Dabei geht es nicht um die Forderung an sich, sondern die Form der Erstattung
Es kommt auf den Sachbearbeiter an, wie ein Erstattungsbescheid aussehen kann. Erstattungen auf vorläufige Leistungen, die nach § 328 SGB III erbracht werden, werden normalerweise in Raten mit 10 % vom Regelsatz zurück gezahlt, sofern es so viel ist, dass die Summe höher liegt und nur auf einmal, wenn es weniger ist als 10 % vom Regelsatz eines Monats.
Wir müssen ja immer die vorläufige EKS für ein halbes Jahr abgeben, also schätzen, was wir ungefähr verdienen können. Das ist schwer zu sagen, weil das ganz unterschiedlich sein kann. Es gibt gute, aber auch richtig harte Monate.
Wenn es dann besser war als erwartet, kriegt das Jobcenter was wieder. Das war für den Zeitraum auch so in Ordnung, aber der Sachbearbeiter will alles auf einmal haben und droht sogar noch mit Pfändungen. Es steht zwar dabei, man kann sich auch per mail an den Inkasse-Service des Jobcenters wenden, aber bei diesem Sachbearbeiter, der es auf uns abgesehen zu haben scheint, ist uns das zu unsicher. Wir haben deshalb auch diesem Erstattungsbescheid sicherheitshalber widersprochen.
Er hätte wie wir es auch von Kollegen kennen, nämlich auch gleich schreiben können, dass er die Summe wie immer mit nicht mehr als 10 % vom Regelsatz zurück fordert.
Siehe Text unten.
LG Renate
Abs.: Renate Hafemann und
Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3,
24211 Preetz
16.05.15
Jobcenter Kreis Plön
Behler Weg 23
24306 Plön
Widerspruch gegen die
beiden Erstattungsbescheide vom 06.05.15 in Bezug auf die sofortige
Rückzahlung in einer Summe statt wie vorgeschrieben in Raten mit
nicht mehr als grundsätzlich 10 % vom Regelsatz
Nr. BG 13106/0004064
Ihr Zeichen
5103-267A173681 sowie 5103-131A039647
Sehr
geehrte Damen und Herren,
diesem
Bescheid widersprechen wir, und zwar deshalb, weil die Summe auf
einmal zurück gefordert wird und sogar von Zwangsvollstreckung
gesprochen wird, wenn wir nicht sofort bezahlen. Auch wenn uns die
E-mail des Inkasso-Service genannt wurde, ist uns das zu unsicher,
uns darauf zu verlassen und womöglich die Widerspruchsfrist zu
verpassen, die ja ablaufen kann.
Dass
ein Erstattungsbescheid auch von vornherein so aussehen kann, dass
Überzahlungen aus einem vorhergehenden Bewilligungszeitraum gleich
mit den von uns ja seit langer Zeit aus diesem Grund schon lange
abgezogenen 10 % vom Regelsatz einbehalten werden, wissen wir aus
anderen Bescheiden dieser Art.
Es
kommt offensichtlich auf den Sachbearbeiter des Jobcenters Plön an,
der eine abschließende EKS bearbeitet, ob mutwillig versucht wird,
Leistungsempfänger von ergänzenden ALG-II-Leistungen in finanzielle
Schwierigkeiten zu bringen oder aber nicht. Die gesetzlichen
Grundlagen scheinen hier keine Rolle zu spielen.
Da uns
diese beiden Bescheide per Post einen Tag vor den anderen Bescheiden
vom gleichen Sachbearbeiter erreichten, haben wir zunächst in der
Annahme, dass es nicht in der Absicht der Leistungsabteilung für
Selbständige des Jobcenters Plön liegt, uns hier fertig zu machen,
eine E-mail an den Inkasso-Service mit der Bitte um weitere
Ratenzahlungen nicht höher als 10 % von Regelsatz geschickt. Nach
Erhalt dieser sonstigen Bescheide hat sich unsere Auffassung darüber
aber grundlegend geändert. Die Antwort auf diese E-mail abzuwarten,
ist uns zu unsicher.
Dass es
zu Überzahlungen dieser Art kommen kann, ist von uns nicht
böswillig, sondern hat einen ganz simplen Grund. Es ist unmöglich,
im laufenden Halbjahr eines Bewilligungszeitraumes abzuschätzen, wie
viel genau wir in diesem Halbjahr verdient haben.
