Donnerstag, 23. Mai 2019

Unser Grundgesetz hat Geburtstag: Es ist heute 70 geworden

Was der NDR dazu heute alles zeigt


Quelle: NDR (Sascha Steinach)

Oben erstmal ein Überblick.


In diesem Text oben geht es um das Diskriminierungsverbot, also Artikel 3.

Da wird momentan heiß drüber diskutiert, diesen Artikel noch etwas zu vervollständigen. Im Text oben findet Ihr, was sich da einige Menschen noch wünschen würden.

Momentan sieht Artikel 3 so aus:



(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
...
 Unten das Manuskript zu dieser Sendung über die Würde des Menschen.


Also mal ein Link zu Artikel 1, der in dieser Sendung oben angesprochen wird.


(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
...
Nun ein Text über die Geschichte unseres Grundgesetzes ... wieder was zum Lesen .. siehe oben.
In der Sendung und dem Text geht es um Artikel 5 .. dort auch speziell auf die Kunst bezogen ... der Artikel umfasst aber mehr, vor allen Dingen so wichtige Dinge wie die Meinungsfreiheit.

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
...
Das Thema Eigentum verpflichtet, kommt auch heute in Bezug auf das Grundgesetz dran .. sehr kritisch wegen der Explosion der Mietpreise heutzutage, die viele Menschen an der Rand ihrer Existenz bringen und andere reich machen.
Siehe oben.
Hier der Artikel, wo drin steht, dass Eigentum auch verplichtet.

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
...
Tja .. ein denkwürdiger Tag ist das heute mit dem 70jährigen Geburtstag unseres Grundgesetzes.
ÖG
Renate

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