Weiterführende Infos zur
missverständlichen und unvollständigen Broschüre SGB II 2015 -
siehe zwei Beiträge früher !!!
Typisch Jobcenter. Die
Broschüre 2015 - man müsste genau genommen gegen sowas klagen
können, weil es die Menschen ja noch mehr verwirrt - ist klar nicht
vollständig, was die Werbungskosten, also was man absetzen und was
man an Freibeträgen behalten kann, anbelangt .. aber warum auch
sollte sich dieser Staat die Mühe machen, die Aufstocker anständig
zu informieren, damit sie auch wissen, welche Rechte sie wirklich
haben .. wir haben ja die Sozialgerichte, denen man diese Arbeit mit
unzähligen nicht nötigen Klagen dann aufhalsen kann !!!!
Also hier zunächst ein Link zu
dieser Broschüre und nochmal zum weiteren Nachlesen des
Verwirrspiels auch der zur nächsten Broschüre:
Das ist der für 2014 .. der
neue kommt später, um das Verwirrspiel klarer zu machen.
Erstmal Gültigkeit des Links
oben:
Heraus gegeben Januar 2015 - 240
Seiten lang ... alles total widersprüchlich - Kopieren ist unmöglich
.. also ab S. 15 steht was über Einkommen, was zählt.
Neu ist dabei für uns, dass
Einkommen aus Vermietung und Verpachtung nicht mehr gerechnet wird,
wenn es der Reduzierung der Unterkunftskosten dient.
Bei Selbständigen wie uns
errechnen sich die Freibeträge aus dem Gewinn vor Steuern nach § 15
SGB IV.
Beim Einkommen sind keine
Altersrenten erwähnt. Wir gehen davon aus, sie haben die vergessen,
denn Partner gehören ja in jedem Fall mit zur Bedarfsgemeinschaft ..
echt klasse. Wenn meine Frau in Rente geht, stehen wir also nach
diesem Gesetz im luftleeren Raum. Lach.
Bei Einkommen, dass nicht
berücksichtigt wird, steht aber auch nicht dabei, dass normale
Altersrenten nun nicht zum Einkommen dazu gehören würden.
Ist doch interessant, nicht?
Wichtig ist beim Einkommen, dass
nicht berücksichtigt wird, dass sie endlich mal den Passus geändert
haben, dass Pflegegeld grundsätzlich frei ist und sich nicht wie
vorher immer nur auf Kinder beziehen, sondern auf jeden Pflegefall.
Wichtig ist auch, dass das Geld,
das sich Kinder unter 15 Jahren verdienen, wenn sie z. B. Zeitungen
austragen oder andere Ferienjobs machen, wenn es unter 100 Euro im
Monat bleibt, nicht mehr angerechnet wird.
In der Regel nicht berücksichtigt
werden ... schwammige Formulierung, aber nun gut.
Einnahmen aus Saisonarbeit, weil
die Berechnung zu viel Arbeit machen würde.
Die Verwaltungskosten wären da
höher als der Nutzen, das anzurechnen. Gut zu wissen.
Es sind bei dem nicht zu
berücksichtigen Einkommen da auch ... ist hoch interessant ...
Mini-, Midi- und Teilzeitjobs aufgeführt.
S. 19 - das sogenannte
Einstiegsgeld für z. B. auch Selbständige gibt es nur, wenn man
voraussichtlich später mit dieser Jobidee vom Jobcenter weg käme
... na ja ist klar, dass sie einen dann gar nicht erst fördern, wenn
das nicht zu erwarte ist .. und auch dann nicht, wenn das gar nicht
klar ist, weil man da nicht wissen kann, wie sowas anläuft.
S. 20 - Freibeträge, auch der
Grundfreibetrag von 100 Euro und dann die 20 % bis 1000 und 10 % bis
1200 und falls Kinder im Haus sind noch mehr ... gelten für alle
!!!!! Erwerbseinkommensarten .. also nur Erwerbseinkommen, nicht
Rente usw.
S. 25 - nicht zur
Bedarfsgemeinschaft gehören Untermieter .. gut zu wissen, das wurde
früher ja auch oft anders gehandhabt.
Sehr interessant .. wenn das
Jobcenter den Umzug veranlasst, muss das Jobcenter auch die Kosten
für die neue Mietkaution und alle Umzugskosten bezahlen ... nicht
als Darlehen, davon steht da kein Wort !!! Siehe Seite 28.
