Donnerstag, 14. Mai 2015

Widerspruch 1 gegen den Leistungsbescheid

Widerspruch 1 habe ich fertig


Ich kopiere den mal hier rein, habe mich in erster Linie auf darauf bezogen, dass es im Kreis Plön kein schlüssiges Konzept zur Berechnung der Bruttokaltmiete zu geben scheint, dass wir natürlich eine Wohnung gesucht, nur keine gefunden haben, weil es keine Wohnungen in der Preislage gibt oder kaum, dass die die von uns angesprochene Härtefallregeleung einfach ignoriert und uns gar nicht geantwortet haben und auch nicht darauf, doch unser Büro über die EKS abzusetzen und so einen Teil der Miete über die Firma zu zahlen .. aber das muss man dann halt absetzen können. Null Reaktion.

Ja ansonsten bei Interesse lest mal, wie ich das formuliert haben.

LG Renate

Abs.: Renate Hafemann und Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3, 24211 Preetz

14.05.15

Jobcenter Kreis Plön
Behler Weg 23

24306 Plön

Widerspruch gegen den vorläufigen Bewilligungsbescheid für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vom 06.05.2015 mit Begründung
Nr. BG 13106/0004064
Ihr Zeichen 5103

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den o. a. vorläufigen Bewilligungsbescheid legen wir hiermit Widerspruch ein.

Diesen Widerspruch begründen wir wie folgt:

Zunächst einmal ist es anzuzweifeln, dass es im Kreis Plön überhaupt ein schlüssige Konzept gibt, um die tatsächliche Bruttokaltmiete zu ermitteln oder aber, sollte das so sein, wird so ein Konzept weder vom Sozialamt noch Jobcenter in einer Art und Weise durchgeführt, dass es auch gerecht wäre.

In den drei Wohnblocks, von denen wir aus einem ausziehen sollen, obwohl es gar keine billigeren Wohnungen in der Umgebung gibt, ziehen laufend neue Mieter wieder ein, und zwar mit Zustimmung des Jobcenters oder Sozialamtes. Zum Teil zahlen diese Menschen von vornherein bereits etwas von ihrem Regelsatz zur Miete dazu, weil sie anderen Wohnraum hier nicht finden können. Zum Teil auch nicht,weil sie noch Mietverträge haben, wo die Betriebskosten so drastisch herunter gerechnet wurden, dass sie den Tatsachen gar nicht entsprechen können wie beispielsweise ca. 30 Euro für eine Wohnung in der gleichen Größe wie unsere, für die wir zur Zeit 152 Euro Betriebskostenabschlag zahlen.

Da sich die Abschlagszahlungen bei den Altmietern in diesen Häusern nach einer älteren Jahresabrechnung richten, die noch von der ehemaligen Hausverwaltung Modrak gemacht worden ist und darauf dann einmal angepasst wurden, sind sie zumindest nach den früher entstandenen Kosten zur Zeit als realistisch zu betrachten. Die Hausverwaltung Modrak war auch bis Mai 2015 noch für den Komplex der Sozialwohnungen in der Ostlandstraße zuständig, der von einem anderen Vermieter aufgekauft wurde als die drei Wohnblocks hier.

Im Jahr 2013 hat hier in diesen Wohnblocks die Hausverwaltung Modrak mit ihrem Hausmeisterservice Purvo KG noch bis Oktober alles gemacht. Danach wurde die IMR Bad Segeberg mit dem entsprechenden Hausmeisterservice und der entsprechenden Verwaltung hier vom neuen Vermieter eingesetzt.

Es ist etwas billiger geworden als im Jahr 2012. Das sieht man an der Abrechnung für das Jahr 2013, die durch die neue Hausverwaltung von nun erst einmal nur einem Vierteljahr weniger Betriebskosten verursacht hat. Das haben wir Ihnen auch mitgeteilt und hoch gerechnet, dass sich so in unseren Augen die Kosten, wenn denn Ende des Jahres 2015 die Abrechnung für 2014 vorliegt, für die Zukunft für uns senken könnten, sollten diese Sparmaßnahmen hier greifen.

Wir haben Ihnen auch mitgeteilt, dass man uns im Verwaltungsbüro hier durch die Sekretärin mitgeteilt hat, dass noch weitere Sparmaßnahmen geplant sind, die aber sicherlich dann erst sichtbar werden, wenn die Abrechnung für 2015 fertig ist.

