Montag, 20. Januar 2020

Familienforschung: Warum heute so viele Eltern überfordert sind

Ein interessanter Bericht aus GEO

Dieser interessante Text war bei dem ganzen privaten Sorgenkram, den wir gerade haben, ganz weit runter gerutscht und ich will den jetzt auch mal bearbeiten.

Es hat was mit der Überforderung der aktuellen Eltern-Generation zu tun.

Ein paar wichtige Zitate ziehe ich wie immer wieder raus .. Rest dann bitte im Link selbst nachlesen.



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Soziologie Die erschöpfte Generation: Warum es junge Eltern heute so schwer haben


Junge Eltern haben es heutzutage nicht leicht, sagt der Familienforscher Hans Bertram, denn sie haben oft zu wenig Zeit und zu wenig Geld. Die Folge ist ein Alltag im Dauerstress
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GEOkompakt: Herr Professor Bertram, worin besteht für Eltern heute die größte Herausforderung?

Prof. Hans Bertram: Sie müssen weitaus mehr leisten als ihre Eltern und Groß­eltern. Manche meiner Altersgenossen werden über diese Feststellung den Kopf schütteln, doch Zahlen belegen dies eindeutig. In der Nachkriegszeit arbeiteten Männer durchschnittlich 48 Stunden pro Woche – das war die Zeit, die eine Familie der Arbeitswelt zur Verfügung stellte. Heute beträgt die Arbeitszeit einer verheirateten Mutter 30 Stunden, Ehemänner arbeiten im Mittel etwa 42 Stunden in der Woche. Gemeinsam ist das Elternpaar also pro Woche 72 Stunden lang im Beruf aktiv. Und da sich diese Zeit auf zwei Menschen verteilt, erhöht sich automatisch für eine Familie der Aufwand, den Alltag zu organisieren. Da wundert es nicht, dass der Stress zunimmt.
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Sie sprechen oft von einer überforderten Generation.

Damit meine ich vor allem die 30- bis 45-jährigen Männer und Frauen. Sie sind überlastet, weil ihnen alles gleichzeitig abverlangt wird: Sie sollen im Beruf Höchstleistung bringen, Karriere machen, eine Familie gründen und sich fürsorglich um Kinder kümmern, um denen wiederum einen Start in ein erfolgreiches Leben zu ermöglichen.

Zwar nimmt inzwischen jeder dritte Vater Elternzeit – was eine gute Entwicklung ist. Doch im Mittel bleibt der männliche Elternteil dem Berufsleben nur für knapp zwei Monate fern: Er muss halt beruflich am Ball bleiben. Aber eben auch so viel wie möglich Vater sein, seine weiche Seite zeigen.
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Dieser Spagat zwischen Arbeit und Familie, Partnerschaft und Freizeit zwingt junge Eltern oft zum Outsourcing: Unter anderem müssen Tagesstätten und Tagesmütter oft die Lücke füllen, die ursprünglich zum Kerngeschäft der Familie gehörte. Doch je mehr man nach außen verlegt, desto mehr muss man dies auch organisieren, der Aufwand steigt.
Waren nicht die Eltern der heutigen Eltern, deren Aufgabe es war, Deutschland nach dem Krieg wieder aufzubauen, auf ihre Weise ebenso überfordert?


Sicherlich gab es damals eine Unmenge zu tun. Aber die Menschen hatten eine klare Vorstellung davon, in welchem Rahmen sich das Berufs- und das Fami­lienleben abspielte. Ein Sinnbild dafür sind beispielsweise alte S-Bahn-Pläne in Berlin, die illustrieren, von welch klarer Struktur der Alltag der Industriegesellschaft durchdrungen war. Sechs Uhr Frühschicht, acht Uhr Behörden, Schulen und Geschäfte, 13 oder 14 Uhr Schulschluss, Mittagschicht, 16 Uhr Dienstschluss von Behörden und Büros, 18 Uhr Geschäftschluss und Spätschicht. Dieser einfache und allgegenwärtige Lebensrhythmus, den man in Berlin genauso lebte wie in Dortmund, ist heute verloren gegangen. Die Taktung, die Rhythmen sind komplexer und für den Einzelnen ungleich vielschichtiger geworden.

Vieles muss nahezu gleichzeitig erledigt werden.

Genau. Diese Tatsache führt zu einem permanenten Gefühl der Zeitnot und Überforderung.


Der Stress der Arbeit – also: Deadlines, Meetings, Evaluationen – und der Stress der Familie – etwa: Geschwister­geschrei, schlaflose Nächte, Schmollattacken – wechseln einander ohne Pause ab.

So ist die Zeit ab 30 für Frauen wie Männer von einer Unzahl von Aufgaben geprägt. Mehr noch: Auch nach der Ausbildung sollen die jungen Menschen möglichst flexibel und mobil bleiben, ins Ausland gehen, befristete Verträge annehmen, in Projekten arbeiten. Und all das lässt sich immer schwerer mit der Entscheidung für Kinder und der Fürsorge für Kinder vereinbaren.

Die Folge ist, dass es die Lebensform Familie immer seltener gibt – und zwar nicht unbedingt deshalb, weil sich die jungen Menschen bewusst gegen Familie entscheiden: sondern weil sie möglicherweise einfach den Zeitpunkt verpassen.


