Freitag, 15. Mai 2015

Jobcenter müssen umzugsbedingte Doppelmieten bezahlen

Die Jobcenter Plön und Kiel tun das aber grundsätzlich erst nach Klage vorm Sozialgericht


Wir erleben ja gerade selbst, wie das Jobcenter Plön bezüglich der Kosten der Unterkunft mit uns umgeht. Ich habe hier wieder was Interessantes von Helge Hildebrandt, dieses Mal in Bezug auf die Übernahme von Doppelmieten bei notwendigen Umzügen, sowohl in Bezug auf das Jobcenter Kiel und auch das Jobcenter Plön.

Jemand, der einen Kommentar darunter gesetzt hat, schreibt, die Sachearbeiter müssten solche Fehlentscheidungen privat bezahlen, vielleicht würden sie dann endlich lernen, sich an bestehende Gesetze zu halten.

Hier ist der Link dahin.



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