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Sonntag, 10. Februar 2019
Weitergeleitetes Kindergeld ist kein anrechenbares Einkommen
.. also beim ALG II .. es bekommt ja das Kind oder eine Einrichtung, wo es lebt
Mehr siehe Sozialberatung Kiel:
https://sozialberatung-kiel.de/2019/01/25/zur-nichtanrechnung-weitergeleiteten-kindergeldes/
LG
Renate
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