Aber ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wirklich ein Problem aktueller Generationen – hatten frühere nicht auch damit zu kämpfen?

Einer der wichtigsten Punkte ist: Die Ausbildung dauert heute viel länger. In meiner Altersgruppe haben acht Prozent Abitur gemacht, heute sind es deutlich mehr als 40 Prozent. Viele von denen studieren dann. Und entsprechend später kommen viele Frauen und Männer an vernünftige, gut bezahlte Jobs.

Die Kinderfrage stellt sich den meisten Paaren daher heute erst im 30. Lebens- jahr oder später. Die Elterngeneration zuvor fing schon viel eher damit an, mit Anfang 20, und hatte dann mit Mitte 30 die Familiengründungsphase oft schon hinter sich gebracht.

Gerade bei hoch qualifizierten Frauen und Männern fallen Kindererziehung und wichtige Karriereschritte heute oft zusammen. Bei deren Eltern waren diese beiden Phasen stärker verschoben – und die Doppelbelastung kürzer.


Wer für längere Zeit aus dem Job aus- steigt, kann die Belastung verringern.

Viele scheuen dieses Risiko. Schauen Sie: Meiner Generation standen die Türen weit offen, wer studiert hatte und weitergehen wollte, der musste durch diese Türen nur hindurchgehen. Das ist heute ganz anders. Qualifikation ist längst keine Garantie mehr für einen langfristig sicheren Job.

Zudem herrscht gerade in vielen hoch qualifizierten Berufen die Vorstellung: Wenn ich zwei Jahre nicht am Ball bin, ist meine Karriere vorbei.

Die Konsequenz ist: Zunehmend verschwinden Kinder ausgerechnet aus den bildungsnahen Milieus. So bleiben schon heute etwa 50 Prozent aller Akademiker, die im universitären oder wissenschaftlichen Umfeld arbeiten, kinderlos. Im Medienbereich sind es sogar 60 Prozent.


Spielt auch das Geld eine Rolle?

Natürlich. Noch in den 1970er Jahren arbeitete die Hälfte der deutschen Erwerbstätigen im Industriesektor. Mit die höchsten Einkommen erzielten diejenigen, die ihre Lehre hinter sich hatten und nach einiger Zeit im Beruf als Facharbeiter tätig waren, also in vergleichs­weise jungen Jahren. Oft konnte man sein gutes Einkommen das gesamte Leben über halten.

Dies hat sich binnen nur einer Generation gewandelt: Die klassischen Karriereberufe, die man heute ergreift, benö­tigen eine lange Anlaufphase, mit dem Versprechen, später einmal über ein hohes Einkommen zu verfügen.


Als junger Mensch verdient man vergleichsweise wenig. Plötzlich steht man also vor dem Problem, dass ausgerechnet in der Zeit, in der man sich womöglich für Kinder entscheidet, das Geld extrem knapp ist.
Hinzu kommt: Mütter, die über das gesetzlich zugesicherte Maß hinaus aus dem Arbeitsleben ausscheiden, haben oft ein sehr geringes Lebenserwerbseinkommen. Vor allem, wenn sie sich scheiden lassen und die Last der Alleinerziehung tragen, sind sie in Gefahr, in die Alters­armut zu geraten.
Dabei wünschen sich viele, mal eine längere Familienphase einzulegen. Sich für ein paar Jahre auf die Betreuung der Kinder und das Zuhause zu konzentrieren – zumal die Erziehung heute deutlich anspruchsvoller geworden ist als früher.

Woran liegt das?

Da heute fast jedes zweite Kind die allgemeine Hochschulreife erlangt, fließt viel mehr Arbeit, Zeit und Aufwand in die Bildungsförderung. Schließlich wird heute von Eltern erwartet, dass sie ihre Kinder schulisch unterstützen, dass sie ihnen Musikunterricht, Sport und vieles mehr ermöglichen. Der Druck, der damit gesellschaftlich auf Müttern und Vätern lastet, ist enorm. Und europaweit lässt sich zeigen, dass Eltern heute mehr Zeit in ihre Kinder investieren als noch ihre Eltern­generation. Sie sparen eher an der Zeit für sich, schlafen weniger, essen schneller, um mehr Muße für ihre Kinder zu haben.

Dies ist eine gekürzte Fassung. Das ausführliche Interview mit Prof. Dr. Hans Bertram lesen Sie in GEOkompakt - Die Kraft der Familie.
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 Also in dem Link kann man das alles bei Interesse ganz genau nachlesen .. dies war nur eine Kurzversion, die ich aber sehr interessant fand.

LG
Renate

Jeder 5. Haushalt zahlt Mietkosten vom Regelsatz und fast die Hälfte aller Anspruchsberechtigten stellt gar nicht erst einen Antrag ..

... aus Angst, aus Scham oder weil der Papierkrieg zu kompliziert ist


Ich war suchen, ob es eine Statistik darüber gibt, wie viele Leute eigentlich Miete vom Regelsatz dazu bezahlen.

Vorhin beim Hundegassi
 Ich werde hier gleich zwei Texte reinstellen, wo selbst ich nicht mit gerechnet hätte .. und beide relativ neu.

