Einem Studenten wurden pro Jahr 2.892 Euro wegen Tafel-Lebensmitteln vom Wohngeld abgezogen
Ob das rechtens ist, ist nicht festzustellen ...der Student hat Widerspruch eingelegt, der wurde abgelehnt, er hat dann aber seine Frist zur Klage verstreichen lassen.
Was diese Behörde diesem Studenten an Wohngeld abgezogen hat, kopiere ich Euch mal raus.
Da der Student nicht geklagt hat, bleibt das vorerst ein Einzelfall, der gerichtlich nun auch nicht mehr auf Rechtmäßigkeit geklärt werden kann.
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Laut „B.Z.“ besuchte Frank T.,
32, der neben seinem Studium bereits in einem 450-Euro-Job als
IT-Systembetreuer arbeitet, einmal die Woche die Tafel und gab dies auch
in seinem Wohngeldantrag an (Miete seiner Einzimmerwohnung: 270 Euro
warm). Das Ergebnis: Statt der ihm eigentlich zustehenden 190 Euro bekam
T. wegen der Tafel-„Einnahmen“ nur 83 Euro Wohngeld.
Sein
Widerspruch gegen die Anrechnung der Lebensmittel wurde im März 2019
abgelehnt. Die Frist für eine mögliche Klage ist verstrichen – der
Betroffene machte davon laut Tafel nicht Gebrauch.
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Quelle ist die hier:
Hier nochmal, was die Bildzeitung darüber schreibt .. insgesamt wird das, was da gemacht wurde, wohl schon deshalb nicht rechtens sein, weil abgelaufene Lebensmittel als wertlos gelten und insofern die Summe der Lebensmittelspenden von Tafeln immer bei 0 liegen müsste.
Zitat:
Die Anrechnung freiwilliger Lebensmittelspenden sei unzulässig, so der
Berliner Rechtsanwalt Dietmar Sedlaczek. Würde man den Wert dessen
ermitteln, was die Leute bei der Tafel bekommen, müsse man das mit null
Euro berechnen. „Denn der Handel bewertet diese unverkäuflichen
Lebensmittel auch so.“
...
LG
Renate
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