Was wir auf eine einfache Bitte für ein Schreiben bekommen haben
Also es ging darum, dass wir mit dem Jobcenter die Abmachung haben, die Miete immer direkt an den Vermieter zu überweisen. Als wir dann ab November letzten Jahres vor Gericht verloren haben und eine Mieterhöhung rechtskräftig wurde, wurde die auch laut Bescheid zunächst anerkannt, aber sie haben danach das Geld 5 Monate lang nicht an den Vermieter, sondern uns mit dem Restregelsatz ausgezahlt.
Das haben wir nicht gemerkt, weil wir ja nie den vollen Regelsatz kriegen und auch nie die gleiche Summe.
Nun hat der Vermieter gemahnt und wir haben Ratennachzahlung abgemacht und das Jobcenter gefragt, ob sie denn in dieser Zeit, weil es ja eigentlich ihr Fehler war, uns mal die Rückerstattung für Überzahlungen, wenn wir mehr verdient haben als angenommen, um diese Raten verringen könnten.
Darauf haben wir einen Schrieb bekommen, der uns wirklich die Schuhe ausgezogen hat.
Man liest die ganze Menschenverachtung dieses Sachbearbeiters da raus, die er seinen Kunden entgegenbringt.
Ich hänge den Widerspruch wieder unten an.
LG Renate
Abs.: Renate Hafemann und
Jürgen Gilberg
Breslauer Str. 1 – 3,
24211 Preetz
15.05.15
Jobcenter Kreis Plön
Behler Weg 23
24306 Plön
Widerspruch gegen Ihren
Bescheid bezüglich der Verringerung der Aufrechnung von Leistungen
und die diversen weiteren dort gemachten Aussagen, die nichts mit
unserer Frage nach vorübergehender Kürzung der Raten wegen Ihres
Verschuldens, die Miete nicht vollständig überwiesen zu haben, zu
tun haben
Nr. BG 13106/0004064
Ihr Zeichen 5103
Sehr
geehrte Damen und Herren,
wir
widersprechen dem o. a. Bescheid und begründen das wie folgt:
Wir
haben deshalb mit Schreiben vom 02.05.15 den Antrag gestellt, unsere
Ratenzahlungen für die Dauer von fünf Monaten um 50 Euro monatlich
zu verringern, weil Sie bei der Bezahlung unserer Miete an den
Vermieter einen Fehler gemacht haben.
Sie
haben recht, sie haben uns mit dem Änderungsbescheid vom 04.11.2014
und auch weiteren Änderungsbescheiden danach immer besagte 51,53
Euro monatlich mehr bewilligt.
Es ist
uns auch nicht zu wenig Geld bewilligt worden.
Wir
haben aber die feste Abmachung getroffen, dass das Jobcenter die
Mietzahlungen direkt an den Vermieter leistet. Wir konnten deshalb,
da das sonst auch immer geklappt hat, davon ausgehen, dass die
Mietzahlung auch jetzt in voller Höhe an den Vermieter raus geht und
nicht ein Teil davon an uns.
Das war
aber so, und zwar nicht nur im November 2014, wo das Geld nach
Überprüfung tatsächlich dann extra eingegangen ist .. haben wir
aber nicht gesehen. Es ging aber auch danach immer nur zum Teil an
den Vermieter raus und der Rest an uns mit dem Rest des uns
zustehenden Regelsatzes.
Ob es
nicht möglich ist, die Zahlung vorübergehend zu verringern oder
nicht, können wir nicht beurteilen. Das sollte dann das
Sozialgericht entscheiden, wo wir schon Klage im Eilverfahren
eingereicht haben.
…
Des
weiteren möchten wir noch zu Ihren Äußerungen unsere Meinung
kundtun, die anschließend in in unseren Augen menschenverachtender
Art und Weise folgen und nichts mit unserem Antrag zu tun haben.
Auch
wir haben einmal viele Steuern an diesen Staat gezahlt und bekommen
nun im Alter eben einmal wieder welche zurück. Das ist ja das
Prinzip dieses Sozialstaates, oder etwa nicht?