Ich suchte, ob es Zahlen darüber gibt, wie viele Leute eigentlich vom Regelsatz was zur Miete dazubuttern. Das ist bereits jeder 5. Haushalt, der auf Grundsicherung oder ALG II angewiesen ist, und zum Teil sehr viel Geld, was man sich regelrecht vom Mund absparen muss.

Wie ich drauf kam?
 Nun nach und nach trifft man die Nachbarn. Die mit den alten Mietverträgen geschockt wie wir selbst auch .. und sagen auch, man hat keine Lust mehr, aber was willst machen .. überleben eben, irgendwie.

Die mit den neuen Mietverträgen haben keine Mieterhöhung bekommen .. war klar, dürfen sie da ja nicht oder die Staffelmietverträge laufen sowieso so, dass es immer mehr wird von alleine .. ich kenne die nicht so genau. Aber da trafen wir auch jemand im Wald . jung .. die zahlen von vornherein schon 60 Euro im Monat zu, die sind schon so hier eingezogen und waren froh, was gefunden zu haben.
 Und das sind junge Leute .. die ältere Generation hier .. und viele sind noch viel älter als Jürgen und ich ... ja was sollen die denn machen?

Wie sagt mein Mann immer, wie der Staat mit den Menschen und noch schlimmer den alten Leuten umgeht, das fördert das sozialverträgliche Ableben .. sprich dieses Land will doch, dass die Rentner schnell sterben, dann kosten wir nix mehr. Deswegen quält man uns so in diesem Staat.

Aber wie gesagt, schon junge Leute finden keine Wohnung mehr .. trotz Job, wo das Geld ja trotzdem meistens nicht reicht.
 Und nun mal die beiden Links und Texte, wo ich fand, wie viele Leute zur Miete zubuttern und noch krasser, wie viele gar nicht erst Hartz IV beantragen.

https://www.gegen-hartz.de/news/jeder-5-hartz-iv-bezieher-muss-die-miete-vom-alg-ii-regelsatz-zahlen
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Jeder 5. Hartz IV Bezieher muss die Miete vom ALG-II-Regelsatz zahlen


Der Staat bezahlt nicht für alle Hartz IV Beziehenden die volle Mietkosten

Der Hartz IV Regelsatz soll reichen, um sich und seine Familie mit Nahrung, Kleidung, Freizeit und Kultur zu versorgen. Neuste Untersuchungen zeigen jedoch, dass der SGB II-Eckregelsatz von derzeit 424 Euro nicht ausreicht, um sich wenigstens das Nötigste zu leisten. Zwar werden die Kosten der Unterkunft von Seiten des Jobcenters in voller Höhe übernommen, aber nur wenn die Wohnung dem ortsüblichen KdU-Vorschriften entspricht. Doch genau das ist das Problem.

Anfrage an die Bundesregierung

Die Fraktion Die Linke fragte die Bundesregierung, wie viele Menschen Mietkosten aus den Regelsätzen beisteuern müssen. Laut der Antwort der Bundesregierung übernahmen die Kommunen bei jedem 5. Leistungsberechtigten nicht die tatsächliche Höhe des Mietzins. Durchschnittlich mussten die Betroffenen 985 EUR pro Jahr selbst für die Miete aus dem bereits zu geringem Regelsatz aufbringen. Das entspricht im Durchschnitt rund 82 Euro im Monat. Ein Fünftel des Regelsatzes.


Das Problem hat einen Namen: Wohnkostenlücke. Seit Jahren kennt der Gesetzgeber diese Lücke, auch wenn diese zuletzt ein wenig kleiner geworden ist. Lag der Anteil der betroffenen Bedarfsgemeinschaften in 2013 noch bei 23,5 Prozent, waren es 2018 etwa 19,2 Prozent.

Zu wenig “angemessene” Wohnungen

Doch woran liegt das? Einerseits sind die Herleitungen der Unterkunftskosten der Kommunen oftmals abendteuerlich und werden regelmäßig von den Sozialgerichten kassiert, weil diese nicht in sich schlüssig sind. Das bedeutet, dass diese oft viel zu niedrig angesetzt sind, so dass es für Menschen mit Grundsicherungsbezug äußerst schwierig ist, eine “angemessene” Wohnung zu finden.
Zum anderen existiert in den Großstädten eine regelrechte Wohnungsnot. Es lassen sich kaum mehr günstige Wohnungen finden. Aus diesem Grund müssen Betroffene in teuere Wohnungen einziehen oder bleiben, so dass der Staat zwar die “angemessenen Wohnkosten” übernimmt und der Rest aus den Regelleistungen beglichen wird.


Vor allem Familien und Alleinerziehende betroffen
Ganz besonders betroffen sind Alleinerziehende.

