Samstag, 16. Mai 2015

Widerspruch Nr. 3 - gegen den Erstattungsbescheid

Dabei geht es nicht um die Forderung an sich, sondern die Form der Erstattung


Es kommt auf den Sachbearbeiter an, wie ein Erstattungsbescheid aussehen kann. Erstattungen auf vorläufige Leistungen, die nach § 328 SGB III erbracht werden, werden normalerweise in Raten mit 10 % vom Regelsatz zurück gezahlt, sofern es so viel ist, dass die Summe höher liegt und nur auf einmal, wenn es weniger ist als 10 % vom Regelsatz eines Monats.

Wir müssen ja immer die vorläufige EKS für ein halbes Jahr abgeben, also schätzen, was wir ungefähr verdienen können. Das ist schwer zu sagen, weil das ganz unterschiedlich sein kann. Es gibt gute, aber auch richtig harte Monate.

Wenn es dann besser war als erwartet, kriegt das Jobcenter was wieder. Das war für den Zeitraum auch so in Ordnung, aber der Sachbearbeiter will alles auf einmal haben und droht sogar noch mit Pfändungen. Es steht zwar dabei, man kann sich auch per mail an den Inkasse-Service des Jobcenters wenden, aber bei diesem Sachbearbeiter, der es auf uns abgesehen zu  haben scheint, ist uns das zu unsicher. Wir haben deshalb auch diesem Erstattungsbescheid sicherheitshalber widersprochen.

Er hätte wie wir es auch von Kollegen kennen, nämlich auch gleich schreiben können, dass er die Summe wie immer mit nicht mehr als 10 % vom Regelsatz zurück fordert.

Siehe Text unten.

LG Renate

Abs.: Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

16.05.15

Jobcenter Kreis Plön
Behler Weg 23

24306 Plön

Widerspruch gegen die beiden Erstattungsbescheide vom 06.05.15 in Bezug auf die sofortige Rückzahlung in einer Summe statt wie vorgeschrieben in Raten mit nicht mehr als grundsätzlich 10 % vom Regelsatz
Nr. BG 13106/0004064
Ihr Zeichen 5103-267A173681 sowie 5103-131A039647

Sehr geehrte Damen und Herren,

diesem Bescheid widersprechen wir, und zwar deshalb, weil die Summe auf einmal zurück gefordert wird und sogar von Zwangsvollstreckung gesprochen wird, wenn wir nicht sofort bezahlen. Auch wenn uns die E-mail des Inkasso-Service genannt wurde, ist uns das zu unsicher, uns darauf zu verlassen und womöglich die Widerspruchsfrist zu verpassen, die ja ablaufen kann.

Dass ein Erstattungsbescheid auch von vornherein so aussehen kann, dass Überzahlungen aus einem vorhergehenden Bewilligungszeitraum gleich mit den von uns ja seit langer Zeit aus diesem Grund schon lange abgezogenen 10 % vom Regelsatz einbehalten werden, wissen wir aus anderen Bescheiden dieser Art.

Es kommt offensichtlich auf den Sachbearbeiter des Jobcenters Plön an, der eine abschließende EKS bearbeitet, ob mutwillig versucht wird, Leistungsempfänger von ergänzenden ALG-II-Leistungen in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen oder aber nicht. Die gesetzlichen Grundlagen scheinen hier keine Rolle zu spielen.

Da uns diese beiden Bescheide per Post einen Tag vor den anderen Bescheiden vom gleichen Sachbearbeiter erreichten, haben wir zunächst in der Annahme, dass es nicht in der Absicht der Leistungsabteilung für Selbständige des Jobcenters Plön liegt, uns hier fertig zu machen, eine E-mail an den Inkasso-Service mit der Bitte um weitere Ratenzahlungen nicht höher als 10 % von Regelsatz geschickt. Nach Erhalt dieser sonstigen Bescheide hat sich unsere Auffassung darüber aber grundlegend geändert. Die Antwort auf diese E-mail abzuwarten, ist uns zu unsicher.

Dass es zu Überzahlungen dieser Art kommen kann, ist von uns nicht böswillig, sondern hat einen ganz simplen Grund. Es ist unmöglich, im laufenden Halbjahr eines Bewilligungszeitraumes abzuschätzen, wie viel genau wir in diesem Halbjahr verdient haben.

