Sonntag, 24. Mai 2015

Überarbeitete Broschüre SGB II 2014

Weiterführende Infos zur missverständlichen und unvollständigen Broschüre SGB II 2015 - siehe zwei Beiträge früher !!!



Typisch Jobcenter. Die Broschüre 2015 - man müsste genau genommen gegen sowas klagen können, weil es die Menschen ja noch mehr verwirrt - ist klar nicht vollständig, was die Werbungskosten, also was man absetzen und was man an Freibeträgen behalten kann, anbelangt .. aber warum auch sollte sich dieser Staat die Mühe machen, die Aufstocker anständig zu informieren, damit sie auch wissen, welche Rechte sie wirklich haben .. wir haben ja die Sozialgerichte, denen man diese Arbeit mit unzähligen nicht nötigen Klagen dann aufhalsen kann !!!!


Also hier zunächst ein Link zu dieser Broschüre und nochmal zum weiteren Nachlesen des Verwirrspiels auch der zur nächsten Broschüre:




Das ist der für 2014 .. der neue kommt später, um das Verwirrspiel klarer zu machen.


Erstmal Gültigkeit des Links oben:




Heraus gegeben Januar 2015 - 240 Seiten lang ... alles total widersprüchlich - Kopieren ist unmöglich .. also ab S. 15 steht was über Einkommen, was zählt.


Neu ist dabei für uns, dass Einkommen aus Vermietung und Verpachtung nicht mehr gerechnet wird, wenn es der Reduzierung der Unterkunftskosten dient.


Bei Selbständigen wie uns errechnen sich die Freibeträge aus dem Gewinn vor Steuern nach § 15 SGB IV.


Beim Einkommen sind keine Altersrenten erwähnt. Wir gehen davon aus, sie haben die vergessen, denn Partner gehören ja in jedem Fall mit zur Bedarfsgemeinschaft .. echt klasse. Wenn meine Frau in Rente geht, stehen wir also nach diesem Gesetz im luftleeren Raum. Lach.


Bei Einkommen, dass nicht berücksichtigt wird, steht aber auch nicht dabei, dass normale Altersrenten nun nicht zum Einkommen dazu gehören würden.


Ist doch interessant, nicht?


Wichtig ist beim Einkommen, dass nicht berücksichtigt wird, dass sie endlich mal den Passus geändert haben, dass Pflegegeld grundsätzlich frei ist und sich nicht wie vorher immer nur auf Kinder beziehen, sondern auf jeden Pflegefall.


Wichtig ist auch, dass das Geld, das sich Kinder unter 15 Jahren verdienen, wenn sie z. B. Zeitungen austragen oder andere Ferienjobs machen, wenn es unter 100 Euro im Monat bleibt, nicht mehr angerechnet wird.


In der Regel nicht berücksichtigt werden ... schwammige Formulierung, aber nun gut.


Einnahmen aus Saisonarbeit, weil die Berechnung zu viel Arbeit machen würde.


Die Verwaltungskosten wären da höher als der Nutzen, das anzurechnen. Gut zu wissen.


Es sind bei dem nicht zu berücksichtigen Einkommen da auch ... ist hoch interessant ... Mini-, Midi- und Teilzeitjobs aufgeführt.


S. 19 - das sogenannte Einstiegsgeld für z. B. auch Selbständige gibt es nur, wenn man voraussichtlich später mit dieser Jobidee vom Jobcenter weg käme ... na ja ist klar, dass sie einen dann gar nicht erst fördern, wenn das nicht zu erwarte ist .. und auch dann nicht, wenn das gar nicht klar ist, weil man da nicht wissen kann, wie sowas anläuft.


S. 20 - Freibeträge, auch der Grundfreibetrag von 100 Euro und dann die 20 % bis 1000 und 10 % bis 1200 und falls Kinder im Haus sind noch mehr ... gelten für alle !!!!! Erwerbseinkommensarten .. also nur Erwerbseinkommen, nicht Rente usw.


S. 25 - nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören Untermieter .. gut zu wissen, das wurde früher ja auch oft anders gehandhabt.


Sehr interessant .. wenn das Jobcenter den Umzug veranlasst, muss das Jobcenter auch die Kosten für die neue Mietkaution und alle Umzugskosten bezahlen ... nicht als Darlehen, davon steht da kein Wort !!! Siehe Seite 28.


