Bundesweite Nachricht ... und was ich bereits bei uns auf Landesebene fand
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Vor den Monitoren rauchten die Köpfe: Bundeskanzlerin Angela Merkel besprach per Video-Schalte mit den Ministerpräsidenten des Landes mögliche neue Maßnahmen und Beschränkungen, um den steigenden Infektionszahlen und der Corona-Pandemie besser Herr zu werden. Das sind die Ergebnisse.
Mit strengen Kontaktbeschränkungen für die Bürger und einem Herunterfahren fast aller Freizeitaktivitäten wollen Bund und Länder die zweite Corona-Infektionswelle in Deutschland brechen. Vor dem Hintergrund dramatisch steigender Infektionszahlen einigten sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten am Mittwoch auf die einschneidendsten Schritte seit dem großen Lockdown im Frühjahr. So sollen unter anderem Hotels, Restaurants, Kinos und Theater ab dem kommenden Montag für den gesamten Monat November schließen. In dieser Zeit dürfen sich auch nur wenige Menschen privat treffen. Merkel rief zu einer "nationalen Kraftanstrengung" auf und betonte: "Wir müssen handeln, und zwar jetzt. Und zwar müssen wir handeln, um eine akute nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden." Schulen, Kitas und Geschäfte sollen aber anders als im Frühjahr offen bleiben.
Konkret vereinbarten Bund und Länder diese Punkte:
Kontaktbeschränkungen
Mit massiven Kontaktbeschränkungen über den November hinweg wollen Bund und Länder die Lage in den Griff bekommen. Deutschlandweit sollen die Maßnahmen bereits vom 2. November an und nicht wie ursprünglich in der Beschlussvorlage des Bundes vorgesehen vom 4. November an in Kraft treten.
Bund und Länder wollen den gemeinsamen Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit maximal zehn Personen gestatten. Dies gelte verbindlich, Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen würden von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen gelten als inakzeptabel.
Private Reisen
Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale touristische Tagesausflüge. Übernachtungsangebote im Inland soll es im November nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke geben.
Veranstaltungen
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden einen Monat lang untersagt. Profisportveranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden.
Freizeiteinrichtungen
Theater, Opern- und Konzerthäuser, Museen, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Nicht erlaubt ist auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.
Gastronomie
Restaurants und Lokale, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen müssen zu bleiben. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
Dienstleistungen
Schließen müssen auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Fußpflege bleiben weiter möglich. Auch Friseursalons können öffnen.
Handel
Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet - ein großer Unterschied zum umfassenden Lockdown im Frühjahr. In den Geschäften darf sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten.
Schulen und Kitas
Auch Schulen und Kindergärten bleiben offen - ein weiterer Unterschied zur Situation im Frühjahr.
Hilfen für Unternehmen
Den von den Schließungen betroffenen Betrieben, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen gewährt der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Diese soll ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden haben. Der Bund wird auch Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst.
Thüringen stimmt den Einschränkungen nur bedingt zu
Thüringen stimmte den massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens nur bedingt zu. Das Land trage nur "diejenigen Maßnahmen mit, die für eine wirksame Eindämmung des Infektionsgeschehens durch wissenschaftliche Erkenntnisse geeignet und verhältnismäßig" seien, heißt es in einer Protokollerklärung der Staatskanzlei. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) betonte zugleich: "Es gibt keine Verweigerung Thüringens." Er werde die Beschlüsse aber dem Thüringer Landtag und seinem Kabinett zur Bestätigung vorlegen.
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"Wir müssen jetzt reagieren"
UPDATE: In ihrer Konferenz mit der Bundeskanzlerin haben die Regierungschefs der Länder weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. Weitere Informationen
Zwölf Tage, soweit liegt Schleswig-Holstein mit seinen Corona-Zahlen hinter dem Bundesdurchschnitt. "Wir stehen im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich besser da
“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther bei einer Pressekonferenz in Kiel. "Unser Ziel ist es, die Lage im Griff zu behalten, dazu müssen wir jetzt reagieren
".
Strengere Regeln für die nächsten drei Wochen
Er kündigte ab dem Wochenende für die folgenden drei Wochen ein strenges Regelwerk an. "Maske, Abstand, Kontaktreduzierung – das muss ab jetzt für alle gelten
", sagte der Regierungschef. Das in Arbeit befindliche Regelwerk soll landesweit gelten.
Kontakte einschränken
Zehn Personen – diese Zahl sollten sich nun alle Schleswig-Holsteiner:innen einprägen. Sie soll ab dem Wochenende für Veranstaltungen mit "Gruppenaktivitäten", wie z.B. private Feiern oder Treffen und auch den Kontaktsport – mit Ausnahme des Profisports mit entsprechenden Testkonzepten – als Grenze gelten.
"Ich appelliere dringend an die Schleswig-Holsteinerinnen und
Schleswig-Holsteiner, das nicht auszureizen, sondern sich lieber mit
weniger Personen zu treffen,
" sagte Günther.
Für Veranstaltungen mit "Markt- oder Sitzungscharakter" mit entsprechenden Hygiene- und Abstandskonzepten, sollen dann nur noch maximal 100 Teilnehmer zugelassen werden. Dies soll z.B. auch für Landmärkte, Lesungen oder die Zuschaueranzahl beim Sport gelten.
Gastronomie soll offen bleiben
Die Landesregierung wolle, dass gastronomische Betriebe geöffnet blieben. Gleichwohl gebe es ab dem Wochenende eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr sowie ein Verkaufsverbot für Alkohol, das nicht nur für die Gastronomie, sondern auch für Supermärkte und Tankstellen gelte.
Für Veranstaltungen, auch im Sport, seien dann nur noch maximal 100 Teilnehmer zugelassen. Für private Treffen gilt die Zehn-Personen-Regel.
"Wir müssen die nächsten drei Wochen konsequent sein!
", appellierte der Ministerpräsident an die Bürger:innen. "Noch
haben wir es selbst in der Hand, deshalb meine herzliche Bitte: Machen
Sie alle mit, dann kommen wir in Schleswig-Holstein gut durch die Krise!
"
Maskenpflicht in Schulen verlängert
Für die Schulen kündigte er an, dass die Maskenpflicht für Schüler:innen ab der 5. Klasse um drei Wochen bis zum 20. November verlängert werde. Bei einem Inzidenzwert von über 50 gelte sie dann auch für Grundschüler:innen und zwar solange, bis der Inzidenzwert fünf Tage am Stück unterschritten wurde.
Verbindliches Regelwerk im Laufe der Woche
Die entsprechende Änderung der Verordnung solle laut Günther zum Wochenende veröffentlicht werden. Dabei könnten gegebenfalls auch die Beschlüsse der für morgen geplanten Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs der Länder einfließen. Grundlage für die angekündigten Regelungen in Schleswig-Holstein ist der bereits veröffentlichte Erlass, mit dem Kreise und kreisfreie Städte bei Überschreitung der "50er-Inzidenz" handeln. Diese auf einzelne Kreise bezogene Regelung soll durch das neue landesweite Regelwerk zum Wochenende ersetzt werden.
Alle Erlasse und Verordnungen: https://schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse
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Gemeinsam gegen Corona
"Das ist eine harte Entscheidung. Wir haben beschlossen, bundesweit sehr viel herunterzufahren
",
sagte Ministerpräsident Daniel Günther am Abend in Kiel. Zuvor hatten
die Ministerpräsident:innen der Länder und die Bundeskanzlerin sich auf
umfangreiche Einschränkungen des öffentlichen Lebens geeinigt. "Diese
Entscheidung ist mir sehr schwer gefallen, aber auch wir in
Schleswig-Holstein haben erheblich steigende Zahlen zu verzeichnen
",
betonte der Regierungschef. Innerhalb eines Tages hätten sich die
Ansteckungszahlen hier nahezu verdoppelt. Deshalb habe das
Expertengremium der Landesregierung zu einem bundesweit einheitlichen
Vorgehen geraten. "Jetzt ist eine nationale Kraftanstrengung notwendig. Es geht um die Gesundheit vieler Menschen.
"
Regelungen treten Montag in Kraft
Die nun beschlossenen Einschränkungen sollen am 2. November in Kraft treten und vorerst bis Ende November gelten. Folgende Beschlüsse haben die Ministerpräsident:innen gefasst:
- Kontaktbeschränkungen: Künftig dürfen sich nur noch die Angehörigen zweier Haushalte treffen, maximal jedoch zehn Personen. "
Meine eindringliche Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger lautet: Reduzieren Sie ihre Kontakte deutlich
", sagte Günther. "Nutzen wir die nächsten vier Wochen, um die Ansteckungszahlen zu senken.
" - Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen werden geschlossen. Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen bleiben erlaubt. Auch Kantinen dürfen weiterhin öffnen.
- Freizeit: Einrichtungen wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle werden geschlossen. Unterhaltungs-Veranstaltungen werden untersagt.
- Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, auch Trainingseinheiten von Vereinen müssen ausfallen. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist jedoch weiterhin erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga darf weiterhin stattfinden – jedoch nur ohne Zuschauer.
- Tourismus: Hotels und Pensionen dürfen im November keine Touristen beherbergen. Günther appellierte an die Bürger:innen, in den kommenden Wochen soweit möglich auf Reisen zu verzichten, dazu zählten auch Tagesausflüge und private Besuche.
- Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie oder Fußpflege sind weiterhin möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.
- Einzelhandel: Geschäfte bleiben geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
- Schulen und Kitas: Die Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen weiterhin geöffnet bleiben. Dasselbe gilt auch für Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.
Weitere Corona-Hilfen geplant
Bund und Länder seien entschlossen, betroffene Betriebe, Selbstständige und Vereine zu entschädigen, sagte Günther. Nur unter dieser Bedingung habe er den nun getroffenen Regelungen zustimmen können. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern werde der Bund 75 Prozent der Umsätze des Vorjahresmonats erstatten, bei größeren werde nach EU-Beihilferecht entschieden. Der Bund werde dieses Vorhaben noch in dieser Woche konkretisieren. Die Mehrkosten dafür lägen bei schätzungsweise zehn Milliarden Euro, erklärte der Regierungschef.
Infektionszahlen deutlich angestiegen
Am Mittwoch seien in Schleswig-Holstein 278 Corona-Neuinfektionen innerhalb eines Tages gemeldet worden – so viele wie noch nie seit dem Ausbruch der Pandemie im Frühjahr. Die Zahl der Ansteckungen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen liegt nach Angaben des Robert Koch-Instituts für Schleswig-Holstein bei 41,81. Bundesweit lag die sogenannte Inzidenzzahl bei 93,6.
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LG
Renate
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