Mittwoch, 23. September 2020

Die Tagesschau berichtete vor 2 Tagen wegen einer Sammelklage gegen das RKI in USA

 Also eine komplizierte Sache und nicht sicher, ob das klappen kann


 

Ich übernehme das mal ... ich finde das alles sehr schwer zu verstehen, weil hochkompliziert.

Aber ein Fake ist es offensichtlich eben nicht, wie mir schon wieder zu Ohren kam.

Sonst hätte die Tagesschau ja nicht darüber berichtet.

Dass eventuell auch eine Klage aus den USA selbst kommen könnte, habe ich in einer nicht so seriösen Quelle wie der Tagesschau gefunden .. das muss also nicht stimmen, aber das wäre, wenn das stimmen sollte, sehr gefährlich .. ich hänge das mal noch ganz unten an.

https://www.tagesschau.de/faktenfinder/sammelklage-corona-119.html

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Corona-Maßnahmen Mit Klage in den USA zum Schadensersatz?

Stand: 22.09.2020 09:32 Uhr

Eine Gruppe von Anwälten will über eine US-Sammelklage Schadensersatzforderungen von Deutschen gegen die hiesigen Corona-Maßnahmen geltend machen. Fachjuristen sehen das Vorhaben kritisch.

Von Wulf Rohwedder, tagesschau.de

Manche kennen sie aus US-Justizthrillern: den "class action suit", die Sammelklage vor US-Gerichten. In Zeitungsanzeigen und sogar mit Fernsehspots suchen spezialisierte Kanzleien Betroffene, die zum Beispiel durch fehlerhafte Produkte oder falsche Vertragsversprechungen geschädigt wurden, um die angeblich schuldige Firmen oder Institutionen zu verklagen. Das Versprechen: Die Anwälte übernehmen das volle Prozesskostenrisiko, teilen sich im Erfolgsfall aber die Schadensersatzahlungen mit ihren Klienten.

Klage in den USA angekündigt

Ein Anwalt aus Niedersachsen berät nun mehrere Kollegen, die eine Sammelklage gegen die deutschen Corona-Maßnahmen in den USA einreichen wollen. Seine Argumentation: Die in der Charité entwickelten PCR-Tests seien nicht in der Lage, eine Infektion mit Sars-CoV2-Viren festzustellen.

 

Der Anwalt bezeichnet das Testverfahren als "Idiotentest" und erklärte gegenüber tagesschau.de, dass seiner Meinung nach diese fehlende Eignung für Diagnosezwecke gerichtsfest beweisbar ist. Verantwortlich hierfür seien der Virologe Christian Drosten von der Charité und der Direktor des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler. Diese seien gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation WHO die eigentlich treibenden Kräfte hinter den Corona-Maßnahmen - und daher seien sie persönlich für den eingetretenen Schaden verantwortlich, behauptet der Anwalt.

Der Jurist wirft Drosten und Wieler in diesem Zusammenhang den Straftatbestand des Betrugs vor. Strafanzeigen hat er gegen sie trotzdem nicht gestellt. Begründung: Dies bringe Menschen, die durch die Corona-Maßnahmen einen Schaden erlitten haben und einen Ausgleich für diesen Schaden anstreben, keinen Schritt weiter.

Mehrzahl der Wissenschaftler widerspricht

Die Anwälte führen drei Experten an, deren Gutachten die mangelnde Eignung des Tests beweisen sollen: Die Würzburger Virologin und Immunologin Ulrike Kämmerer, die irische Medizinprofessorin Dolores Cahill und den emeritierten Immunologen Pierre Capel aus den Niederlanden - drei Wissenschaftler, deren Meinungen zur Corona-Pandemie als Außenseiterpositionen gelten.

Die deutliche Mehrzahl der Experten halten die PCR-Tests für eine zuverlässige Methode, um eine Infektion mit Sars-CoV2-Viren festzustellen. Drosten widersprach den Kritikern in einem Podcast des NDR deutlich: "Die Diagnostiklabore in Deutschland arbeiten nach der In-vitro-Diagnostika-Richtlinie mit zertifizierten Tests. Die arbeiten unter einem durchgehenden Qualitätskontrollsystem, das alle diese Spekulationen von irgendwelchen Verschwörungstheoretikern komplett systemisch ausschließt. Alles das ist im System überprüft." Das RKI wollte die Vorwürfe gegen Lothar Wieler nicht kommentieren.

 

Klage nur gegen Vorauszahlung

Als Honorar für die Beteiligung an dem von ihnen einzureichenden "class action suit" verlangen die Anwälte - im Gegensatz zu den meisten US-Kollegen - eine Vorauszahlung von 800 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Sollte die Klage Erfolg haben, beanspruchen die beteiligten Kanzleien zudem zehn Prozent der konkret erstrittenen Summe als Erfolgshonorar.

Die Aktion wird massiv in "alternativen Medien" beworben - einige Videos sind bereits mehr als 100.000 mal abgerufen worden. Der Sprecher der Anwälte stellte sein Klagemodell zudem auf bei der Demonstration der "Querdenken"-Bewegung am 29. August auf einer Bühne vor. Inzwischen bietet unter ähnlichen Konditionen eine weitere Anwaltskanzlei eine US-Sammelklage an, ist aber bei der Beschreibung möglicher Erfolge vorsichtiger.

Keine Musterfeststellungsklage in Deutschland

In Deutschland gibt es seit Jahren Erwägungen, eine ähnliche Prozessform wie den "class action suit" einzuführen - insbesondere durch den Abgasskandal gewann die die Diskussion an Tempo. Das Ergebnis war die Musterfeststellungsklage, ein Kompromiss, der vielen Juristen nicht weit genug geht.

 

Fachjuristen haben massive Bedenken

Aber können tatsächlich einzelne Experten direkt für Regierungsentscheidungen verantwortlich gemacht werden? Robert Magnus, Professor für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht an der Universität Bayreuth, sieht hier schon das Prinzip der Kausalität nicht gegeben: "Politiker sind frei in ihrer Entscheidung - auch darüber, welche Experten sie befragen und ob sie ihrem Rat folgen", erklärte er gegenüber tagesschau.de.

Prinzipiell hält Magnus es trotzdem für möglich, dass ein US-Gericht die Klage annehmen könnte. Dass in diesem Fall die Zuständigkeit und damit ein mögliches Urteil auch in Deutschland anerkannt werden, bezweifelt er jedoch. Sollte das nicht der Fall sein, könnte lediglich auf Besitztümer der Beklagten, die sich in den USA befinden, zugegriffen werden, sofern die Richter überhaupt für die Kläger entscheiden sollten.