Für die Voreinschätzung der EKS legen wir immer den Monat des dann laufenden Halbjahres zugrunde, der uns schon vorliegt, der besonders umsatzarm war. Das tun wir deshalb, weil wir ja auch in solchen Monaten überleben müssen.

Ist ein Monat einmal sehr gut, kann es dann zu einer Überzahlung kommen. Es ist bei uns auch schon vorgekommen, dass wir Monate dabei hatten, die noch umsatzärmer waren als in der Voreinschätzung der EKS angenommen, wo es für uns dann sehr schwierig geworden ist.

Wenn wir eine abschließende EKS machen, sitzen wir beide gemeinsam daran grundsätzlich ein volles Wochenende. Bei fast täglichen Geldeingängen und auch diversen kleinen Ausgaben, was alles verbucht, ausgerechnet und dann auch kopiert werden muss und grundsätzlich ein ganzes Paket an Unterlagen beinhaltet, das wir dann ans Jobcenter schicken, wenn es fertig ist, ist das eine sehr aufwendige Arbeit. Und wir haben anders als das Jobcenter hier kein spezielles Computerprogramm zur Verfügung, sondern erledigen das noch alles manuell.

Da die Berechnung für den Abrechnungszeitraum für die Zeit von April - September 14, die wir Ende November ordnungsgemäß fertig gemacht und abgegeben haben, seitens des Jobcenters bis Anfang Mai 15 gedauert hat, gehen wir davon aus, dass es auch in der Leistungsabteilung viel Arbeit macht, das auszurechnen.

Das ist nicht unsere Schuld. Wir haben von Anfang an die Vorgabe bekommen, dass sowohl die Voreinschätzung der EKS ein halbes Jahr im voraus zu machen ist und ebenso die abschließende EKS sich dann auf ein volles Halbjahr beziehen muss.

Ein Portaltexter wird fast täglich in winzig kleinen Summen bezahlt. Das ist nun einmal so und dafür können wir nichts. Von diesen kleinen Beträgen leben wir hier normalerweise mehr oder weniger von der Hand in den Mund, da wir ja am Ersten nie den vollen Regelsatz ausgezahlt bekommen und das Geld dann dringend gebraucht wird, um etwas zu Essen zu kaufen.

So wenig wie wir absetzen können macht es auch nicht möglich, hier großartige Rücklagen zu bilden und absetzbare Rücklagen wie beim Finanzamt bilden zu dürfen, das geht beim Jobcenter ja nicht genauso wie vieles bei Menschen, die ergänzende Leistungen vom Jobcenter bekommen, sich nicht mit den Grundlagen vergleichen lässt, nach denen jemand mit mehr Einkommen mit dem Finanzamt abrechnen kann. Da kann man nämlich wesentlich mehr absetzen, wir aber nicht.

Es wird beim Jobcenter ja noch nicht einmal davon ausgegangen, dass einer von uns beiden oder gar wir alle beide einmal in einem Monat nichts verdienen könnten, und das könnte passieren, denn es bräuchte nur einmal einer von uns oder gar alle beide schwer krank werden oder aber unsere uralten Computer verabschieden sich mit Pech alle beide gleichzeitig und könnten von uns nicht einfach so wieder ersetzt werden.

Abschreiben dürfen wir die aber anders als beim Finanzamt ja auch nicht, um sie von den durch Abschreibungen eingesparte Beträge dann ersetzen zu können.

Deshalb können wir auch nicht mehr als wie immer 10 % vom Regelsatz bezahlen und wie gesagt, genau genommen in den kommenden 5 Monaten nicht einmal die, weil die Leistungsabteilung, und das war nicht unser Fehler, unserem Vermieter über einen Zeitraum von 5 Monaten entgegen unserer Abmachung jeden Monat 51,53 Euro zu wenig bezahlt hat, weshalb man uns kürzlich gemahnt hat und was uns auch erst nach Erhalt dieser Mahnung aufgefallen ist, als wir das dann noch einmal überprüft haben.

Wir bitten deshalb darum, diesen Bescheid dahin gehend zu ändern, dass diese Beträge an die, die noch nicht ganz abgezahlt sein könnten, hinten angehängt und mit 10 % von unserem Regelsatz einbehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen



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