Für
die Voreinschätzung der EKS legen wir immer den Monat des dann
laufenden Halbjahres zugrunde, der uns schon vorliegt, der besonders
umsatzarm war. Das tun wir deshalb, weil wir ja auch in solchen
Monaten überleben müssen.
Ist ein
Monat einmal sehr gut, kann es dann zu einer Überzahlung kommen. Es
ist bei uns auch schon vorgekommen, dass wir Monate dabei hatten, die
noch umsatzärmer waren als in der Voreinschätzung der EKS
angenommen, wo es für uns dann sehr schwierig geworden ist.
Wenn
wir eine abschließende EKS machen, sitzen wir beide gemeinsam daran
grundsätzlich ein volles Wochenende. Bei fast täglichen
Geldeingängen und auch diversen kleinen Ausgaben, was alles
verbucht, ausgerechnet und dann auch kopiert werden muss und
grundsätzlich ein ganzes Paket an Unterlagen beinhaltet, das wir
dann ans Jobcenter schicken, wenn es fertig ist, ist das eine sehr
aufwendige Arbeit. Und wir haben anders als das Jobcenter hier kein
spezielles Computerprogramm zur Verfügung, sondern erledigen das
noch alles manuell.
Da die
Berechnung für den Abrechnungszeitraum für die Zeit von April -
September 14, die wir Ende November ordnungsgemäß fertig gemacht
und abgegeben haben, seitens des Jobcenters bis Anfang Mai 15
gedauert hat, gehen wir davon aus, dass es auch in der
Leistungsabteilung viel Arbeit macht, das auszurechnen.
Das ist
nicht unsere Schuld. Wir haben von Anfang an die Vorgabe bekommen,
dass sowohl die Voreinschätzung der EKS ein halbes Jahr im voraus zu
machen ist und ebenso die abschließende EKS sich dann auf ein volles
Halbjahr beziehen muss.
Ein
Portaltexter wird fast täglich in winzig kleinen Summen bezahlt. Das
ist nun einmal so und dafür können wir nichts. Von diesen kleinen
Beträgen leben wir hier normalerweise mehr oder weniger von der Hand
in den Mund, da wir ja am Ersten nie den vollen Regelsatz ausgezahlt
bekommen und das Geld dann dringend gebraucht wird, um etwas zu Essen
zu kaufen.
So
wenig wie wir absetzen können macht es auch nicht möglich, hier
großartige Rücklagen zu bilden und absetzbare Rücklagen wie beim
Finanzamt bilden zu dürfen, das geht beim Jobcenter ja nicht genauso
wie vieles bei Menschen, die ergänzende Leistungen vom Jobcenter
bekommen, sich nicht mit den Grundlagen vergleichen lässt, nach
denen jemand mit mehr Einkommen mit dem Finanzamt abrechnen kann. Da
kann man nämlich wesentlich mehr absetzen, wir aber nicht.
Es wird
beim Jobcenter ja noch nicht einmal davon ausgegangen, dass einer von
uns beiden oder gar wir alle beide einmal in einem Monat nichts
verdienen könnten, und das könnte passieren, denn es bräuchte nur
einmal einer von uns oder gar alle beide schwer krank werden oder
aber unsere uralten Computer verabschieden sich mit Pech alle beide
gleichzeitig und könnten von uns nicht einfach so wieder ersetzt
werden.
Abschreiben
dürfen wir die aber anders als beim Finanzamt ja auch nicht, um sie
von den durch Abschreibungen eingesparte Beträge dann ersetzen zu
können.
Deshalb
können wir auch nicht mehr als wie immer 10 % vom Regelsatz bezahlen
und wie gesagt, genau genommen in den kommenden 5 Monaten nicht
einmal die, weil die Leistungsabteilung, und das war nicht unser
Fehler, unserem Vermieter über einen Zeitraum von 5 Monaten entgegen
unserer Abmachung jeden Monat 51,53 Euro zu wenig bezahlt hat,
weshalb man uns kürzlich gemahnt hat und was uns auch erst nach
Erhalt dieser Mahnung aufgefallen ist, als wir das dann noch einmal
überprüft haben.
Wir
bitten deshalb darum, diesen Bescheid dahin gehend zu ändern, dass
diese Beträge an die, die noch nicht ganz abgezahlt sein könnten,
hinten angehängt und mit 10 % von unserem Regelsatz einbehalten
werden.
Mit
freundlichen Grüßen
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