Widerspruch 1 habe ich fertig
Ich kopiere den mal hier rein, habe mich in erster Linie auf darauf bezogen, dass es im Kreis Plön kein schlüssiges Konzept zur Berechnung der Bruttokaltmiete zu geben scheint, dass wir natürlich eine Wohnung gesucht, nur keine gefunden haben, weil es keine Wohnungen in der Preislage gibt oder kaum, dass die die von uns angesprochene Härtefallregeleung einfach ignoriert und uns gar nicht geantwortet haben und auch nicht darauf, doch unser Büro über die EKS abzusetzen und so einen Teil der Miete über die Firma zu zahlen .. aber das muss man dann halt absetzen können. Null Reaktion.
Ja ansonsten bei Interesse lest mal, wie ich das formuliert haben.
LG Renate
Abs.: Renate Hafemann und
Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3,
24211 Preetz
14.05.15
Jobcenter Kreis Plön
Behler Weg 23
24306 Plön
Widerspruch gegen den
vorläufigen Bewilligungsbescheid für Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts vom 06.05.2015 mit Begründung
Nr. BG 13106/0004064
Ihr Zeichen 5103
Sehr geehrte Damen und
Herren,
gegen den o. a. vorläufigen
Bewilligungsbescheid legen wir hiermit Widerspruch ein.
Diesen Widerspruch begründen
wir wie folgt:
Zunächst einmal ist es
anzuzweifeln, dass es im Kreis Plön überhaupt ein schlüssige
Konzept gibt, um die tatsächliche Bruttokaltmiete zu ermitteln oder
aber, sollte das so sein, wird so ein Konzept weder vom Sozialamt
noch Jobcenter in einer Art und Weise durchgeführt, dass es auch
gerecht wäre.
In den drei Wohnblocks, von
denen wir aus einem ausziehen sollen, obwohl es gar keine billigeren
Wohnungen in der Umgebung gibt, ziehen laufend neue Mieter wieder
ein, und zwar mit Zustimmung des Jobcenters oder Sozialamtes. Zum
Teil zahlen diese Menschen von vornherein bereits etwas von ihrem
Regelsatz zur Miete dazu, weil sie anderen Wohnraum hier nicht finden
können. Zum Teil auch nicht,weil sie noch Mietverträge haben, wo
die Betriebskosten so drastisch herunter gerechnet wurden, dass sie
den Tatsachen gar nicht entsprechen können wie beispielsweise ca. 30
Euro für eine Wohnung in der gleichen Größe wie unsere, für die
wir zur Zeit 152 Euro Betriebskostenabschlag zahlen.
Da sich die
Abschlagszahlungen bei den Altmietern in diesen Häusern nach einer
älteren Jahresabrechnung richten, die noch von der ehemaligen
Hausverwaltung Modrak gemacht worden ist und darauf dann einmal
angepasst wurden, sind sie zumindest nach den früher entstandenen
Kosten zur Zeit als realistisch zu betrachten. Die Hausverwaltung
Modrak war auch bis Mai 2015 noch für den Komplex der
Sozialwohnungen in der Ostlandstraße zuständig, der von einem
anderen Vermieter aufgekauft wurde als die drei Wohnblocks hier.
Im Jahr 2013 hat hier in
diesen Wohnblocks die Hausverwaltung Modrak mit ihrem
Hausmeisterservice Purvo KG noch bis Oktober alles gemacht. Danach
wurde die IMR Bad Segeberg mit dem entsprechenden Hausmeisterservice
und der entsprechenden Verwaltung hier vom neuen Vermieter
eingesetzt.
Es ist etwas billiger
geworden als im Jahr 2012. Das sieht man an der Abrechnung für das
Jahr 2013, die durch die neue Hausverwaltung von nun erst einmal nur
einem Vierteljahr weniger Betriebskosten verursacht hat. Das haben
wir Ihnen auch mitgeteilt und hoch gerechnet, dass sich so in unseren
Augen die Kosten, wenn denn Ende des Jahres 2015 die Abrechnung für
2014 vorliegt, für die Zukunft für uns senken könnten, sollten
diese Sparmaßnahmen hier greifen.
Wir haben Ihnen auch
mitgeteilt, dass man uns im Verwaltungsbüro hier durch die
Sekretärin mitgeteilt hat, dass noch weitere Sparmaßnahmen geplant
sind, die aber sicherlich dann erst sichtbar werden, wenn die
Abrechnung für 2015 fertig ist.
Wir dürften mit diesen
Betriebskosten und einer alten Kaltmiete … denn in den neu
renovierten Wohnungen liegt die Kaltmiete um mehr als 100 Euro höher
als hier, so dass die neuen Mieter dort jetzt ganz über dem Satz der
vermeintlich möglichen Bruttokaltmiete, für die man angeblich neuen
Wohnraum im Kreis Plön finden können soll, selbst bei abgesenkten
Betriebskosten überhaupt keine Chance haben, in diesem Rahmen zu
bleiben.