21,8 Prozent der alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften müssen einen Teil der Miete selbst bezahlen. Auch die zusätzlichen Summen sind hier höher. Im Jahre 2018 mussten Alleinerziehende im Schnitt 1.063 Euro (88,58 Euro/Monat) im Jahr aus dem Regelsatz für die Miete aufbringen. Familien im Hartz IV Bezug mussten jährlich 1.137 Euro (94,75 Euro/Monat) selbst für die Miete zahlen.
 https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-bundesregierung-spart-milliarden-durch-wohnkostenluecke
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Hartz IV: Bundesregierung spart Milliarden durch Wohnkostenlücke

Einsparungen bei den Wohnkosten führen zur Wohnkostenlücke

Die Linke im Bundestag startete eine umfassende Anfrage an die Bundesregierung zu nicht in Anspruch genommener Hartz IV- und weiterer Sozialleistungen, sowie zu der Quote der Nicht-Inanspruchnahme von SGB II – und SGB XII Berechtigten bei den Unterkunftskosten. Die Zahlen machen deutlich, dass die Bundesregierung Milliarden einspart- zum Leidwesen der Anspruchsberechtigten.
Hartz IV Beziehende, Aufstockende und arme Renter/innen bekommen eigentlich laut den Sozialgesetzgebungen Wohnkosten bezahlt. Hier gelten die angemessenen “Kosten der Unterkunft”, die von den den Städten und Landkreisen festgelegt werden.

Zu niedrig bemessene Unterkunftskosten

Zwar klingt das auf dem ersten Blick vernünftig, allerdings setzen die meisten Kommunen die “angemessenen” Unterkunftskosten derart niedrig an, dass es für die Betroffenen kaum möglich ist, eine Wohnung zu finden. Die Anfrage der Linken brachte zutage, dass im Jahre 2018 Leistungsberechtigte rund 538 Millionen Euro zu wenig für die Kosten der Unterkunft ausgezahlt bekommen haben. Diese „Wohnkostenlücke“ von 538 Millionen Euro mussten sich Hartz-IV-Betroffene im Jahr 2018 vom Munde absparen.
Besonders betroffen waren Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Hier mussten die Eltern etwa durchschnittlich 1.137 Euro im Jahr zusätzlich für die Miete aus den Regelsätzen aufbringen.


“Wir reden hier von Menschen, die sowieso jeden Euro dreimal umdrehen müssen. Wer die Wohnkostenlücke nicht vom Munde absparen kann, ist gezwungen umzuziehen. Oft bedeutet dies, dass Ärmere Menschen vor Ort keine neue Wohnung finden und deshalb zunehmend in einem Stadtteil konzentriert leben. Der Abschied aus dem vertrauten Wohnumfeld ist gerade für Ältere, für Menschen mit Behinderungen und Alleinerziehende eine besondere Härte”, so Katja Kipping, Co-Vorsitzende der LINKEN.

Ausufernde Mietpreissteigerungen werden ignoriert

Die ausufernden Mietsteigerungen gerade in den größeren Ballungszentren machen nämlich auch nicht vor Hartz IV Beziehende Halt. Die Mieterhöhungen werden aber von den Jobcentern oft ignoriert. “538 Millionen mussten sich Hartz-IV-Betroffene 2018 vom Munde absparen – seit dem Beginn der statistischen Erfassung 2011 bis 2018 insgesamt sogar 4,8 Milliarden Euro”, so Kipping.
Dabei handelt es sich keineswegs um Kleinstbeträge. Etwa 80 EUR im Monat (985 Euro im Jahr) mussten Hartz IV Beziehende zusätzlich aus den Regelsatzzahlungen aufbringen, um nicht von einem Zwangsumzug betroffen zu sein. Dieses Geld fehlt dann wieder für andere wichtige Dinge, wie gesunde Lebensmittel, Kleidung, Reparaturen oder Kultur.

Ein Drittel bis fast 50 Prozent der Leistungsberechtigten verzichten auf Hartz IV

In einer weiteren Frage wollte die Linke von der Bundesregierung wissen, wie viele Menschen in Deutschland Hartz IV Leistungen nicht in Anspruch nehmen, obwohl sie eigentlich einen Anspruch hätten. Hierzu konnte die Regierung keine genauen Angaben machen, berief sich aber auf eingehende Studien. Dabei kam zutage, dass die Quote bei 33 bis 49 Prozent liegt. Das bedeutet, dass fast die Hälfte der Anspruchsberechtigten keinen Antrag auf Hartz IV stellt.
In einem früheren Artikel behandelten wir bereits dieses Thema. Studien konnten auch die Gründe ausfindig machen. Diese sind schnell zusammengefasst: Entweder die Betroffenen stellen keinen Antrag aus Unwissenheit, aus Scham oder aufgrund der Angst, Drangsalierungen seitens der Jobcenter erleben zu müssen. Zudem fürchten viele die Komplexität der Anträge.


Hartz IV-System setzt auf Abschreckung

Diese Punkte machen deutlich, dass das Hartz IV System auf Abschreckung setzt, um zig Millarden Euro einzusparen, die eigentlich für Sozialleistungen aufgebracht werden müssten. Würden zum Beispiel die Anträge vereinfacht, würden auch mehr Menschen einen Antrag stellen. Doch das will man offenbar verhindern.

 Tja .. das waren die beiden Texte.

Es geht also vielen Menschen .. das heißt Millionen von Menschen in diesem Land nicht besser als uns auch.


Und ein Anruf heute bei der Stadt Preetz ergab, nee sie haben keinen Mietspiegel .. warum auch?

Und beim Sozialamt, wieso wir sie denn deswegen anrufen täten .. das wären doch private Sachen.

Ich hab gesagt, weil alle davon, die mit Grundsicherung aufstocken, demnächst beim Sozi auf der Matte stehen werden . wir nicht, bei uns ist es das Jobcenter.

