Samstag, 25. Juli 2020

Jürgens Antwort ans Sozialgericht wegen dem Einwand vom Jobcenter Plön

Wenn wie diesen Verein los sind, sind wir so froh .. aber das geht jedem so, der das Jobcenter kennengelernt hat

Ich hoffe, Ihr blickt da durch. Habe den Text mal hierher übernommen zwecks Info, falls es jemand von Euch so ähnlich gehen sollte.

Die Namen der entsprechenden Sachbearbeiter habe ich gekürzt, darf ich ja nicht ausschreiben.
...

Abs.: Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

26.07.20

Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a

24116 Kiel

Stellungnahme zum Az. S 41 AS 76/20
Es geht nicht darum, keine Meldetermine mehr bei meiner Fallmanagerin wahrzunehmen
Es geht um Schikane meiner Bedarfsgemeinschaft
Und ich möchte ergänzend ein Urteil des Bundessozialgerichts erwähnen, das zum Thema passt sowie auf zwei weitere Widersprüche hinweisen, die noch nicht beantwortet worden sind

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist für mich nicht wirklich nachzuvollziehen, auf welche meiner Klagen sich das Jobcenter mit seinem Schreiben bezieht oder auf welche meiner Zwischenantworten zu diesen Klagen. Deshalb antworte ich einmal grundsätzlich.

Ich hatte noch nie Probleme, weil ich meiner Meldepflicht nicht nachgekommen wäre, weder bei meiner Fallmanagerin Frau Txxx, die ich aktuell habe noch vorher bei irgendeinem anderen meiner Fallmanager. Ich bin auch zu Herrn Bxxx immer ordnungsgemäß hingegangen.

Es wurde aber damals mit einem Gerichtsurteil des Sozialgerichts Kiel festgelegt, dass ich die vorläufige und auch abschließende EKS für die ja nur freiberufliche Mini-Nebentätigkeit, die sich in der letzten Zeit grundsätzlich ohne Betriebskosten abzusetzen immer unter 100 Euro im Monat pro Person von uns beiden befand, hier vor Ort beim für mich zuständigen Jobcenter Preetz besprechen kann.

Ich habe darauf auch schon in meinem Schreiben vom 22.03.20 hingewiesen.

Ich möchte aus diesem Schreiben eine Passage zitieren, bei der ich auch bleibe, denn ich fühle mich nach wie vor schikaniert und wehre mich gegen diese Schikanen gegen freiberufliche Künstler, die ich gerade in Corona-Zeiten, wo so sehr von Hilfen für uns geredet wird, ausgesprochen infam finde.
Das Aktenzeichen, aus dem Sie entnehmen können, dass man mir damals zugesagt hat, ich könnte ja in Zukunft jede vorläufige und abschließende EKS in Preetz besprechen ist folgendes:

S 42 AS 57/19 ER

Nach monatelangen Schikanen wurde Ihnen zu diesem Aktenzeichen vom Jobcenter Plön ein an mich gerichtetes Schreiben vorgelegt, dass das Datum vom 19.03.19 hatte und wo dann plötzlich anders als vorher geschrieben stand, ich könnte nach Preetz kommen. Ich habe darauf vertraut, dass das auch ernst gemeint war. Das war aber nicht ernst gemeint. Zu diesem Aktenzeichen gab es dann aufgrund genau dieses Schreibens vom Jobcenter Plön den Beschluss vom 20.03.19, dass sich so mein Anliegen ja erledigt hätte.
Wie Sie sehen, war das gar nicht ernst gemeint. Das Jobcenter wollte so nur das Sozialgericht loswerden, um mich danach weiterhin schikanieren zu können.
Ich habe nie gesagt, dass ich meiner Meldepflicht nicht mehr nachkommen möchte. Ich habe einen netten Kontakt zu Frau Txxx und nie mit ihr Probleme gehabt. Sie hat mich auch nie schikaniert.

Meine Frau und ich waren auch nie weg von der normalen Vermittlung, weil schon nach nur ein paar Monaten, wo wir noch gehofft hatten, von der Texterei vielleicht leben zu können, sonnenklar war, das wird nie mehr als ein kleiner Zuverdienst werden und ganz sicher kein zukunftsträchtiger Job, von dem man auch leben kann.

Wir sind beide alt und waren auch schon alt und ziemlich chancenlos, als wir dieses Texter-Portal damals entdeckt haben. Wir haben dort bis April so gut es ging gearbeitet und verstehen nicht, was daran so schlimm sein soll, einen jetzt deshalb einfach nur noch fertigzumachen.

Meine Frau ist schon Altersrentnerin und ich werde ganz sicher, da ich das darf, mit 63 trotz Abschlägen in Rente gehen, weil ich das, was man uns antut, an den Nerven nicht mehr aushalten kann und Aussicht darauf, dass ich in meinem Beruf noch Arbeit finde, in meinen Augen gleich null ist.

Und nun möchte ich darauf hinweisen, dass ich davon ausgehe, dass auch die letzten beiden Widersprüche gegen die Bearbeitung der letzten abschließenden EKS, die übrigens von den Betriebskosten her nicht von der vorläufigen EKS abgewichen ist, die von Herrn Bxxx genauso genehmigt worden ist, bei dem ich damit ja noch gewesen bin, nämlich für die Zeit vom 1.10.19 – 31.03.20, sicher nicht so bearbeitet werden, wie ich mir das gerechterweise vorgestellt habe.

Einmal wurde da nicht berücksichtigt, dass die Mietobergrenzen ab Januar 20 angehoben wurden, was die Rückforderung schon fast hinfällig macht, aber nicht ganz .. aber da es mir uns Prinzip geht .. es wurden da wieder willkürlich unsere Betriebskosten geändert, die seit 2011 einmal vom Jobcenter genauso schriftlich festgelegt worden und immer akzeptiert worden sind, wieder gesagt, meine Frau hätte ja keinen Anspruch auf Freibeträge wegen der Rente und angeblich nun zum SGB XII zugehörig...... und genau deswegen will man nun wieder was von uns zurückhaben.

Unfairer geht es nicht mehr.

Und dazu habe ich ein Urteil des Bundessozialgerichts gefunden, dass genau das gar nicht zulässig ist, wenn ein Altersrentner und jemand, der noch nicht in Rente ist, in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wenn der Altersrentner gar keine Ansprüche nach dem SGB XII hat.

