Sonntag, 28. April 2019

Was Interessantes über die Steuern auf Rente und alle Einkünfte im Rentenalter

Ich verlinke das mal und schreibe auch was dazu ..weil sowas kann sehr nützlich sein

Also dass man bei so wenig Rente schon Steuern bezahlen muss, hätte ich nicht vermutet. Vor allen Dingen alleinstehende Rentner können bei so wenig doch kaum auskommen und sind dann auch noch sofort steuerpflichtig.

Unten im Link kann man ganz viel darüber nachlesen .. ganz unten habe ich noch was über einen Minibetrag gefunden, was man zur Not noch absetzen kann, ist aber auch nicht viel. Ich schreibe, damit das nicht wegkommt, mal das Wichtigste raus, sollte diese Link unten irgendwann nicht mehr aktiv sein.

https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege/wann-muss-ich-als-rentner-steuern-zahlen-und-wie-viel.html
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 Seit 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Demnach gilt bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung die nachgelagerte Besteuerung, auch Rentensteuer genannt.

 Wie viel Rente Sie tatsächlich versteuern müssen, hängt ausschließlich vom Jahr Ihres Renteneintritts ab:



  • Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern;
  • ab 2006 sind 52 Prozent der Rente steuerpflichtig;
  • ab 2007 sind es 54 Prozent;
  • ab 2017 sind es 74 Prozent;
  • ab 2018 sind es 76 Prozent;
  • ab 2019 sind es 78 Prozent;
  • ab 2040 wird jeder Rentner seine Rente zu 100 Prozent versteuern müssen.
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Aktuell müssen Rentner also nur einen Teil der Rente versteuern. Der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss, wird Rentenfreibetrag genannt. Das sind 2019 immerhin 22 Prozent der Rente. Der Rentenfreibetrag richtet sich übrigens nur nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns.
Im Klartext: Wer bereits 2004 in Rente gegangen ist, hat einen Rentenfreibetrag von 50 Prozent der Jahresbruttorente 2005. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag, der in den Folgejahren unverändert bleibt - auch wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt.
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Wann muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Sie als Rentner müssen dann eine Steuererklärung abgeben, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente über dem Grundfreibetrag liegt. Dieser Grundfreibetrag wird vom Gesetzgeber immer mal wieder angepasst, hier eine Übersicht der letzten Jahre:


Jahr Grundfreibetrag (Ledige) Grundfreibetrag (Verheiratete)

2019                                9.168 Euro                         18.336 Euro
2018  9.000 Euro 18.000 Euro 
2017 8.820 Euro  17.640 Euro 
2016  8.652 Euro 17.304 Euro 
2015 8.472 Euro 16.944 Euro
2014 8.354 Euro 16.708 Euro
2013 8.130 Euro 16.260 Euro
2012 8.004 Euro 16.008 Euro
2011 8.004 Euro 16.008 Euro
2010 8.004 Euro 16.008 Euro
2009 7.834 Euro 15.668 Euro
2008 7.664 Euro 15.328 Euro
2007 7.664 Euro 15.328 Euro

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 Dann kommen alle möglichen Beispiele .. das lasse ich mal aus .. aber auch wichtig, wie das mit Zuverdienst neben der Rente ist:
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Muss ich als Rentner zusätzliche Einnahmen versteuern?

Ja, egal ob Sie eine gesetzliche Altersrente oder andere gesetzliche Renten beziehen – auf zusätzliche Einkünfte sind Steuern fällig, sobald Sie mit Ihrem Einkommen als Alleinstehender über 9.168 Euro (Stand 2019) im Jahr liegen. Wie hoch die Steuern tatsächlich sind, hängt dabei auch von der Art der Einkünfte ab. Denn Einnahmen aus selbständiger oder nicht selbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus privaten Renten oder Kapitaleinnahmen werden steuerlich unterschiedlich behandelt.
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Welche Steuervorteile gibt es für Rentner?

Unabhängig davon, ob Sie Ihre Rente finanziell aufbessern wollen oder neu in Rente gehen, in den kommenden Jahren müssen immer mehr Ruheständler auf Ihre Rente Steuern zahlen. Doch genau wie Arbeitnehmer können auch Sie als Rentner Ihr zu versteuerndes Einkommen senken, etwa mit sogenannten Freibeträgen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Steuervorteile für Rentner:
  • Sonderausgaben
    Dazu gehören zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder auch zur privaten Haftpflichtversicherung und Spenden. Mehr dazu in unserem Steuer ABC Was sind Sonderausgaben?.
  • Außergewöhnliche Belastungen
    Dazu gehören zum Beispiel Arzt- und Medikamentenrechnungen, Krankheits-, Pflegeheim- oder Beerdigungskosten. Mehr dazu in unserem Steuer ABC Was sind außergewöhnliche Belastungen?.
  • Werbungskosten
    Dazu gehören zum Beispiel Gewerkschaftsbeiträge oder Kosten für einen Renten- oder Versicherungsberater. Mehr dazu in unserem Steuer-Tipp Rentner können Werbungskosten von der Steuer absetzen.
  • Behinderten-Pauschbetrag
    Steuerlich entlastende Freibeträge gibt es auch speziell für behinderte Rentner. Der Behinderten-Pauschbetrag deckt alle regelmäßigen Kosten ab, die typisch für die Behinderung sind. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Medikamente oder für den erhöhten Wäschebedarf. Die Höhe des Pauschbetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Mehr dazu in unserem Steuer ABC Was ist der Behinderten-Pauschbetrag?.
  • Altersentlastungsbetrag
    Rentner, die über 64 Jahre alt sind, können mit dem Altersentlastungsbetrag Ihr zu versteuerndes Einkommen um gegebenenfalls maximal 1.900 Euro im Jahr senken. Wie hoch der Altersentlastungsbetrag für Sie ausfällt, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Haben Sie zum Beispiel im Jahr 2009 Ihren 64. Geburtstag gefeiert, erhalten Sie einen Altersentlastungsbetrag von maximal 1.520 Euro. Eine Übersicht dazu können Sie hier einsehen: Einkommenssteuergesetz (EStG) § 24 Altersentlastungsbetrag. Wichtig: Für alle, die nach dem 1. Januar 1975 geboren sind, entfällt der Altersentlastungsbetrag.
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Das unten ist noch eine Tabelle wegen dem Altersentlastungsbetrag, den man eventuell noch abziehen darf.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24a.html
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Übrigens:

Wenn Sie als Rentner die volle Rente beziehen und einen Minijob - auch 450-Euro-Job genannt - ausüben, müssen Sie darauf keine Steuern zahlen. Anders kann das aussehen, wenn es um einen sozialversicherungspflichtigen Nebenberuf geht. Alle Details dazu erfahren Sie in unserem Artikel Flexirente: Die wichtigsten Regelungen auf einen Blick

Zahle ich als Rentner auch Soli und Kirchensteuer?

Ja, wie alle übrigen Steuerzahler in Deutschland kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und 8 bis 9 Prozent Kirchensteuer zur Einkommensteuer hinzu. Weitere Details zu Kirchensteuer und Soli erhalten Sie in unserem Überblick Das wird Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen.

Betrifft die Rentenbesteuerung nur die gesetzliche Rente?

Nein, die Rentenbesteuerung gilt nicht nur für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Hinterbliebenenrente. Schlechte Nachrichten auch für private Altersvorsorgler: Auch die Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist im Rentenalter voll steuerpflichtig und wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
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Rest bitte oben im Link nachlesen.

LG
Renate

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