Dienstag, 30. April 2019

Von der Rentenerhöhung im Sommer bleibt Jürgen und mir kein Cent übrig

Warum das dieses Jahr und auch später so ist

 Die Rente wird also erhöht, und das auch recht viel. In den neuen Bundesländern gibt es sogar noch mehr Rentenerhöhung als in den alten.

Bei mir wären das ungefähr 32 Euro Rente, die ich dann ab 1. Juli 19 mehr kriege.

Bringen tut mir das gar nichts, denn diese ca. 32 Euro ziehen sie Jürgen beim Jobcenter ja sowieso dann in voller Höhe wieder ab.

Was also haben Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften als Renter von einer Rentenerhöhung? Absolut null. Und das jedes Jahr.

 Hier die Meldung von der Deutschen Rentenversicherung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/03_haeufige_fragen/11_rentenanpassung_node.html
 Daraus:

 Die Renten steigen zum 1. Juli 2019 in den alten Bundesländern um 3,18 Prozent und in den neuen Bundesländern um 3,91 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit in den alten Bundesländern von 32,03 Euro auf 33,05 Euro. In den neuen Bundesländern steigt der aktuelle Rentenwert (Ost) von 30,69 Euro auf 31,89 Euro. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert in den neuen Bundesländern nun 96,5 Prozent des Westwerts (bisher 95,8 Prozent). Zum 1. Juli 2018 gab es 16,9 Millionen Rentnerinnen und Rentner im Westen und 4,1 Millionen im Osten.

Was Jürgen und mir das Leben auf einer Seite ein wenig leichter macht, ist nur folgendes.

Wir haben ja nun leider keine eigenen Pferde mehr und auch wenn wir Monat für Monat natürlich was an den Gnadenhof spenden, wo Chiwa und Prima nun leben, als sie noch bei uns waren, haben sie uns schon noch wesentlich mehr gekostet und wir waren viele Jahre durch die Pferdehaltung grundsätzlich weit unterm Regelsatz .. nun sind wir nicht mehr ganz so weit unterm Regelsatz, weil wir beim spenden doch dran denken, dass wir selbst auch ganz gern was essen.

Kritik kommt auch wegen der Besteuerung .. von allen möglichen Seiten .. weil auch dadurch viele Rentner dadurch, dass sie dann steuerpflichtig werden, nicht allzu viel von ihrer Rente haben.

Hier z. B. berichtet ntv darüber.



Na ja .. momentan ist das egal. Mein Mann wird noch eine Weile mit dem Jobcenter zu tun haben und wir sind in dieser Zeit sowieso nicht steuerpflichtig, weil wir unter der Grenze liegen.

Sollte das später mal anders sein, kann man Spenden absetzen.

Wir können dann also unseren Gnadenhof noch weiter durch Spenden unterstützen. Sollten wir dann steuerpflichtig sein, wäre es dann nur sinnvoll, sich eventuell dann immer eine Spendenbescheinigung ausstellen zu lassen. Momentan ist das nicht nötig bei uns.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Spende

https://www1.wdr.de/fernsehen/tiere-suchen-ein-zuhause/richtig_spenden100.html

Daraus:


Zusatzinfo: Spenden und Steuer

Wer an eine gemeinnützige Organisation spendet, kann diese Zuwendung bei der Steuererklärung geltend machen. Zuwendungen an Vereine, Hilfswerke und Stiftungen können in Höhe von maximal 20 Prozent, gemessen an den Einkünften des Spenders, als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Voraussetzung ist allerdings, dass die Organisation vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Um den gespendeten Betrag geltend machen zu können, wird vom Verein eine Spendenquittung ausgestellt, die beim Finanzamt eingereicht werden kann. Bei Spenden bis zu 200 Euro reicht der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank. Zusätzlich ist ein Beleg nötig, der steuerliche Angaben über die Organisation enthält. Sofern diese Angaben nicht ohnehin auf dem Überweisungsformular vermerkt sind, können diese bei der Empfängerorganisation angefordert werden. (Quelle: DZI)

LG
Renate


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