Ich nenne Ihnen jetzt das Urteil und zitiere daraus:
B 14/7b AS 58/06 R

Es geht hier um einen umgekehrten Fall, einen Altersrentner und seine Frau, die noch Ansprüche auf ALG II nach dem SGB II hatte. Der Altersrentner hatte genauso wie meine Frau zu viel Rente, um Grundsicherung im Alter dazuzukriegen.

Zitate:

Gemischte Bedarfsgemeinschaft

Der Sonderfall der gemischten Bedarfsgemeinschaft tritt dann auf, wenn der Alleinverdiener einer Bedarfsgemeinschaft selber von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen ist, etwa weil er sich im Rentenalter befindet.
Würde man hier dieselben Anrechnungsregeln wie für andere Bedarfsgemeinschaften zugrunde legen, wäre zwar die gesamte Bedarfsgemeinschaft hilfebedürftig, aber der Alleinverdiener hätte keine Möglichkeit, seinen eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen, da er von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen, aber wiederum nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB XII wäre. Hier entschied das Bundessozialgericht, dass nur das Einkommen berücksichtigt werden darf, das den fiktiven Bedarf des Alleinverdieners übersteigt.[18] Dieser wird im Regelfall auch für den Alleinverdiener nach dem SGB II bestimmt.



Das war die Erklärung aus Wikipedia:



Nun aus dem Gerichtsurteil selbst:



Entgegen der Auffassung des LSG ist der Bedarf des Beigeladenen nach den Vorschriften des SGB II zu ermitteln.


Der maßgebliche Bedarf des Beigeladenen ist entgegen der Auffassung des LSG grundsätzlich anhand der gesetzlich vorgesehenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II zu bestimmen, nicht nach dem SGB XII (vgl BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr 3, jeweils RdNr 24; BSG SozR 4-4200 § 7 Nr 4). Der Wortlaut des § 9 Abs 2 Satz 3 SGB II sieht keine Differenzierung zwischen den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft bei der Ermittlung des Bedarfs vor, sondern nennt allein den "Gesamtbedarf". Mangels ausdrücklicher Bezugnahme etwa auf das SGB XII kann es sich dabei nach dem Wortsinn nur um den nach dem SGB II ermittelten Bedarf handeln.

Vom Einkommen des Beigeladenen ist nach § 11 Abs 2 Nr 3 SGB II iVm § 3 Abs 1 Nr 1 Alg II-V eine Versicherungspauschale in Höhe von 30 Euro abzuziehen. Entgegen der Auffassung des LSG ist auch insoweit nicht auf § 82 Abs 2 Nr 3 SGB XII zurückzugreifen. Ebenso wie der Bedarf grundsätzlich nach dem SGB II zu bemessen ist, sind für das Gesamteinkommen die Vorschriften des SGB II maßgeblich. Gründe, die ein Abweichen hiervon gebieten könnten, sind hier nicht ersichtlich

Ungeachtet der Frage, ob die Anwendung des § 82 Abs 2 Nr 3 SGB XII, wonach die Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen abzusetzen sind, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind, tatsächlich hier zu einer für den Beigeladenen günstigeren Beurteilung führen würde (vgl zur Sterbegeldversicherung BVerwGE 116, 342), gibt es keine sachliche Rechtfertigung dafür, ihn hinsichtlich der vom Einkommen abzusetzenden Beträge anders zu behandeln als ein potenziell anspruchsberechtigtes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, das Einkommen erzielt und dessen Einkommen sich nach dem SGB II berechnet.

Art 3 Abs 1 GG gebietet in diesen Fällen entgegen dem Wortlaut der Vorschrift, dass § 9 Abs 2 Satz 3 SGB II nur für die leistungsberechtigten Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Anwendung findet (vgl BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr 1, jeweils RdNr 15). Nur das den Bedarf des nicht leistungsberechtigten Mitglieds übersteigende Einkommen ist auf die hilfebedürftigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft entsprechend dem Anteil ihres individuellen Bedarfs am Gesamtbedarf zu verteilen. Ansonsten würden Hilfebedürftige, die - wie die Klägerin - mit einer Person zusammenleben, die Altersrente bezieht und vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen ist, schlechter stehen als Hilfebedürftige, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit anderen Hilfebedürftigen oder zumindest potenziell nach dem SGB II anspruchsberechtigten Personen leben. Dafür ist jedenfalls dann kein sachlicher Grund ersichtlich, wenn die vom Leistungsausschluss nach dem SGB II betroffene Person wegen der anderen Einkommensberechnung nach dem SGB XII auch dort nicht leistungsberechtigt ist. Geboten ist daher eine Auslegung des § 9 Abs 2 Satz 3 SGB II, die sicherstellt, dass Ansprüche der nach dem SGB II Berechtigten nicht durch die Art der Berechnung des Anspruchs verkürzt werden. Es wäre auch angesichts der Funktion der Leistung nach dem SGB II, das soziokulturelle Existenzminimum sicherzustellen, im Hinblick auf Art 1 GG problematisch, wenn die Berechnung zu einer Verkürzung der Ansprüche der hilfebedürftigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft führen würde (vgl BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr 1, jeweils RdNr 15).
...
Die einzeln Details bei diesem Paar lagen damals zwar vollkommen anders als bei uns, aber ich gehe davon aus, dass dieses Urteil des Bundessozialgerichts dazu, dass es nicht richtig ist, wenn durch die Altersrente einer Bedarfsgemeinschaft plötzlich weniger Geld zur Verfügung steht als vorher, als einer der Partner noch nicht in Altersrente war.
Das widerspricht dem Grundgesetz, so lese ich das da raus und ist außerdem auch gar nicht so im SGB II vorgesehen, was ich da genauso rauslese.
Und so ist uns das übrigens von der früheren Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung auch einmal bei einem Anruf erklärt worden und wir haben uns darauf verlassen, dass das auch stimmt.