 

Oberster US-Gerichtshof beschränkt Klagemöglichkeit

 

Dass eine solche Klage in den USA gegen deutsche Firmen und Institutionen in Bezug auf deutsche Schadensersatzansprüche problematisch ist, meint auch Burkhard Hess, Professor am Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law. "Das dürfte nicht einfach sein", meint er gegenüber tagesschau.de. Laut einer Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshof der USA dürfen grundsätzlich keine Sammelklagen ausländischer Geschädigter wegen ausländischer Delikte in den USA angenommen werden. Zudem habe der Gerichtshof entschieden, dass auch andere US-Bundesgerichte nicht für derartige Klagen zuständig seien.

Ob eine Firma oder ein Wissenschaftler für politische Entscheidungen verantwortlich gemacht werden können, die auf deren Erkenntnissen beruhen, sei zudem nicht klar. "Das hängt vom anwendbaren Recht ab", meint Hess. Grundsätzlich schließe das deutsche Zivilrecht nach Paragraf 675 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Haftung für einen Rat aus. "Das mag bei wissenschaftlicher Beratung anders sein", sagt Hess gegenüber tagesschau.de. "Ich sehe jedoch im Ergebnis wenige Chancen, hier eine Haftung nach deutschem Recht zu begründen. Umgekehrt sehe ich nicht, wie es zur Anwendung des Rechts US-amerikanischer Bundesstaaten in einem rein deutschen Fall kommen sollte."

Hohes Risiko für Kläger

Die Anwälte sind sich sicher: Sofern sich ein US-Gericht findet, das für die Kläger entscheidet, werde das Urteil auch in Deutschland Bestand haben. Hess hält es für grundsätzlich möglich, dass dann auch die Schadenersatzansprüche in Deutschland eingetrieben werden könnten. Dafür müsste jedoch wiederum ein deutsches Gericht die Zuständigkeit der US-Richter anerkennen, was keinesfalls gewiss sei. Und die Urteilssumme dürfte nicht exorbitant sein.

Das eigentliche Risiko einer Sammelklage in den USA sieht Hess aber darin, dass diese den Gang vor Gericht in Deutschland ausschließt, sofern die Rechtshängigkeit anerkannt wird. Er warnt: Werde eine US-Klage nach Jahren abgewiesen, könnten Ansprüche nach deutschem Recht verjährt sein.

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https://www.schildverlag.de/2020/09/13/usa-massenhaft-falsch-positive-tests-produkthaftungsklage-gegen-christian-drosten/ 

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USA: Massenhaft falsch-positive Tests – Produkthaftungsklage gegen Christian Drosten?

 

Der zur Zeit weltweit gängigste Test auf eine Corona-Infektion ist ein PCR-Test, der maßgeblich von dem Virologen an der Berliner Charité, Critian Drosten, entwickelt wurde. Mittlerweile steht der Test sehr in der Kritik. Zum einen, weil er offenbar auch auf Gensequenzen anderer Coronaviren anspringt, also die Viren aus der großen Corona-Familie, die wir schon immer kennen und an die wir gewöhnt sind. Aber auch auf „Fetzchen“ von zerstörten Coronaviren, die der Körper schon besiegt hat. Überdies ist es auch eine Frage, durch wie viele Vermehrungszyklen (Amplifikationszyklen) ein Labor die Probe laufen lässt. Irgendwo um die 35 Zyklen sind Standard. Sind es zwei weniger, hat man kaum noch positive Befunde, sind es zwei mehr, kann ein großer Teil schon als positiv anschlagen. 

Der Test ist außerdem nicht validiert.

In den USA wird sogar Kritik im Mainstream laut

Die New York Times berichtet sogar, dass bis zu 90 Prozent der mit diesem  Covid-19-PCR-Test gewonnenen Resultate-Ergebnisse sogar falsch sein könnten. Nun heißt es, es könnte sogar sein, dass der Superstar-Virologe Drosten möglicherweise mit einem Produkthaftungs-Prozess rechnen muss. Denn die besagten PCR-Standardtests sollen laut der New York Times „eine Menge Leute“ als positiv diagnostiziert haben, die aber vielleicht nur recht vernachlässigbare Menge Virusmaterial im Körper haben und daher sehr wahrscheinlich gar nicht ansteckend sind“, schreibt die New York Times.

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Ich übernehme nicht alles, nur was besonders wichtig ist .. Rest bitte im Link lesen!

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Wurde der PCR-Test eilig zusammengeschustert und durchgewunken?

Und noch ein Umstand lässt aufhorchen: Der Drosten-Covid-19-PCR -Test wurde anscheinend mit sehr heißer Nadel zusammengeflickt. Er wurde gar nicht anhand einer Gensequenz dieses Covid-19-Virus konstruiert. Die „Nährlösung“ (der Primer), in der die Viren einer Probe vervielfältigt werden, muss ziemlich exakt dem Genom oder Teilen des gesuchten Virus entsprechen, um genau den oben beschriebenen  Effekt zu minimieren, dass irgendwelche Residuen, Virenfetzchen oder Teile ähnlicher Viren massenhaft kopiert werden und ein wilder Salat davon als positives Ergebnis interpretiert wird. Für den „Goldstandard des Covid-19-PCR-Tests“ wurde aber einfach das alte SARS-Virus aus dem Jahr 2003 als Ausgangsmaterial benutzt:

„Der PCR-Test auf SARS-CoV2 wurde als Modell anhand von Genomdaten des SARS-CoV von 2003 und social-media-Nachrichten erstellt, ohne eine Patientenprobe untersucht zu haben!“, sagt der Mediziner Dr. med. Steffen Ghani. Und die WHO habe – laut Ghani – diesen Test bereits am  selben Tag, wo er eingereicht wurden, nämlich am 21.01.2020, schon sofort freigegeben. Das riecht fatal nach Absprache.

Schon viele Experten und Wissenschaftler, auch in Deutschland, haben bemängelt, dass nur  „DNA-Fragmente vervielfältigt, sortiert und analysiert“ werden, was aber nichts über Ansteckungsgefahr oder gar eine mögliche Erkrankung aussagt, sondern nur darüber, ob jemand schon einmal Kontakt mit einem Coronavirus hatte.

Könnte Christian Drosten und/oder Deutschland verklagt werden?

