... und das unter total fadenscheinigen Bedingungen
Wir konnten ja aufgrund eines Schreibens, das keinen Verwaltungsakt darstellt, monatelang nicht gegen das Jobcenter klagen, nichtmal Widerspruch einreichen und jeder Versuch, denen einen Vorschlag zu machen, wurde konsequent ignoriert.
Nun ist die Zeit rum und klar haben sie uns sofort die KDU gekürzt .. aber nicht nur das.
Haben deshalb nun Klage beim Sozialgericht im Eilverfahren eingereicht .. Widersprüche muss ich noch alle tippen, denn die müssen ja gleichzeitig auch raus.
Nun ja .. jedenfalls sind das jetzt gleich vier Verwaltungsakte auf einmal, gegen die man endlich Klage einreichen kann.
Man gönnt sich ja sonst nichts an "Spaß in der Freizeit".
So .. am besten mal lesen, wenn es Euch interessiert oder Ihr ähnliche Probleme mit dem Jobcenter habt, weil Eure Wohnung zu teuer ist und es bei Euch auch keine billigeren gibt. Text siehe unten.
LG Renate
...
Abs.: Renate Hafemann und
Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3,
24211 Preetz
13.05.15
Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107
24116 Kiel
Bitte,diese
Klage im Eilverfahren zu bearbeiten !
Klage gegen das Jobcenter
Kreis Plön, Behler Weg 23, 24306 Plön bezüglich folgender Punkte:
Punkt 1:
Unterlassungsklage wegen
Nichtbeantwortung unserer Schreiben vom 27.09.14, 17.11.14, 01.02.15
sowie 02.05.15 in Bezug auf den Punkt unseres Vorschlags, wie sich
die Mietkosten in dieser Wohnung durch Anerkennung unseres Büros und
Raumkosten sowie Abwarten der angekündigten Betriebskostensenkung
durch den Vermieter nach Abrechnung 2014 senken lassen können sowie
eine Härtefallregelung anzuerkennen
Punkt 2:
Unterlassungsklage wegen
Nichtbeantwortung des Schreibens von Herrn Gilberg vom 15.11.14 mit
der Bitte um amtsärztliche Feststellung diverser gesundheitlicher
Beschwerden
Punkt 3:
Kürzung des uns
zustehenden Regelsatzes um den Betrag der Mieterhöhung von 57,73
Euro monatlich ab Juni 2015 laut Bescheid vom 06.05.15, ohne uns
Gelegenheit zu geben, weitere Unterlagen nachzureichen (allgemeines
Erklärungsschreiben ging rechtzeitig raus)
Punkt 4:
Ablehnung unserer Bitte
um Verringerung der Aufrechnung, obwohl das Jobcenter entgegen der
Abmachung 5 Monate lang zu wenig Miete an unseren Vermieter
überweisen hat, die wir jetzt nachzahlen müssen laut Schreiben vom
06.05.15
Punkt 5:
Erstattungsaufforderung
in Höhe von 620,28 Euro Überzahlung in Bezug auf unsere Einahmen
aus Selbständigkeit als Werbetexter in einer Summe laut Schreiben
vom 06.05.15
Punkt 6:
Amtsmissbrauch beim
Gespräch bezüglich der Mieterhöhung nach gewonnener Klage unseres
Vermieters am 14.11.14 durch Verlangen einer Unterschrift unter
falschen Voraussetzungen und Mitgabe eines Schreibens ohne Datum, das
keinen Verwaltungsakt darstellt und uns keine Möglichkeit zum
Widerspruch oder Klage gab
Sehr geehrte Damen und
Herren,
wir bitten darum, diese
Klage bezüglich der oben genannten Punkte im Eilverfahren zu
bearbeiten, weil sowohl die mehrfache Kürzung unseres Regelsatzes,
der monatelange Fehler des Jobcenters bei der Mietzahlung und dadurch
entstandenen Mietschulden, an denen wir keinerlei Schuld tragen, und
auch eine sofortige Erstattungsaufforderung in einer Höhe, die 10 %
unseres Regelsatzes bei weitem übersteigt, uns in unserer Existenz
bedroht.
In der Folge möchten wir
die angesprochenen 6 Punkte dieser Klage näher erläutern.
Zu Punkt 1:
Wir sind seit dem 18.11.2011
als freiberufliche Werbetexter selbständig und erzielen mit dieser
Tätigkeit ein recht unregelmäßiges Einkommen. Es handelt sich um
eine Tätigkeit,die als Crowdworking bezeichnet wird. Wir arbeiten
für zwei Texter-Portale und bearbeiten dort Aufträge für Autoren
der unterschiedlichsten Art. Manchmal sind viele Aufträge da und sie
lassen sich auch gut bearbeiten, dann verdient man recht gut,
manchmal ist das aber auch anders. Wir tun unser Bestes. Mehr können
wir in unserem Alter nicht tun.