Wir dürften mit diesen Betriebskosten und einer alten Kaltmiete … denn in den neu renovierten Wohnungen liegt die Kaltmiete um mehr als 100 Euro höher als hier, so dass die neuen Mieter dort jetzt ganz über dem Satz der vermeintlich möglichen Bruttokaltmiete, für die man angeblich neuen Wohnraum im Kreis Plön finden können soll, selbst bei abgesenkten Betriebskosten überhaupt keine Chance haben, in diesem Rahmen zu bleiben.

Wir Altmieter aber in unseren Augen zumindest halbwegs, wenn sich denn das Unternehmen, das zum Herbst ja im dann fälligen Zweijahresabstand die neuen Bruttokaltmieten festlegt, einmal die Mühe machen würde, die tatsächlichen Betriebskosten inklusive der Nachzahlungen zugrunde zu legen, denn nur inklusive der Nachzahlungen kann man ja hier zu realistischen Zahlen kommen.

Es ist hier üblich, dass Neumietverträge und auch Wohnungsangebote in Zeitungen und im Internet von den Betriebskosten her so herunter gerechnet werden, dass die Sozialämter und das Jobcenter diesen Neumietverträgen zustimmen. Solche Zahlungen mit in eine Statistik aufzunehmen, ist in unseren Augen nicht als schlüssiges Konzept zu betrachten und das sollte das Sozialgericht in Kiel auch dringend einmal prüfen.

Nur so können hier im Kreis Plön zwei Dinge erreicht werden.

Erstens dass die Bruttokaltmiete realistischen Bedingungen der tatsächlichen Kosten angepasst wird und zweitens dass die entsprechenden Vermieter hier in der Umgebung, die das bisher alle so machen wie beschrieben, davon abgehalten werden, die Kaltmieten ins Unermessliche in die Höhe zu treiben und das für Wohnungen, die diese hohen Preise in keiner Weise wert sind.
Der nächste Punkt wäre, dass Sie uns nicht in diesem Bescheid, sondern seltsamerweise und für uns nicht nachzuvollziehen in der Antwort auf den Bescheid zur Verringerung der Aufrechnung vom gleichen Tag (auch dem 06.05.15) unterstellen, wir hätten uns ja nicht um günstigeren Wohnraum bemüht.

Erstens ging es bei unserem Gespräch im Jobcenter Preetz am 14.11.14 nicht grundsätzlich darum, dass wir hier ausziehen müssen, sondern es wurde dort sogar deutlich gesagt, man wüsste, dass hier laufend neue Hartz-IV-Empfänger wieder einziehen, und das zu höheren Kaltmieten und mit runter gerechneten Betriebskosten und man wüsste auch, dass es eigentlich keine günstigeren Wohnungen oder zumindest wenn, dann kaum solche Wohnungen gibt und nicht jeder eine finden kann, der danach suchen würde.

Wir sollten uns überlegen, was man machen könnte und nur unter anderem auch Anzeigen aufgeben, sollten wir einmal eine bezahlbare Wohnung sehen, natürlich Kontakt aufnehmen und versuchen, sie zu bekommen, in der Ostlandstraße nachfragen, aber dort nur anmieten, wenn die Betriebskosten auch realistisch seien, denn sonst würden wir auch dort sofort nach der Betriebskostennachzahlung die gleiche Aufforderung erhalten, nämlich dann dort wieder auszuziehen. Dieser Rattenschwanz von Umzügen von einer Wohnung in die nächste sei auch nicht im Sinne des Jobcenters. Das wurde uns in aller Deutlichkeit damals genauso gesagt.

Es wurde uns gesagt, solche Aktivitäten sollen wir am besten in eine Liste eintragen, damit wir die bei Bedarf vorliegen könnten. Das haben wir gemacht. So eine Liste gibt es. Wir haben aber keinen Ansprechpartner dafür, denn unser Fallmanager will derartige Listen nicht haben, auch nicht für Bewerbungsaktivitäten, die wir früher seiner Vorgängerin grundsätzlich nach jeder Suche per E-mail zugeschickt haben. Das ist ihm zu viel Arbeit, hat er gesagt. Es genügt, wenn wir das zu Hause auf dem Rechner für den Bedarfsfall vorliegen haben.

Einen anderen persönlichen Ansprechpartner haben wir aber nicht, oder können Sie uns einen nennen?

Generell haben wir in der Ostlandstraße ein Mietangebot bekommen, und zwar auch mit exakt auf den Höchstsatz der Bruttokaltmiete runter gerechneten Betriebskosten und einer höheren Kaltmiete als hier. Wir konnten uns diese Wohnung noch nicht einmal ansehen, die als Leerstand eingetragen wurde .. weil sie nicht leer stand und die Hausmeister gar keinen Schlüssel dafür hatten, denn der Mieter war ja noch drinnen.

