf rund 497 Euro (brutto). Mit
der Grundrente bekommt sie zukünftig Altersbezüge in Höhe von rund 887
Euro.
Wie wird die Grundrente berechnet?
Grundlage
sind die Entgeltpunkte (EP), die während des gesamten
Versicherungslebens erworben wurden. Der Durchschnitt aller erworbenen
Entgeltpunkte muss zwischen 30 und 80 Prozent des
Durchschnittsverdienstes liegen (zwischen 0,3 und 0,8 EP). Diese
Entgeltpunkte werden dann verdoppelt - maximal auf 0,8 EP. Anschließend
wird der Wert um 12,5 Prozent verringert. Damit fällt die Rente umso
höher aus, je höher die eigene Beitragsleistung ist.
Beispielrechnung für Frau A.:
durchschnittliche Entgeltpunkte (EP): 0,4 EP
Rente aus eigener Beitragsleistung: 37 Jahre x 0,4 EP x 31,89 Euro (Rentenwert Ost) = rund 497 Euro
Grundrentenzuschlag: [35 Jahre x 0,4 EP x 31,89 Euro (Rentenwert Ost)] – 12,5 % = rund 390 Euro
Gesamtrente: 497 + 390 = 887 Euro (brutto)
Wie wird die Grundrente finanziert?
Die
erforderlichen Mittel werden durch eine Anhebung des allgemeinen
Bundeszuschusses zur Rentenversicherung aufgebracht. Dieser wird ab 2021
um 1,4 Milliarden Euro erhöht. Damit wird die Grundrente vollständig
aus Steuermitteln finanziert. Die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler
werden somit nicht belastet.
Welche Maßnahmen enthält das Gesetz noch?
Neben
dem Kernelement des Gesetzes – der Grundrente – werden Freibeträge für
langjährige Versicherung in der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem sozialen
Entschädigungsrecht und im Wohngeld eingeführt.
Wer mindestens 33
Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war oder
vergleichbare Zeiten in verpflichtenden Alterssicherungssystemen
erworben hat, soll bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen einen
Freibetrag von mindestens 100 Euro und maximal 216 Euro (50 Prozent der
Regelbedarfsstufe 1) erhalten.
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