Von Anfang an haben wir den
Punkt in der Anlage EKS angesprochen, der sich darauf bezieht, dass
wir seit dem Tod unserer Mutter Ende September 2011 einen der 3 Räume
in der Wohnung, in der sie vorher als Pflegefall lebte, als Büro
nutzen, um dort dieser Tätigkeit nachgehen zu können. Es hieß
zuerst seitens der ersten Sachbearbeiterin in der Leistungsabteilung
des Jobcenters Plön, das Büro könnten wir eintragen und auch
absetzen. Später bekamen wir von anderen Sachbearbeitern die
Auskunft, weil die Miete ja sowieso voll bezahlt würde, dürften wir
nur Stromkosten als Raum- und Energiekosten absetzen, die bei einem
Gespräch mit dem Fallmanagement pauschal mit 25 % festgesetzt
wurden.
Wir sind hier in diese
Wohnung im Jahr 2008 mit Wohnberechtigungsschein eingezogen. Es
handelt oder handelte sich zumindest damals um offiziell anerkannte
Sozialwohnungen. Es gab in der Zeit, seit wir hier wohnen, eine
Insolvenzverwaltung und eine Zwangsverwaltung, die sich auch auf die
früher zu diesem Komplex hier gehörenden Sozialwohnungen in der
Ostlandstraße Preetz bezog. Dann wurden diese Wohnungen allerdings
an zwei verschiedene neue Eigentümer verkauft. Der neue Vermieter
für uns hat nur die beiden Wohnblocks in der Breslauer Straße in
Preetz und den in der Sudetenstraße gekauft.
Unsere Betriebskosten werden
hier anders als in der Ostlandstraße, wo es Wasseruhren gibt,
pauschal nach Quadratmetern abgerechnet. Die wurden noch zu Zeiten
der früheren Insolvenzverwaltung an die Kosten angepasst, die damals
durch die frühere Hausverwaltung und den früheren
Hausmeisterservice hier entstanden sind.
Die Kaltmiete wurde dann vom
neuen Vermieter im Herbst 2013 um 20 % erhöht, wozu er wie
gesetzlich vorgeschrieben darum bat, der Mieterhöhung auf eine
Vergleichsmiete schriftlich zuzustimmen.
Wir durften dem laut
Anweisung des Jobcenters Plön nicht zustimmen, haben großen Ärger
bekommen und wären deshalb beinahe zwangsgeräumt worden. Das
Amtsgericht Plön gab uns aber dann diesbezüglich recht, dass der
Vermieter diese Mieterhöhung hat erst einklagen müssen. Es wurde
dort von der Richterin festgelegt, dass diese Mieterhöhung rechtens
sei, weil die Vergleichsmieten hier tatsächlich so hoch seien. Die
neue Miethöhe in Bezug auf die Kaltmiete gilt hier deshalb seit
November 2014. Das haben wir dann dem Jobcenter mitgeteilt und schon
damals darum gebeten, ob wir nun Bürokosten selbst zahlen und
absetzen könnten.
Zitat aus dem Schreiben vom
27.09.14
„wir
möchte Ihnen mitteilen, dass das Amtsgericht Plön gestern bei der
Gerichtsverhandlung bezüglich der gegen uns gerichteten fristlosen
Kündigung sowie Räumungsklage folgendes bestimmt hat:
Wir
haben ab 1. November 2014 die erhöhte Miete von insgesamt 541,53
Euro zu bezahlen, da die Richterin der Ansicht war, Wohnraum sei
heute nun einmal so teuer und günstigere Sozialwohnungen als diese
hier gäbe es im Kreis Plön nicht.
Die
neue Miete setzt sich wie folgt zusammen:
Kaltmiete
309,53 Euro
Nebenkostenvorauszahlung
152,00 Euro
Heizkostenvorauszahlung
80,00 Euro
Zusammen
541,53 Euro
Ansonsten
gab uns das Gericht in allen weiteren Punkten recht.
Wir
werden nicht zwangsgeräumt, weil wir keine Mietschulden hatten, da
die bisherige Miete vom Jobcenter immer pünktlich bezahlt wurde.
Wir
müssen auch keine erhöhte Miete ab 1.1.2014 nachzahlen, da der
Vermieter damals die Frist zur Klage über die erhöhte Miete
versäumt hat.
Wir
wurden auch nicht zwangsgeräumt, weil wir Strafanzeige erstattet
haben, weil wir uns durch die Mahnungen und Angriffe des neuen
Vermieters bedroht gefühlt haben. Die Richterin hat gesagt, das
könnte sie gut verstehen und auch, dass wir ein Schreiben mit einer
vermeintlichen Mietbeihilfe über 30 Euro, die monatlich kündbar
gewesen wäre und außerdem nicht der Mieterhöhung entsprochen
hätte, als Betrugsversuch gewertet hätten sowie die verbalen
Angriffe, uns das Leben zur Hölle zu machen sowie die Mahnungen mit
Androhung von Inkassokosten und fristloser Kündigung als Nötigung
empfunden hätten.