Ein PCR-Test mit einem Primer, der schnell zusammengeschustert und gleich durchgewunken wird, obwohl er gar nicht auf das akute Virus zugeschnitten ist, sondern auf ein 17 Jahre altes, verwandtes Virus, dazu Amplifikationszyklen, die auch noch eine viel zu hohe Positivenrate erzeugen – und daraufhin getroffene Lockdownmaßnahmen, die eine Schneise der Verwüstung in Volkswirtschaften und in das Leben von Hunderten Millionen Menschen auf der ganzen Welt fräsen … das sieht nach einer Produkthaftungsklage vom Allerfeinsten aus. Im Visier stehen da Herr Christian Drosten, aber auch die Bundesrepublik Deutschland.

Das wäre nicht einmal neu, das wurde schon im Abgasskandal mit VW vor einem US-Gericht durchdekliniert.

Hier in Deutschland hat sich eine Gruppe Juristen aufgemacht, sich in eine solche Produkthaftungsklage in den Staaten einzuklinken. Denn in den USA gibt es – im Gegensatz zu Europa – die Möglichkeit einer echten Sammelklage, was dort „class action“ genannt wird:

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Das nächste Fundstück zum Thema:

https://www.eike-klima-energie.eu/2020/09/23/pcr-tests-koennen-und-duerfen-eine-infektion-nicht-feststellen/ 

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PCR Tests, können und dürfen eine Infektion nicht feststellen!

Renommierte Rechtsanwaltskanzleien bereiten gigantische Klagen auf Schadensersatz in Billionenhöhe vor. Sie zielt als Sammelklage gegen Drosten und sein wissenschaftliches Umfeld
Über diese Klagen in den USA und Kanada wollen Anwälte Schadensersatzforderungen wegen der Corona-Maßnahmen gegen deren Verantwortliche durchsetzen. Tausende wollen sich der Sammelklage anschließen.

 Mit drei weiteren Rechtsanwälten hat Dr. Reiner Fuellmich (mit Kanzleien in Göttingen und in Los Angeles, die auf Schadenersatzklagen gegen Großkonzerne spezialisiert sind) einen „Corona-Untersuchungsausschuss“ gegründet. Der befragt netzöffentlich in stundenlangen Sitzungen angesehene Experten zur Sinnhaftigkeit der staatlichen Corona-Maßnahmen. Sie fokussieren dabei auf den sog. PCR-Test, auf dessen Ergebnisse sich staatliches Handeln beruft. Der Corona-Ausschuss fragt nach der Zuverlässigkeit des Tests, nach der Gefährlichkeit des Virus und nach den Kollateralschäden des Lockdowns.

 

Video des Interviews mit RA Dr. Reiner Fuellmich. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Texts hat das Interview bereits mehr als 365.000 Aufrufe.

Die Ausschussmitglieder kommen zu dem zwingenden Ergebnis, dass der PCR-Test untauglich dafür ist, eine Covid-19-Infektion nachzuweisen. Der Erfinder des im übrigen nützlichen Tests Kary Mullis halte diesen zum Nachweis einer Virus-Infektion für völlig ungeeignet, da er nur Zellfragmente nachweisen könne, nicht aber den Virenbefall einer Zelle.

„PCR Tests, können und dürfen eine Infektion nicht feststellen“ konstatiert Rechtsanwald Dr. reiner Fuellmich, das sei auf den Beipack Zetteln auch so vermerkt: „Nicht für diagnostische Zwecke zugelassen. bzw „Not licenced for diagnostic purposes“

Alle Corona-Maßnahmen beruhen auf diesem Test und seinen Varianten. Und alle entsprechend handelnden Politiker berufen sich in ihrem Vorgehen auf die Empfehlungen von Prof. Christian Drosten von der Charité, von Prof. Lothar H. Wieler vom Robert-Koch-Institut und des Generaldirektors der Weltgesundheitsorganisation WHO Tedros Adhanom Ghebreyesus. Deutschland gilt hier weltweit als Vorbild.

Die weltweiten gesundheitlichen, mentalen und ökonomischen Schäden der verschiedenen Lockdowns wie z.B. die Verluste bis hin zur Insolvenz der für Deutschland maßgeblichen mittelständischen Wirtschaft belaufen sich auf mindestens Hunderte Milliarden €, vermutlich aber auf eine unvorstellbare Zahl im Billionenbereich.
Anmerkung. Im Interview spricht Dr. Fuellmich fälschlich von Billiarden, im Erklärtext darunter wird das korrigiert.

Da Drosten, Wieler und die WHO, nach Meinung von Fuellmich, im vollen Wissen um seine Untauglichkeit den PCR-Test der Politik, die sich von ihnen beraten ließ, empfahlen und auch keine spätere Korrektur ihrer Beratung vornahmen, sind sie für die Folgeschäden verantwortlich. (Drosten hatte bereits vor 12 Jahren fälschlich eine Katastrophe bezüglich der Schweinegrippe vorausgesagt. Jetzt sandte er einem chinesischen Labor in seinem Kühlschrank befindliche  – nicht aber aktuelle – Covid-Viren, ließ sich ein positives Testergebnis liefern und beriet die deutsche Regierung – und damit die Welt – auf dieser dünnen Grundlage.)

Und nun der Hammer:

Da auch die USA riesige Lockdownschäden verzeichnen, die der unzulässigen Anwendung der PCR-Tests zu verdanken sind, soll möglichst bald durch eine große US-Kanzlei ein Schadenersatz-Prozess in Form einer Sammelklage (dieses Rechtsmittel existiert nur in den USA und in Kanada) gegen Prof. Drosten angestrengt werden. Sollte ein Urteil gemäß der Klage gesprochen werden, dürfte die Dimension nicht nur Drostens Budget, sondern vermutlich auch den deutschen Staatshaushalt sprengen.

Dass eine solche Klage in den USA gegen deutsche Firmen und Institutionen in Bezug auf deutsche Schadensersatzansprüche problematisch ist, meint auch Burkhard Hess, Professor am Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law. „Das dürfte nicht einfach sein“, meint er gegenüber tagesschau.de. Laut einer Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshof der USA dürfen grundsätzlich keine Sammelklagen ausländischer Geschädigter wegen ausländischer Delikte in den USA angenommen werden. Zudem habe der Gerichtshof entschieden, dass auch andere US-Bundesgerichte nicht für derartige Klagen zuständig seien.

Man darf gespannt sein.

Im Interview werden viele weitere Fakten und Namen genannt, die zur Kenntnis zu nehmen sich lohnt.

Dieser Sammelklage kann sich weltweit aktuell jeder Unternehmer, später jeder Betroffene, also auch jeder Deutsche, anschließen.