Wir haben trotzdem dazu ja gesagt, um hier raus zu kommen, denn wie Ihnen bekannt sein sollte, waren wir hier vom Vermieter lange durch eine Räumungsklage bedroht, als wir uns geweigert haben, der Mieterhöhung freiwillig zuzustimmen. Wir haben auch damals aus Angst vor Obdachlosigkeit wirklich verzweifelt schon lange vorher nach einer anderen Wohnung gesucht und keine finden können.

Zu unserem Erstaunen wurde uns, als wir das Mietangebot in Preetz vorlegten, dann auch noch gesagt, wir würden kein Darlehen für die Mietsicherheit bekommen, dafür könnten wir die Rückzahlung der Mietsicherheit für diese Wohnung hier nehmen. Wir hatten gehofft, damit können wir die anderen Kosten finanzieren, die uns durch einen Umzug entstehen, denn man zieht ja nicht eben mal ohne Kosten um. Das hat uns damals schon einmal sehr schockiert. Wir haben trotzdem nicht nein gesagt.

Warum wir die Wohnung in der Ostlandstraße nicht bekommen haben, wissen wir nicht. Wir haben da 6 x angerufen und immer wurde uns gesagt, wenn der Vermieter zugestimmt hätte, würde sich die Sekretärin melden. Sie hat sich aber nicht gemeldet, so dass wir davon ausgehen, dass wir diese Wohnung nicht kriegen, denn die sollte ja bereits zum 1.3.15 vermietet werden.
Wir wären dann übrigens in der Situation gewesen, hier nicht die Kündigungsfrist einhalten zu können. Was mit den Kosten gewesen wäre, darüber hat uns bei Ihnen keiner was gesagt. Die Mietsicherheit sollten wir ja nicht selbst für solche Dinge und andere behalten dürfen.

Ansonsten haben wir wenige Anfragen abschicken können, weil wir so gut wie keine Wohnungen zu dem uns möglichen Preis finden konnten und darauf entweder gar nicht erst eine Antwort bekommen oder aber Absagen. Das haben wir auch aufgeschrieben.

Auf Anzeigen hatten wir nicht eine einzige Rückmeldung. Dafür können wir aber nichts.

Ein Bekannter von uns, der mit Jürgen Gilberg in der gleichen Maßnahme bei der FAW war, ist an der Mühlenaus ausgezogen, weil die Asylanten dort ständig ihren Müll aus dem Fenster geworfen haben. Die freie Wohnung wurde nicht frei, sondern sofort an weitere Asylanten weiter vermietet.

Auch das mag ein Grund sein, warum es in der letzten Zeit gar keinen günstigen Wohnraum mehr zu finden gibt, dass ja überall unzählige Asylanten von den Städten und Gemeinden darin untergebracht werden und man deshalb hier umsonst sucht. Betrachten sie diese Äußerung nicht als rassitisch. Sie ist es nicht. Wir wohnen hier mit sehr netten Ausländern zusammen und haben nichts gegen Menschen aus anderen Ländern. Es sind nur sehr viele, die zur Zeit hierher kommen und gemeinsam mit uns anderen Empfängern von Sozialleistungen nach bezahlbarem Wohnraum suchen. Im Gegenzug dazu steigen die Mieten zur Zeit ständig, und das überall.

Das zur Wohnungssuche.

Uns zu unterstellen, wir hätten uns nicht bemüht, ist etwas, dass wir lieber nicht aussprechen möchten, denn das könnte dann wieder als Beleidigung aufgefasst werden.

….

Ansonsten haben wir darum gebeten, sich einmal Gedanken bezüglich einer auf uns anzuwendenden Härtefallregelung zu machen und für Herrn Gilberg schon vor Monaten um eine ähnliche Untersuchung gebeten, wie sie Frau Hafemann beim Gesundheitsamt durch den Amtsartzt bereits hinter sich hat und damit belegen kann, dass sie keine Treppen mehr steigen kann.

Schon deshalb brauchen wir eine Wohnung im Erdgeschoss oder mit Fahrstuhl. Frau Hafemann ist schwer herzkrank, war schon einmal für kurze Zeit herztot und wurde wieder belebt. Anstrengen kann für sie auch wieder tödlich enden. Darüber gibt es Unterlagen bei Ihnen.

Herr Gilberg hat andere Beschwerden, die nicht weniger relevant sind und besteht darauf, dass das auch festgehalten wird. Reden nutzt da nichts. Wir brauchen darüber ein Attest vom Amtsarzt.