Genauso interessant aber die
Formulierung, verstreicht die Umzugsfrist von 6 Monaten, entscheidet
das Jobcenter, ob nur noch die angemessenen Unterkunftskosten
übernommen werden oder nicht !!!!
Nun wird es interessant, denn die
neue Broschüre 2015 sagt nichts darüber aus, was eigentlich mit dem
Einkommen bis 400 Euro los ist, sondern bringt nur ein Beispiel bei
einem Minijob mit 450 Euro .. das irritiert total, finde ich.
Gilt denn diese Broschüre 2014
nun noch oder tut sie es nicht, das ist doch eigentlich die Frage
????
Also laut Broschüre 2014 gibt es
bis 400 Euro nur besagte Freibeträge, also den Grundfreibetrag von
100 Euro und dann 20 % vom Rest.
Danach über 400 Euro folgendes
extra:
Steuern- und Sozialversicherung
und andere Versicherungen .. 30 Euro Versicherungspauschale ..
Kfz-Haftpflicht grundsätzlich, egal ob man das Auto braucht, um zur
Arbeit zu fahren oder nicht ... 15,33 Euro Werbungskostenpauschale
für sonstwas oder mit Nachweis auch mehr davon (wie Arbeitsklamotten
oder sowas), Fahrkarten oder 20 Cent mit Auto pro
Entfernungskilometer (also einfache Strecke), falls das nicht viel
mehr wird als mit öffentlichen Verkehrsmitteln machbar.
Es steht übrigens dabei, dass
es sich bei den 15,33 Euro um ein Sechszigstel der steuerrechtlichen
Werbekostenpauschale handelt .. ist doch interessant, sowas mal zu
lesen, dass man beim Finanzamt 60 x soviel !!! .. zieht Euch das mal
rein .. absetzen kann als beim Jobcenter.
S. 55 .. die nächste total
irreführende Äußerung .. bei Rente gilt der Grundfreibetrag laut
Frage 23 nicht .. Rente ist Frage 24 ... aber was mit den 20 % für
den Rest der Freibeträge ist, das steht da nicht .. denn der
Grundfreibetrag sind besagte 100 Euro ... die Richter am
Sozialgericht werden sich freuen, wenn die Leute das lesen und
klagen, und zwar zu recht, weil man sich vielleicht mal überlegen
sollte, solche Sachen klar zu formulieren, bevor man es druckt und
den Menschen vorsetzt. Dann steht da was so schwammig formuliert,
dass ja Versicherungsgeschichten abgesetzt werden können ... also
was ist jetzt mit den 30 Euro und 15,33 Euro bei eigenem Einkommen,
Haftpflicht fürs Auto usw., wenn man Rente kriegt .. absetzbar oder
nicht .. gute Frage, nächste Frage.
Ist doch toll so eine Broschüre,
über die anscheinend keiner wirklich nachgedacht zu haben scheint.
S. 58 .. ich bin ja nun bald
Rentner und laut dieser Broschüre als Ehefrau Teil der
Bedarfsgemeinschaft von Jürgen, wenn der noch keine Rente kriegt ..
und meine Rente ist höher als mein Bedarf, glaube ich. Ich müsste
ihm also eigentlich was abgeben und frage mich, kann ich denn davon
vorher was absetzen oder Freibeträge behalten.
Also da steht .. wenn man
Altersrente kriegt, hat man keinen Anspruch auf ALG II und sollte das
zu wenig sein, dass muss man Sozialhilfe beantragen ... bei anderen
Renten ist das anders.
Ich will ja gar nichts haben,
wenn ich Rente kriege .. aber muss ich denn Jürgen als Rentnerin
unterstützen .. gute Frage, nächste Frage ????
S. 69 .. wenn man selbständig
ist, kann man bis zu 5.000 Euro für die Anschaffung von Sachgütern
kriegen .. gut zu wissen ...lach.
S. 73 ... da steht, mit Erreichen
der Altersgrenze kriege ich kein ALG II mehr. Gut zu wissen .. aber
nach wie vor, als Ehefrau gehöre ich doch angeblich zur
Bedarfsgemeinschaft von Jürgen ... muss ich dem denn nun was abgeben
oder nicht und wenn wie viel ???