Abschließend noch einmal in Kürze:
Es geht mir darum, dass wir seit der ersten Frage nach einem Überbrückungsdarlehen für den ersten Rentenmonat bis heute und auch in Bezug auf die Ungleichbehandlung unserer Bedarfsgemeinschaft seit der Altersrente meiner Frau, was laut Grundgesetz gar nicht sein darf, weil ich mich darüber beschwert habe, massiv mit allen Mitteln vom Jobcenter Plön schikaniert werden.
Es ist mir nie darum gegangen, meinen normalen Meldepflichten nicht mehr nachzukommen. Das habe ich immer ordnungsgemäß getan und mir hier nie was zuschulden kommen lassen und muss mir so etwas wirklich nicht anhängen lassen.
Es gibt außerdem in Preetz eine Vertretung von Herrn Bxxx. Die hätte meine Unterlagen ja entgegennehmen und einsehen können, so wie uns das zugesagt wurde. Diverse Stunden an Fahr- und Wartezeiten, um von Preetz aus nach Heikendorf zu fahren, und das für einen 10-Minuten-Termin, um etwas nur abzugeben, das ohnehin unabhängig von der Vorbesprechung später von der Leistungsabteilung möglicherweise anders bearbeitet wird, ist unzumutbar. Auch darüber gibt es bereits entsprechende Gerichtsurteile.



Mit freundlichen Grüßen
...

Nun ja .... man gönnt sich ja sonst nichts und es hält ja das Gehirn frisch.

LG
Renate
 

Wie das Jobcenter Künstler schikaniert

Merkwürdige Formulierung ans Sozialgericht wegen unserer Klage gegen Schikane

Zu uns selbst:

Heute kam Post von Sozialgericht zu einer unserer Klagen gegen das Jobcenter. Es stand nicht wirklich dabei, auf welche Klage sich das Jobcenter da überhaupt bezieht, ich vermute auf die, Jürgen nicht auch noch sinnlos zu schikanieren wegen unserer freiberuflichen Texter-Tätigkeit, da er doch sowieso der Vermittlung, also der normalen untersteht, war auch immer so.

Da schreiben die nun, er würde ja seiner Verpflichtung nach § 59 SGB II .. also dass er die Meldepflicht wahrnimmt, wenn er kommen soll, nun nicht mehr wahrnehmen wollen. Nun soll er da antworten.

Also, man hat zuweilen wirklich den Eindruck, es dort mit reinen Analphabeten zu tun zu haben.

Jürgen hat eine feste Fallmanagerin, immer gehabt, noch nie einen Meldetermin versäumt.

Nun kam ja plötzlich wegen unserer freiberuflichen Sachen ne zweite laufende Meldepflicht dazu und gleichzeitig fingen sie auch noch an, meine Einnahmen nicht mehr anzuerkennen bzw. mir keinen Freibetrag zu lassen, weil ich angeblich arbeitsunfähig und Grundsicherung-Empfängerin nach SGB XII sein, was ja gar nicht stimmt .. und um dann die paar Euro, die wir monatlich so verdienen, die weit unter den 100 Euro Freibetrag liegen, auch noch abzuschnacken, sollte nun plötzlich Jürgen jedes Halbjahr 2 x nach Heikendorf fahren und hat dann gesagt, es reicht, wir klagen und hören erstmal auf.

Also geklagt .. die Klage läuft nun noch und nun stellt das Jobcenter doch glatt die blöde Frage, ob Jürgen denn grundsätzlich seiner Meldepflicht nicht mehr nachkommen wollen würde.

Dabei steht er doch ganz normal mit seiner Fallmanagerin in Verbindung und hatte mit der noch nie Probleme.

Und solange der Typ für Selbständige hier in Preetz war, ist er auch da immer lieb hingegangen, obwohl der Kerl keine Ahnung von nichts hatte und es danach grundsätzlich Probleme mit der Leistungsabteilung gab, die wir vorher ohne diesen Typen nie hatten.

Darum diese Klage.

Nun ja ... vermutlich ist es ihnen zu viel Arbeit mit uns Freiberuflern und sie schikanieren einen, damit man komplett aufhört.

Aber ich finde so einfach sollten die das nicht haben. Jürgen wird an der Klage festhalten und einfach hinschreiben, was die denn wollen. Er steht doch seiner Fallmanagerin zur Verfügung und hatte noch nie Ärger mit der auch davor noch nie.

Und damit Ihr mal seht, dass es Freiberuflern grundsätzlich so geht, unten paar weitere Beispiele zum Thema.
Und mal die Erfahrungen anderer Künstler mit dem Jobcenter, damit Ihr seht, dass es uns offensichtlich nicht alleine so geht.

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-jobcenter-schikaniert-kuenstler

Da beschreibt ein Künstler, der eine Website für Kunstdrucke aufgemacht hat und seine Bilder mal in Berlin nur zur Ansicht ausgestellt hatte, um damit für die Kunstdrucke auf seiner Website zu werben, wie er deshalb vom Jobcenter gleich eine Weile überhaupt kein Geld mehr bekommen hat.

Schlimmer als bei uns geht es also immer, wie man an dem Beispiel oben sieht.

Oder in Sachen Corona so unübersichtliche Angaben macht, nicht ans Telefon geht usw., dass es gar nicht erst klappt, einen Antrag zu stellen. Siehe hier eine Künstlerin, die bisher nichts finden konnte.

https://www.thisisjanewayne.com/news/2020/03/20/existenznoete-in-zeiten-von-corona-unsere-tipps-fuer-kreative-freiberuflerinnen-in-der-krise/

...
 Was viele von euch nicht wissen: Meine Haupteinnahmen beziehe ich aus Styling-Jobs, die dieser Tage verständlicherweise alle abgesagt wurden. Ich muss mich also schleunigst darum kümmern, wie es jetzt weitergeht und welche Maßnahmen ich ergreifen kann, um Hilfe von Bund und Land zu bekommen. Viele Betroffene haben es ganz sicher schon mitbekommen: Die Bundesregierung plant ein Hilfspaket von mehreren Milliarden Euro für Solo-Selbstständige und Kleinstfirmen und das lässt mich als Freiberuflerin hoffen, gehört und unterstützt zu werden. 
...

