Freitag, 17. Mai 2019

Zum Thema, ob Tafel-Spenden beim Wohngeld, ALG II oder der Grundsicherung abgezogen werden können

Einem Studenten wurden pro Jahr 2.892 Euro wegen Tafel-Lebensmitteln vom Wohngeld abgezogen


Ob das rechtens ist, ist nicht festzustellen ...der Student hat Widerspruch eingelegt, der wurde abgelehnt, er hat dann aber seine Frist zur Klage verstreichen lassen.

Was diese Behörde diesem Studenten an Wohngeld abgezogen hat, kopiere ich Euch mal raus.

Da der Student nicht geklagt hat, bleibt das vorerst ein Einzelfall, der gerichtlich nun auch nicht mehr auf Rechtmäßigkeit geklärt werden kann.
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Die Summe „Sachbezug Tafel“ wurde aufgeschlüsselt. So setzte das Bezirksamt monatlich 51 Euro für Frühstück und je 95 Euro für Mittag- und Abendessen an, wie aus dem Bescheid hervorgeht. Der Student stellte laut Tafel-Angaben den Antrag für einen Mietzuschuss im Sommer 2018 und gab dabei die Spenden der Tafel an, genauer gesagt der Aktion „LAIB und SEELE“, die die Berliner Kirchen gemeinsam mit der Tafel betreiben.
Laut „B.Z.“ besuchte Frank T., 32, der neben seinem Studium bereits in einem 450-Euro-Job als IT-Systembetreuer arbeitet, einmal die Woche die Tafel und gab dies auch in seinem Wohngeldantrag an (Miete seiner Einzimmerwohnung: 270 Euro warm). Das Ergebnis: Statt der ihm eigentlich zustehenden 190 Euro bekam T. wegen der Tafel-„Einnahmen“ nur 83 Euro Wohngeld.
Sein Widerspruch gegen die Anrechnung der Lebensmittel wurde im März 2019 abgelehnt. Die Frist für eine mögliche Klage ist verstrichen – der Betroffene machte davon laut Tafel nicht Gebrauch.
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Quelle ist die hier:


 
Hier nochmal, was die Bildzeitung darüber schreibt .. insgesamt wird das, was da gemacht wurde, wohl schon deshalb nicht rechtens sein, weil abgelaufene Lebensmittel als wertlos gelten und insofern die Summe der Lebensmittelspenden von Tafeln immer bei 0 liegen müsste.


Zitat:

Die Anrechnung freiwilliger Lebensmittelspenden sei unzulässig, so der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Sedlaczek. Würde man den Wert dessen ermitteln, was die Leute bei der Tafel bekommen, müsse man das mit null Euro berechnen. „Denn der Handel bewertet diese unverkäuflichen Lebensmittel auch so.“
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LG
Renate
 

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