Da
der Vermieter aber mit der Klage einen Antrag gestellt hatte,
hilfsweise, wenn er uns nicht zwangsräumen lassen könnte, dann die
Miete um 20 % zu erhöhen, wurde dem wie gesagt ab 1.11.14
entsprochen, aber nicht ab 1,10.14 (was bei Zustellung der Klage am
26.07.14 machbar gewesen wäre).
Das
ist jetzt also nicht unsere Schuld und mehr konnten wir nicht tun.
Diese
zusätzlichen Mietkosten sind deshalb auf unseren Bedarf ab November
2014 hinzuzurechnen und nicht von uns selbst zu tragen.
Wir
möchten anmerken, dass wir hier nach wie vor einen Raum von ca. 19
Quadratmetern als Büro nutzen. Vielleicht lässt sich ja
diesbezüglich etwas arrangieren, um uns einen Umzug, den unsere
alten Möbel sicherlich zum größten Teil nicht mehr überleben
würden, zu ersparen.“
Wir
haben bis heute keine Antwort auf unseren Vorschlag bezüglich der
Nutzung unseres Büros und der nun möglichen Absetzbarkeit erhalten,
die sich für uns aus den vorher gemachten Aussagen, wir könnten das
Büro nur absetzen, wenn die Miete nicht voll bezahlt würde,
automatisch ergeben hat.
Exkurs
zu Punkt 6:
Wenig
später bekam Frau Hafemann vom Jobcenter Preetz einen Termin
genannt, bei dem keine Aussage darüber gemacht wurde, worum es geht.
Da für uns die Abteilung 50plus in Plön zuständig ist, waren wir
sehr irritiert und auch besorgt, was man von uns wollen könnte. Frau
Hafemann hat sicherheitshalber deshalb ihren Ehemann Jürgen Gilberg
als Zeugen zu diesem Termin mitgenommen.
Es
ging bei diesem Gespräch dann um die Mieterhöhung. Sehr freundlich
wurde uns gesagt, dass man wüsste, dass es genau genommen so gut wie
keine freien Wohnungen in dieser Preisklasse geben würde. Man wüsste
auch, dass die neu eingezogenen Mieter hier in den Mietshäusern alle
mit künstlichen herunter gerechneten Betriebskosten nur zunächst im
Rahmen der neu festgesetzten Bruttokaltmiete bleiben würden, aber
nach Erhalt der ersten Abrechnung genauso wie die alteingesessenen
Mieter hier dann höhere Betriebskosten zahlen müssten und dass die
hier sanierten Wohnungen von der Kaltmiete her noch erheblich teurer
wären als die nicht sanierten nach der Anpassung der Miete auf die
ortsüblichen Vergleichsmieten im Kreis Plön. Wir sollten uns
überlegen, was wir tun könnten. Man würde jetzt auch unserem zuvor
abgelehnten Antrag, umziehen zu dürfen, endlich zustimmen, was vor
diesem Urteil trotz der Tatsache, dass man uns mit einer
Räumungsklage gedroht hatte, nicht möglich gewesen sei. Sehr nett
wurde dann Frau Hafemann unter der Aussage, ob sie das mitgegebene
Schreiben zum Beweis des Erhalts auch bekommen hätte, darum gebeten,
eine Unterschrift unter dieses Schreiben zu setzen. Es wurde nicht
gesagt, dass wir damit einem Umzug zustimmen, Das kann Herr Gilberg
unter Eid aussagen.
Später
erklärte uns unser Fallmanager in Plön, damit hätten wir ja einem
Umzug zugestimmt. Das ist nicht richtig. Dass wir zwingend umziehen
müssen, geht aus diesem Schreiben, in dem unter anderem gesagt wird,
es läge bei uns kein Härtefall vor, auch gar nicht hervor
Das
Schreiben enthält kein Datum, das Einladungsschreiben, das wir mit
hatten, wurde uns beim Termin weg genommen, und in dem mitgegebenen
Schreiben steht unten, es sei kein Verwaltungsakt, gegen den man
Widerspruch einlegen oder Klage einreichen könne. Erst
Folgebescheide würden einen Verwaltungsakt darstellen.
Wir
sollten laut diesem Schreiben bis zum 10.05.15 nachweisen, was wir
nun zu tun gedächten. Das haben wir nach unserer Ansicht auch getan,
und zwar auf sehr unterschiedliche Art und Weise, weshalb es jetzt
zunächst mit Punkt 2 und dann wieder mit dem Punkt 1 weiter geht.
Zunächst
zu Punkt 2:
Herr
Gilberg hat mit Schreiben vom 15.11.14 bezüglich seiner Rücken- und
sonstigen gesundheitlichen Probleme auch in Bezug auf den von uns
geforderten Umzug um eine amtsärztliche Untersuchung und
Feststellung der Schwere seiner Gesundheitsschäden gebeten. Dem ist
bis heute nicht entsprochen worden.
