Sonntag, 8. September 2019

Wann man bei einem Umzug und Kündigung des Jobs deshalb mit einer Sperrzeit rechnen muss

Es geht in diesem Fall um eine Sperrzeit beim ALG I


Also nicht grundsätzlich gibt es eine Sperrzeit, wenn man seinen Job kündigt um umzuziehen.

Das ist zum Beispiel nicht so, wenn man zu seinem zu weit entfernt lebenden Lebensgefährten umzieht, das ist erlaubt und gibt keine Sperrzeit.

Hier ist ein Ehepaar einfach zusammen umgezogen ohne irgendeinen anderen Grund zu haben. Das führte dann zu einer Sperrzeit beim ALG I.

Mehr darüber siehe Link von Sozialberatung Kiel:


LG
Renate

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