... weil wir denken, das widerspricht gleich zwei Paragraphen im Grundgesetz
Das Jobcenter Plön vertritt die Auffassung dass in einer gemischten Bedarfsgemeinschaft mit einem Altersrentner, der mehr als Grundsicherung kriegt, derjenige nur dann zur Bedarfsgemeinschaft gehört, wenn er bezahlen darf, aber nicht dann, wenn er selbst mal etwas braucht.
Damit stehen Altersrentner, die keine generellen Grundsicherungsansprüche haben, sogar schlechter da als alle, die Grundsicherung kriegen, denn die fallen einfach raus und haben aber Ansprüche ans örtliche Sozialamt.
Dem Altersrentner kürzt man alles bis zum Sozialhilfesatz, aber kriegen tut er nichts, wenn es hart auf hart kommt.
Das kann so nicht richtig sein. Siehe unten unsere Klage deswegen, die wir hier mal in voller Länge reinkopieren. Es gibt dazu noch zig Anlagen, die wir weglassen, das würde sonst zu viel.
Ich hoffe, es wird trotzdem halbwegs verständlich sein.
LG
Renate
....
Abs.:
Jürgen Gilberg
Breslauer
Straße 1 – 3, 24211 Preetz
Sozialgericht
Kiel
Kronshagener
Weg 107a
24116
Kiel
14.09.19
Klage
gegen das Jobcenter Kreis Plön, Behler Weg 23, 24306 Plön
BG-Nummer
13106//0004064
Und
zwar erstens gegen den Widerspruchsbescheid, auch bezogen auf den
dazu gehörenden Erstattungsbescheid, in Bezug auf meinen Widerspruch
gegen den abschließenden Bewilligungsbescheid vom 07.08.19 für die
Zeit vom 01.10.18 – 31.03.19
Außerdem
grundsätzlich in Bezug auf die Tatsache, dass die gemischte
Bedarfsgemeinschaft eines noch vermittelbaren ALG-II-Empfängers mit
einer Altersrentnerin, die noch einen Nebenjob ausübt, für diese
Bedarfsgemeinschaft nicht so aussehen sollte, dass derartige
Bedarfsgemeinschaften Ehepaare schlechter stellen als andere, was vom
Jobcenter Plön aber so gemacht wird
Siehe
meine Begründung dazu
Sehr
geehrte Damen und Herren,
im
Grundgesetz steht, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz
des Staates stehen. Im Grundgesetz steht auch, dass alle Menschen in
diesem Staat das Recht haben, gleich behandelt und nicht
benachteiligt zu werden.
Die
Bedarfsgemeinschaft ist etwas, das es nur im SGB II gibt, im SGB XII
gibt es die Bedarfsgemeinschaft nicht. Hier wird dann nur von
Haushaltsgemeinschaften gesprochen.
Im SGB
II steht auch drin, dass nur unter anderem Eheleute, die füreinander
einstehen, eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Das ist sicher auch nicht
falsch, wenn es dann aber in dem Alter, wo einer davon das
Rentenalter erreicht, nicht zu einer eklatanten Benachteiligung
führt.
Die
Bedarfsgemeinschaft darf ja wohl nicht so ausschauen, dass der
Rentner nur bis zum Sozialhilfesatz runtergekürzt wird, aber wenn er
selbst in einer Notlage ist, dann wiederum nicht mehr zur
Bedarfsgemeinschaft dazugehört, sondern im Regen stehengelassen
wird. Der Überhang meiner Frau wird nämlich mir ja voll vom Bedarf
abgezogen.
Sie
selbst wiederum, das wurde uns schon am Telefon so gesagt, hätte
unter keinen Umständen bei einem Hilfebedarf Anspruch auf
irgendwelche Leistungen über mich als Vorstand der
Bedarfsgemeinschaft und ja arbeitsfähigen Hilfebedürftigen von
Seiten des Jobcenters.
Rücklagen
für eventuelle Notfälle kann meine Frau unter der Tatsache, dass
man ihr jeden Cent Rentenüberhang sofort abzieht und bei mir
verrechnet, ja für eventuelle Notlagen nicht bilden.
Meine
Frau liegt auch über der Rentenhöhe, bei der man einen festen
Bedarf an Grundsicherungs-Zuschüssen hat, kann das Sozialamt also
allerhöchstens um Hilfe bitten, um ein Darlehen zu erhalten, aber
keine generelle dauerhafte Hilfe und muss derartige Darlehen dann
auch grundsätzlich zurückzahlen.
Das
ist nicht fair.
Wer
hier vor Ort so wenig Rente kriegt, dass er mit Grundsicherung
aufstocken kann, wird aus der Bedarfsgemeinschaft ausgesteuert und
unterliegt dann selbst dem Sozialamt, der andere dem Jobcenter.
Wer
mehr Rente kriegt, bleibt nur als zahlendes Mitglied beim Jobcenter
in der Bedarfsgemeinschaft, bekommt aber keinen Cent Hilfe.
Nichtmal
ich selbst habe ein Darlehen bekommen, als es darum ging, den ersten
Rentenmonat meiner Ehefrau zu überbrücken. Statt dessen soll ich
diese Summe nun auch noch ohne mir Ratenzahlung zu gewähren in einer
Summe zurückzahlen.
Ich
habe mir nichts zuschulden kommen lassen und meine Frau genauso
wenig.
