Was der NDR dazu heute alles zeigt
Quelle: NDR (Sascha Steinach) |
Oben erstmal ein Überblick.
In diesem Text oben geht es um das Diskriminierungsverbot, also Artikel 3.
Da wird momentan heiß drüber diskutiert, diesen Artikel noch etwas zu vervollständigen. Im Text oben findet Ihr, was sich da einige Menschen noch wünschen würden.
Momentan sieht Artikel 3 so aus:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2)
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3)
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden.
...
Unten das Manuskript zu dieser Sendung über die Würde des Menschen.
Also mal ein Link zu Artikel 1, der in dieser Sendung oben angesprochen wird.
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2)
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und
unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen
Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
...
Nun ein Text über die Geschichte unseres Grundgesetzes ... wieder was zum Lesen .. siehe oben.
In der Sendung und dem Text geht es um Artikel 5 .. dort auch speziell auf die Kunst bezogen ... der Artikel umfasst aber mehr, vor allen Dingen so wichtige Dinge wie die Meinungsfreiheit.
(1) Jeder hat das
Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu
verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung
durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht
statt.
(2) Diese Rechte finden ihre
Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen
Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
...
Das Thema Eigentum verpflichtet, kommt auch heute in Bezug auf das Grundgesetz dran .. sehr kritisch wegen der Explosion der Mietpreise heutzutage, die viele Menschen an der Rand ihrer Existenz bringen und andere reich machen.
Siehe oben.
Hier der Artikel, wo drin steht, dass Eigentum auch verplichtet.
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3)
Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf
nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und
Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter
Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu
bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der
Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
...
Tja .. ein denkwürdiger Tag ist das heute mit dem 70jährigen Geburtstag unseres Grundgesetzes.
ÖG
Renate
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