Grundsicherung für Selbstständige

Darüberhinaus könnt ihr euch jederzeit bei eurem zuständigen Jobcenter informieren und einen Antrag auf Grundsicherung für Selbstständige stellen. Hierfür müsst ihr auf die Website eures zuständigen Sozialamtes gehen. Ich konnte telefonisch niemand erreichen und muss sagen, dass es superunübersichtlich auf den Websites der Berliner Ämter zugeht. Sucht nach „Grundsicherung im Alter/Erwerbsminderung“. Ich habe immer noch „Selbstständige“ hinzugefügt, konnte aber mit dieser Eingabe nichts finden. Vielleicht seit ihr hier allerdings schon weitergekommen als ich und könnt mir weiterhelfen.
Die offizielle Mitteilung lautet jedenfalls: Nach SGB II können Selbstständige mit unzureichendem Einkommen beim Jobcenter Grundsicherung beantragen. Dabei gilt, anders als beim ALG II, keine Obergrenze für geleistete Arbeitsstunden.

...
Tja .... rein theoretisch davon zu reden, auch Künstlern und Soloselbständigen helfen zu wollen, hilft keinem weiter .. sieht man oben auch wieder.

LG
Renate



Mittwoch, 22. Juli 2020

Falls es denn beim wieder Kleinrechnen des Regelsatzes 2021 bleiben sollte

Hier mal ein paar Unterlagen dazu

Das unten ist nur der noch echt hohe Regelsatz für Einzelhaushalte.

Paare oder Familien mit Kindern kriegen pro Kopf noch weniger als Einzelpersonen, haben das Geld da unten pro Nase also nichtmal zur Verfügung.

Sie gehen übrigens schon ganz selbstverständlich davon aus, dass viele Haushalte auch noch zur Miete dazubuttern müssen .. schaut mal genau hin .. da ist sogar Geld für Wohnungsmieten drin enthalten.

Und dabei ist der Preis für Strom alleine schon zu niedrig angesetzt .. vom Rest mal ganz abgesehen.

Das bedeutet, dass viele der Dinge, die links zu sehen sind, gar nicht mehr bezahlt werden können, weil man dieses Geld eben mit für Essen und Strom oder Zuzahlen bei der Miete und dergleichen ausgeben muss und für was anderes nichts mehr übrigbleibt.
Die pdf unten ist über 80 Seiten lang. Davon kann ich hier nichts reinkopieren.

Wie sie also arugumentieren, um die Armen in diesem Land wie immer im Stich zu lassen, müsst Ihr Euch über den Link mal selbst durchlesen.

Ich kann nur hoffen, dass die Oppositionsparteien, die Sozialverbände, die Gewerkschaften und mehr, die sich für die Armen engagieren, da doch noch was erreichen können, bevor das Machwerk da tatsächlich ab Januar wieder Gesetz wird.

Ich kann das Geheuchel unserer Kanzlerin nicht mehr hören. Mir wird inzwischen schlecht, wenn ich auch nur ein Foto dieser Frau irgendwo sehe.

Die Ansicht von ver.di zu den bisher von der Regierung geplanten Regelsätzen 2021

Unter Umständen verstößt die Regierung damit auch gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Quelle:

 ...

Neuberechnung der Regelsätze in der Grundsicherung

BMAS-Vorschlag für 2021 ist nicht akzeptabel

Anfang Juli 2020 sind die Vorschläge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Neubemessung der Regelsätze ab Januar 2021 öffentlich geworden. Zur grundlegenden Neu-Bemessung der Regelsätze in der Grundsicherung ist der Gesetzgeber verpflichtet. Alle fünf Jahre werden mit den Ergebnissen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus dem Jahre 2018 des Statistischen Bundesamtes durch die politische Festlegung die Regelsätze neu ermittelt. Nach dem nun bekannt gewordenen Vorschlag des BMAS soll der künftige Regelsatz für einen Singlehaushalt von derzeit 432 Euro um 1,6 Prozent auf 439 Euro ab Januar 2021 steigen. Der Gesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) entscheidet abschließend nach der parlamentarischen Sommerpause, welche Leistungen für eine menschenwürdige Existenz benötigt werden. ver.di kritisiert bereits seit Langem das von der Bundesregierung gewählte Statistikmodell (EVS) und fordert, dass die Berechnung fachlich fundiert und nicht politisch motiviert erfolgt. Denn bei einer sach- und bedarfsgerechten Ermittlung der Regelsätze würde dies im Ergebnis zu deutlich besseren Leistungen in der Grundsicherung führen und letztendlich auch Armut miniminieren.


Situation der Betroffenen

In Deutschland sind über sieben Millionen Menschen, darunter zahlreiche Alleinerziehende, Erwerbstätige mit Niedriglöhnen, Erwerbslose, Erwerbsminderungsrentner*innen und in Altersarmut lebende Menschen auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Die tatsächlich notwendigen Bedarfe der betroffenen Menschen und ihre Lebenssituation insbesondere in der Corona-Pandemie spielten bisher in der Gesetzgebung keine wirkliche Rolle. Die Menschen fürchten neben ihrer finanziellen Existenz auch um ihre Gesundheit. Erschwerend kommt hinzu, dass dieser Personenkreis bei den in den letzten Wochen beschlossenen Sozialschutzpaketen nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Zahlreiche soziale Hilfsprojekte, wie Tafeleinrichtungen und Kleiderkammern, bei denen sich einkommensarme Menschen versorgen, sind aufgrund der Corona-Pandemie zeitweise geschlossen. Des Weiteren fehlt bei Haushalten, die mit der Grundsicherung auskommen müssen, jeglicher Spielraum, um mit besonderen Belastungen zurechtzukommen. Denn die Regelsätze sind „auf Kante genäht“, so dass ohnehin an der Angemessenheit zur Sicherung eines soziokulturellen Existenzminimums gezweifelt werden muss.

 Es entsteht der Eindruck, dass die in der ministeriellen Bürokratie kreierten Regelsätze ganz bewusst an jeder Alltagswirklichkeit betroffener Menschen vorbeigeht. Weitere fünf Jahre soll damit eine Berechnungsweise zu den Regelsätzen fortgeführt werden, die von ver.di, dem DGB und den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie zahlreichen Expert*innen abgelehnt wird. Auch schon vor der Corona-Krise waren die Regelsätze zu niedrig, sie schützen nicht ausreichend vor Armut und stellten kein ausreichendes Maß an sozialer Teilhabe sicher. Die Dringlichkeit, die Regelsätze grundlegend neu und bedarfsorientiert zu bemessen, nimmt in Zeiten der Corona-Pandemie stark zu, da das Alltagsleben auch für Grundsicherungsbeziehende wesentlich teurer wurde.