Bereits im Juni hatte der Molekularbiologe Dr. Stefan Lanka den Virologen Prof. Dr. Christian Drosten angezeigt:

»Mit seinem Test (Drosten-PCR-Test) können nur sehr kurze Gen-Sequenzen nachgewiesen werden. Ein Virus ist aber definiert als ein langer Erbsubstanz-Strang, der nur als Ganzes seine behauptete Infektionsfähigkeit entwickeln kann. Allein diese Tatsachen beweisen, dass Prof. Drosten mit seiner global wirksamen Behauptung, dass er einen zuverlässigen Test für das angeblich neue Virus entwickelt hätte, nicht nur die Denkgesetze und Logik der Virologie verletzt, sondern dass er mit Vorsatz handelte und immer noch handelt«, begründet Lanka seine Klage.

Mit Textbeiträgen von Freiewelt.net und Leserinfos

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LG

Renate

 

Jens Spahn - kritisch betrachtet von anderen außer mir als selbstsüchtigem Ehrgeizling, dem das Volk egal ist

 Ich übernehme das einfach mal und frage: Würdet Ihr den als Kanzler wollen?

 Durch den Ausnahmezustand bezüglich des Infektionsschutzgesetzes hat Jens Spahn seit über einem halben Jahr praktisch uneingeschränkte Macht in Deutschland.

Anträge der Opposition lehnt die Bundesregierung ab, das wieder zu ändern.
 
Vorschläge anderer Experten außer Christian Drosten werden ebenfalls trotz aller Vernunft und guten Ideen gar nicht erst wahrgenommen.

Mit Pech kann das alles noch bis Ende März 2021 so weitergehen. Erst nach einem Jahr läuft laut Gesetz dann diese Macht aus.

Ich habe keine Ahnung, was in einer noch so langen Zeit noch alles passieren könnte. Ich habe auch keine Ahnung, was dann von unserem Land noch übrig sein wird und ich habe zusätzlich keine Ahnung, was womöglich auch dann noch machbar wäre, um selbst nach März diese Macht, das Grundgesetz auszuhebeln, noch weiter möglich sein sollte.

Ich mochte Jens Spahn noch nie, dazu hat er schon zu oft Dinge gesagt, die mir einfach gegen den Strich gingen, auch vor Corona schon. Aber ich will hier mal andere Leute zu Wort kommen lassen, die Jens Spahn nur für eins halten .. machtgeil bis zum Exzess.

Lest es einfach unten selbst:

https://www.fr.de/politik/jens-spahn-cdu-der-medienprofi-mit-machtanspruch-90019622.html

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Bundesgesundheitsminister

Jens Spahn: Der Medienprofi mit Machtanspruch

 

Jens Spahn, Sehnsuchtskandidat der Erzkonservativen, setzt auf autoritäre Lösungen. Im Kandidatenpoker der Union hat er viel Boden gutgemacht.

  • Der Machtanspruch von Jens Spahn kann nicht überschätzt werden.
  • Der Bundesgesundheitsminister setzt auf autoritäre Lösungen.
  • Im Kandidatenpoker der CDU konnte er bereits viel Boden gutmachen. 

 Der Machtanspruch von Jens Spahn, 40, kann nicht überschätzt werden. Zu erahnen war das bereits 2002, als er erstmals in seinem Wahlkreis im West-Münsterland für den Bundestag antrat – und das Direktmandat seitdem ohne Unterbrechung gewann. Ein 21-Jähriger steht damals vor den Delegierten und formuliert, er wolle sich „weiteren Optionen nicht verschließen“. In seinem Kopf war der Weg zum Minister und vielleicht zum Kanzler wohl immer vorgezeichnet.

 

Jens Spahn: Auf einer Ebene mit den Gründern der EU

16 Jahre später tritt er um den Vorsitz der CDU gegen Friedrich Merz und Annegret Kramp-Karrenbauer an. In seiner Bewerbungsrede entschuldigt er sich für seine „Ungeduld“. Ohne Ungeduld, so der Außenseiter, hätte es den Mauerfall und die Europäische Union nicht gegeben. In Jens Spahns Kopf steht er selbst auf einer Ebene mit den Gründern der EU und den Vätern der Wiedervereinigung. Nach oben gibt es keine Grenzen. Er holte damals 15 Prozent. Annegret Kramp-Karrenbauer gibt den knapp gewonnenen Vorsitz wieder auf, Jens Spahn ist seitdem bundesweit bekannt.

 

Spahn nimmt sich Raum und – das erkennen auch härteste Kritikerinnen und Kritiker an -, er füllt ihn. Wäre er Entwicklungsminister, würde Deutschland über internationale Lieferketten sprechen. Nach einem Abstecher ins Finanzministerium wurde er aber Gesundheitsminister, und nun setzt er unaufhörlich seine Agenda ins Rampenlicht. Im Feuerwerk von Fernsehauftritten und Pressemitteilungen wirkt es, als sei er unermüdlich, doch bei genauem Hinsehen bröselt der schöne Schein.

Jesns Spahn erntet herbe Kritik

Der Gesundheitsminister pickt sich die Themen heraus, die medienwirksam sind und seiner Karriere helfen. Statt wirkliche Probleme wie den Mangel an Pflegekräften zu lösen oder die negativen Folgen der Privatisierung von Krankenhäusern anzupacken, inszeniert er die Masern-Impfpflicht als großes Problem. Für eigentlich alle seine Reformvorschläge erntet er herbe Kritik von Fachleuten.

 Keine Ausreden gab es dann in der Corona-Krise. Jetzt musste der Fachminister zeigen, was er leisten kann, wenn reale Probleme gelöst werden müssen. Während seine Beliebtheitswerte steigen, ist die faktische Bilanz Spahns, kurz gesagt, katastrophal. Im Januar warnten Mediziner vor dem weltweiten Ausbruch der Epidemie, Spahn trat lächelnd vor die Mikros, und verkündete, die Angst vor dem Virus sei schlimmer als das Virus selbst. Als im Februar der Markt für medizinische Schutzausrüstung leergekauft wurde, empfahl ihm ein Händler, gegenzusteuern. Er blieb ungehört, der Fehler musste teuer korrigiert werden.

 

Corona-App: Jens Spahn im Schlingerkurs

Spahn dementierte, dass es Einschränkungen des öffentlichen Lebens geben werde („Fake News“), und sprach den Masken, die er ohnehin nicht besorgen konnte, öffentlich ihre Wirksamkeit ab. Gelöst hat das Problem die Bundeskanzlerin, die am 10. März das Krisenmanagement an sich zog. Schon am 12. März verkündete die Wissenschaftlerin im Kanzleramt „Social Distancing“ als wirksamstes Mittel, seitdem beschließt sie zusammen mit den Ministerpräsidenten das weitere Vorgehen. Spahn blieben Teilaufgaben wie die Corona-App, die er im Schlingerkurs – seine favorisierte Lösung, die zentrale Datenspeicherung, wurde im Proteststurm der Datenschützer einkassiert – und mit vielen Millionen mithilfe großer Unternehmen umsetzte. Dabei ist die Wirkung bis heute ungewiss.

