Eine Stellungnahme bei Gericht einzureichen zeitlich gar nicht möglich!
Na ja ... lest mal, was wir eben per mail dann doch dazu raus geschickt haben und was dann per Post hinterher geschickt wird.
Es ist einfach die Höhe.
LG Renate
Abs.: Renate Hafemann und
Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3,
24211 Preetz
27.05.15
Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a
24116 Kiel
Vorab per E-mail, weil sonst
nach Eingang des Schreibens am 27.05.15 nachmittags der Termin
28.05.15 für die Stellungnahme nicht einzuhalten ist (Fax haben wir
nicht)
Az. S 40 AS 120/15 ER
Ihr Schreiben vom 22.05.2015
Stellungnahme zum
Schriftsatz des Jobcenters vom 21.05.2015
Sehr geehrte Damen und
Herren,
die Angabe , bei der
kurzen Recherche im Internet bei www.immonet.de
,im Umkreis von 15 km angeblich 14 angemessene Wohnungen gefunden zu
haben, kann überhaupt nicht stimmen!!! Es ist nämlich gar nicht
möglich, bei immonet in die Suchfunktion einen Umkreis von 15 km um
den eigenen Wohnort herum anzugeben. Dort kann man lediglich 10 oder
20 km einstellen.
Wir gehen deshalb davon
aus, dass diese Äußerung frei aus der Luft gegriffen worden ist, um
uns als unglaubwürdig hinzustellen.
Wir haben uns, obwohl wir
normalerweise bevorzugt bei ebay oder in den Zeitungen, die hier ins
Haus gebracht werden, nach Wohnungen gesucht haben und immonet
aufgrund der Tatsache, dass dort fast ausschließlich Makler Anzeigen
aufgeben, nur selten aufgerufen haben, nun doch einmal die Mühe
gemacht, dort so zu suchen, wie das beim Ermitteln der
Bruttokaltmiete grundsätzlich in jedem Anzeigenportal nur machbar
ist.
Man kann nämlich
nirgends die heute geforderte Bruttokaltmiete einstellen, sondern
muss die sehr individuell durch Durchsuchen jedes einzelnen Angebots
sehr mühsam heraus suchen oder sogar erfragen, da die kalten
Nebenkosten nicht immer dabei stehen.
Heute nach Eingang dieses
Schreibens haben sich beim Einstellen von 20 km Umkreis von unserem
Wohnort und einer Kaltmiete von 320 Euro (man kann nur die Kaltmiete
in den Suchfunktionen einstellen und die ist realistisch) für eine
2-Zimmer-Wohnung der für uns angemessenen Größe, die entweder im
Erdgeschoss liegt oder einen Fahrstuhl hat nicht 14, sondern gar
keine Treffer ergeben. Bei näherer Betrachtung lag nur eine Wohnung
mit Plön überhaupt in unserer Nähe und die, aber auch alle
anderen, die sich bis nach Trappenkamp oder Neumünster erstreckten,
wo auch Dachgeschosswohnungen ohne Fahrstuhl dabei waren, obwohl wir
das gar nicht eingestellt hatten usw., waren von der Bruttokaltmiete
nicht günstiger als diese Wohnung, wo wir jetzt wohnen, sondern fast
alle sogar noch teurer oder ca. genauso teuer.
Zu behaupten, wir hätten
uns nur um eine einzige Wohnung bemüht, ist auch falsch. Es war
lediglich nur eine einzige Wohnung, bei der wir überhaupt ein
Mietangebot bekommen haben und selbst bei der sind wir sicher, dass
die Bruttokaltmiete nach der ersten Abrechnung zu hoch geworden wäre,
weil dort die Betriebskosten bewusst nur bis zur Höhe der
zugelassenen Bruttokaltmiete angesetzt worden sind und uns sehr
niedrig erschienen.
Warum die Anrechnung der
übersteigenden Miete bei den Betriebskosten der abschließenden EKS
uns nicht weiterhelfen sollte, können wir nicht nachvollziehen.
Der gleiche Sachbearbeiter
erklärt doch, dass wir laut der Erstattungsbescheide vom 17.09.13,
10.09.14 und jetzt neu 06.05.15 etwas zurück zahlen müssen.
Es anzuerkennen, würde
zumindest später helfen, wenn wir die nächste abschließende Anlage
EKS ausfüllen müssen, vorausgesetzt, wir hätten wieder das Glück,
etwas mehr zu verdienen als vermutet.
Wissen können wir das
nicht, weil unser Job eben etwas ist, das nicht die Sicherheit eines
festen Arbeitsplatzes bietet.
Und weshalb das Jobcenter
seinen Fehler, trotz schriftlicher Abmachung nicht die Mieter in der
richtigen Höhe überwiesen zu haben, nicht zugibt, verstehen wir
nach wie vor nicht. Das war nicht unsere Schuld und hat uns in
Schwierigkeiten gebracht.
Ansonsten ist bei diesem
Schreiben auf vieles, was in der Klage angesprochen wurde, gar nicht
eingegangen worden.
Zu dem Beschluss des
Sozialgerichts Kiel vom 27.03.15 mit dem Aktenzeichen S 34 AS 74/15
ER können wir nichts sagen, weil es sich im Internet nicht finden
lässt.
Wir erleben hier nur ständig
in unserer Umgebung, dass in die noch teureren renovierten Wohnungen
neue Mieter einziehen, die mehr Kaltmiete bezahlen als wir, aber
dennoch die Genehmigung vom Jobcenter bekommen, weil wider besserem
Wissen die Nebenkosten nicht realistisch im Neumietvertrag angegeben
worden sind.
Zuweilen müssen die
Menschen sogar von vornherein zur Miete etwas aus eigener Tasche dazu
zahlen, obwohl sie neu einziehen und ALG II bekommen, weil sie in
ihrer Not keine günstigere Wohnung gefunden haben und dann trotzdem
eingezogen sind. Das böse Erwachen nach der ersten Betriebs- und
Heizkostennachzahlung steht diesen Menschen hier noch bevor.
Ob solche Berechnungen ein
schlüssiges Konzept darstellen, sei dahin gestellt. Die Richterin,
die unserem Vermieter erlaubte, die Kaltmiete um 20 % zu erhöhen,
hat etwas anderes gesagt und kennt sich sicherlich mit den
Mietpreisen für Sozialwohnungen im Kreis Plön aus, da sie als
Richterin am Amtsgericht Plön damit viel Erfahrung hat.
In der realen Anwendung wird
bei Neu- und Altmietverträgen hier seitens des Jobcenters definitiv
mit zweierlei Maß gemessen.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Hafemann
Jürgen Gilberg
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