Kritik an der Berechnungsmethode der Grundsicherung

Die Regelsatzberechnung gipfelte seit der Einführung des Hartz-IV-Systems in eine Geschichte manipulativer Eingriffe in die Statistik mit dem Ziel, die Regelsätze möglichst kleinzurechnen. Nicht die statistischen Ergebnisse nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe waren bisher Grundlage der Regelsätze. Beliebige Streichungen für einzelne Vergleichsgruppen und ermittelte Ausgaben wie beispielsweise für Balkonpflanzen, Buntstifte und Tierfutter, dienten dazu, den Regelsatz künstlich herunterzurechnen, um so die Kosten zu senken.

 Des Weiteren hat die Bundesregierung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23.7.2014 bisher nicht erfüllt. Das BVerfG hatte die angewandte Methodik der Regelbedarfsermittlung zwar als zulässig erklärt und die Höhe der Regelbedarfe als noch verfassungskonform befunden. Jedoch gab es dem Gesetzgeber auf, wichtige Aspekte (z. B. die Anschaffungskosten für eine Waschmaschine sowie Strom- bzw. Haushaltsenergiekosten) besonders zu berücksichtigen, um eine Bedarfsunterdeckung zu vermeiden. Genau diese Vorgaben werden auch nach Ansicht zahlreicher Expert*innen bisher nicht oder nicht bedarfsdeckend berücksichtigt.


Gewerkschaftliche Forderungen

Wiederholt forderten ver.di und der DGB gemeinsam mit dem Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum, eine transparentes Berechnungsverfahren, das zu einer bedarfsgerechten Anhebung der Regelsätze führt. Gemeinsam wird ein System gefordert, das absichert und nicht verunsichert. Ein System, das die Menschen unterstützt, ihnen Mut macht und eine menschenwürdige Grundsicherung garantiert. Konkret wird gefordert:


  • Die Neuberechnung der Regelsätze auf der Basis des gegebenen Statistikmodells ohne manipulative Eingriffe in die Statistik und ohne willkürliche Kürzungen und Streichungen einzelnen Ausgabepositionen, wie sie derzeit praktiziert werden.
  • Den Abgleich der Regelsätze mit der relativen Armutsgrenze von 60 Prozent des mittleren Einkommens. Bei Unterschreitung sind die Regelsätze entsprechend anzuheben.
  • Die sofortige Einsetzung einer vom BMAS-unabhängigen Kommission mit dem Ziel der inhaltlichen Aufarbeitung der Frage, was Menschen in dieser Gesellschaft mindestens brauchen für ihren Lebensunterhalt.
 Auch der Vorstand des Bundeserwerbslosenausschusses hat die vorgenannten Forderungen in einer Erklärung deutlich formuliert und erwartet vom Gesetzgeber eine existenzsichernde Grundsicherung, die auch die durch die Corona-Pandemie entstandene besondere Situation berücksichtigt. Die Forderung u. a. vom DGB und bundesweit 30 weiteren Organisationen nach finanzieller Soforthilfe unter dem Motto „100EuroMehrSofort“ ist immer noch aktuell. Der Gesetzgeber hat trotz zahlreicher Hilfs- und Sozialschutzpakten dazu leider noch nichts verabschiedet.

 Die nun geplanten Regelsätze für 2021 leisten keinen Beitrag zur dringend notwendigen Überwindung der Corona-Pandemie und somit zur Bekämpfung der Armut in Deutschland.


Deshalb muss der politische Druck auf die Bundesregierung und den Gesetzgeber im parlamentarischen Verfahren erhöht werden, damit die Regelsätze in der Grundsicherung tatsächlich bedarfsdeckend sind und somit auch einen Beitrag zur Überwindung von Armut und Ausgrenzung leisten.
[14.7.2020]
...
 Tja ...ob es was helfen wird?

LG
Renate

Aktueller Text von Zeit online zu den von der Regierung geplanten Regelsätzen

Hier wird auch genannt, was die Oppositionsparteien von der verfassungswidrigen Kleinrechnerei halten


Aber offenbar interessiert es die jetzige Regierung wohl nicht, sie ignorieren jede Kritik.

Das macht gerade jetzt in der Coronakrise den Machtmissbrauch unserer Regierung so deutlich.


...

Sozialverbände kritisieren Hartz-IV-Erhöhung als viel zu niedrig

Um sieben Euro soll der Hartz-IV-Regelsatz im kommenden Jahr steigen. Doch 23 Cent mehr am Tag dürfte den meisten Menschen kaum helfen, kritisieren Sozialverbände.

Bisschen mehr zum Lesen in Sachen Grundrente

Aber auch rauszulesen, auf die Rechnerei werden wir alle warten und hoffen müssen, dass wir auch was abkriegen

Quelle:

....
 21.07.2020, 11:55 Uhr

Warum die Grundrente eine kleine Revolution ist
Seit über zehn Jahren wird über die Einführung einer Grundrente debattiert – und Anfang des Monats hat sie nun die letzten parlamentarischen Hürden genommen: Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt.
Es geht um Kassiererinnen, um Lagerarbeiter und um Altenpflege-Helferinnen. Wenn Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärt, wer von der Grundrente profitieren soll, zählt er immer wieder Berufsgruppen auf, bei denen man sich fragen kann, warum sie eigentlich im Alter nicht mit ihrer Rente über die Runden kommen.
Dass Lagerarbeiter oder Altenpflege-Helferinnen keine Großverdiener sind, ist bekannt - für den Lebensunterhalt reicht ihr Lohn gerade so. Da kann man ja - ganz naiv - mal fragen, warum für ehrliche Jobs wie Lagerarbeiter oder Altenpflegehelfer später keine Rente drin ist, die halbwegs fürs Leben reicht. Der Grund dafür ist die Logik, die hinter dem deutschen Rentenversicherungssystem steckt. Wie hoch die Altersbezüge sind, richtet sich seit den Zeiten, als Reichskanzler Bismarck die Rentenversicherung begründet hat, fast ausschließlich danach, wie lange jemand eingezahlt hat und wie hoch der Lohn war.