Wir Altmieter aber in
unseren Augen zumindest halbwegs, wenn sich denn das Unternehmen, das
zum Herbst ja im dann fälligen Zweijahresabstand die neuen
Bruttokaltmieten festlegt, einmal die Mühe machen würde, die
tatsächlichen Betriebskosten inklusive der Nachzahlungen zugrunde zu
legen, denn nur inklusive der Nachzahlungen kann man ja hier zu
realistischen Zahlen kommen.
Es ist hier üblich, dass
Neumietverträge und auch Wohnungsangebote in Zeitungen und im
Internet von den Betriebskosten her so herunter gerechnet werden,
dass die Sozialämter und das Jobcenter diesen Neumietverträgen
zustimmen. Solche Zahlungen mit in eine Statistik aufzunehmen, ist in
unseren Augen nicht als schlüssiges Konzept zu betrachten und das
sollte das Sozialgericht in Kiel auch dringend einmal prüfen.
Nur so können hier im Kreis
Plön zwei Dinge erreicht werden.
Erstens dass die
Bruttokaltmiete realistischen Bedingungen der tatsächlichen Kosten
angepasst wird und zweitens dass die entsprechenden Vermieter hier in
der Umgebung, die das bisher alle so machen wie beschrieben, davon
abgehalten werden, die Kaltmieten ins Unermessliche in die Höhe zu
treiben und das für Wohnungen, die diese hohen Preise in keiner
Weise wert sind.
…
Der nächste Punkt wäre,
dass Sie uns nicht in diesem Bescheid, sondern seltsamerweise und für
uns nicht nachzuvollziehen in der Antwort auf den Bescheid zur
Verringerung der Aufrechnung vom gleichen Tag (auch dem 06.05.15)
unterstellen, wir hätten uns ja nicht um günstigeren Wohnraum
bemüht.
Erstens ging es bei unserem
Gespräch im Jobcenter Preetz am 14.11.14 nicht grundsätzlich darum,
dass wir hier ausziehen müssen, sondern es wurde dort sogar deutlich
gesagt, man wüsste, dass hier laufend neue Hartz-IV-Empfänger
wieder einziehen, und das zu höheren Kaltmieten und mit runter
gerechneten Betriebskosten und man wüsste auch, dass es eigentlich
keine günstigeren Wohnungen oder zumindest wenn, dann kaum solche
Wohnungen gibt und nicht jeder eine finden kann, der danach suchen
würde.
Wir sollten uns überlegen,
was man machen könnte und nur unter anderem auch Anzeigen aufgeben,
sollten wir einmal eine bezahlbare Wohnung sehen, natürlich Kontakt
aufnehmen und versuchen, sie zu bekommen, in der Ostlandstraße
nachfragen, aber dort nur anmieten, wenn die Betriebskosten auch
realistisch seien, denn sonst würden wir auch dort sofort nach der
Betriebskostennachzahlung die gleiche Aufforderung erhalten, nämlich
dann dort wieder auszuziehen. Dieser Rattenschwanz von Umzügen von
einer Wohnung in die nächste sei auch nicht im Sinne des Jobcenters.
Das wurde uns in aller Deutlichkeit damals genauso gesagt.
Es wurde uns gesagt, solche
Aktivitäten sollen wir am besten in eine Liste eintragen, damit wir
die bei Bedarf vorliegen könnten. Das haben wir gemacht. So eine
Liste gibt es. Wir haben aber keinen Ansprechpartner dafür, denn
unser Fallmanager will derartige Listen nicht haben, auch nicht für
Bewerbungsaktivitäten, die wir früher seiner Vorgängerin
grundsätzlich nach jeder Suche per E-mail zugeschickt haben. Das ist
ihm zu viel Arbeit, hat er gesagt. Es genügt, wenn wir das zu Hause
auf dem Rechner für den Bedarfsfall vorliegen haben.
Einen anderen persönlichen
Ansprechpartner haben wir aber nicht, oder können Sie uns einen
nennen?
Generell haben wir in der
Ostlandstraße ein Mietangebot bekommen, und zwar auch mit exakt auf
den Höchstsatz der Bruttokaltmiete runter gerechneten Betriebskosten
und einer höheren Kaltmiete als hier. Wir konnten uns diese Wohnung
noch nicht einmal ansehen, die als Leerstand eingetragen wurde ..
weil sie nicht leer stand und die Hausmeister gar keinen Schlüssel
dafür hatten, denn der Mieter war ja noch drinnen.