Weiter
mit Punkt 1:
Mit
Schreiben vom 17.11.15 haben wir zunächst darauf hingewiesen, dass
es in unseren Augen kein schlüssiges Konzept für die Festsetzung
der Bruttokaltmiete darstellt, wenn hier nur Abschlagszahlungen, aber
nicht die real entstehenden Betriebskosten als Grundlage genommen
werden, weil das einer Ungleichbehandlung der Mieter im Kreis Plön
gleich käme.
Dann
haben wir angesprochen, dass wir sehr wohl denken, dass eine
Härtefallregelung bei uns zutreffend wäre, weil wir beide nicht
gesund sind. Hinzu zu setzen wäre neu, was wir damals noch nicht
wussten, weil uns das Gutachten des Amtsarztes da noch nicht vorlag,
dass Frau Hafemann aufgrund ihres Herzleidens sowie Lipödems keine
Treppen steigen und auch ansonsten nur noch sehr leichte Büroarbeiten
mit ständigem Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Gehen ohne Heben,
Bücken und dergleichen ausüben könne, auch das nur über eine
Dauer von höchstens 3 – 4 Stunden am Tag.
Ansonsten
möchten wir hier den Teil dieses Schreibens zitieren, der sich auf
die Härtefallregelung und unsere Krankheiten sowie unsere Tätigkeit
als Online-Texter hier in dieser Wohnung in diesem Büro bezieht und
auch einen Vorschlag enthält, auf den wir bisher wie schon vorher
geschehen wieder keine Antwort bekommen haben.
„Für
uns persönlich möchten wir zunächst einmal auf den Punkt zu
sprechen kommen, dass in unserem Fall Tatsachen, die zur Anwendung
einer möglichen Härtefallregelung führen könnten, nicht bekannt
seien.
Dann
möchten wir Ihnen diese Tatsachen, die in unseren Augen sehr wohl
dem Fallmanagement bei Ihnen bekannt sind und eine davon auch der
Leistungsabteilung, in Form von drei Punkten nennen.
Frau
Hafemann war bezüglich gesundheitlicher Einschränkungen bereits
beim Gesundheitsamt und ist dort ergänzend zu den Untersuchungen des
Hausarztes und einiger Fachärzte noch einmal gründlich untersucht
worden. Die mündliche Aussage dort war, dass im Bescheid, den das
Jobcenter erhalten wird, sehr wohl stehen wird, dass es gravierende
gesundheitliche Probleme bei Frau Hafemann gibt.
Herr
Gilberg ist ebenfalls nicht gesund und hat darüber auch schon
mehrfach mit dem Fallmanagement gesprochen und dort beim letzten
Gespräch den Rat bekommen, sich auch amtsärztlich untersuchen zu
lassen, um das festzuhalten. Einen Antrag, dass er darum bittet, so
eine Untersuchung durchzuführen, hat Herr Gilberg bereits gestellt.
Wir
werden auf lange Sicht hier beide binnen kürzester Zeit auch auf den
Fahrstuhl angewiesen sein und weisen bereits jetzt darauf hin, dass
als neue Wohnung für uns auch nur eine mit Fahrstuhl oder im
Erdgeschoss in Frage käme, weil jeder von uns zunehmend Probleme mit
dem Treppensteigen bekommt.
Der
dritte Aspekt, warum der Zwang zum Umzug für uns eine Tatsache
darstellt, bei der eine Härtefallregelung denkbar wäre ist die,
dass wir freiberuflich arbeiten, und zwar gemeinsam als Team in genau
dieser Wohnung hier mit einem Computersystem, das in eine Regalwand
integriert ist, die wir bei unserem Einzug hier im Jahr 2008 aus
einer sehr großen Regalwand aus unserer davor bewohnten Wohnung
zusammengestellt haben. Das lässt sich nicht zerlegen und wieder neu
aufbauen.
Andere
Teile dieser Regelwand, unser Bett, Wohnzimmerschrank und
Schlafzimmerschrank übrigens auch nicht. Unsere Möbel waren schon
damals über 20 Jahre alt und sind schon bei dem damaligen Umzug
überwiegend kaputt hier angekommen und ließen sich nicht mehr
zusammenstecken, sondern wir mussten das meistens verschrauben.
Im
Keller gibt es hier Münzwaschmaschinen und die Einbauküche haben
wir vom Vormieter übernehmen können. Wenn wir umziehen, haben wir
weder eine eigene Küche noch eine Waschmaschine, die funktioniert.
Für
unsere beiden Computer gibt es außer zwei uralten
Schreibtischstühlen keine Büromöbel mehr und dass es nicht an
jedem Ort im Kreis Plön DSL gibt, das schnell genug wäre, damit wir
unsere Arbeit weiter ausüben können, wissen wir aus Erfahrung
genau. Hier ist das DSL schnell genug für unseren Online-Job, der
der einzige Job ist, den wir in Jahren haben finden können, denn wir
sind beide alt und nicht mehr gesund. Den können wir ausüben und
brauchen diesen Job, um überleben zu können, und zwar auch später
noch, wenn wir im Rentenalter sind.