Rente zur Sicherung des sozialen Friedens

Mit der Einführung einer gesetzlichen Rente wollte Bismarck vor knapp 130 Jahren die Arbeiter von revolutionären Gedanken abbringen, die er nicht nur bei Kommunisten, sondern auch bei der SPD vermutete. Und das klappte ja auch ganz gut – die deutschen Arbeiter blieben meist recht friedlich.
Was Bismarck aber wohl nicht geahnt hat: Dass es einmal Arbeiter geben würde, die im Ruhestand - dank der Regeln aus dem Kaiserreich - von ihren Rentenansprüchen ziemlich gut leben können, wie etwa Beschäftigte von BMW oder Audi - während andere Arbeiter, die etwa in Lagerhallen Regale einräumen, im Ruhestand auf die Grundsicherung angewiesen sind, also auf das Hartz IV für Rentner.
Weil die Rentenversicherung das bismarcksche Versprechen nicht mehr einlöst, alle Arbeitnehmer gleichermaßen einigermaßen abzusichern, setzt der SPD-Minister Hubertus Heil auf etwas durchaus Revolutionäres: Er bricht die althergebrachte feste Kopplung von Rente und Lohn am unteren Ende auf.

Revolution im Rentenrecht

Dabei kommt erst einmal ein ziemlich kompliziertes Rechenverfahren zum Einsatz. Die Vorsitzende des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, die revolutionären Ideen durchaus aufgeschlossen gegenüber steht, begrüßt die Grundrente aber ausdrücklich.
"Es ist wirklich ein ganz wichtiges Instrument gegen Altersarmut." VdK-Vorsitzende Verena Bentele
Was bei Sozialverbänden wie dem VdK auf Applaus stößt, haben etliche Politiker aus der Union und vor allem Arbeitgeber-Vertreter bis zum Schluss bekämpft. Der Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, hält nicht viel von Revolutionen. Er sieht einen Bruch mit einem System, das sich seiner Ansicht nach seit Bismarcks Zeiten bewährt hat.
"Dass diejenigen, die wenig Beiträge bezahlen, hier so aufgewertet werden, gegenüber denjenigen, die viel Beiträge gezahlt haben, ist ein ungerechtes Prinzip." Geschäftsführer BDA Steffen Kampeter
Kritik gab und gibt es aber auch aus einem ganz anderen Lager. Die Linke, in der es ja besonders viele Leute gibt, die revolutionäres Denken für sich in Anspruch nehmen, hält die Grundrente für einen Etikettenschwindel. In der Spitze der Linken ist man der Ansicht, dass viel zu viele Menschen außen vor bleiben – etwa diejenigen, die nicht auf die 33 Beitragsjahre kommen, die mindestens gefordert werden. Der Linken-Bundestagsabgeordnete Matthias Birkwald hält deshalb nicht viel von der neuen Leistung. Die sogenannte Grundrente sei keine.

SPD muss Abstriche machen

Nach Berechnungen des Arbeitsministeriums werden rund 1,3 Millionen Menschen von ihr profitieren – am Anfang der Debatte vor vielen Jahren war von mehr als doppelt so vielen Anspruchsberechtigten die Rede. Eine ganz große Revolution ist also die Grundrente also doch nicht, sondern eher ein Revolutiönchen.
Dass die Grundrente doch nicht ganz so revolutionär ausfällt, lässt sich damit erklären, dass sie ja auch irgendwie bezahlt werden muss. Mit Kosten von 1,4 Milliarden Euro pro Jahr rechnet die Bundesregierung. Die sollten eigentlich durch eine neue Steuer auf Börsengeschäfte gegenfinanziert werden – doch diese Steuer lässt sich bislang nicht umsetzen, denn dafür wären viele internationale Partner nötig. Und von denen ziehen viele bei einer Wertpapier-Steuer, die auch durchaus etwas Revolutionäres hätte, nicht mit.

Probleme der Grundrente

Die Rentenversicherer müssen bei mehr als 20 Millionen Männern und Frauen prüfen, ob sie einen Anspruch auf die neue Leistung haben – doch die Computersysteme der Rentenkassen haben damit beträchtliche Schwierigkeiten. Wer sich fragt, wie das sein kann, der muss sich auch hier daran erinnern: Das deutsche Rentensystem reicht gut 130 Jahre zurück und es galt bislang die Grundregel: Wichtig ist vor allem die Zahl der Versicherungsjahre und die Höhe der Beiträge. Alles andere war für die Datenbanken der Rentenversicherer nicht so interessant.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bittet daher immer mal wieder um etwas Geduld, wenn es um die Umsetzung der Revolution im Rentenrecht geht, die er mit angestoßen hat. Denn eine solche Umwälzung bringt dann doch mehr Aufwand mit sich als eine der üblichen Gesetzesreformen.
"Die Umsetzung ist natürlich auch technisch eine große Herausforderung, das ist keine Frage." Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
...
Na ja .. Geduld ist ja eine Tugend, also üben wir uns in Geduld.
LG
Renate
 

Sonntag, 19. Juli 2020

Kenne eigentlich nur ich so viele im Alter allein gelassene Mütter?

Warum sind Mütter lieb, solange sie nützlich sind und plötzlich blöd, wenn sie alt und hilflos werden?

 Ich kann mich ohne Probleme daran erinnern, dass meine Kinder alle vier im Teenager-Alter zu ihren Freunden gesagt haben, sie hätten so tolle Eltern, besser ginge das gar nicht .. wir wären fast wie gute Freunde und so.

Und heute bin ich froh, wenn ich eins davon mal anrufe, was ich mich kaum traue, wenn sie nicht auflegen und habe aufgegeben, darauf zu hoffen, sie würden mich nochmal besuchen kommen.

Ich glaube, wenn ich Pech habe, erscheinen sie vielleicht irgendwann verdattert auf meiner Beerdiung, weil sie dann das schlechte Gewissen plagt .. aber vorher nicht .. denn genau das habe ich schon mehrmals bei Leuten erlebt, denen ihre Eltern plötzlch erst nach deren Tod wichtig wurden und vorher auch lange doof waren und nicht mehr besucht worden sind.
 Oben noch eine Phase, in der ich noch Kontakt zu meiner Großen und meiner Enkelin von ihr hatte .. ihr Mann hat es vermutlich nicht gewusst, dass wir uns treffen . auch wenn sie mir vorgelogen hat, der wüsste das.

Es gibt immer solche Übergangsphasen, bevor Kinder dann oft auch wegen dem Unmut ihrer Partner ganz den Kontakt zu einem abbrechen, weil sie Stress mit dem Partner befürchten, wenn sie sich um ihre Eltern kümmern.

Und das vor allen Dingen dann, wenn diese Eltern eher Hilfe brauchen als nützlich zu sein.

Rechts meine Mama mit Vanessa als Baby. Ich hab nicht vergessen, dass ich meine Kinder klein meiner Mama zum Aufpssen überlassen habe, weil ich viel hab arbeiten müssen als junge Frau, um sie satt zu kriegen.
 Links Mama recht alt ein paar Jahre vor ihrem Tod schon in unserer Sozialwohnung .. später war sie dann schwer pflegebedürftig. Ich hab Mama nie im Stich gelassen. Warum bin ich anders? Ist unsere Generation überhaupt noch anders gewesen?

Tja .. nicht nur ich kenne das, dass wenn man alt und dann wirklich hilflos wird, plötzlich die Kinder nicht mehr vorhanden sind, obwohl man vorher doch so toll war .. auch bei den Enkeln oft noch hat einspringen dürfen .. also auch nicht nur ich ... ich kenne viele leidenschaftliche Omas, die im Alter plötzlich weder Kinder noch Enkel mehr haben .. gerade wenn sie gebrechlich werden.

Rechts meine Große noch in meiner Nähe wohnend mit meinem ersten Enkelind von ihr, das ich klein noch recht gut kennenlernnen durfte, aber ab da fing ihr Mann an, feindseelig zu werden ... der vorher sogar jahrelang mit bei uns gewohnt hat, weil er mit seinen eigenen Eltern damals nicht klarkam.

Unten mit meinem Enkel der Kleinen, um den ich mich jahrelang sehr viel gekümmert habe, damit sie ihre Ausbildung fertig machen kann.
 Tja .. ich habe heute folgendes gelesen:

"Wenn ich plötzlich nicht mehr da wäre, ich glaube nicht, dass mich viele vermissen würden."

Das schrieb eine Bekannte von mir bei Facebook, geschieden, Sohn, Tochter, insgesamt 4 Enkel ... alle ihr Ein und Alles und viel da gewesen für die Enkel, wenn Not am Mann war, die Beziehung wackelte, Oma einspringen und aufpassen musste. Wir kennen uns nicht extrem gut, haben uns aber auch schon persönlich getroffen. Ich kenne ihre Tochter und auch eins von den Enkeln davon, damals ein Kleinkind und voll von Oma versorgt, weil sie gebraucht wurde.
 Meine Große hatte jahrelang immer nur einen Herzenswunsch .. Pferde hinterm Haus .. was war ich ne tolle Mama, als ich das Realität werden ließ .. und später, als das alles schwierig wurde .. nur noch lästig.
 Ich als junge Frau mit meiner Mama und allen Kids ... mein Ex war nicht der perfekte Familienvater .. psychisch krank .. immer gewesen .. ich hab alles reingegeben in die Versorgung meiner Kinder .. mein damals bezahltes eigenes Haus, das hoch verschuldet versteigert wurde später .. jahrelang Vollzeitarbeit . und nach Feierabend und am WE waren nur die Kids alles, worauf ich mich immer so gefreut habe.

War ihnen das jemals klar? Und auch wie schwer das war, sie großzuziehen und satt zu kriegen und dafür zu sorgen, dass alle gute Schüler wurden und was aus ihrem Leben machen konnten?
 Rechts Vanessa noch so glücklich mit den ersten beiden eigenen Pferden .. damals noch ohne ihren heutigen Ehemann, dem das alles später nicht passte.

Aber nun weiter zu meiner Bekannten aus Kiel:

"Auf solche Ideen kann man kommen, wenn man gesundheitlich angeschlagen und niemand ist da, um zu helfen"

 Der nächste Satz dann aus den Kommentaren unter diesem Text. Es geht noch weiter.
 Fotos links: Meine Mama, meine Große und dann der 2. Enkel von ihr, den ich kaum noch hab kennenlernen können, ich wurde nicht mehr gebraucht und Mama auch nicht. Und der Mann hatte was gegen uns.

Unten mein ältester Sohn, damals noch Schüler .. ja noch war die Beziehung zu ihm super .. später habe ich den Enkel von ihm nichtmal kennengelernt und als ich das rausfand und wütend wurde, war ich klar eine bitterböse Schwiegermutter .. wie konnte ich nur.
 Nächstes Zitat:

"Mir wurde nur gestern mitgeteilt, bevor ich dir an meinem freien Tag helfe, ruhe ich mich lieber aus..."

Das hat dann die Tochter von ihren beiden Kindern zu ihr gesagt.

 
 Meine Lütte links in der Zeit, als sie noch zur Schule ging und mein Enkel laufend bei mir war .. er war wie ein 5. Baby . und später brach der Kontakt ab und mir fast das Herz.

Nächstes Zitat meiner Bekannten:

"ich bin nur immer die blöde, die jedesmal da ist. Wenn die Grenze dann wieder gerade vor sind und ich dann Hilfe brauche, gibt es den Tritt in den Allerwertesten."
 Meine beiden Söhne, wo noch Kontakt da war .. mit meinem Enkel von der Kleinen.

Ja nun weiter zu den Zitaten aus diesem traurigen Text meiner Bekannten heute:

"ich habe mich dazu entschlossen, dass ich mich zurück ziehen werde, außer von meiner Tante natürlich. Klingt hart, aber ich will mich schützen. Jetzt muss ich erstmal schauen, dass auch mein zweites Knie in Ordnung kommt. Nächstes Jahr im April kann ich in Rente und dann denke ich wirklich an mich."
 Tja .. mein Ex und mein Lütter, als er noch zu Hause wohnte und zur Schule ging .. ja ich war ne liebe Mama damals . mein Lütter hat sich am längsten um mich gekümmert .. aber plötzlich voriges Jahr dann .. aus und vorbei .. er hat mir nichtmal gesagt, warum .. was ich ihm getan haben könnte .. Schweigen im Walde.

Aber ich erlebe halt immer wieder auch bei anderen gerade älteren Frauen, immer dann wenn sie nicht mehr gebraucht werden, sondern eben alt, arm, gebrechlich .. nicht mehr zu gebrauchen sind . sondern selbst eher Hilfe brauchen .. plötzlich ist man nur noch Scheiße?
 Warum in Gottes Namen sind Kinder heute so?

Kann mir das mal einer erklären?

Rechts ich mit meinem Enkel von der Lütten . .in der Zeit, als ich eben brauchbar und nützlich war .. und klar ne ganz tolle Mama dann.

Ich bin heute kein anderer Mensch .. ich bin nur geschieden, arm und sehr alt und gebrechlich geworden und hab Angst, irgendwann ganz alleine im Pflegeheim zu verfaulen oder aber mein 2. Mann, falls es mich vorher trifft oder wir beide.
 Und diese Gedanke, es würde einen gar keiner vermissen, wenn man mal stirbt und lange alt und gebrechlich war .. ja klar ist mir der auch schon gekommen . .schon oft.

Wissen Kinder eigentlich, was sie bei einem alten hilflosen Menschen anrichten, wenn sie den nach Jahren, wo man doch die ach so liebe und hilfreiche Mama war, im Alter, wenn man weder noch viel Geld hat und nichts mehr bezahlen kann und auch sonst nicht mehr nützlich ist, so behandeln?
 Meine Söhne .. beide nicht mehr vorhanden heute .. oben mein Großer mit seiner Band, als er noch Schüler war und sein kleiner Bruder, als er auch noch Schüler war .. nein sie haben sich allmählich von einem nicht nur abgenabelt, sondern komplett abgewendet .. ganz langsam, damit jedes Stück Fleisch, das sie einem dabei aus der Seele rausreißen, auch lange blutet und jedes Mal wieder neu weh tut.
 Ich fand das toll, wenn meine Söhne Musik gemacht haben .. was die überhaupt gemacht haben .. ich hätte gerne miterlebt, was genau sie heute machen .. einfach weil ich meine Kinder liebe und doch auch dafür gesorgt habe, dass sie das werden können, was sie heute sind .. ihre Entwicklung gefördert und geholfen, dass sie genau ihre eigenen Ideen vom Leben verwirklichen können.

Und bei meinen Mädels .. hier beide noch mit unseren Pferden und schon zwei Enkeln, von jeder eins .. doch ganz genauso.
 Ich konnte nichts dafür, dass das bei meiner Lütten mit dem Papa von meinem Enkel von ihr nichts so klappte wie gehofft . .ich konnte auch nichts dafür, dass ihre spätere Ehe nicht gehalten hat .. und ich hab den letzten ihrer Partner, wo es nicht gehalten hatte, von dem ich das weiß .. weil ich vieles ja heute auch bei ihr sowieso nicht mehr weiß, ja nichtmal gekannt .. ich kann nicht für alles was, das nicht so gelaufen ist bei meinen Kindern wie gehofft.
 Und ich hab auch früher nicht an allem Schuld gehabt, was schief lief.

Meine Kids haben nicht gehorchen müssen wie Leibeigene. Ich hab ihnen so viele Freiheiten wie nur machbar gelassen .. wir haben unsere Kinder nach unseren Eltern, der Kriebsgeneration, vollkommen anders erzogen .. ohne Schläge, ohne Strafen . nur mit Erklären, Vorleben und ganz viel Eingehen auf ihre eigene Persönlichkeit .. loben für das, von dem wir dachten, ihr Herz hängt dran .. fördern. War das unser Fehler, der aus dieser Generation das gemacht hat, was heute so viele Alte erleben?
 Oder liegt es daran, dass heute die Arbeitswelt so hart geworden ist für die Jugend?

Dass sie so ausgenutzt werden, solange sie mitten im Leben und im Job stehen ... ihnen die Kraft fehlt, um noch was anderes wahrzunehmen als ihren Job, ihre kleine Kernfamilie wie Partner und eigene Kinder, wo dann kein Platz mehr ist für mehr wie auch noch die Eltern, Großeltern und dergleichen?

Jürgens Kinder waren für ihn schon lange verschwunden, bevor ich überhaupt aufgetaucht bin .. er tat mir so leid, als er mir das erzählte damals.

Später habe ich erlebt, meine sind nicht anders .. es kam nur eben später, dass sie auch nach und nach alle weg waren.

Ich dachte oft, akzeptieren sie meinen neuen Mann nicht statt sich mit mir zu freuen, dass ich ihn habe.


Wie ich mal meinem Großen an den Kopf knallte, dass sie alle weg wären seit ich auf Hartz IV bin .. oh was war er sauer .. das wäre ja Quatsch und hätte damit nichts zu tun.

Wirklich nicht?

Denn vorher waren sie bei mir ja alle da .. und im Prinzip ist es dem Jürgen nicht viel anders gegangen.

Er sagt immer, stell Dir mal vor, wir gewinnen wirklich im Lotto .. ob dann wohl unsere Kinder plötzlich entdecken täten, dass sie uns doch lieb haben?

Also das möchte ich wirklich gar nicht erleben .. es würde mir dann obwohl sie kämen, vermutlich psychisch den Rest geben, denn wegen einem reinen Nutzfaktor will keiner geliebt werden .. es sollte doch einfach so sein.

Liebe sollte eigentlich weder was mit Geld noch mit nützlich zu tun haben, sondern von Herzen kommen.

Und wieder mal hat heute ein Kind seiner Mama grad das Herz gebrochen.

Und ich lese sowas immer öfter oder kriege es erzählt, wenn wir unterwegs mit dem Hund andere alte Leute treffen, deren Kinder auch nicht mehr da sind.

Sogar Corona wird dazu genutzt, auf uns Alten rumzuhacken.

Ich habe schon zigmal wo gelesen, wir Alten wären ja so besonders rücksichtslos und so.

Dabei erlebe ich beim Einkaufen das genaue Gegenteil. Die so drängeln und keinen Abstand halten, sind selten alte Leute .. das sind nach meiner Beobachtung eher die jungen.

LG
Renate