Wir haben trotzdem dazu ja
gesagt, um hier raus zu kommen, denn wie Ihnen bekannt sein sollte,
waren wir hier vom Vermieter lange durch eine Räumungsklage bedroht,
als wir uns geweigert haben, der Mieterhöhung freiwillig
zuzustimmen. Wir haben auch damals aus Angst vor Obdachlosigkeit
wirklich verzweifelt schon lange vorher nach einer anderen Wohnung
gesucht und keine finden können.
Zu unserem Erstaunen wurde
uns, als wir das Mietangebot in Preetz vorlegten, dann auch noch
gesagt, wir würden kein Darlehen für die Mietsicherheit bekommen,
dafür könnten wir die Rückzahlung der Mietsicherheit für diese
Wohnung hier nehmen. Wir hatten gehofft, damit können wir die
anderen Kosten finanzieren, die uns durch einen Umzug entstehen, denn
man zieht ja nicht eben mal ohne Kosten um. Das hat uns damals schon
einmal sehr schockiert. Wir haben trotzdem nicht nein gesagt.
Warum wir die Wohnung in der
Ostlandstraße nicht bekommen haben, wissen wir nicht. Wir haben da 6
x angerufen und immer wurde uns gesagt, wenn der Vermieter zugestimmt
hätte, würde sich die Sekretärin melden. Sie hat sich aber nicht
gemeldet, so dass wir davon ausgehen, dass wir diese Wohnung nicht
kriegen, denn die sollte ja bereits zum 1.3.15 vermietet werden.
Wir wären dann übrigens in
der Situation gewesen, hier nicht die Kündigungsfrist einhalten zu
können. Was mit den Kosten gewesen wäre, darüber hat uns bei Ihnen
keiner was gesagt. Die Mietsicherheit sollten wir ja nicht selbst für
solche Dinge und andere behalten dürfen.
Ansonsten haben wir wenige
Anfragen abschicken können, weil wir so gut wie keine Wohnungen zu
dem uns möglichen Preis finden konnten und darauf entweder gar nicht
erst eine Antwort bekommen oder aber Absagen. Das haben wir auch
aufgeschrieben.
Auf Anzeigen hatten wir
nicht eine einzige Rückmeldung. Dafür können wir aber nichts.
Ein Bekannter von uns, der
mit Jürgen Gilberg in der gleichen Maßnahme bei der FAW war, ist an
der Mühlenaus ausgezogen, weil die Asylanten dort ständig ihren
Müll aus dem Fenster geworfen haben. Die freie Wohnung wurde nicht
frei, sondern sofort an weitere Asylanten weiter vermietet.
Auch das mag ein Grund sein,
warum es in der letzten Zeit gar keinen günstigen Wohnraum mehr zu
finden gibt, dass ja überall unzählige Asylanten von den Städten
und Gemeinden darin untergebracht werden und man deshalb hier umsonst
sucht. Betrachten sie diese Äußerung nicht als rassitisch. Sie ist
es nicht. Wir wohnen hier mit sehr netten Ausländern zusammen und
haben nichts gegen Menschen aus anderen Ländern. Es sind nur sehr
viele, die zur Zeit hierher kommen und gemeinsam mit uns anderen
Empfängern von Sozialleistungen nach bezahlbarem Wohnraum suchen. Im
Gegenzug dazu steigen die Mieten zur Zeit ständig, und das überall.
Das zur Wohnungssuche.
Uns zu unterstellen, wir
hätten uns nicht bemüht, ist etwas, dass wir lieber nicht
aussprechen möchten, denn das könnte dann wieder als Beleidigung
aufgefasst werden.
….
Ansonsten haben wir darum
gebeten, sich einmal Gedanken bezüglich einer auf uns anzuwendenden
Härtefallregelung zu machen und für Herrn Gilberg schon vor Monaten
um eine ähnliche Untersuchung gebeten, wie sie Frau Hafemann beim
Gesundheitsamt durch den Amtsartzt bereits hinter sich hat und damit
belegen kann, dass sie keine Treppen mehr steigen kann.
Schon deshalb brauchen wir
eine Wohnung im Erdgeschoss oder mit Fahrstuhl. Frau Hafemann ist
schwer herzkrank, war schon einmal für kurze Zeit herztot und wurde
wieder belebt. Anstrengen kann für sie auch wieder tödlich enden.
Darüber gibt es Unterlagen bei Ihnen.
Herr Gilberg hat andere
Beschwerden, die nicht weniger relevant sind und besteht darauf, dass
das auch festgehalten wird. Reden nutzt da nichts. Wir brauchen
darüber ein Attest vom Amtsarzt.
Aber das von Frau Hafemann
sollte für die Härtefallregelung eigentlich bereits ausreichen.