Genauso interessant aber die Formulierung, verstreicht die Umzugsfrist von 6 Monaten, entscheidet das Jobcenter, ob nur noch die angemessenen Unterkunftskosten übernommen werden oder nicht !!!!


Nun wird es interessant, denn die neue Broschüre 2015 sagt nichts darüber aus, was eigentlich mit dem Einkommen bis 400 Euro los ist, sondern bringt nur ein Beispiel bei einem Minijob mit 450 Euro .. das irritiert total, finde ich.


Gilt denn diese Broschüre 2014 nun noch oder tut sie es nicht, das ist doch eigentlich die Frage ????


Also laut Broschüre 2014 gibt es bis 400 Euro nur besagte Freibeträge, also den Grundfreibetrag von 100 Euro und dann 20 % vom Rest.


Danach über 400 Euro folgendes extra:


Steuern- und Sozialversicherung und andere Versicherungen .. 30 Euro Versicherungspauschale .. Kfz-Haftpflicht grundsätzlich, egal ob man das Auto braucht, um zur Arbeit zu fahren oder nicht ... 15,33 Euro Werbungskostenpauschale für sonstwas oder mit Nachweis auch mehr davon (wie Arbeitsklamotten oder sowas), Fahrkarten oder 20 Cent mit Auto pro Entfernungskilometer (also einfache Strecke), falls das nicht viel mehr wird als mit öffentlichen Verkehrsmitteln machbar.


Es steht übrigens dabei, dass es sich bei den 15,33 Euro um ein Sechszigstel der steuerrechtlichen Werbekostenpauschale handelt .. ist doch interessant, sowas mal zu lesen, dass man beim Finanzamt 60 x soviel !!! .. zieht Euch das mal rein .. absetzen kann als beim Jobcenter.


S. 55 .. die nächste total irreführende Äußerung .. bei Rente gilt der Grundfreibetrag laut Frage 23 nicht .. Rente ist Frage 24 ... aber was mit den 20 % für den Rest der Freibeträge ist, das steht da nicht .. denn der Grundfreibetrag sind besagte 100 Euro ... die Richter am Sozialgericht werden sich freuen, wenn die Leute das lesen und klagen, und zwar zu recht, weil man sich vielleicht mal überlegen sollte, solche Sachen klar zu formulieren, bevor man es druckt und den Menschen vorsetzt. Dann steht da was so schwammig formuliert, dass ja Versicherungsgeschichten abgesetzt werden können ... also was ist jetzt mit den 30 Euro und 15,33 Euro bei eigenem Einkommen, Haftpflicht fürs Auto usw., wenn man Rente kriegt .. absetzbar oder nicht .. gute Frage, nächste Frage.


Ist doch toll so eine Broschüre, über die anscheinend keiner wirklich nachgedacht zu haben scheint.


S. 58 .. ich bin ja nun bald Rentner und laut dieser Broschüre als Ehefrau Teil der Bedarfsgemeinschaft von Jürgen, wenn der noch keine Rente kriegt .. und meine Rente ist höher als mein Bedarf, glaube ich. Ich müsste ihm also eigentlich was abgeben und frage mich, kann ich denn davon vorher was absetzen oder Freibeträge behalten.


Also da steht .. wenn man Altersrente kriegt, hat man keinen Anspruch auf ALG II und sollte das zu wenig sein, dass muss man Sozialhilfe beantragen ... bei anderen Renten ist das anders.


Ich will ja gar nichts haben, wenn ich Rente kriege .. aber muss ich denn Jürgen als Rentnerin unterstützen .. gute Frage, nächste Frage ????


S. 69 .. wenn man selbständig ist, kann man bis zu 5.000 Euro für die Anschaffung von Sachgütern kriegen .. gut zu wissen ...lach.


S. 73 ... da steht, mit Erreichen der Altersgrenze kriege ich kein ALG II mehr. Gut zu wissen .. aber nach wie vor, als Ehefrau gehöre ich doch angeblich zur Bedarfsgemeinschaft von Jürgen ... muss ich dem denn nun was abgeben oder nicht und wenn wie viel ???