Wollen
Sie uns das wirklich kaputt machen, wo Sie doch das Jobcenter sind,
das Menschen eigentlich helfen sollte, arbeiten zu können?
Wir
haben bereits mehrfach den Vorschlag gemacht, wenn es unser Vermieter
schaffen sollte, mit der Mietkostenerhöhung durchkommen, was er ja
nun einmal geschafft hat, uns doch die Möglichkeit einzuräumen, die
übersteigenden Mietkosten, die über den angemessenen privaten
Wohnkosten liegen, über die Anlage EKS als weitere Raumkosten
absetzen zu dürfen.
Wir
kommen ja meistens bei der abschließenden EKS doch zu
Verdienstspannen, die hoch genug sind, Kosten absetzen zu können.
Was
würden Sie davon halten, wenn wir ab dem 01.04.15 Raumkosten in Form
von Fixkosten in Höhe von 60 Euro Bruttokaltmiete plus 20 Euro
Heizkostenpauschale angeben dürfen, die wir dann von unserem
Verdienst wieder absetzen können und selbst an den Vermieter
überweisen?
Wir
möchten aber darauf hinweisen, dass wir das nur anbieten können,
wenn Nebenkostennachzahlungen nicht auch noch zu unseren Lasten
gehen, denn das sind Zahlen, die so unsicher sind, das sie uns wieder
in die Situation bringen könnten, bei Nichtgelingen der Zahlung vom
Vermieter zwangsgeräumt zu werden, und das dann zu Recht anders als
beim letzten Mal.“
Es
geht weiter mit unserem Schreiben vom 01.02.15, in dem wir nach
Bekanntgabe der Betriebskosten für 2013 ausgerechnet haben, dass
sich die Betriebskosten durch den Wechsel des Hausmeisterservice
erheblich absenken müssten, weil sie es schon 2013 nach nur wenigen
Monaten getan haben.
„Wir
haben in diesem Widerspruchsschreiben auch ausgerechnet, dass wir
davon ausgehen, dass
sich
die kalten Nebenkosten ab 2014 und ab 2015 noch mehr drastisch
reduzieren müssten, denn sie haben sich bereits nur für das
Vierteljahr von Oktober – Dezember 2013 so sehr reduziert, dass es
mehr als 100 Euro weniger als im Jahr 2012 geworden sind.
Rechnet
man das hoch, wären das mehr als 400 Euro im Jahr und da die IMR
etwas davon schreibt,noch mehr einsparen zu wollen, sollte das sogar
noch mehr werden.
Wenn
denn auch noch die Heizung repariert würde und wieder normale
Heizkosten entstünden oder falls sich die Wartung, weshalb sie jetzt
nicht mehr täglich ausfällt, schon gelohnt haben sollte, was wir
aber erst mit der Abrechnung 2015 Schwarz auf Weiß sehen werden,
dann lägen wir hier mit den Kosten nämlich vermutlich wieder im
Rahmen der zulässigen Bruttokaltmiete und müssten gar nicht
umziehen.“
Außerdem
haben wir damals ein Mietangebot angesprochen, dass wir in der
Ostlandstraße erhalten hatten, wo die Kaltmiete teurer als hier und
die Betriebskosten auch nur künstlich angepasst und genau auf die
Höchstgrenze der zulässigen Bruttokaltmiete ausgerechnet worden
sind .. dem das Jobcenter Preetz damals übrigens zugestimmt hat,
obwohl logisch ist, dass die Betriebskosten nach der ersten
Abrechnung höher sein werden.
Wir
haben da auch angesprochen, dass wir noch keine Zusagen haben und
darauf warten. Diese Zusage haben wir nie erhalten.
„Noch
haben wir kein Ja zu der Wohnung in der Ostlandstraße, die eventuell
frei wäre, es steht noch die Zustimmung des Eigentümers aus.
Und
wir gehen davon aus, dass die Betriebskosten hier in Bezug auf die
kalten Nebenkosten sinken werden … es ist eine einfache Rechnung,
die diese Vermutung nahe legt.“
Auch
in diesem Fall haben wir keine Antwort zurück bekommen, was wir der
Unterlassungsklage hinzu fügen möchten.
Es
geht weiter mit einem Zitat aus unserem Schreiben vom 02.05.15, wo
wir weiter mitteilen, dass nach einem persönlichen Gespräch im Büro
unseres neuen Vermieters bestätigt wurde, dass die Betriebskosten
hier erheblich sinken werden und man sich auch um eine Regelung
bezüglich der defekten Heizungsanlage bemühen würde.
