Samstag, 18. Januar 2020

Ach so .. die Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein wurde abgeschafft ....

... Neues in Aussicht gestellt, aber das wurde noch gar nicht gleichzeitig beschlossen


Fein fein.

Hier der Link zur Landesregierung zu diesem Thema:


Daraus:
...
Datum 29.10.2019
Die Landesregierung sagt zu hohen Mietpreisen den Kampf an und setzt sich auf Bundesebene für eine Gesetzesänderung ein.


Mit einer Bundesratsinitiative will Schleswig-Holstein überhöhte Mietpreise bekämpfen. Das beschloss das Landeskabinett am Dienstag in Kiel. "Unsere Regelung zielt auf ein angemessenes Mietniveau in Zeiten der Wohnraumknappheit ab, stärkt die individuellen Rechte der Mieter und gibt den Vermietern verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen", sagte Innenminister Hans-Joachim Grote. Eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch soll es Mietern erleichtern, sich gegen zu hohe Mieten zu wehren.

Flächendeckende Lösung

Denn bislang können sie nur dann gegen ihren Vermieter vorgehen, wenn sie nachweisen können, dass dieser die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt bewusst ausnutzt, um die Miete anzuheben – in der Praxis ist das nahezu unmöglich. Nach der neuen Regelung soll es künftig ausreichen, wenn zu wenige Wohnungen frei sind und der Vermieter 20 Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt. Der Mieter könnte dann die zu viel gezahlte Miete zurückfordern.
Im Gegensatz zur Mietpreisbremse akzeptiere die neue Regelung zwar höhere Anfangsmieten, habe jedoch im Vergleich dazu erhebliche Vorteile, sagte Grote: "Die Mietpreisbeschränkung würde flächendeckend im ganzen Land gelten und nicht nur – wie bei der Mietpreisbremse – in zwölf der 1.106 Kommunen Schleswig-Holsteins." Darüber hinaus hätten überhaupt nur Kiel und Norderstedt einen Mietspiegel, der eine Mietpreisbremse notwendig mache. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung sei das neue Gesetz außerdem zeitlich unbeschränkt – bislang muss das Land eine befristete Verordnung für jedes Gebiet erlassen, in dem Gutachter einen angespannten Wohnungsmarkt nachweisen.

Effektiver als die Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse habe keine Wirkung gezeigt, sagte Grote. So seien die Mieten in Kiel 2018 im Vorjahresvergleich mit Mietpreisbremse um 4,3 Prozent gestiegen, in Flensburg nur um 3,7 Prozent – allerdings ohne Mietpreisbremse. Darüber hinaus greife die bisherige Regelung nur in generell angespannten Wohnungsmärkten. Wenn allerdings nur in bestimmten Segmenten, etwa für barrierefreie Wohnungen, die Preise in die Höhe schießen, sei das Instrument bislang wirkungslos, betonte der Minister. Auch sei der Vermieter bislang nur verpflichtet, die Miete bis zum Zeitpunkt der offiziellen Rüge zurückzuzahlen. "Die Gesetzesinitiative Schleswig-Holsteins schränkt dagegen einen Rückzahlungsanspruch des Mieters nicht durch Rügepflichten ein", erklärte Grote.


Investitionen ermöglichen

Wie bei der Mietpreisbremse sind Neubauten auch in Zukunft von den Mietbeschränkungen ausgenommen, um Investitionen nicht zu gefährden. Höhere Baukosten und energetische Standards schlagen sich in den Anfangsmieten bei der Erstvermietung nieder. "Hier brauchen Investoren Finanzierungssicherheit, wenn sie dringend benötigten neuen Wohnraum schaffen", sagte der Minister. Die neue Regelung sei auch im Sinne der überwiegenden Mehrzahl seriöser und fairer Vermieter.

Initative für mehr Wohnraum

"Die von Schleswig-Holstein angestrebte wirksame Regelung gegen Mietpreisüberhöhungen begleitet die Anstrengungen der Landesregierung für mehr bezahlbaren Wohnraum", betonte der Minister. So habe Schleswig-Holstein bereits die Landesbauordnung geändert und Finanzierungsanreize für künftige Eigentümer sowie Vermieter von bezahlbaren Wohnungen gesetzt. Darüber hinaus investiere die Landesregierung Rekordsummen in die Wohnraum- und Städtebauförderung und bezuschusse inzwischen jeden neu gebauten Quadratmeter für Sozialwohnungen in nachgefragten Regionen mit 375 Euro – das ist mehr als jedes andere Bundesland.
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Also diese Form von Zukunftsmusik hilft uns momentan keinen Zentimeter weiter.

LG
Renate
 

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