 

Kraftprobe in der Union: Die weiteren Bewerber für CDU-Vorsitz und Kanzlerkandidatur

„Er setzt gerne auf autoritäre Lösungen, statt strukturelle soziale Lösungen in Angriff zu nehmen“, kritisiert auch Linken-Vorsitzende Katja Kipping. Mit aller Macht versucht er eine liberale Rechtspraxis für die Sterbehilfe zu verhindern, obwohl das Bundesverfassungsgericht dies einforderte. „Leider hat er eher seine politische Karriere im Blick, als ein funktionierendes Gesundheitssystem“, resümiert Kipping.

 

Jens Spahn: Der Medienprofi mit Machtanspruch

Die „autoritären Lösungen“ sind das eine, ergänzend lässt sich sagen: Spahn ist industriefreundlich. Lobbypedia listet trocken die systematische Nähe des erzkonservativen 40-Jährigen auf. In seiner Zeit als Staatssekretär im Bundesfinanzministerium beteiligte er sich an einem Start-up für Steuersoftware. Nach Protesten verkaufte er seine Anteile und zahlte die staatlichen Finanzierungshilfen dafür zurück. Während seiner Zeit als Obmann im Gesundheitsausschuss war er an einer Lobby-Agentur beteiligt. Pikant: Die beriet Firmen wie die Internetapotheke Doc Morris, während Spahn sich politisch mit der Liberalisierung des Apothekenmarktes befasste. Industrienah auch sein Positionspapier als Gesundheitsexperte der Union im Jahr 2012 gegen die von den Grünen vorgeschlagene Bürgerversicherung – es stammte wortgleich aus einem Papier des Verbands der Privaten Krankenversicherungen.

 

Unklar ist, ob Spahn nun nicht doch für den CDU-Vorsitz antritt, auch wenn er derzeit öffentlich am Tandem mit Armin Laschet festhält. Für viele konservative Verbände ist er noch immer der Sehnsuchtskandidat: Er provoziert gezielt vom erzkonservativen Rand aus. Mit dem Satz „Hartz IV bedeutet keine Armut“ forderte er Kirchen und Sozialverbände zu scharfer Kritik heraus. Egal, welche Zurückhaltung Jens Spahn gerade inszeniert: Der Machtanspruch des Medienprofis ist nicht zu unterschätzen.

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LG

Renate

 

Dienstag, 22. September 2020

Corona-bedingte Steuermindereinnahmen von ca. 3,6 Milliarden Euro nur in Schleswig-Holstein

 Das Land muss einen Notkredit von 4,5 Milliarden Euro aufnehmen

Und wir haben zumindest in Schleswig-Holstein nach wie vor außer vielen positiv Getesteten ja kaum Schwerkranke oder gar Tote wegen Corona.

Nun, wolche Zahlen werden hoffentlich auch unsere Politiker allmählich mal zum Nachdenken anregen.

 Quelle:

https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/_startseite/Artikel2020/III/200922_weiterer_Notkredit.html

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Weiterer Notkredit geplant

Datum 22.09.2020

Die Landesregierung will einen weiteren Kredit in Höhe von 4,5 Milliarden Euro aufnehmen, um die Corona-Folgen abzumildern.

 

Die Folgen von Corona sind weiterhin spürbar: Laut der aktuellen September-Steuerschätzung muss das Land bis 2024 mit bis zu 3,6 Milliarden Euro weniger auskommen als noch vor Beginn der Pandemie geplant. Abhängig von der Konjunkturentwicklung könnten auch ab 2025 jährlich rund 500 Millionen Euro fehlen.

Kredit gegen Corona-Folgen

Nun will die Landesregierung einen weiteren Notkredit in Höhe von 4,5 Milliarden Euro aufnehmen, um sich schrittweise auf die dauerhaft niedrigeren Einnahmen einzustellen.

Geplant sind Ausgaben in Höhe von

  • 1,4 Milliarden Euro, um den notwendigen Einsparpfad in den Jahren 2021 bis 2024 abzufedern,
  • 517 Millionen Euro für das mit den Kommunen beschlossene Paket zur Bewältigung der Corona-Krise,
  • 2,5 Milliarden Euro für ein kreditfinanziertes Infrastrukturprogramm, um die Umsetzung von IMPULS zu sichern,
  • 100 Millionen Euro, um ausreichend Impf- und Testkapazitäten zur Verfügung stellen zu können.

Der Landtag muss dem Vorschlag mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen. Ein verbindlicher Tilgungsplan ist ebenfalls notwendig.

 

Nachhaltige Lösung

Mit dem Paket liege nun eine nachhaltige Lösung vor, um das Land gut durch die Krise zu steuern, erklärte Finanzministerin Monika Heinold. Damit werde die Finanzierungslücke in 2021 und 2022 vollständig abgefedert. "Wir dürfen jetzt keine Vollbremsung machen. Wir müssen die Daseinsvorsorge sichern, bei Klimaschutz und Digitalisierung vorankommen und die Krankenversorgung sicherstellen", betonte sie.   

Nothilfen innerhalb der Schuldenbremse

Innerhalb des Rahmens der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse besteht für Bund und Länder die Möglichkeit, in Notsituationen Kredite aufzunehmen sowie konjunkturell bedingte Schulden zu machen. Der Bund ermittelt über die sogenannte Konjunkturkomponente, wie hoch diese Neuverschuldung ausfallen darf.

Für die Jahre 2020 bis 2024 rechnet das Land mit konjunkturell bedingten Mindereinnahmen in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro, davon rund eine Milliarde Euro in 2020. Um diese Mindereinnahmen in 2020 auszugleichen, schlägt die Landesregierung dem Parlament eine Erhöhung des Kreditrahmens um 1,2 Milliarden Euro vor. Darin enthalten ist eine Sicherheitsmarge von 200 Millionen Euro, für den Fall weiterer Steuermindereinnahmen bis Ende des Jahres. Für diese Ermächtigung braucht es eine einfache Mehrheit im Parlament. Aufgenommen wird nur die Summe, die tatsächlich benötigt wird. Dieser Teil der Neuverschuldung wird nach den Regeln der Schuldenbremse auf einem Ausgleichskonto erfasst und sobald das Land einen konjunkturellen Überschuss erwirtschaftet, automatisch getilgt.