Wir
haben alle beide recht lange gute Jobs mit einem sehr hohen Verdienst
gehabt und sind jetzt eben alt und raus aus dem Prozess, wo man dahin
noch einmal zurück kommt. Das heißt, dass zuweilen mehr als 50 %
Abzüge auf so einer Gehaltsabrechnung waren, als wir noch voll im
Beruf waren, und wir haben davon dennoch Kinder groß gezogen, die
jetzt auch Steuern zahlen und Alte gepflegt und so dem Staat die
Kosten abgenommen, die in einem Pflegeheim entstanden wären. Ist das
nichts?
Sich
deshalb sagen lassen zu müssen, dass die Erhaltung unseres Wohnraums
nicht sinnvoll wäre, sondern die Rückerstattung von Steuergeldern
ja wichtiger als dass wir ein Dach über dem Kopf haben, betrachten
wir als eine wirklich menschenverachtende Äußerung.
Und die
wenigen Freibeträge, die wir durch unsere Arbeit übrig haben, sind
nicht zur Bezahlung der Miete gedacht. Die sind für andere Dinge
gedacht, auch vom Gesetzgeber aus. Sonst gäbe es ja keine
Freibeträge, die nur die Menschen bekommen, die auch arbeiten, und
das tun wir beide nach wie vor, auch wenn diese Arbeit leider sehr
schlecht bezahlt wird.Eine andere haben wir im Alter aber nicht
finden können.
Die
nächste Äußerung, die gar nichts mit unserem Antrag zu tun hat,
bezieht sich darauf, dass Sie uns einfach die Kosten der Unterkunft
gesenkt haben und behaupten, wir hätten uns ja nicht bemüht,
günstigeren Wohnraum zu finden.
Erstens
haben wir das getan und sogar unter anderem ein Mietangebot in Preetz
eingereicht, diese Wohnung nur dann leider doch nicht bekommen. Wir
haben auch gesucht, Anzeigen aufgegeben, bei günstigen Mietangeboten
logischerweise dort hin geschrieben, aber leider erfolglos.
Und es
ist dem Jobcenter doch bekannt, dass es Wohnraum zu diesen Preisen
wie von uns erwartet, kaum noch gibt und wenn, dann kommen da aktuell
gleich von den Städten und Gemeinden Asylanten rein und andere
Menschen haben gar nicht erst die Chance, so eine Sozialwohnung zu
kriegen.
Aus
diesem Satz liest sich eine regelrechte Schadenfreude heraus. Darüber
erbost zu sein, zumal es mit unserem Antrag wirklich gar nichts zu
tun hat, sondern sich auf unseren Weiterbewilligungsantrag bezieht,
ist unser gutes Recht.
Auch
wenn Sie jetzt endlich dem Vermieter die Miete in voller Höhe
überweisen, fehlt uns die Kürzung am Regelsatz, sprich Essen,
Kleidung und allem sonst, was ein Mensch braucht.
Dann
schreiben Sie noch was von möglichen höheren Gewinnen, weil wir die
im April bis September 14 dann wider Erwarten doch einmal hatten.
Sie
wissen doch selbst, denn Sie haben ja am gleichen Tag den
Erstattungsbescheid für diese Gewinne raus geschickt, dass man nach
der Freibetragsgrenze von jeden Euro Gewinn nur noch 20 Cent an
Freibetrag behalten darf.
Das ist
doch nicht viel, selbst wenn wir ab und zu Glück haben und etwas
mehr verdienen können als erwartet. Wir müssen es schließlich an
schließend wieder abzahlen.
Ein
Portaltexter wie wir hat ein sehr unregelmäßiges Einkommen. Es
gehört sehr viel Ehrgeiz und Fleiß dazu, dort überhaupt etwas zu
verdienen und erfordert einen täglichen unermüdlichen Einsatz an 7
Tagen die Woche und 365 Tagen im Jahr ohne Urlaub und ohne die
Option, vielleicht einmal krank zu werden.
Es war
lediglich eine bescheidene Bitte, aber über dieses ablehnende
Antwortschreiben sind wir wirklich böse, denn so hätte man das
nicht formulieren müssen. Daraus kann man ablesen, wie wenig Achtung
manche Sachbearbeiter der Jobcenter vor ihren Kunden haben und uns
offensichtlich als Menschen zweiter Klasse betrachten.
Mit
freundlichen Grüßen
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