Montag, 1. April 2019

Jürgens neuer Jobcenter-Bescheid ist jetzt da

Er kriegt sogar etwas mehr Geld als erwartet


 Geld ist zwar noch keins da, aber zumindest hatten wir am Samstag nun doch Jürgens Bewilligungsbescheid vom Jobcenter für das nächste Halbjahr im Briefkasten.

Ich blickte zunächst nicht wirklich durch, wie sie das alles berechnet haben und musste ziemlich grübeln.

Ich hatte nämlich weniger ausgerechnet, dass er kriegen müsste.

Jürgen bekommt nun doch noch 439,30 Euro ALG II vom Jobcenter.
 Das setzt sich folgendermaßen zusammen:

Sie übernehmen seinen Mietanteil von 260 Euro noch ganz .. also das ist nun nicht die Hälfte von unserer vollen Miete, weil wir ja immer noch überm Satz liegen, den man im Kreis Plön in unserer Region für eine Sozialwohnung ausgeben darf .. aber immerhin das kriegt er dann also.

Die Mietobergrenzen wurden zwar seit der Mieterhöhung, wo wir ja eine Weile dann dadurch weit drüber lagen, 2 x leicht angepasst, aber liegen immer noch unter der Miete, die wir auch tatsächlich bezahlen. Die Klage deshalb wurde in den vergangenen ca. 4 Jahren bisher nicht bearbeitet.
 Sowas dauert bei unseren Sozialgerichten ja immer etliche Jahre, bis man mit Glück dann, weil man vielleicht gewinnt, was nachgezahlt bekommt.

Aufschiebende Wirkung hat eine Klage in Bezug auf Überschreiten der Mietobergrenzen leider nicht .. also dürfen sie kürzen, bis die Klage durch ist .. und dann lassen sie sich halt auch entsprechend Zeit damit.  Na ja .. sie erkennen wegen der Boiler hier für Warmwasser dann für Jürgen auch noch nen Mehrbedarf von 8,79 Euro für Strom an. Klar macht man damit nicht den ganzen Monat Heißwasser, auch nicht mit dem Doppelten .. aber immerhin kriegt man bei so billigen Wohnungen halt bissel mehr.
  Kürzen tun sie dann Jürgens Regelsatz um das übersteigende Einkommen von mir.

Zunächst bezieht sich die Berechnung auf die vorläufige EKS. Da da unser Verdienst unterhalb der 100-Euro-Freibetragsgrenze für Arbeit liegt, wird das also nicht als Einkommen angerechnet.

Mir rechnen sie dann außer den direkten Sozialabgaben für Krankenkasse und Pflegeversicherung auch noch einen individuellen Freibetrag von 31,91 Euro zu .. den kriegt Jürgen dann also mehr, weil sie ihm die Summe von meinem übersteigenden Einkommen nicht abziehen.

 Das ist fein, das sind dann fast 32 Euro mehr als ich vermutet habe.

Ich muss deshalb Jürgen also nur noch mit 211,49 Euro im Monat von meiner Rente unterstützen.

Na ja .. wenn man das so liest, blickt man zuerst gar nicht wirklich durch.

 Bin dennoch nicht sicher, ob die mich nicht da beschummeln .. weil sie mir fiktives Einkommen, das ich vor der Rente komplett frei hatte, nun auf die Rente aufschlagen und davon dann besagte 31,91 individuellen Freibetrag, was immer das sein soll, wieder abziehen.

Das war vorher anders.

Da ich wo gelesen habe, dass man als gemischte Bedarfsgemeinschaft mit einem Altersrentner, der Grundsicherung bezieht, keine Nachteile haben darf .. gehe ich davon aus, dass man die auch nicht haben darf, wenn man nicht auf Grundsicherung angewiesen ist.
Der Sache sollte ich nochmal genauer auf den Grund gehen.

Dieser Bescheid ist ja erstmal vorläufig und kann sich dann ändern, wenn ich die abschließende EKS fertig gemacht habe .. .

Aber ich kann mir nicht helfen .. hab obwohl Jürgen etwas mehr kriegt als ich dachte, das Gefühl, das ist so nicht richtig und ich werde auch noch dafür bestraft .. weil sie mich als nicht erwerbsfähig einstufen und mir keine Freibeträge auf Arbeitseinkommen zurechnen, obwohl ich ja erwerbstätig bin und auch sein darf trotz Rente.

LG
Renate

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