Samstag, 6. Juli 2019

Auch Morddrohungen oder Hausfriedensbruch sind nicht im öffentlichen Interesse

Wir haben trotzdem mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft geschickt

Ich setze den Text hier mal im Original so rein wie abgeschickt:

Abs.: Jürgen Gilberg und Renate Hafemann
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

07.07.19

Generalstaatsanwaltschaft
Gottorfstraße 2

24837 Schleswig

Dienstaufsichtsbeschwerde im Ermittlungsverfahren 553 Js 31773/19 gegen Frau Tanja Korkmaz wegen diverser Morddrohungen sowie Hausfriedensbruch, als sie uns dann hier die Wohnungstür eingetreten hat und sogar so dreist war, dann aufgrund unserer Gegenwehr noch Gegenanzeige zu erstatten

Und zwar deshalb, weil diese Frau derzeit strafrechtlich verurteilt und nur auf Bewährung auf freiem Fuß ist und wir nicht die einzigen Menschen sind, die von ihr angegriffen oder mit Morddrohungen attackiert worden sind

Eine Privatklage kann sich an einem sozialen Brennpunkt wie der Glindskoppel aus finanziellen Gründen von uns niemand leisten

Die Polizei ist hier laufend im Einsatz .. muss diese Frau erst jemand umbringen, bevor was passiert?

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch wenn wir uns nach den Erfahrungen, die wir gemacht haben, seit wir aufgrund der Mietobergrenzen nunmal gezwungen sind, an einem Ort wie der Glindskoppel in Preetz zu wohnen, wo leider nicht nur arme Leute, die mit Grundsicherung, Sozialhilfe oder ALG II ihr kleines Einkommen aufstocken müssen, sondern auch viele unter Betreuung stehende oder kriminelle Menschen zu Hause sind, sind wir hier draußen an so einem sozialen Brennpunkt eigentlich rechtlos, nur weil die Menschen hier kein Geld haben, sich per Privatklage gegen Stalking, Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Bedrohung bis hin zu Morddrohungen und dagegen eher harmlose Dinge wie Beleidigung oder Verleumdung zur Wehr zu setzen?

Immer wieder heißt es in Fällen wie dem oben genannten, es wäre ja nicht im Interesse der Öffentlichkeit.

Wir wurden von Frau Korkmaz ohne diese Frau überhaupt zu kennen, über mehrere Monate lang draußen auf dem Weg zum Einkaufen oder bei Spaziergängen mit unserem Hund immer wieder übelst beleidigt und es fielen dabei immer wieder handfeste Morddrohungen wie sie wüsste, wo wir wohnen und würde mit dem Messer vorbeikommen, um uns abzustechen.

Bei einem Anruf bei der Polizei deshalb bekamen wir die Auskunft, die Frau wäre bekannt für ihr Verhalten und hätte an genau diesem Tag schon Polizeibesuch gehabt, allerdings wegen einer anderen Sache.

So etwas hilft einem aber nicht weiter. Irgendwann stand sie dann plötzlich zunächst unten vor der Haustür unseres Wohnblocks. Wir erkannten sie und riefen sofort 110, was gut war, denn binnen Kürze war sie noch vor dem Einsatzfahrzeug der Polizei mit ihren beiden natürlich wie immer nicht angeleinten Kampfhunden hier im Haus und versuchte, mit roher Gewalt unsere Wohnungstür einzutreten. Herr Gilberg griff geistesgegenwärtig nach einer eigentlich als Witz gedachten Holzkeule, die seit Jahren bei uns an der Garderobe hing, weil uns diese „Hausordnung“ mal einer zum Spaß geschenkt hat und konnte die Frau so immerhin solange daran hindern, samst ihrer beiden Kampfhunde in die Wohnung zu kommen, während Frau Hafemann zum 2. Mal 110 anrief und um Beeilung bat. Wir fühlten uns massiv bedroht. Unsere Haustür ging dabei zu Bruch. Die Hausverwaltung hat neben uns auch Anzeige gegen Frau Korkmaz erstattet.

Wir erfuhren an dem Tag ihren Namen und wo sie zu Hause ist und dass sie dafür bekannt ist, mit Amphetaminen zu handeln und auch andere Leute auf ähnliche Weise wie uns immer wieder bedroht, vor allen Dingen dann, wenn sie selbst unter dem Einfluss von Amphetaminen steht, die sie ja auch selbst konsumiert.

Wir wissen, dass sie aufgrund des Nachweises, 10 x beim Besitz von Amphetaminen erwischt worden zu sein, eine Haftstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten bekommen hat, die allerdings ersatzweise 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.


Beim Drogenhandel wurde sie vermutlich danach noch nicht erwischt, das wird aber überall über sie gesagt.

Wir wissen von anderen Leuten, dass Frau Korkmaz sie geschlagen und auch genauso gemein wie uns immer wieder beschimpft hat und dass auch da mehr als eine weitere Person außer uns beiden von ihr mit Morddrohungen attackiert worden sind und wohl sogar nach wie vor werden.

Muss diese Frau erst einen umbringen, bevor das, was sie tut, endlich im öffentlichen Interesse ist und jemand von Seiten der Staatsanwaltschaft etwas dagegen unternimmt?


Es wundert einen, wenn man sowas erlebt, auch gar nicht mehr, dass hier in unserer Ecke die Polizei nicht nur wegen der Handlungen von Frau Korkmaz, die sich an einem Hausverbot der Hausverwaltung ja nicht stört wie an nichts, sondern auch der anderer Leute, die sich ähnlich verhalten, weil sie hier ja nicht die einzige ist, laufend kommen muss.

Hier werden Menschen zusammengeschlagen, Fahrzeuge angezündet, es wird laufend rumgebrüllt und passiert ständig was, weshalb die Polizei immer wieder im Einsatz ist.

Wenn wir Polizisten wären, wir würden uns verschaukelt fühlen, dass diese Menschen hier machen können was sie wollen, denn es passiert ihnen ja nichts. Vermutlich wird jeder davon genauso wir Frau Korkmaz darauf vertrauen können, dass die Staatsanwaltschaft alles bis auf gerade Mord eben unter nicht im Interesse der Öffentlichkeit abtut.Warum also sollten sich diese Menschen hier, denen unsere Gesetze vollkommen egal sind genauso wie Frau Korkmaz, denn an Gesetze halten? Es passiert ihnen ja sowieso nichts und sie können machen, was sie wollen.

Die Leidtragenden sind die Menschen, die in solchen Wohngegenden leben müssen und keine Hilfe durch unseren Rechtsstaat bekommen. Man hat den Eindruck, dass hier auch arme Rentner oder einfach nur Menschen mit schlecht bezahlten Jobs genauso als Gesindel gesehen werden wie Drogensüchtige, Kriminelle und dergleichen, die hier nunmal auch zu Hause sind.

 
Aus diesem Grund bitten wir im Rahmen der Dienstaufsichtsbeschwerde darum, den o. a. Fall noch einmal aufzugreifen und die aktuelle Bewährungsstrafe von Tanja Korkmaz dafür zu nutzen, dass sie für weitere Straftaten, die sie in der Zeit dieser Bewährungsstrafe begeht, endlich einmal verurteilt wird.

Inwiefern unsere Nachbarn sie wegen ihrer Morddrohungen und Angriffe angezeigt haben oder nicht, ist uns nicht bekannt, sollte aber der Polizeidienststelle Preetz bekannt sein.

Danke für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
....
Wirklich was versprechen tun wir uns in diesem Staat auch von dieser Dienstaufsichtsbeschwerde nicht.

Aber Versuch macht bekanntlich klug.

LG
Renate
 

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