Wohnungen mit Fahrstuhl oder
im Erdgeschoss sind aber teurer als andere. Überall, auch in der
Ostlandstraße.
…
Der nächste Punkt ist unser
Job und unser Büro hier.
Wir haben Ihnen
vorgeschlagen, einen Teil der Mietkosten von unserem Einkommen selbst
zu bezahlen, vorausgesetzt, wir dürfen die auch über die Anlage EKS
wieder absetzen.
Wir haben hier ja wirklich
ein Büro in der Wohnung.
Der gute Mann, der uns mit
dem Schreiben, in dem er sich offensichtlich auf diesen
Bewilligungsbescheid bezieht, das aber nicht diesem
Bewilligungsbescheid zugeordnet ist, sondern einem anderen Bescheid
über Verringerung der Aufrechnung, weil Sie einen Fehler bei unseren
Mietzahlungen gemacht und uns damit in Schwierigkeiten gebracht
haben, hat das Zeichen 5103 und hat offensichtlich auch alle drei
Bescheide von diesem Tag selbst bearbeitet. Dieser gute Mann schreibt
unter anderem auch, dass wir durch Ihre Schuld entstandene
Mietrückstände ja von unseren Gewinnen bezahlen könnten … unter
anderem auch, dass wir keinen erhaltenswerten Wohnraum bewohnen
würden, da über der Mietobergrenze .. es ist toll zu lesen, dass es
in seinen Augen ja nicht schlimm wäre, wenn wir obdachlos werden,
sind ja nur Menschen, die Steuergelder kosten, die da auf der Straße
sterben, macht ja nichts … insofern möchten wir uns auf diese
Gewinne dann doch einmal beziehen.
Gewinne sind die Zahlen, die
erst nach Abzug der Betriebskosten entstehen.
Ein Büro, das man absetzen
kann, verursacht Betriebskosten.
Gewinne an sich behält ein
Hartz-IV-Empfänger aber nur zu 20 % als Freibetrag, denn der Rest
wird mit seinen Ansprüchen wieder zugunsten des Jobcenters
verrechnet.
Das ist nicht viel.
Umsatz ist was anderes.
Unsere Umsätze würden
reichen, um einen Teil der Mietkosten selbst bezahlen zu können,
wenn wir diesen Teil denn Absetzen dürfen.
Wir würden uns sehr gern
einmal darüber mit jemand unterhalten und haben das auch unzählige
Male bereits vorgeschlagen, seit uns bekannt ist, dass hier die Miete
über die Bruttokaltmiete rüber gehen wird.
Warum kriegen wir von Ihnen
darauf denn eigentlich keine Antwort oder einen Bescheid, der als
Verwaltungsakt anzusehen wäre, damit man dagegen gegebenenfalls auch
klagen kann?
Wir haben deshalb auch
Unterlassungsklage beim Sozialgericht eingereicht.
Es ist nämlich nicht
richtig, dass wir nichts unternommen hätten, hier Vorschläge zu
machen, wie man die Mietkosten senken könnte.
Noch einmal .. wir dürfen
doch untervermieten:
Warum nicht unseren Büroraum
beispielsweise wie vorgeschlagen für 60 Euro Bruttokaltmiete und 20
Euro Heizkosten pauschal an unsere Firma „Die Textritter GbR“?
Wir dürfen für den neuen
Vermieter hier arbeiten. Die alte Hausverwaltung wollte uns das
früher mal verbieten.
Es kann auch der Grund sein,
dass wir die Wohnung in der Ostlandstraße nicht bekommen haben, weil
wir dort angegeben haben, dass wir als Freiberufler dort auch
arbeiten möchten.
Das will nämlich nicht
jeder Vermieter. Dieser hier hat aber nichts dagegen.
Darauf hätten wir gern eine
konkrete Antwort, mit der man auch etwas anfangen kann.
Zusammenfassung in Kürze:
Es gibt
kein schlüssiges Konzept im Kreis Plön, nach dem die
Bruttokaltmiete berechnet wird.
Es gibt
so gut wie keine Wohnungen zu diesem Preis im Kreis Plön.
Wir
haben uns sehr wohl bemüht, eine andere Wohnung zu finden, aber
erfolglos.
Sie
sind nicht darauf eingegangen, dass bei uns die Härtefallregelung
Anwendung finden könnte.
Sie
sind auch nicht auf unseren Vorschlag eingegangen, dass wir unser
Büro an unsere Firma untervermieten und diese Kosten einfach über
die Anlage EKS von unseren Einnahmen absetzen dürfen, denn wir
nutzen ja schon seit Jahren einen unserer Räume hier als Büro.
Deshalb
widersprechen wir dem o. a. Bescheid.
Mit
freundlichen Grüßen
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