Ja das würden sie dann ja zu sehen kriegen, sei ja noch nicht soweit.

Meine Frage, ob sie denn vielleicht schon wissen, was sich zum 1. April 2020 denn bei den dann ja neuen Mietobergrenzen hier tut oder wenn die noch am Rechnen sind, vielleicht gleich mal mit zu berücksichtigen, dass da demnächst zig Wohnungen wieder noch teurer werden, was ja in die Statistik eigentlich mit reingehören täte .. ja nee ... sie wissen nix und wie ich denn nun auf sowas käme .. dafür wären sie ja gar nicht zuständig.

Es ist keiner für irgendwas zuständig, wenn man fragt oder Bescheid sagt.

Ja dass der blaue Wohnblock abgerissen werden soll, das wüssten sie.

Ja wenn es soweit ist, kriegt man dann ja zu sehen, was passiert.

Ich dachte .. vorher denken ?????

Aber warum denn ????

Doch nicht bei unseren Ämtern.

Ich täte denen wünschen, dass irgendwann alle, die dann nicht mehr wissen wohin, mit Schlafsack vorm Rathaus aufschlagen, um da zu leben und zu übernachten.

LG
Renate

Sonntag, 19. Januar 2020

Was ich den Grünen Schleswig-Holstein bei Facebook geschrieben habe

Als Privatnachricht raus


Ich musste das mal loswerden.

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Moin .. ich möchte mit Euch gern mal über zwei oder mehr Probleme in einem Aufstocker/Rentner-Haushalt nach ALG II mit dem Jobcenter trotz geplanter Grundrente, mit immer wieder Mieterhöhungen und längst Zuzahlen vom Regelsatz, Endlos-Klagen, obwohl man krank ist und sogar Problemen, nur das Merkzeichen G zu kriegen, obwohl man keine Treppe mehr hochkommt, reden.
Problem 1, ich kriege weniger Rente netto als pfändbar wäre, also ein bisschen mehr als 900 Euro netto. Trotzdem wird meine Rente zu 100 % mit dem Bedarf meines Ehemannes verrechnet. Ich gehöre nur dann zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ich ihm Unterhalt zahlen muss, aber nicht, wenn ich was brauche. Ich musste mir z. B. zur Überbrückung voriges Jahr .. bin am 1.3.19 in Rente gegangen, die ja erst am Monatsende gezahlt wird, aber beim Jobcenter trotzdem dann für den März gilt .. ein Darlehen beim örtlichen Sozialamt aufnehmen, weil ich als Rentnerin nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehöre .. und wenn meine Rente verrechnet wird, aber wieder ja . .ich kann also für nichts Rücklagen bilden, habe aber keine Ansprüche, wenn ichmal in eine Notlage komme, selbst auch vomJobcenter Geld zu bekommen, dann nämlich nur mein Mnn. Schon da ist doch der Wurm drin.
Ich bin herzkrank, habe nachgewiesenermaßen eine Rechtsherzinsuffizienz, war schon einige Jahre vor meiner Rente nur noch bedingt einsatzfähig, 3 - 4 Stunden leichte Büroarbeiten laut Amtsarzt, nur im Wechsel zwischen sitzen,stehen und laufen, ohne Heben, schwer Tragen, Bücken, Knien, weite Strecken laufen oder Treppen steigen. Das war schon 2014 der Fall. Nun werde ich immer langsamer und wenn der Fahrstuhl wieder kaputt ist, komme ich die Treppe kaum nochnoch . .wir wohnen im 2,5ten Stock eines uralten baufülligen Wohnblocks in Preetz ...aber trotzdem habe ich das Merkzeichen G nicht bekommen und werde da erstmal Widerspruch gegen einlegen müssen und mich wehren .. werde mir von der Bürgerbeauftragten wohl dabei helfen lassen, die sind ja nett dort.
Schon 2014 bei der Mieterhöhung des letzten Immobliienhais, der hier die Miete erhöht hat ohne was gemacht zu haben, haben wir aufgrund von 3 Wohnungen, wo angeblich mehr bezahlt wird, verloren .. zahlen immer noch, weil die Mietobergrenzen zwar leicht angehoben, aber noch nicht so viel, was vom Regelsatz zur Miete dazu. Es gibt hier keinen Wohnraum, schon gar nicht für mich, denn ich komme keine Treppe hoch und Erdgeschosswohnungen oder mit Fahrstuhl sind nunmal teurer. Klage läuft nun vorm Sozialgericht Kiel seit 6 Jahren.
Obwohl wegen Baufälligkeit bei der Stadt Preetz ein Antrag läuft, dass der Wohnblock neben unserem (es sind drei, die zuerst ein Immoblilienhai kaufte, dann weiterverkaufte, den Rest der ehemaligen Sozialwohnungen mit Wohnberechtigungsschein hat ein anderer Immobilienhai gekauft und ist glaube noch da .. Ostlandstraße .. wir sind die drei Wohnblocks Sudetenstraße/Breslauer Straße und wurden nun nach der Pleite schon 2 x weiterverkauft. Also der Wohnblock neben uns soll abgerissen werden und statt dessen 3 neue mit mehr Wohnungen da hingebaut .. zwei sollen noch stehenbleiben, sind ebenfalls uralt und die Altwohnungen anders als die, die der erste Immobilienhai renoviert und dann sehr teuer mit Staffelmietverträgen neu vermietet hat. Der nächste (der erste drohte immer, er käme aus St. Öauli und würde uns schon alle rauskriegen, was er aber bei vielen doch nicht geschafft hat) ist nicht ganz so schlimm, aber viel besser halt auch nicht.
Trotzdem kam nun schon wieder eine Mieterhöhung. Ich vermute, er bezieht sich mit dem 3 Vergleichswohnungen auf welche von den durch den Vorvermieter übergepfuschten, die nun als renoviert gelten und wo es Staffelmietverträge gibt . .die auch irre teuer sind ...
Ihr hab erstens die Mietpreisbremse rausgenommen . ob wir in Preetz dazu gehört haben, weiß ich nicht, es gibt keinen Mietspiegel .. wie soll man sich gegen sowas wehren, wenn man nirgends findet, was denn im jeweiligen Ort an Vergleichsmiete bezahlt wird?
Es mag ja gut gemeint sein, was Ihr da auf den Weg gebracht habt, aber .. ich hab mal das Abitur mit der Note 1,9 bestanden und mein Mann hat auch studiert, keiner von ist dement oder doof .. ich verstehe es nicht.
Wir sind einfach nur arme Leute . ich weiß nichtmal, ob zumindest nächstes Jahr diese ja Grundrente für mich bedeuten wird, dass ich übers Jobcenter nicht trotzdem weiterhin unterhaltspflichtig gegenüber meinem Ehemann bin .. und wir haben nur einen minikleinen Nebenverdienst als Online-Portal-Texter . .und auch da Probleme .. die ich Euch gar nicht wirklich erklären kann, habe auch da, weil es hieß, es ändert sich nichts, aber es ist weil ich ja als Rentnerin aus der Bedarfsgemeinschaft teils rausfalle, schon anders, auch die Bürgerbeauftragte um Klärung gebeten.
Ich kann nämlich vermutlich nichtmal mehr meine Freibeträge ausnutzen . und von der Rente kriege ich sowieso nichts .. die wird bis zum Sozialhilfesatz gekürzt und ich kann nichtmal Rücklagen bilden.
Wenn Ihr Gesetze macht .. bitte fangt doch mal an zu denken .. und zwar bis zur letzten Konsequenz ... es würde den Menschen, die arm sind, nur eins helfen ... Regelsätze weit rauf, denn die sind viel zu niedrig .. und Mietobergrenzen auch rauf .. alles andere ist etwas, das keinem armen Menschen weiterhilft .. und man blickt ja auch gar nicht durch.
Beim Strom sah es so aus, ja wir kriegten ein Schreiben im Herbst 2018, der wird ab 1.1.19 teurer .. was mit 1,2 Cent pro Kilowattstunde und keine 10 Euro an Grundpreis .. ich muss, damit wir nicht verhungern, beim Kaufman nonstop kopfrechnen, aber dass wir nun trotz pünktlich Abschlag zahlen über 300 Euro nachzahlen müssen, damit hätte ich nicht gerechnet. Das wird garantiert vielen armen Haushalten gerade genauso gehen. Wir kommen so mit nun mehr Abschlag .. dann haben die Stadtwerke auch noch statt vorher 12 Abschlägen nun nur 11 gemacht ...man gönnt sich ja sonst nix ... und Raten, die ich auf 12 Monate ab kriegen können, trotzdem auf über 50 Euro alleine an Stromkosten mehr im Monat dieses Jahr.
14 Euro gab es mehr fürn Regelsatz .. bei Paaren ja grundsätzlich immer weniger .. und dann gehöre ich zur Bedarfsgemeinschaft trotz Rente . sonst aber nicht.
Ist doch toll .. und dann noch 60 Euro Mieterhöhung dazu, obwohl wir ja sowieso schon immer noch von der letzten Mieterhöhung 20 Euro zubuttern.
Kommt da nicht Freude auf?
Und dann sagt Ihr, die neue Regelung soll den Armen helfen?
Wie denn?
Es gibt immer noch keine Mietspiegel in den Gemeinden .. und 20 % über der Vergleichsmiete ist ja wohl viel mehr als die Mietobergrenzen.
Da gibt es doch Zahlen ... warum nimmt man die nicht zumindest bei Wohnraum für alle die Menschen, die eben drauf angewisen sind, eine Wohnung innerhalb der Mietobergrenzen zu finden. Die Sozialämter und Jobcenter haben doch die Zahlen, was die Miete in diesen Wohnungen kosten.
Für Strom über Boiler für Warmwasser kriegen wir 2020 übrigens jeder 6 Cent zu .. ist das nicht ein Witz? Und die nächste Stromerhöhung, das kann man sich bei der Umweltdebatte denken, wird kommen.
Das musste ich genauso lang mal loswerden.
Verfasse eine Nachricht ...

Samstag, 18. Januar 2020

Mietpreisbeschränkung

Antrag wurde gestellt, und zwar am 29.10.19 an den Bundesrat


Das ist der Link, wo man das nachlesen kann:


Der Pressetext dazu.

Für mich zu kompliziert, um wirklich zu verstehen, ob uns das helfen kann.

Aber da wir uns, falls alles vor Gericht geht wegen der Mieterhöhung, sowieso einen Anwalt nehmen sollten, der Ahnung von Mietrecht hat, denke ich, der wird es wissen.


LG
Renate

Ach so .. die Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein wurde abgeschafft ....

... Neues in Aussicht gestellt, aber das wurde noch gar nicht gleichzeitig beschlossen


Fein fein.

Hier der Link zur Landesregierung zu diesem Thema:


Daraus:
...
Datum 29.10.2019
Die Landesregierung sagt zu hohen Mietpreisen den Kampf an und setzt sich auf Bundesebene für eine Gesetzesänderung ein.


Mit einer Bundesratsinitiative will Schleswig-Holstein überhöhte Mietpreise bekämpfen. Das beschloss das Landeskabinett am Dienstag in Kiel. "Unsere Regelung zielt auf ein angemessenes Mietniveau in Zeiten der Wohnraumknappheit ab, stärkt die individuellen Rechte der Mieter und gibt den Vermietern verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen", sagte Innenminister Hans-Joachim Grote. Eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch soll es Mietern erleichtern, sich gegen zu hohe Mieten zu wehren.

Flächendeckende Lösung

Denn bislang können sie nur dann gegen ihren Vermieter vorgehen, wenn sie nachweisen können, dass dieser die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt bewusst ausnutzt, um die Miete anzuheben – in der Praxis ist das nahezu unmöglich. Nach der neuen Regelung soll es künftig ausreichen, wenn zu wenige Wohnungen frei sind und der Vermieter 20 Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt. Der Mieter könnte dann die zu viel gezahlte Miete zurückfordern.
Im Gegensatz zur Mietpreisbremse akzeptiere die neue Regelung zwar höhere Anfangsmieten, habe jedoch im Vergleich dazu erhebliche Vorteile, sagte Grote: "Die Mietpreisbeschränkung würde flächendeckend im ganzen Land gelten und nicht nur – wie bei der Mietpreisbremse – in zwölf der 1.106 Kommunen Schleswig-Holsteins." Darüber hinaus hätten überhaupt nur Kiel und Norderstedt einen Mietspiegel, der eine Mietpreisbremse notwendig mache. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung sei das neue Gesetz außerdem zeitlich unbeschränkt – bislang muss das Land eine befristete Verordnung für jedes Gebiet erlassen, in dem Gutachter einen angespannten Wohnungsmarkt nachweisen.

Effektiver als die Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse habe keine Wirkung gezeigt, sagte Grote. So seien die Mieten in Kiel 2018 im Vorjahresvergleich mit Mietpreisbremse um 4,3 Prozent gestiegen, in Flensburg nur um 3,7 Prozent – allerdings ohne Mietpreisbremse. Darüber hinaus greife die bisherige Regelung nur in generell angespannten Wohnungsmärkten. Wenn allerdings nur in bestimmten Segmenten, etwa für barrierefreie Wohnungen, die Preise in die Höhe schießen, sei das Instrument bislang wirkungslos, betonte der Minister. Auch sei der Vermieter bislang nur verpflichtet, die Miete bis zum Zeitpunkt der offiziellen Rüge zurückzuzahlen. "Die Gesetzesinitiative Schleswig-Holsteins schränkt dagegen einen Rückzahlungsanspruch des Mieters nicht durch Rügepflichten ein", erklärte Grote.


Investitionen ermöglichen

Wie bei der Mietpreisbremse sind Neubauten auch in Zukunft von den Mietbeschränkungen ausgenommen, um Investitionen nicht zu gefährden. Höhere Baukosten und energetische Standards schlagen sich in den Anfangsmieten bei der Erstvermietung nieder. "Hier brauchen Investoren Finanzierungssicherheit, wenn sie dringend benötigten neuen Wohnraum schaffen", sagte der Minister. Die neue Regelung sei auch im Sinne der überwiegenden Mehrzahl seriöser und fairer Vermieter.

Initative für mehr Wohnraum

"Die von Schleswig-Holstein angestrebte wirksame Regelung gegen Mietpreisüberhöhungen begleitet die Anstrengungen der Landesregierung für mehr bezahlbaren Wohnraum", betonte der Minister. So habe Schleswig-Holstein bereits die Landesbauordnung geändert und Finanzierungsanreize für künftige Eigentümer sowie Vermieter von bezahlbaren Wohnungen gesetzt. Darüber hinaus investiere die Landesregierung Rekordsummen in die Wohnraum- und Städtebauförderung und bezuschusse inzwischen jeden neu gebauten Quadratmeter für Sozialwohnungen in nachgefragten Regionen mit 375 Euro – das ist mehr als jedes andere Bundesland.
....

Also diese Form von Zukunftsmusik hilft uns momentan keinen Zentimeter weiter.

LG
Renate
 

Der nächste Schock für uns: Mieterhöhung vom 20 %, sprich über 60 Euro

Wie klasse, das Jahr fängt ja gut an

 Zu den Horrorkosten für Strom ab 2020 flatterte uns heute nun auch noch eine nächste Mieterhöhung ins Haus.

