Mittwoch, 18. September 2019

Klamm heimlich die Regelsätze für 2020 wieder kaum erhöht wie immer !!!!

War doch klar, dass die Regierung zwar fiel faselt, aber den Armen wie immer nichts gönnt


Also hier mal die Regelsatzerhöhungen ab 2020, die wieder so niedrig sind wie jedes Jahr und logisch nichtmal das auszugleichen vermögen, was teuer geworden ist geschweige denn endlich mal, was ja alle Sozialverände immer wieder betonen, so hoch sind wie der tatsächliche Bedarf.

Hier direkt von der Bundesregierung:


Zitate unten:
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Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab Januar 2020 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 432 Euro im Monat - acht Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.
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 Ein Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung ist Grundlage für die Berechnung der Regelsätze.
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 Wer in Deutschland in eine Notlage gerät und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, hat Anspruch auf staatliche Leistungen. Diese Leistungen werden jährlich überprüft und angepasst. Zum kommenden Jahr werden die Leistungssätze deshalb erneut steigen. Das Bundeskabinett hat der Erhöhung zugestimmt.
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Ab 1. Januar 2020 erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1,88 Prozent mehr Geld. Neben den Leistungen für die Erwachsenen steigen auch die Sätze für ältere Kinder und Jugendliche. Sie erhöhen sich um jeweils sechs Euro auf 308 und 328 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren erhöht sich der Satz um fünf Euro auf dann 250 Euro. Mit der Anpassung gewährleisten die Regelsätze auch im kommenden Jahr ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärte zur Anpassung der Regelsätze: "Es gehört zum Kern unseres sozialen Rechtsstaates, dass alle Menschen über genügend finanzielle Mittel verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben." Es sei wichtig, dass alle Menschen in Deutschland auf den Sozialstaat als verlässlichen Partner bauen könnten.
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Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.
Die Preisentwicklung wird ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren und Dienstleistungen ermittelt. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln und Kleidung etwa auch Fahrräder und Hygieneartikel. Kosten für Zeitungen und Friseurbesuche fließen ebenso in die Berechnung ein. Die Nettolohnentwicklung wird auf Grundlage der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung berechnet.
Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
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Diese Regelsätze gelten ab Januar 2020

Veränderung gegenüber 2019 in Klammern

Alleinstehende / Alleinerziehende432 Euro (+ 8 Euro)Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften389 Euro (+ 7 Euro)Regelbedarfsstufe 2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII)345 Euro (+ 6 Euro)Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern345 Euro (+ 5 Euro)Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren328 Euro (+ 6 Euro)Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren308 Euro (+ 6 Euro)Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren250 Euro (+ 5 Euro)Regelbedarfsstufe 6
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Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.
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 Mittwoch, 18. September 2019 
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