Nächstes Verwirrspiel ... S. 79
... obwohl vorher ja gesagt wird, die 100 Euro Freibetrag sind ein
Freibetrag und man kann andere Werbungskosten zusätzlich abziehen ..
da steht nun aber wieder, dass man die 30 Euro Pauschale nur kriegt,
wenn die übrigen Werbungskosten mehr als 100 Euro hoch sind .. man
kriegt demnach den Grundfreibetrag von 100 Euro also nur dann, wenn
man keine anderen noch höheren Ausgaben hat, also nur entweder oder
wie früher.
Ist doch toll, was die sich da
zusammen geschrieben haben, nicht .. auch so gut verständlich.
Mich regt sowas auf. Also echt.
S. 83 .. wenn man zum Umzug
gezwungen wird, müssen sogar Maklergebühren vom Jobcenter
übernommen werden, steht da .. gut zu wissen.
S- 116 .. da haben sie genau
aufgeführt, wer nun wann in Rente gehen kann .. auch dass man als
Rentner keinen Anspruch auf ALG II hat .. aber es steht da nach wie
vor nicht bei, ob denn ein Rentner nun seinen erwerbsfähgen Partner,
der noch keine Rente kriegt, weirterhin finanziell unterstützen
muss, indem dessen Einkommen angerechnet wird .. gute Frage, nächste
Frage ???
S. 124 ... da steht wieder, man
kriegt bei Einkommen über 400 Euro entweder den Grundfreibetrag von
100 Euro oder aber, wenn man mehr an Werbungskosten hat, dann diese
Werbungskosten, dann aber den Grundfreibetrag nicht mehr, sondern nur
noch die 20 %, 10 % usw. wie oben schon beschrieben.
Die wissen doch nicht, was sie
wollen ..oder schon, aber sie haben es total missverständlich
aufgeschrieben und in der Broschüre 2015 erst recht.
S. 155 ist auch interessant ..
wegen der Ermittlung der Bruttokaltmiete .. es wird ausdrücklich
gesagt, dass die kommunalen Träger Neuvertrags- und Bestandmieten
berücksichtigen müssen .. ja so kommt es dann zustande, dass bei
runter gerechneten Neumietverträgen die Betriebskosten komplett
falsch angesetzt werden und so eine Statistik verfälschen .. es kann
so gar nicht passieren, dass die tatsächlichen Betriebskosten in die
Bestandsmieten einfließen, weil es üblich ist, dass Vermieter bei
Neumietverträgen die Betriebskosten zuerst falsch ansetzen und eine
Nachberechnung ja noch nicht erfolgt ist, denn das dauert ja immer
eine Weile, bis die kommt.
Ist doch klasse, dass diese
Ungerechtigkeit sogar gesetzlich verankert ist.
S. 177 ... Erstattungsansprüche,
die nicht auf Verschulden oder Verschweigen oder so beruhen, sondern
normale wie in unserem Fall immer nach der abschließenden EKS
möglich, weil wir ja nicht vorher wissen können, wie viel genau wir
verdienen werden.
Nach § 328 usw. oder § 50 darf
nicht mehr als 10 % davon im Monat vom Regelsatz aufgerechnet werden
... das ist gut, der Typ, der uns den letzten Erstattungsbescheid
geschickt hat, wollte alles auf einmal haben und bei Nichtzahlen dann
sofort pfänden. Gut zu wissen.
S. 215 - es gibt ein
Freibetragsneugerelungsgesetz .. was immer das zu bedeuten hat .. das
gilt noch in der Fassung von 2005 für laufende Sachen .. was immer
darunter zu verstehen ist ... aber spätestens mit der Aufnahme einer
neuen Beschäftigung gilt das dann nicht mehr ... was ist damit
gemeint, gute Frage, nächste Frage ???
Unten gibt es ne mail, wo man hin
schreiben kann, was noch fehlt .. mache ich nachher mal .. es gibt
auch eine Telefonnummer, wo man alles mögliche zum Thema Rente
fragen kann .. hab ich mir notiert.
Die andere Broschüre ... bin bei
Jürgen drin, weil ich mit meinem langsamen PC dieses Endlos-Teil nie
geladen bekommen hätte ... kann ich hier nicht verlinken .. Jürgen
schläft, ich kann mit der Kiste so gut nicht umgehen ... die findet
Ihr zwei Beiträge vor diesem Beitrag .. und da auch die Sachen, die
da drin total missverständlich sind.
LG
Renate