„An
unserer Miete hat sich nichts geändert. Noch zahlen wir auch
weiterhin monatlich 80 Euro Heizkostenabschlag, weil wir uns wegen
der Erhöhung beschwert haben und noch keine Nachricht von
Vermieterseite bekommen haben. Das wird anhand der vorherigen Jahre,
wo wir ja immer viel weniger Heizkosten hatten, jetzt noch geprüft
und wir haben noch keinen Bescheid über das Ergebnis.
Umgezogen sind wir auch
nicht. Das wird auch schwer werden. Es gibt ja gar keine billigeren
Wohnungen hier in der Gegend. Auch die von dem Mietangebot in der
Ostlandstraße wäre teurer gewesen als diese hier, wurde uns aber
genehmigt, obwohl das so war. Da waren auch nur die Nebenkosten
künstlich runter gerechnet gewesen, die Kaltmiete aber höher als
hier, also zu erwarten, dass es im Endeffekt teurer geworden wäre,
hätten wir diese Wohnung bekommen.
Wir rechnen damit, dass
die Betriebskosten hier sinken werden, haben vom Büro auch mündlich
die Aussage bekommen, das das vermutlich so sein wird. Das geht aber
erst, wenn die Zahlen für 2014 auch bearbeitet worden sind.
Wir haben die Wohnung in
der Ostlandstraße nicht bekommen, obwohl wir 6 x !!!!! angerufen und
gefragt haben, was nun los ist. Wurden immer wieder vertröstet. Wir
rechnen deshalb nicht mehr damit, diese Wohnung zu bekommen.
Ansonsten haben wir
nichts finden können und glauben auch nicht daran, dass das einfach
oder überhaupt möglich sein wird bei den hohen Mietpreisen hier und
überall sonst.“
Zu
Punkt 3:
Ab
01.06.2015 wurde uns der Regelsatz um den Betrag gekürzt, mit dem er
die Bruttokaltmiete übersteigt, obwohl wir die o. a. Vorschläge
gemacht, aber uns auch parallel dazu durchaus bemüht haben, eine
günstigere Wohnung zu finden.
Im
Antwortschreiben auf einen ganz anderen Antrag, der unter Punkt 4
gleich noch näher erklärt wird, heißt es, dass wir mit unserem
Schreiben vom 02.05.15 keinen ausreichenden Nachweis erbrachte
hätten, dass wir uns um günstigeren Wohnraum bemüht hätten und
man hat uns deshalb den Regelsatz um monatlich 57,52 Euro gekürzt.
Es
wird dann darin noch erzählt, wir könnten ja auch eventuell höhere
Gewinne erzielen und dann davon Mietschulden (die durch einen in
Punkt 4 noch näher erklärten Fehler des Jobcenters entstanden sind)
und Miete bezahlen könnten.
Gewinne,
die über die Freibetragsgrenze hinaus gehen, werden uns aber
grundsätzlich vom Regelsatz abgezogen und auch zurück gefordert,
was unter Punkt 5 noch zur Sprache kommt.
Die
Logik, wie wir von Gewinnen, die wir gar nicht behalten dürfen,
etwas bezahlen sollen, das wir bisher auch nicht als Betriebskosten
absetzen dürfen, können wir nicht nachvollziehen.
Rücklagen
dürfen wir ja auch nicht bilden und es fand bisher auch nie
Berücksichtigung, dass die Gesundheit von uns allen beiden schwer
angeschlagen ist und keiner von uns stundenlang mehr belastbar ist.
Es
wird dort auch tatsächlich behauptet, dass es sich bei unserer
Wohnung nicht um erhaltenswerten Wohnraum handelt, weil die
Mietobergrenze ja überschritten sei. Wir haben aber keine andere
Wohnung und haben auch schon erfahren, dass ein Bekannter von uns
unter gleichen Verhaltensweisen des Jobcenters sogar im
Obdachlosenasyl gelandet ist, obwohl er später vom total
überlasteten Sozialgericht ein Urteil bekommen hat, er hätte
eigentlich in der Wohnung bleiben dürfen.
In dem uns am 14.11.14 mitgegebenen Schreiben
ohne Datum, das keinen Verwaltungsakt darstellt und gegen das wir
bisher auch weder Widerspruch einlegen noch klagen konnten, weil erst
Folgebescheide widerspruchsfähig wären, wurde eingetragen, dass wir
unsere Bemühungen zur Senkung der Mietkosten bis zum 10.05.15
nachweisen sollen.
Das haben wir getan.
Wir haben den Vorschlag gemacht, 60 Euro der
Bruttokaltmiete und 20 Euro der Heizkosten ab 1.4.15 selbst zu
bezahlen und dann von unserem Gewinn wieder als Raumkosten zusätzlich
absetzen zu können.
Wir haben mitgeteilt, dass sich die
Betriebskosten nach Auffassung des Vermieters senken werden, wozu
aber erst die Abrechnung für das Jahr 2014 fertig sein muss und auch
2015 noch weiter senken werden.
Wir haben ein Mietangebot in der Ostlandstraße
vorgelegt, die Wohnung aber nicht bekommen.