Aber das von Frau Hafemann sollte für die Härtefallregelung eigentlich bereits ausreichen.

Wohnungen mit Fahrstuhl oder im Erdgeschoss sind aber teurer als andere. Überall, auch in der Ostlandstraße.

Der nächste Punkt ist unser Job und unser Büro hier.

Wir haben Ihnen vorgeschlagen, einen Teil der Mietkosten von unserem Einkommen selbst zu bezahlen, vorausgesetzt, wir dürfen die auch über die Anlage EKS wieder absetzen.

Wir haben hier ja wirklich ein Büro in der Wohnung.

Der gute Mann, der uns mit dem Schreiben, in dem er sich offensichtlich auf diesen Bewilligungsbescheid bezieht, das aber nicht diesem Bewilligungsbescheid zugeordnet ist, sondern einem anderen Bescheid über Verringerung der Aufrechnung, weil Sie einen Fehler bei unseren Mietzahlungen gemacht und uns damit in Schwierigkeiten gebracht haben, hat das Zeichen 5103 und hat offensichtlich auch alle drei Bescheide von diesem Tag selbst bearbeitet. Dieser gute Mann schreibt unter anderem auch, dass wir durch Ihre Schuld entstandene Mietrückstände ja von unseren Gewinnen bezahlen könnten … unter anderem auch, dass wir keinen erhaltenswerten Wohnraum bewohnen würden, da über der Mietobergrenze .. es ist toll zu lesen, dass es in seinen Augen ja nicht schlimm wäre, wenn wir obdachlos werden, sind ja nur Menschen, die Steuergelder kosten, die da auf der Straße sterben, macht ja nichts … insofern möchten wir uns auf diese Gewinne dann doch einmal beziehen.

Gewinne sind die Zahlen, die erst nach Abzug der Betriebskosten entstehen.

Ein Büro, das man absetzen kann, verursacht Betriebskosten.

Gewinne an sich behält ein Hartz-IV-Empfänger aber nur zu 20 % als Freibetrag, denn der Rest wird mit seinen Ansprüchen wieder zugunsten des Jobcenters verrechnet.

Das ist nicht viel.

Umsatz ist was anderes.

Unsere Umsätze würden reichen, um einen Teil der Mietkosten selbst bezahlen zu können, wenn wir diesen Teil denn Absetzen dürfen.

Wir würden uns sehr gern einmal darüber mit jemand unterhalten und haben das auch unzählige Male bereits vorgeschlagen, seit uns bekannt ist, dass hier die Miete über die Bruttokaltmiete rüber gehen wird.

Warum kriegen wir von Ihnen darauf denn eigentlich keine Antwort oder einen Bescheid, der als Verwaltungsakt anzusehen wäre, damit man dagegen gegebenenfalls auch klagen kann?

Wir haben deshalb auch Unterlassungsklage beim Sozialgericht eingereicht.

Es ist nämlich nicht richtig, dass wir nichts unternommen hätten, hier Vorschläge zu machen, wie man die Mietkosten senken könnte.

Noch einmal .. wir dürfen doch untervermieten:

Warum nicht unseren Büroraum beispielsweise wie vorgeschlagen für 60 Euro Bruttokaltmiete und 20 Euro Heizkosten pauschal an unsere Firma „Die Textritter GbR“?

Wir dürfen für den neuen Vermieter hier arbeiten. Die alte Hausverwaltung wollte uns das früher mal verbieten.

Es kann auch der Grund sein, dass wir die Wohnung in der Ostlandstraße nicht bekommen haben, weil wir dort angegeben haben, dass wir als Freiberufler dort auch arbeiten möchten.

Das will nämlich nicht jeder Vermieter. Dieser hier hat aber nichts dagegen.

Darauf hätten wir gern eine konkrete Antwort, mit der man auch etwas anfangen kann.

Zusammenfassung in Kürze:

Es gibt kein schlüssiges Konzept im Kreis Plön, nach dem die Bruttokaltmiete berechnet wird.

Es gibt so gut wie keine Wohnungen zu diesem Preis im Kreis Plön.

Wir haben uns sehr wohl bemüht, eine andere Wohnung zu finden, aber erfolglos.

Sie sind nicht darauf eingegangen, dass bei uns die Härtefallregelung Anwendung finden könnte.

Sie sind auch nicht auf unseren Vorschlag eingegangen, dass wir unser Büro an unsere Firma untervermieten und diese Kosten einfach über die Anlage EKS von unseren Einnahmen absetzen dürfen, denn wir nutzen ja schon seit Jahren einen unserer Räume hier als Büro.

Deshalb widersprechen wir dem o. a. Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen