Wenn das Jobcenter einem monatelang nichtmal antwortet
Man kann Unterlassungsklage einreichen, wenn man dem Jobcenter bezüglich etwas einen konstruktiven Vorschlag macht, aber keine Antwort kriegt.
Ohne Verwaltungsakt nach einem halben Jahr, mit Verwaltungsakt nach einem Vierteljahr.
Das ist der Paragraph dazu:
Sozialgerichtsgesetz (SGG)
§ 88
(1) Ist ein Antrag
auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in
angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage
nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des
Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß
der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das
Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus,
die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag
stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
(2)
Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden
ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei
Monaten gilt.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html
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