Als wir deshalb im Jobcenter Preetz waren,
wurde uns gesagt, dass wir deshalb kein Darlehen für die dort
verlangte Mietsicherheit bekommen würden, weil wir ja die
Mietsicherheit für diese Wohnung zurück erhalten würden.
Die Mietsicherheit für diese Wohnung haben wir
erstens auch einmal, da als Darlehen erhalten, mit 10 % vom Regelsatz
mühsam abgezahlt, das wäre Schonvermögen, das wir auch dringend
brauchen würden, wenn wir tatsächlich umziehen sollten. Außerdem
wäre das weniger Geld als die neu geforderte Mietsicherheit.
Da man uns offensichtlich zum Umzug zwingen
will, muss das Jobcenter diese Kosten aber definitiv übernehmen und
uns zumindest die neue Mietsicherheit wieder als Darlehen
vorfinanzieren. Wir wollen ja gar nicht umziehen, wenn wir nicht
müssen.
In dem Schreiben ohne Datum steht übrigens
auch gar nicht drin, dass wir unbedingt umziehen müssen, sondern
auch andere Optionen möglich sind.
Auch unser Hinweis auf die Härtefallregelung
bezüglich bei uns vorliegender altersbedingter Krankheiten wurde in
keiner Weise berücksichtigt.
Es gibt auch zwei Listen, wo wir beide Anzeigen
aufgegeben oder wegen Wohnraum hin geschrieben oder angerufen haben,
die wir mit unserem Schreiben vom 2.5.15 zunächst nicht eingereicht
haben, weil uns ja bisher auch gar kein fester Ansprechpartner
vorliegt, dem wir diese Nachweise unserer Aktivitäten zeigen
könnten. Laut SGB X Paragraph 24, Satz 1 muss uns aber vor einem
Verwaltungsakt zu unserem Nachteil die Möglichkeit einer
Stellungnahme gegeben werden.
Dieser Verwaltungsakt wurde sogar erlassen,
bevor das uns genannte Datum, nämlich der 10.5.15, überhaupt
eingetreten war, weil er vom 06.05.15 stammt. Dass unser Schreiben
vom 02.05.15 angekommen ist, geht aus einem anderen Schreiben, das
gar nichts mit diesem Verwaltungsakt zu tun hat, dann hervor.
Wir werden dagegen Widerspruch einlegen und
bitten aber darum, schon jetzt diesem Widerspruch aufschiebende
Wirkung einzuräumen, bis die endgültige gerichtliche Klärung
stattgefunden hat.
Zu Punkt 4:
Obwohl wir nach dem Gerichtsurteil über die
Mieterhöhung schon im September rechtzeitig Bescheid gesagt haben,
dass das Jobcenter die Miete nun in der neu festgelegten Höhe an den
Vermieter überweisen soll und unsere Miete auch schon seit Jahren
grundsätzlich in voller Höhe laut Abmachung immer direkt an den
Vermieter und nicht an uns überwiesen wird, wurde das vom Jobcenter
in der Zeit von November 2014 bis einschließlich März 2015 nicht
gemacht.
Wir hatten keine Ahnung davon, denn laut
Bescheid anerkannt wurde die Mieterhöhung ja seitens des Jobcenters.
Es gibt auch eine schriftliche Vereinbarung
darüber, dass das Jobcenter die Miete grundsätzlich direkt an den
Vermieter überweisen soll.
Wir erfuhren davon erst unlängst durch eine
Mahnung von Vermieterseite und stellten dann fest, dass dieser Teil
der Miete fälschlicherweise an uns selbst mit dem Restregelsatz, der
bei uns ja nie gleich hoch ist, ausgezahlt worden ist.
Mit so etwas rechnet doch niemand. Wir haben
die Bedarfsberechnung überprüft. Es war richtig. Wir sind also
davon ausgegangen, der Rest, wo alles hin überwiesen wird, stimmt
dann auch. Man lernt leider nie aus, es stimmte nicht.
Wir haben deshalb das Jobcenter freundlich
darum gebeten, in den kommenden 5 Monaten statt 70,60 Euro nur 20,60
Euro einzubehalten und erst danach wieder die vollen 10 % vom
Regelsatz, weil wir erstens schon Stromkosten abstottern (obwohl wir
weniger KW als im Vorjahr hatten, aber die Strompreise sind ja wieder
so gestiegen gewesen, dass es trotzdem zu einer Nachzahlung kam) und
zweitens nun diese 5 x 51,53 Euro auch in 5 Raten zu 51,53 Euro an
unseren Vermieter abzahlen sollen.
Das wäre auch wichtig, dass wir das schaffen,
damit wir nicht wieder vor dem Problem der Räumungsklage stehen, und
dieses Mal hätte der Vermieter dann auch noch laut Amtsgericht
recht.