Weitere Finanzielle Corona-Hilfen des Landes

Bereits am 6. April 2020 hatte die Landesregierung die Corona-Hilfen auf eine Milliarde Euro verdoppelt. Die Meldung können Sie hier lesen:

Eine Milliarde Euro für Schleswig-Holstein

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LG
Renate

Sonntag, 20. September 2020

Wann genau und wie hat Christian Drosten den PCR-Test entwickelt?

 Werde mal selbst auch recherchieren

16.01.2020 - Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie am Campus Charité Mitte, hat im Rahmen ihrer Tätigkeit im DZIF den weltweit ersten ...

https://www.charite.de/service/pressemitteilung/artikel/detail/erster_test_fuer_das_neuartige_coronavirus_in_china_entwickelt/

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Pressemitteilung

16.01.2020

 Gemeinsame Pressemitteilung der Charité und des DZIF

Ein Team des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung (DZIF) an der CharitéUniversitätsmedizin Berlin hat ein Nachweisverfahren für das derzeit in China kursierende Coronavirus entwickelt. Die WHO hat das Testprotokoll jetzt als bisher ersten diagnostischen Leitfaden veröffentlicht. Verdachtsfälle können nun schnell auf das Virus untersucht werden.

16.01.2020 - Erster Test für das neuartige Coronavirus in China ist entwickelt ... Die WHO hat das Testprotokoll jetzt als bisher ersten diagnostischen Leitfaden veröffentlicht. ... Die Arbeitsgruppe um Professor Dr. Christian Drosten, Direktor des ... Detection of 2019 novel coronavirus (2019-nCoV) by real-time RT-PCR.
 
 
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Das Coronavirus, das in der chinesischen Metropole Wuhan aufgetreten ist und schwere Lungenentzündungen hervorgerufen hat, kann nun im Labor nachgewiesen werden. Die Arbeitsgruppe um Professor Dr. Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie am Campus Charité Mitte, hat im Rahmen ihrer Tätigkeit im DZIF den weltweit ersten Diagnostiktest entwickelt und zur Verfügung gestellt. Die WHO hat das Testprotokoll als ersten Leitfaden für Labore online veröffentlicht. Derzeit führt ein internationales Konsortium eine Einführungserprobung des Tests durch.

„Ich gehe davon aus, dass die breite Verfügbarkeit des Diagnostiktests nun in kurzer Zeit helfen wird, Verdachtsfälle zweifelsfrei aufzuklären und zu bestimmen, ob eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung des neuen Virus möglich ist“, erklärt Prof. Drosten. „Damit ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des neuen Virus getan.“

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07.02.2020 - Angesteckt mit Corona? Ein Test zeigt es. Christian Drosten hat ihn entwickelt. Zu Besuch bei dem Berliner Virologen, der den Erreger kennt ...
 
 
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Also Drosten hat diesen PCR-Test wirklich entwickelt, bevor !!!! der Genstrang analysiert wurde.
 
Was nicht stimmt aus dem Text, den ich neulich fand ist .. also sie kennen den Genstrang inzwischen schon .. sie haben den auch noch vor dem Lockdowm bei uns gefunden, was Ihr in dem Link unten sehen könnt.
 
Aber es stimmt, der PCR-Test wurde vorher entwickelt und hätte eigentlich ja nur auf dem Genstrang basierend entwickelt werden dürfen.
 
Das war wirklich unwissenschaftlich und übers Knie gebrochen.
 


Ende Januar haben Wissenschaftler des Instituts für Mikrobiologie der Bundeswehr erstmals das Genom des Virus SARS-CoV-2 entschlüsselt. Zuvor hatten sie es in Zusammenarbeit mit der Berliner Charité und der München Klinik Schwabing bei den ersten Patienten in Deutschland mittels eines Tests nachgewiesen. Wir sprechen mit dem Virologen Dr. Roman Wölfel, dem Leiter des Bundeswehrinstituts:

Herr Dr. Wölfel, warum war es wichtig, das Erbgut von SARS-Cov-2 zu entschlüsseln?

Um eine neue Erkrankung zu behandeln und einzudämmen, müssen wir zum einen wissen, wie sich die Erreger im Körper ausbreiten. Zum anderen müssen wir herausfinden, wie sie sich von Mensch zu Mensch übertragen. Für beides brauchen wir Informationen aus dem Erbgut des Virus, das wir aus Zellkulturen von Rachenabstrichen gewinnen und dann dessen Aufbau untersuchen.

Was kann man aus dem Erbgut des Virus schlussfolgern?

In unserem Fall zunächst einmal, dass das Virus der ersten bayerischen COVID-19 Patienten identisch war mit einem Virus aus einem Patienten in der chinesischen Stadt Wuhan. Es musste also mehr oder weniger direkt von dort stammen. Generell lassen sich durch solche Erbgutvergleiche ganze Infektionsketten nachvollziehen. Denn immer, wenn ein Virus sich von einer Person auf die nächste überträgt und dort neu vermehrt, können Veränderungen in seinem Erbgut entstehen. Anhand dieser Veränderungen können wir dann den Ausbreitungsweg rekonstruieren.

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LG
Renate
 
 

Mit anderen Test-Methoden würde die Corona-Pandemie vollkommen anders aussehen

 Vielleicht wäre der Spuk so sogar schon zu Ende

Ich übernehme wieder nur das ganz Wichtige daraus .. Rest bei Bedarf bitte selbst lesen.

https://www.n-tv.de/wissen/Zu-viele-positiv-Getestete-harmlos-article22006224.html

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So kann es nicht weitergehen Zu viele positiv Getestete harmlos

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In seltener Eintracht teilten kürzlich Virologe Hendrik Streeck und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach einen Artikel der "New York Times". Darin geht es darum, dass in den USA sehr viele Menschen positiv getestet werden, obwohl sie wahrscheinlich gar nicht ansteckend sind. Denn beim Standard-PCR-Test gibt's grundsätzlich nur zwei mögliche Ergebnisse: Ja oder Nein. Anders ausgedrückt: Der Test ist eigentlich nur dazu da, das Virus nachzuweisen. Ein positiver Befund sagt nichts darüber aus, ob ein Patient krank ist, war oder wird. Und man weiß auch nicht, ob er ansteckend ist.

Das sei nicht genug, sagt Epidemiologe Michael Mina von der Harvard T.H. Chan School of Public Health. Die Virusmenge im Körper eines Patienten sei entscheidend, ob er ansteckend sei oder nicht. Dass diese Tatsache vernachlässigt werde, sei unverantwortlich. Auch deutsche Experten fordern einen Strategiewechsel. Zu ihnen gehört Charité-Virologe Christian Drosten. Es brauche "eine Testung auf Infektiosität statt auf Infektion", schrieb er in der "Zeit". Die gängigen PCR-Tests lieferten die nötigen Informationen zur Viruslast schon. "Würden wir uns zutrauen, aus den inzwischen vorliegenden wissenschaftlichen Daten eine Toleranzschwelle der Viruslast abzuleiten, könnten Amtsärzte diejenigen sofort aus der Abklingzeit entlassen, deren Viruslast bereits unter die Schwelle gesunken ist. Es würden wohl die allermeisten sein", so Drosten.

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Mina und andere US-Wissenschaftler plädieren daher für den Einsatz von Schnelltests. Auch in Deutschland fordern dies immer mehr Experten, beispielsweise Karl Lauterbach und Virologe Alexander Kekulé. Zu den Verfahren, die im Ausland schon zugelassen sind oder in Deutschland kurz davor sind, gehören Antigen-Tests, die nicht Erbgut, sondern Proteine des Virus nachweisen. Die Einfachsten funktionieren so unkompliziert wie Schwangerschaftstests.

Die Schnelltests sind ungenauer als PCR-Tests, beim Testen von symptomlosen Menschen ist das aber sogar ein Vorteil. Denn sie schlagen nicht an, wenn die Viruslast zu gering ist, um ansteckend zu sein. Schnelltests sind also wahrscheinlich genau das richtige Werkzeug, das bei vorbeugenden Tests und Massentests eingesetzt werden sollte, statt PCRs zu verschwenden. Damit würden vielleicht nicht alle Überträger erwischt, sagt Michael Mina. Aber Schnelltests würden sicher die ansteckendsten Personen inklusive den Superspreadern finden. "Das allein würde Epidemien praktisch auf null bringen."

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 LG

Renate


Die nächsten Corona-Lockerungen in Schleswig-Holstein ab 19.09.20

 Ich übernehme wieder wörtlich von der Seite des Landesregierung

https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/III/200918_corona_vo_veranstaltungen.html

 

 

Neue Regeln für Veranstaltungen

 
Datum 18.09.2020
 
 Wie bereits angekündigt hat die Landesregierung die Corona-Bekämpfungsverordnung angepasst. Sie gilt ab dem 19. September.
 
 

"Wir werden auch mit mehr Infektionen lernen müssen, unser gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben neben den notwendigen Schutzmaßnahmen fortzusetzen", sagte Ministerpräsident Daniel Günther in Kiel. Vor jeder Entscheidung über Lockerungen oder Verschärfungen müsse die Landesregierung immer zwischen Gesundheitsschutz und Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen abwägen. Grundlage dafür sei immer, dass sich alle an die Regelungen halten, betonte der Regierungschef: "Ich bitte erneut alle Menschen in Schleswig-Holstein darum und erwarte, dass erforderliche Beschränkungen eingehalten werden – von der korrekten Angabe der Kontaktdaten bis hin zur Einhaltung einer angeordneten Quarantäne. Nur so kann die Ausbreitung der Infektion wirksam begrenzt werden."

Neue Regeln ab dem 19. September

Mit der beschlossenen Verordnung gilt für Veranstaltungen unter der Voraussetzung entsprechender Hygienekonzepte ab 19. September:

  • "Gruppenaktivitäten", bei denen Mindestabstände nur unzureichend eingehalten werden können – wie beispielsweise Feste – sind mit einem bekannten/ festen Publikum in Innenräumen mit bis zu 50 Personen und im Freien mit bis zu 150 Personen zulässig. Das paarweise Tanzen auf Familienfeiern wird bei Wahrung des Abstands zu anderen Tänzern wieder ermöglicht.
  • Die zulässige Teilnehmerzahl auf Messen und Märkten wird von 500 auf 1.500 (außen) und von 250 auf 750 (innen) erhöht. Zusätzlich zu der absolut zulässigen Personenzahl wird eine Flächenkomponente (1 Person / 7qm) eingeführt. Dadurch können auch größere Veranstaltungen von den Gesundheitsämtern genehmigt werden
  • Für Veranstaltungen mit sitzendem Publikum wie Vorträge, Lesungen, Podiumsdiskussionen, Kino- und Theatervorführungen sowie Konzerte und Sportdarbietungen gelten die bisherigen Regeln. Das bedeutet, es dürfen maximal die Hälfte der Plätze besetzt sein, solange alle Gäste eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Oberhalb der neuen Grenzen von 750 (innen) bzw. 1.500 Teilnehmenden (außen) sowie Sportveranstaltungen mit mehr als 250 Zuschauern im Innenbereich dürfen lediglich bis zu 25 Prozent der üblichen Kapazitäten als Einzelgenehmigung durch die Gesundheitsämter zugelassen werden. Damit können beispielsweise Sportvereine − je nach konkreter Situation vor Ort und unter Einhaltung von Hygienekonzepten – bis zu 25 Prozent der jeweiligen Zuschauerkapazität für den Profi- und Amateursport nutzen. Innerhalb dieser Landesregelung können beispielsweise auch auf Basis des Zuschauerkonzepts der Deutschen Fußball Liga (DFL) Veranstaltungen genehmigt werden.

Appell an die Bürger:innen

"Basis für alle Lockerungen ist nach wie vor das kooperative Verhalten aller Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner", betonte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg. "Das Wochenende wird für Fans und Vereine eine Bewährungsprobe und ich appelliere an jeden Einzelnen, dazu beizutragen, dass diese gelingt. Wichtig ist, dass jeder Einzelne weiterhin Rücksicht nimmt, Mund-Nasen-Bedeckung trägt, Abstand hält und Hygieneregeln einhält."

Weitere Informationen

Alle aktuellen Regelungen zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

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LG

Renate

 

Virologe Jonas Schmidt-Chanasit zum Corona-Virus

 Ein weiter Experte, eine weitere abweichende Meinung zu Drosten

https://www.deutschlandfunk.de/virologe-jonas-schmidt-chanasit-gesellschaftliche.694.de.html?dram:article_id=481940

 Das obenist ein Interview, aus dem klar hervorgeht, dass dieser Virologe auch sagt, es ist genauso wichtig, die gesellschaftlichen Aspekte nicht aus den Augen zu verlieren. Die Folgen der Maßnahmen gegen diesen Virus dürfen nicht womöglich schlimmere Folgen haben als der Virus selbst.

https://www.ndr.de/nachrichten/info/51-Coronavirus-Update-Sonderausgabe,podcastcoronavirus232.html 

Oben eine Diskussion mit mehreren Leuten, wo er nur auch dabei ist. Es geht auch darum, dass die Gesellschaft dabei ist auseinanderzufallen, die Skeptiker mehr werden, die die Maßnahmen nicht mehr akzeptieren, die sich wehren.

Er redet selbst da über die Schwierigkeiten der Testerei, dass die Virologen sich hauptsächlich mit neuen Testverfahren rumschlagen, die die alten verbessern sollen, dass die Ergebnisse der alten oft unter ganz anderen Umständen zustande gekommen sind als heute, weil sich so viel verändert hat .. es keinen Standard gibt.

Also Chaos pur ist das für mich .. für einen Virologen vielleicht ja nicht, sondern fortlaufende Wissenschaft.

Sie reden da über Schnelltests, und zwar bezogen auf Antikörpertests.

Er erzählt, dass es momentan kaum neue Fälle gibt, die Intensivbetten würden nicht gebraucht, das wäre auch nie ein Problem gewesen .. zu wenig Pflegekräfte in den Kliniken und Pflegeheimen wären in Deutschland das große Problem.

Sie diskutieren da auch über die Informationsflut .. wie viele Menschen sich ein enormes Wissen angeeignet haben, die zu Anfang einfach mitgegangen sind, jetzt aber mitdenken .. und da es nicht die eine Meinung gibt, eben auch die Kontroversen gelesen haben und kennen. Trotzdem ist sich diese Diskussionsrunde darüber einig, dass man den Bürgern gegenüber transparent sein muss, damit sie wissen, was überhaupt los ist.

Es wird da unter anderem auch über den Begriff Herdenimmunität geredet und dass da seitens der Wissenschaft immer noch so viele Fragen offen sind, vieles also nicht klar.

Dann wird da klar gesagt, bis es einen Impfstoff oder ein Medikament gibt, das wird noch sehr lange dauern und ist nicht abzusehen, wann das passiert.

Sie reden da auch darüber, dass eben Heparin gegen die gefährlichen Thrombosen und Dexamethason  gegen die gefährlichen Auswirkungen des Zytokinsturms hilft .. da auch Studien laufen .. aber das eben keine regelrechten Medikamente gegen den Virus selbst, sondern nur die Folgeerscheinungen sind.

Na ja .. ein großer Haufen Kreuz- und Quer-Gelaber.

https://www.n-tv.de/wissen/Sind-Schnelltests-ein-Weg-aus-der-Test-Krise-article21991600.html

 In dem letzten Text geht es um die Schnelltests im Vergleich mit den PCR-Tests.

Also die vielen PCR-Tests sind teuer und außerdem so aufwendig, dass die Labor-Kapazitäten an ihre Grenzen gekommen sind.

Was anderes muss her.

Die Schnell-Tests sind noch ungenauer, die sollen nun her.

Da will ich doch mal paar Zitate draus übernehmen:

,,,

Aber nicht nur die Kapazitätsgrenzen der PCR-Tests sind bald erreicht. Man erkennt jetzt auch, dass die Methode für Szenarien, die in den kommenden Monaten immer wichtiger werden, nicht geeignet ist. PCR-Tests sind im Prinzip immer dann Ressourcenverschwendung, wenn es darum geht, schnelle Ergebnisse zu erzielen oder wenn vorbeugend getestet werden soll. Die Auswertung ist zu aufwändig und dauert damit zu lange. Außerdem sind die Tests teuer.

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 Das sieht auch Michael Müller so, der Vorstandschef des Verbands Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM). Testkapazitäten sollten vor allem dafür genutzt werden, kurzfristige regionale Spitzenbedarfe abzudecken, sagte er der "Ärztezeitung". Oberhalb von 80 Prozent der Testkapazität seien daher "Stoppschilder" zu sehen. Es sollten nur Tests durchgeführt werden, die medizinisch notwendig und im Sinne einer guten Prävention nützlich sind. Man sollte nicht jeden Politiker-Wunsch erfüllen, so Müller. "Politiker sind keine Epidemiologen."

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 PCR-Schnelltests laufen grundsätzlich wie herkömmliche PCR-Tests ab, bei denen RNA in Nasen- oder Rachenabstrichen gesucht wird. Aber die Probe wird nicht an ein Labor geschickt, sondern vor Ort in einer Art transportablem Mini-Labor ausgewertet.

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Eigentlich haben diese Schnelltests das Problem gemeinsam, dass sie ungenauer als die Standard-PCR-Methode sind. Die schlechtesten sind zu 80 Prozent zuverlässig, schätzt Kekulé. Doch das ist nicht unbedingt ein Nachteil, wenn es um Geschwindigkeit geht. "Der entscheidende Punkt ist die Infektiösität: Nur wenn ich sehr viel Virus habe, bin ich auch infektiös und eben auch eine Gefahr", sagte Virologe Jonas Schmidt-Chanasit bei "Markus Lanz". "Beim PCR-Test werden kleinste Mengen angezeigt, die vollkommen irrelevant sind. Die können sie noch drei Wochen nach der Erkrankung nachweisen. Der ist aber nicht infektiös."

Er sei sich mit Drosten einig, dass man eine Grenze festlegen müsse, sagte Schmidt-Chanasit. Ein Test, der bei einer nicht relevanten Viruslast nicht anschlage, sei sogar besser, ergänzte Lauterbach. Auch eine Studie der Harvard-Universität kommt zu dem Ergebnis, dass die Geschwindigkeit wichtiger als die Genauigkeit ist.

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 Kekulé hat für den zögerlichen Umgang mit Schnelltests noch eine weitere Erklärung: Die Industrie, die die großen Maschinen für die Laborzentren herstellten, verdienten daran nicht Millionen, sondern Milliarden. "Ich darf das so frech sagen, ich bin selber Laborarzt." Und auch die Laborärzte gehörten zu den großen Covid-19-Profiteuren, sagt Kekulé. Er wolle niemandem unterstellen, seine Interessen vor die der Allgemeinheit zu stellen. Aber im Interesse der Allgemeinheit wäre es, einen Test zu haben, den jeder selber machen kann. Dafür brauche es auch die Unterstützung des Staates. Und Deutschland, das Virologen wie Christian Drosten habe, könne durchaus eigene Kapazitäten für Schnelltests aufbauen.

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Das Nachdenken über diese Infos überlasse ich jedem selbst.

LG

Renate