20 % will der Vermieter mehr haben, das sind 60,74 Euro für die reine Kaltmiete mehr, also will von 309,53 Euro kalt auf 370,27 Euro kalt erhöhen. Bei den Nebenkostenvorauszahlungen ändert sich nichts.


 Zur Begründung nennt er aus dem grünen Wohnblock drei Mietparteien, die nicht wie wir aktuell einen Netto-Quadratmeterpreis von 4,79 Euro bezahlen, sondern zwischen 7,41 Euro und 7,48 Euro. Wohnungsgröße lässt darauf schließen, dass es sich auch um Wohnungen handelt, die in der Größe von unserer sein werden.

Er nennt also mit ziemlicher Sicherheit, auch wenn wir diese Leute drüben nicht persönlich kennen oder uns diese Namen zumindest nichts sagen, Leute die bei diesem Preis sicherlich in einer der durch den Vorvermieter damals neu renovierten Wohnungen wohnen werden, und zwar alle.
 Ob das zulässig ist, ist schwer zu sagen, denn die Wohnungen in unseren Wohnblocks haben nun mal andere Standards und die Altmieter werden alle weniger bezahlen genauso wie wir, haben aber auch Wohnungen, bei denen gegenüber den ja früher nur mit Wohnberechtigungsschein bezugsfähigen Sozialwohnungen gar nichts verbessert wurde.

Wir sollen nun freiwillig zustimmen, dass sie uns die Miete auf 5,73 Euro pro Quadratmeter .. was eben diesen 60,74 Euro mehr im Monat entspriche, erhöhen dürfen.


 Zunächst mal werden wir denen schreiben, dass wir das als ALG-II-Aufstocker gar nicht dürfen, sondern sie uns verklagen müssen genauso wie es der Vorvermieter bei der letzten Mieterhöhung gemusst hat.

Sie schreiben schon, wenn wir nicht zustimmen, müssen sie uns verklagen.

Das wird sich nicht umgehen lassen. Nach der Erfahrung mit dem letzten Vermieter rechne ich wiederum nicht wirklich damit, dass wir da gewinnen.
 Leider sind diese Wohnungen ja seit dem Verkauf schon an den Vorvermieter und das ganze Theater damals aus der Mietpreisbindung raus, wo sie früher mal drin waren und keine offiziellen Sozialwohnungen mehr, auch wenn sie mal welche waren.

Unsere Klage vorm Sozialgericht von 2014, weil das Jobcenter ja schon jetzt wegen Überschreitung der Mietobergrenze die volle Miete seit damals nicht mehr anerkennt, ist bis heute nach wie vor nicht bearbeitet worden und aufschiebende Wirkung hat die leider nicht.

Falls dieser Vermieter seine Klage vorm Amtsgericht gewinnen sollte, wird also danach eine Klage beim Sozialgericht gegen das Jobcenter sicher wieder mindestens weitere 6 Jahre oder mehr dauern, bis man da was erfährt. Wer weiß, ob wir da überhaupt noch leben.

Aber so ist das nunmal im ach so schönen Deutschland.

Das für mich das Merkzeichen G offiziell anerkannt wird, wird damit umso wichtiger, denn auch sowas könnte helfen.

Selbst eine Dachgeschosswohnung würde momentan bei ebay mehr kosten, wo ich nicht hin käme, weil ich keine Treppen mehr hoch komme und Wohnungen mit Fahrstuhl oder im Erdgeschoss sind grundsätzlich teurer.

Laut dem statistischen Bundesamt liegt die durchschnittliche Bruttokaltmiete in Schleswig-Holstein bei 8 Euro pro Quadratmeter, wir liegen dann drüber.

Und bei allen Haushalten außer denen, die erst nach 2015 was gemietet haben, liegt der Durchschnitt in Schleswig-Holstein bei 7 Euro pro Quadratmeter, das wäre also bei allen vermieteten Wohnungen, auch den ganz tollen darunter und diese hier ist ganz sicher keine ganz tolle, ein Durchschnittspreis, der landesweit niedriger ist als das, was sie dann von uns haben wollen.

Einen Mietspiegel für Preetz oder den Kreis Plön kann ich nach wie vor nicht finden, vermute, es gibt auch immer noch keinen außer der Tabelle für die Mietobergrenzen vom Jobcenter, was ja auch fürs Sozialamt gilt.

Na ja ...wie schön, der nächste Ärger. Haben wir dringend noch zu unserem Glück gebraucht.

Aber genau genommen ist es verwunderlich, dass sie nicht schon früher damit gekommen sind.

Mal schauen, was der Rest unserer Mitmieter dazu sagen und ob die armen Leute drüben, denen man demnächst das Haus überm Kopf abreißen will, diese Mieterhöhung trotz baufälligem Gebäude auch bekommen haben. Das werden wir sicher die Tage zu wissen kriegen, vermute ich.

Hier die beiden aktuellsten Tabellen vom statistischen Bundesamt .. sind bis 2018 bisher. Neuer findet man da nichts.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/_Grafik/_Interaktiv/nettokaltmieten.html;jsessionid=48FB9950666483FC91F946CE0EACF19E.internet712

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/_Grafik/_Interaktiv/bruttokaltmiete.html;jsessionid=48FB9950666483FC91F946CE0EACF19E.internet712 

LG
Renate