Samstag, 31. Oktober 2020

Am 2.11.20 verhandelt der Bundestag öffentlich über die künftige Höhe von Hartz IV

 Ich habe hier die genaue Info, wo man sich das anhören und ansehen kann

https://www.change.org/p/hubertus-heil-und-olaf-scholz-geschlossene-tafeln-wir-fordern-100-euro-soforthilfe-f%C3%BCr-arme-in-der-coronakrise/u/27978329?cs_tk=AgHkmgRy3WPbPUvFn18AAXicyyvNyQEABF8BvBR-uKSfQvoyxFl0EBRFL2k%3D&utm_campaign=44064dadd7374374a5daecb4481ae940&utm_content=initial_v0_4_0&utm_medium=email&utm_source=petition_update&utm_term=cs

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Neuigkeit zur Petition

Bundestag verhandelt über Höhe des künftigen Existenzminimums - Übertragung am 2.11., 13 Uhr

Initiative Rechte statt Reste!
 
 

29. Okt. 2020 — 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestags hat mit den Verhandlungen über die künftige Höhe der Grundsicherung in Deutschland begonnen. Am Montag, 2.11., 13:00 bis ca. 14:30 Uhr gibt es dazu eine öffentliche Anhörung von Verbänden und Sachverständigen, die hier live übertragen wird: www.bundestag.de

Die kirchlich-gewerkschaftliche Initiative „Rechte statt Reste“ hat die Entscheidungsträger*innen an die menschenrechtlichen Anforderungen des Existenzminimums erinnert (siehe auch Erklärfilm "Verletzt Hartz IV die Menschenrechte?"):

 

An die Mitglieder des
Ausschusses für Arbeit und Soziales
Deutscher Bundestag

München, 28.10.2020

Armut in Deutschland als Menschenrechtsfrage
UN-Ausschuss fordert verbesserte Ermittlung von Regelbedarfen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Entscheidung, wie viel Geld der Staat den Ärmsten in unserem Land als Existenzminimum zugesteht, gehört zu den verantwortungsvollsten und sensibelsten Aufgaben der Politik. Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales wird sich in den kommenden Tagen und Wochen genau dieser Aufgabe widmen.

 Wir bitten Sie und die anderen Mitglieder des Ausschusses, die eindringlichen Warnungen vor einer Unterdeckung des Existenzminimums, wie sie die meisten Sachverständigen und auch der Bundesrat aussprechen, sehr ernst zu nehmen. Angesichts der fundierten methodischen Kritik kann es ein „Weiter so“ bei der Ermittlung von Regelbedarfen, wie es der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsieht, nicht geben. Laut Bundesverfassungsgericht „darf der Gesetzgeber ernsthafte Bedenken, die auf tatsächliche Gefahren der Unterdeckung verweisen, nicht einfach auf sich beruhen lassen“ (s. BVerfG vom 23. Juli 2014).

 Die Gewährung eines wirklich ausreichenden soziokulturellen Existenzminimums ist auch eine Menschenrechtsverpflichtung. Unser Initiative hat am 16. Oktober unter dem Titel „Armut in Deutschland als Menschenrechtsfrage“ ein digitales Armutshearing mit 150 Vertreter*innen aus Kirchen, Gewerkschaften, Sozialverbänden und Erwerbsloseninitiativen durchgeführt. Unter dem Eindruck dieser Veranstaltung möchten wir darauf hinweisen, dass nicht nur deutsche Sozialverbände, sondern auch Internationale Menschenrechtsexpert*innen Kritik an der Höhe und der Berechnungsweise der deutschen Grundsicherung üben.

 So empfiehlt auch der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte der Bundesrepublik Deutschland zur Einhaltung des UN-Sozialpaktes, „die Leistungen der Grundsicherung zu erhöhen, indem die Berechnungsmethode für das Existenzminimum unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 verbessert wird“ (s. Abschließende Bemerkungen zum 6. Staatenbericht Deutschlands vom 12.10.2018, Absatz 47).

 

Wir appellieren vor den anstehenden Verhandlungen an alle politisch Verantwortlichen, die Regelbedarfe der deutschen Grundsicherung nicht mehr nur turnusmäßig fortzuschreiben, sondern unter Berücksichtigung der grundlegenden methodischen und menschenrechtlichen Einwände neu zu berechnen und dementsprechend deutlich zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

Initiative Rechte statt Reste

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LG

Renate

 

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