Wir
haben sehr früh in Bezug auf den Übergang meiner Frau ins
Rentenalter gefragt, wie wir denn den ersten Monat überbrücken
könnten, nur falsche Auskünfte bekommen, meine Frau dann nur eine
Teilhilfe über das örtliche Sozialamt, worüber ihr aber keiner
beim Jobcenter vorher hat Auskunft gegeben, sie hat sich selbst
durchgefragt, denn irgendwie mussten wir den Monat ja überleben …
und ich lief mit meinen Fragen schlicht gegen eine Wand.
Meine
Frau ist grundsätzlich steuerpflichtig. Vermutlich werden wir am
Jahresende zwar gemeinsam durch das Ehegattensplitting selbst mit den
Einnahmen aus unserem Nebenjob als freiberufliche Werbetexter unter
der Steuerfreigrenze bleiben, aber ich möchte einmal ansprechen,
dass heute Rentner erstens nicht als arbeitsunfähig gelten, also ja
weiterarbeiten dürfen, was meine Frau auch nach wie vor tut und auch
das so verdiente Geld ja mit dem Jobcenter über die
Bedarfsgemeinschaft genauso wie ich abrechnen muss, aber Rente ist
heute kein generell steuerfreies Einkommen mehr.
Rentner
zahlen je nachdem, wie hoch die Rente ist, genauso Sozialabgaben und
Steuern auf alle im Jahr verdienten Einnahmen inklusive der
Altersrente wie andere Menschen auch.
Im
voraus kann man also gar nicht wissen, wie genau das Nettoeinkommen
ausschaut.
Das
gleiche gilt übrigens für die heute ja übliche Bruttokaltmiete. Es
handelt sich dabei nicht mehr um einen festen Betrag wie bei einer
Kaltmiete, denn die Nebenkosten werden nur geschätzt genauso wie die
Heizkosten und können durchaus mit Pech dazu führen, dass es einmal
zu Nachzahlungen kommt.
Und
dann fällt meine Frau wieder raus, sollte sie da was nachzahlen
müssen genauso wie sie rausfallen würde, wenn das Finanzamt mit
Nachforderungen kommen sollte.
Denn
laut dem Jobcenter darf sie nur bezahlen .. aber kriegen tut sie
nichts, wenn sie in Not gerät .. Rücklagen kann sie aber auch keine
bilden, denn es wird ja jeder Cent bis runter zum Sozialhilfesatz
sofort bei mir gegengerechnet.
Ich
glaube, dass hier das SGB II vom Jobcenter Plön falsch ausgelegt
wird, denn laut § 7 steht in (2) ausdrücklich drin, dass Leistungen
auch die Menschen erhalten können, die mit erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, und dazu
gehören auch die Ehepartner. Es steht nicht dabei, dass die als
Rentner nicht mehr dazu gehören.
Im SGB
XII gibt es sogar einen Extra-Paragraphen, nämlich hier § 37a, der
speziell den sicherlich oft anzutreffenden Fall berücksichtigt, dass
viele Menschen im ersten Rentenmonat aufgrund der ja erst am
Monatsende fälligen Rentenzahlung genau die gleichen Probleme
bekommen, die wir auch hatten, als meine Frau im März 19 in Rente
ging.
Wieso
gibt es sowas nicht parallel für gemischte Bedarfsgemeinschaften aus
einem Altersrentner und einem Hilfebedürftigen, der noch im
sogenannten erwerbsfähigen Alter ist (Rentner sind nach der neuesten
Rechtsprechung heute nicht mehr unbedingt erwerbsunfähig, die müssen
nur nicht mehr zwingend weiterarbeiten, sondern dürfen auch ihre
Rente genießen, ohne zu arbeiten, wenn sie möchten), das ist doch
eine Ungleichbehandlung derjenigen Bedarfsgemeinschaften, in denen
der Rentner mehr Rentenanspruch und durch die Weiterarbeit den Lohn
dafür hat als es bei reiner Grundsicherung oder ergänzender
Grundsicherung der Fall wäre.
Zusätzlich
hatte ich in meinem Widerspruch auch darum gegeben, mir einmal
transparent zu erklären, wie eigentlich die März-19-Berechnung für
meine Ehefrau des Jobcenters zu verstehen ist, in der nämlich ihre
Rente mit ihrem Einkommen aus dem Nebenjob addiert und ihr dann ein
für uns vollkommen unverständlich zusammengesetzter sogenannter
individueller Freibetrag zuerkannt wurde.
Eine
Antwort, wie das ausgerechnet worden ist, damit ich es auch verstehen
kann, habe ich nicht bekommen, obwohl ich darum bat.
Laut
vorher mal telefonischer Nachfrage wurde uns immer davor gesagt, die
Rente würde zu 100 % verrechnet … bei unserer selbständigen
Nebentätigkeit würde es genauso bleiben wie vorher, wir also jeder
die ersten 100 Euro frei haben und falls es einmal mehr wäre, wie
sonst auch. Das wurde aber offenbar anders gemacht und wir haben nach
wie vor keine Ahnung, wie sich das in Zukunft auswirken könnte. Auch
hier wäre eine für einen Laien verständliche Erklärung notwendig.
Abschließend
bitte ich, auch wenn das vermutlich noch nie so gemacht worden ist,
sondern nur einmal bei einer Bedarfsgemeinschaft mit einem
Grundsicherungsempfänger dabei, einmal um generelle Klärung.
Ist es
wirklich erlaubt, dass in einer Bedarfsgemeinschaft eine Person nur
zahlen darf, aber in der Not selbst keine Ansprüche hat und wenn das
so sein sollte um Prüfung, ob das nicht eklatant dem Grundgesetz
widerspricht.
Danke
für Ihre Mühe.
Mit
freundlichen Grüßen