Fein fein.
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Die Landesregierung sagt zu hohen Mietpreisen den Kampf an und setzt sich auf Bundesebene für eine Gesetzesänderung ein.
Mit einer Bundesratsinitiative will Schleswig-Holstein überhöhte
Mietpreise bekämpfen. Das beschloss das Landeskabinett am Dienstag in
Kiel. "
Unsere Regelung zielt auf ein angemessenes Mietniveau in
Zeiten der Wohnraumknappheit ab, stärkt die individuellen Rechte der
Mieter und gibt den Vermietern verlässliche wirtschaftliche
Rahmenbedingungen
", sagte Innenminister Hans-Joachim Grote. Eine
Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch soll es Mietern erleichtern, sich
gegen zu hohe Mieten zu wehren.
Flächendeckende Lösung
Denn bislang können sie nur dann gegen ihren Vermieter vorgehen, wenn
sie nachweisen können, dass dieser die angespannte Lage auf dem
Wohnungsmarkt bewusst ausnutzt, um die Miete anzuheben – in der Praxis
ist das nahezu unmöglich. Nach der neuen Regelung soll es künftig
ausreichen, wenn zu wenige Wohnungen frei sind und der Vermieter 20
Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt. Der Mieter
könnte dann die zu viel gezahlte Miete zurückfordern.
Im Gegensatz zur Mietpreisbremse akzeptiere die neue Regelung zwar
höhere Anfangsmieten, habe jedoch im Vergleich dazu erhebliche Vorteile,
sagte Grote: "
Die Mietpreisbeschränkung würde flächendeckend im
ganzen Land gelten und nicht nur – wie bei der Mietpreisbremse – in
zwölf der 1.106 Kommunen Schleswig-Holsteins.
" Darüber hinaus hätten
überhaupt nur Kiel und Norderstedt einen Mietspiegel, der eine
Mietpreisbremse notwendig mache. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung
sei das neue Gesetz außerdem zeitlich unbeschränkt – bislang muss das
Land eine befristete Verordnung für jedes Gebiet erlassen, in dem
Gutachter einen angespannten Wohnungsmarkt nachweisen.
Effektiver als die Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse habe keine Wirkung gezeigt, sagte Grote. So seien
die Mieten in Kiel 2018 im Vorjahresvergleich mit Mietpreisbremse um 4,3
Prozent gestiegen, in Flensburg nur um 3,7 Prozent – allerdings ohne
Mietpreisbremse. Darüber hinaus greife die bisherige Regelung nur in
generell angespannten Wohnungsmärkten. Wenn allerdings nur in bestimmten
Segmenten, etwa für barrierefreie Wohnungen, die Preise in die Höhe
schießen, sei das Instrument bislang wirkungslos, betonte der Minister.
Auch sei der Vermieter bislang nur verpflichtet, die Miete bis zum
Zeitpunkt der offiziellen Rüge zurückzuzahlen. "
Die Gesetzesinitiative Schleswig-Holsteins schränkt dagegen einen Rückzahlungsanspruch des Mieters nicht durch Rügepflichten ein
", erklärte Grote.
Investitionen ermöglichen
Wie bei der Mietpreisbremse sind Neubauten auch in Zukunft von den
Mietbeschränkungen ausgenommen, um Investitionen nicht zu gefährden.
Höhere Baukosten und energetische Standards schlagen sich in den
Anfangsmieten bei der Erstvermietung nieder. "
Hier brauchen Investoren Finanzierungssicherheit, wenn sie dringend benötigten neuen Wohnraum schaffen
", sagte der Minister. Die neue Regelung sei auch im Sinne der überwiegenden Mehrzahl seriöser und fairer Vermieter.
Initative für mehr Wohnraum
"
Die von Schleswig-Holstein angestrebte wirksame Regelung gegen
Mietpreisüberhöhungen begleitet die Anstrengungen der Landesregierung
für mehr bezahlbaren Wohnraum
", betonte der Minister. So habe
Schleswig-Holstein bereits die Landesbauordnung geändert und
Finanzierungsanreize für künftige Eigentümer sowie Vermieter von
bezahlbaren Wohnungen gesetzt. Darüber hinaus investiere die
Landesregierung Rekordsummen in die Wohnraum- und Städtebauförderung und
bezuschusse inzwischen jeden neu gebauten Quadratmeter für
Sozialwohnungen in nachgefragten Regionen mit 375 Euro – das ist mehr
als jedes andere Bundesland.
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Also diese Form von Zukunftsmusik hilft uns momentan keinen Zentimeter weiter.
LG
Renate
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