Nächstes Verwirrspiel ... S. 79 ... obwohl vorher ja gesagt wird, die 100 Euro Freibetrag sind ein Freibetrag und man kann andere Werbungskosten zusätzlich abziehen .. da steht nun aber wieder, dass man die 30 Euro Pauschale nur kriegt, wenn die übrigen Werbungskosten mehr als 100 Euro hoch sind .. man kriegt demnach den Grundfreibetrag von 100 Euro also nur dann, wenn man keine anderen noch höheren Ausgaben hat, also nur entweder oder wie früher.


Ist doch toll, was die sich da zusammen geschrieben haben, nicht .. auch so gut verständlich.


Mich regt sowas auf. Also echt.


S. 83 .. wenn man zum Umzug gezwungen wird, müssen sogar Maklergebühren vom Jobcenter übernommen werden, steht da .. gut zu wissen.


S- 116 .. da haben sie genau aufgeführt, wer nun wann in Rente gehen kann .. auch dass man als Rentner keinen Anspruch auf ALG II hat .. aber es steht da nach wie vor nicht bei, ob denn ein Rentner nun seinen erwerbsfähgen Partner, der noch keine Rente kriegt, weirterhin finanziell unterstützen muss, indem dessen Einkommen angerechnet wird .. gute Frage, nächste Frage ???


S. 124 ... da steht wieder, man kriegt bei Einkommen über 400 Euro entweder den Grundfreibetrag von 100 Euro oder aber, wenn man mehr an Werbungskosten hat, dann diese Werbungskosten, dann aber den Grundfreibetrag nicht mehr, sondern nur noch die 20 %, 10 % usw. wie oben schon beschrieben.


Die wissen doch nicht, was sie wollen ..oder schon, aber sie haben es total missverständlich aufgeschrieben und in der Broschüre 2015 erst recht.


S. 155 ist auch interessant .. wegen der Ermittlung der Bruttokaltmiete .. es wird ausdrücklich gesagt, dass die kommunalen Träger Neuvertrags- und Bestandmieten berücksichtigen müssen .. ja so kommt es dann zustande, dass bei runter gerechneten Neumietverträgen die Betriebskosten komplett falsch angesetzt werden und so eine Statistik verfälschen .. es kann so gar nicht passieren, dass die tatsächlichen Betriebskosten in die Bestandsmieten einfließen, weil es üblich ist, dass Vermieter bei Neumietverträgen die Betriebskosten zuerst falsch ansetzen und eine Nachberechnung ja noch nicht erfolgt ist, denn das dauert ja immer eine Weile, bis die kommt.


Ist doch klasse, dass diese Ungerechtigkeit sogar gesetzlich verankert ist.


S. 177 ... Erstattungsansprüche, die nicht auf Verschulden oder Verschweigen oder so beruhen, sondern normale wie in unserem Fall immer nach der abschließenden EKS möglich, weil wir ja nicht vorher wissen können, wie viel genau wir verdienen werden.


Nach § 328 usw. oder § 50 darf nicht mehr als 10 % davon im Monat vom Regelsatz aufgerechnet werden ... das ist gut, der Typ, der uns den letzten Erstattungsbescheid geschickt hat, wollte alles auf einmal haben und bei Nichtzahlen dann sofort pfänden. Gut zu wissen.


S. 215 - es gibt ein  Freibetragsneugerelungsgesetz .. was immer das zu bedeuten hat .. das gilt noch in der Fassung von 2005 für laufende Sachen .. was immer darunter zu verstehen ist ... aber spätestens mit der Aufnahme einer neuen Beschäftigung gilt das dann nicht mehr ... was ist damit gemeint, gute Frage, nächste Frage ???


Unten gibt es ne mail, wo man hin schreiben kann, was noch fehlt .. mache ich nachher mal .. es gibt auch eine Telefonnummer, wo man alles mögliche zum Thema Rente fragen kann .. hab ich mir notiert.


Die andere Broschüre ... bin bei Jürgen drin, weil ich mit meinem langsamen PC dieses Endlos-Teil nie geladen bekommen hätte ... kann ich hier nicht verlinken .. Jürgen schläft, ich kann mit der Kiste so gut nicht umgehen ... die findet Ihr zwei Beiträge vor diesem Beitrag .. und da auch die Sachen, die da drin total missverständlich sind.


LG
Renate

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