Freitag, 26. April 2019

Zwangsvollstreckung beim Jobcenter auf Kosten des Jobcenters

Das ist cool - lach !!!

Tja ... mit dem Streichen von Leistungen wegen mangelnder Mitwirkung sind die Jobcenter gegenüber den Leistungsberechtigten ja immer schnell dabei ... andererseits selten sehr schnell, wenn es um ihre eigenen Mitwirkungspflichten geht.

Ich musste wirklich sehr lachen, als ich eben las, dass das Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde jetzt vom Sozialgericht Schleswig dazu verdonnert wurde, die Vollstreckungskosten mehrerer Vollstreckungsverfahren zur Nachzahlung von Wohnkosten zu zahlen, weil sie ewig gebraucht haben, endlich trotz Urteil mal dieses Geld nachzuzahlen.

Siehe Sozialberatung Kiel:


LG
Renate


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