Das wurde aber mit Schreiben vom 06.05.16
abgelehnt, weil wie gesagt wir ja angeblich keinen erhaltenswerten
Wohnraum bewohnen würden und außerdem teilt der gleiche
Sachbearbeiter im gleichen Schreiben dann noch fröhlich mit, dass er
uns außerdem die Miete gekürzt hätte und wir könnten ja die Miete
davon bezahlen, dass wir vielleicht .. denn das ist ja nicht sicher
bei uns, es gibt auch sehr schlechte Monate .. oder wir schaffen es
nicht mehr, DSL, Telefon oder Strom zu bezahlen, weil wir das ja vom
Regelsatz machen müssen .. dann können wir gar nicht mehr arbeiten
und verdienen auch nichts mehr … wieder bessere Gewinne wie in der
Zeit vom 01.04.14 – 30.09.14 erzielen würden .. die er ja von uns
zurück fordern würde .. denn nun kommen wir zu Punkt 5, wo er genau
das tut, und zwar sofort.
Es ist nicht unsere Schuld, dass hier
Mietschulden entstanden sind, sondern die des Jobcenters, das einen
Fehler bei der Überweisung gemacht hat.
Wir werden dagegen Widerspruch einlegen,
bitten aber bereits jetzt darum, dafür zu sorgen, dass auch dieser
Widerspruch aufschiebende Wirkung hat und man uns in der Zeit von
Juni – einschließlich Oktober 2015 statt 70,60 Euro nur 20,60 Euro
für Aufrechnungen von Überzahlungen abzieht.
Zu Punkt 5:
Es gibt für Crowdworker im Bereich der
Autorentätigkeit gute und schlechte Monate. Wir sind beide nicht
faul und wenn die Auftragslage gut ist, dann arbeiten wir auch
fleißig und haben bisher jeden Cent, den wir verdient haben, auch
immer dem Jobcenter angegeben.
Im Halbjahr vom 01.04.14 bis 30.09.14 hatten
wir in erster Linie deshalb einen recht guten Gewinn, weil ein alter
Kunde, der inzwischen ganz pleite gegangen ist .. man findet auch
seine Blogs nicht mehr im Internet … nach Monaten und vielen
Mahnungen endlich alte Rechnungen bezahlt hat. Das war kein
Portalkunde und früher auch einmal ein recht guter Kunde. Der ist
aber pleite.
Diese Zahlungseingänge haben wir auch
ordnungsgemäß angegeben. Zur Zeit verdienen wir weniger. Das muss
nicht so bleiben, kann aber so bleiben, kann auch unter Umständen
besser werden. Meistens sind solche Glückstreffer aber nur Gewinne,
die sich über höchstens einige Wochen hinziehen.
Wir werden das dann mit der abschließenden EKS
ja auch wie immer nachweisen und gern abzahlen, so wie es möglich
ist, sollte es einmal wieder so sein.Laut Schreiben vom 06.05.15
sollen wir aber, und das ist gar nicht zulässig, 620,28 Euro auf
einmal sofort noch im Mai 2015 für die Überzahlungen in besagtem
Halbjahr zurück zahlen.
Auch dagegen legen wir Widerspruch ein, auch
wenn wir den Inkasso-Service bereits per E-mail darum gebeten haben,
uns zu helfen, denn diese beiden Bescheide an jeden von uns
erreichten uns vor diesem unglaublichen Schreiben mit den noch
unglaublicheren Argumenten vom 06.05.15, von dem wir vermute, es hat
der Sachbearbeiter Herr Bxxxxx verfasst .. es steht nicht dabei,
aber die Telefonnummer ist die gleiche wie die der beiden
Erstattungsbescheide und auch die gleiche wie die des nun beim
Regelsatz um die übersteigenden Mietkosten gekürzten vorläufigen
Bewilligungsbescheides ab Juni 2015.
Wir bitten das Gericht ebenfalls im voraus
darum dafür zu sorgen, dass auch dieser Widerspruch aufschiebende
Wirkung hat.
….
Aufgrund der auf allen Bescheiden vom 06.05.15
angegebenen Telefonnummer vermuten wir, dass alle vom gleichen
Sachbearbeiter stammen.
Einen festen Ansprechpartner hat man bei der
Leistungsabteilung Plön ja ohnehin nicht und muss sich deshalb auch
immer wieder mit anderen Problemen und Auffassungen rumschlagen, da
einem jeder Sachbearbeiter dort mit Pech etwas anderes erzählt und
Anrufe aus diesem Grund auch vollkommen sinnlos, weil für andere
Sachbearbeiter der gleichen Abteilung ja nicht bindend sind.
Wir brauchen hier dringend Hilfe, damit wir
nicht obdachlos werden, plötzlich ohne Strom oder unseren
Arbeitsplatz da stehen, der nur mit Strom und einer bezahlten
Telefon/DSL-Rechnung laufen kann und nicht womöglich an
Mangelernährung sterben, denn keiner von uns ist mehr so gesund, so
etwas länger auszuhalten.
Danke schön im voraus für eine schnelle
Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen
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