Mittwoch, 29. Januar 2020

Neue Recherche, was aus unserer Ecke in der Glindskoppel wird

Tja ...nix Genaues weiß ich damit immer noch nicht



Daraus wichtig festzuhalten .. am 30.10.19 erstmal so gewesen .. wird sich noch ändern:

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Sachverhalt:Der Bebauungsplan Nr. 1 „Glindskoppel“ aus dem Jahre 1974 war die planungsrechtliche GrundIage zur Errichtung von zwei neungeschossigen Gebäuden in der Sudetenstraße / Breslauer Straße. Aufgrund von Problemen mit der Bausubstanz wird geplant, das Gebäude Sudentenstraße 34 36 abzureißen und stattdessen drei dreigeschossige Gebäude mit Dachgeschoss für Mietwohnungen neu zu errichten. Das Konzept wird in der Sitzung vom beauftragten Architekten vorgestellt.Dazu ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, die nach § 13a BauGB im be-schleunigten Verfahren durchgeführt werden könnte.

 Anlagen:Konzept für eine NeubebauungAuszüge aus dem Bebauungsplan Nr.1
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Anlagen sind keine mehr zu finden.
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Daraus wieder, was wichtig festzuhalten ist, denn offenbar verschwindet auch viel von solchen Unterlagen nach einer Weile wieder:
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Darum 13.11.19
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Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für Bauplanung empfiehlt der Stadtvertretung, die folgenden Beschlüsse zu fassen:1.Für den Bebauungsplan Nr. 1„Glindskoppel“ wird für die Grundstücke 34-36 sowie das Grundstück Breslauer Straße 1-3 (Teilbereich) die 13. Änderung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von dreidreigeschossigen Wohngebäuden nach Abriss des vorhandenen neungeschossigen Wohnhauses.2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.Es waren keine Ausschussmitglieder aufgrund von § 22 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 Sachverhalt:Der Bebauungsplan Nr. 1 „Glindskoppel“ aus dem Jahre 1974 war die planungsrechtliche GrundIage zur Errichtung von zwei neungeschossigen Gebäuden in der Sudetenstraße / Breslauer Straße. Aufgrund von Problemen mit der Bausubstanz wird geplant, das Gebäude Sudentenstraße 34 36 abzureißen und stattdessen drei dreigeschossige Gebäude mit Dachgeschoss für Mietwohnungen neu zu errichten. Das Konzept wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bauplanung am 30.11.19 vom beauftragten Architekten vorgestellt und beraten.Dazu ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, die nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden kann. Anlage: Geltungsbereich der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1
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Eine Anlage ist nicht zu finden.
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Daraus wieder was wichtig ist:
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Ist vom 28.11.19
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Seite 2von 2Sachverhalt:Der Bebauungsplan Nr. 1 „Glindskoppel“ aus dem Jahre 1974 war die planungsrechtliche GrundIage zur Errichtung von zwei neungeschossigen Gebäuden in der Sudetenstraße/ Bre-slauer Straße. Aufgrund von Problemen mit der Bausubstanz wird geplant, das Gebäude Sudentenstraße 34 36 abzureißen und stattdessen neue mehrgeschossige Gebäude mit Dachgeschoss für Mietwohnungen zu errichten. Dazu ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, die nach § 13a BauGB im be-schleunigten Verfahren durchgeführt werden kann. Der Ausschuss für Bauplanung hat in seiner Sitzung am 27.11.2019 über die Angelegenheit beraten und empfiehlt der Stadtvertretung, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Anlage: Geltungsbereich der 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1
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Also statt drei dreigeschossige Gebäude wurde geändert neue mehrgeschossige Gebäude .. was das zu bedeuten hat, weiß ich auch nicht.
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Da mal sehen, was wichtig sein könnte:
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6.4.
 13. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Glindskoppel, Neubebauung Sudetenstraße 34 -36"hier: Empfehlung für einen Aufstellungsbeschluss(2019/139)STV Schneidererläutert den Sachverhalt und das Bauvorhaben, das in der Sitzung des Aus-schusses für Bauplanung am 30.10.2019 vom zuständigen Architekten vorgestellt wurde. BGM Demmin berichtet über weitere Details u.a. bezüglich der Problematik des einzuhaltenden Waldabstandes zum Flurstück Nr. 106. Zunächst ist die Überplanung des Flurstückes Nr. 105 vorgesehen, evtl. werden die Flurstücke vereinigt.Im Verlauf der Beratung herrscht Einigkeit darüber, dass das Planungsziel von „drei dreige-schossigen Wohngebäuden“ auf „mehrgeschossige Wohngebäude“ geändert wird.Im Anschluss an die Beratung wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt: 

Beschluss:Der Ausschuss für Bauplanung empfiehlt der Stadtvertretung, die folgenden Beschlüsse zu fas-sen:1.Für den Bebauungsplan Nr. 1„Glindskoppel“ wird für die Grundstücke 34-36 sowie das Grundstück Breslauer Straße 1-3 (Teilbereich) die 13. Änderung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Pla-nungsziel ist dieSchaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von mehrgeschossigenWohngebäuden nach Abriss des vorhandenen neungeschossigen Wohnhauses.Der Planer wird aufgefordert, zuvor einen städtebaulichen Entwurf zu erstellen, der u.a. die Klimaneutralität des Bauvorhabens(u.a. bei der Energieversorgung), die Form der Mobilität und die Zielgruppe der Mieter zumInhalt hat.2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.Es waren keine Ausschussmitglieder aufgrund von § 22 GO von der Beratung und Beschluss-fassung ausgeschlossen.


Daraus wichtig:
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 Darum: 10. Dezember 19

  13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Glindskoppel, Neubebauung Sudetenstraße 34-36"hier: Aufstellungsbeschluss(2019/148)Stadtvertreter Schneider erläutert die Vorlage und weist dabei insbesondereauf die Notwendigkeit der Änderung als Grundlage für eine Neubebauung hin.Beschluss:1.Für den Bebauungsplan Nr. 13 „Glindskoppel“ wird für die Grundstücke 34-36 sowie das Grundstück Breslauer Straße 1-3 (Teilbereich) die 13. Änderung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von mehrgeschossigen Wohngebäuden nach Abriss des vorhandenen neungeschossigen Wohnhauses. 

2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 

Stimmen:25:0:0Anmerkung:Es waren keine Stadtvertreterinnen undStadtvertreteraufgrund von § 22 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
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  Unter öffentliche Bekanntmachungen habe ich bisher noch nichts über die Sache gefunden, bleibe am Ball.

LG
Renate
 

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