Sonntag, 19. Januar 2020

Was ich den Grünen Schleswig-Holstein bei Facebook geschrieben habe

Als Privatnachricht raus


Ich musste das mal loswerden.

...
Moin .. ich möchte mit Euch gern mal über zwei oder mehr Probleme in einem Aufstocker/Rentner-Haushalt nach ALG II mit dem Jobcenter trotz geplanter Grundrente, mit immer wieder Mieterhöhungen und längst Zuzahlen vom Regelsatz, Endlos-Klagen, obwohl man krank ist und sogar Problemen, nur das Merkzeichen G zu kriegen, obwohl man keine Treppe mehr hochkommt, reden.
Problem 1, ich kriege weniger Rente netto als pfändbar wäre, also ein bisschen mehr als 900 Euro netto. Trotzdem wird meine Rente zu 100 % mit dem Bedarf meines Ehemannes verrechnet. Ich gehöre nur dann zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ich ihm Unterhalt zahlen muss, aber nicht, wenn ich was brauche. Ich musste mir z. B. zur Überbrückung voriges Jahr .. bin am 1.3.19 in Rente gegangen, die ja erst am Monatsende gezahlt wird, aber beim Jobcenter trotzdem dann für den März gilt .. ein Darlehen beim örtlichen Sozialamt aufnehmen, weil ich als Rentnerin nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehöre .. und wenn meine Rente verrechnet wird, aber wieder ja . .ich kann also für nichts Rücklagen bilden, habe aber keine Ansprüche, wenn ichmal in eine Notlage komme, selbst auch vomJobcenter Geld zu bekommen, dann nämlich nur mein Mnn. Schon da ist doch der Wurm drin.
Ich bin herzkrank, habe nachgewiesenermaßen eine Rechtsherzinsuffizienz, war schon einige Jahre vor meiner Rente nur noch bedingt einsatzfähig, 3 - 4 Stunden leichte Büroarbeiten laut Amtsarzt, nur im Wechsel zwischen sitzen,stehen und laufen, ohne Heben, schwer Tragen, Bücken, Knien, weite Strecken laufen oder Treppen steigen. Das war schon 2014 der Fall. Nun werde ich immer langsamer und wenn der Fahrstuhl wieder kaputt ist, komme ich die Treppe kaum nochnoch . .wir wohnen im 2,5ten Stock eines uralten baufülligen Wohnblocks in Preetz ...aber trotzdem habe ich das Merkzeichen G nicht bekommen und werde da erstmal Widerspruch gegen einlegen müssen und mich wehren .. werde mir von der Bürgerbeauftragten wohl dabei helfen lassen, die sind ja nett dort.
Schon 2014 bei der Mieterhöhung des letzten Immobliienhais, der hier die Miete erhöht hat ohne was gemacht zu haben, haben wir aufgrund von 3 Wohnungen, wo angeblich mehr bezahlt wird, verloren .. zahlen immer noch, weil die Mietobergrenzen zwar leicht angehoben, aber noch nicht so viel, was vom Regelsatz zur Miete dazu. Es gibt hier keinen Wohnraum, schon gar nicht für mich, denn ich komme keine Treppe hoch und Erdgeschosswohnungen oder mit Fahrstuhl sind nunmal teurer. Klage läuft nun vorm Sozialgericht Kiel seit 6 Jahren.
Obwohl wegen Baufälligkeit bei der Stadt Preetz ein Antrag läuft, dass der Wohnblock neben unserem (es sind drei, die zuerst ein Immoblilienhai kaufte, dann weiterverkaufte, den Rest der ehemaligen Sozialwohnungen mit Wohnberechtigungsschein hat ein anderer Immobilienhai gekauft und ist glaube noch da .. Ostlandstraße .. wir sind die drei Wohnblocks Sudetenstraße/Breslauer Straße und wurden nun nach der Pleite schon 2 x weiterverkauft. Also der Wohnblock neben uns soll abgerissen werden und statt dessen 3 neue mit mehr Wohnungen da hingebaut .. zwei sollen noch stehenbleiben, sind ebenfalls uralt und die Altwohnungen anders als die, die der erste Immobilienhai renoviert und dann sehr teuer mit Staffelmietverträgen neu vermietet hat. Der nächste (der erste drohte immer, er käme aus St. Öauli und würde uns schon alle rauskriegen, was er aber bei vielen doch nicht geschafft hat) ist nicht ganz so schlimm, aber viel besser halt auch nicht.
Trotzdem kam nun schon wieder eine Mieterhöhung. Ich vermute, er bezieht sich mit dem 3 Vergleichswohnungen auf welche von den durch den Vorvermieter übergepfuschten, die nun als renoviert gelten und wo es Staffelmietverträge gibt . .die auch irre teuer sind ...
Ihr hab erstens die Mietpreisbremse rausgenommen . ob wir in Preetz dazu gehört haben, weiß ich nicht, es gibt keinen Mietspiegel .. wie soll man sich gegen sowas wehren, wenn man nirgends findet, was denn im jeweiligen Ort an Vergleichsmiete bezahlt wird?
Es mag ja gut gemeint sein, was Ihr da auf den Weg gebracht habt, aber .. ich hab mal das Abitur mit der Note 1,9 bestanden und mein Mann hat auch studiert, keiner von ist dement oder doof .. ich verstehe es nicht.
Wir sind einfach nur arme Leute . ich weiß nichtmal, ob zumindest nächstes Jahr diese ja Grundrente für mich bedeuten wird, dass ich übers Jobcenter nicht trotzdem weiterhin unterhaltspflichtig gegenüber meinem Ehemann bin .. und wir haben nur einen minikleinen Nebenverdienst als Online-Portal-Texter . .und auch da Probleme .. die ich Euch gar nicht wirklich erklären kann, habe auch da, weil es hieß, es ändert sich nichts, aber es ist weil ich ja als Rentnerin aus der Bedarfsgemeinschaft teils rausfalle, schon anders, auch die Bürgerbeauftragte um Klärung gebeten.
Ich kann nämlich vermutlich nichtmal mehr meine Freibeträge ausnutzen . und von der Rente kriege ich sowieso nichts .. die wird bis zum Sozialhilfesatz gekürzt und ich kann nichtmal Rücklagen bilden.
Wenn Ihr Gesetze macht .. bitte fangt doch mal an zu denken .. und zwar bis zur letzten Konsequenz ... es würde den Menschen, die arm sind, nur eins helfen ... Regelsätze weit rauf, denn die sind viel zu niedrig .. und Mietobergrenzen auch rauf .. alles andere ist etwas, das keinem armen Menschen weiterhilft .. und man blickt ja auch gar nicht durch.
Beim Strom sah es so aus, ja wir kriegten ein Schreiben im Herbst 2018, der wird ab 1.1.19 teurer .. was mit 1,2 Cent pro Kilowattstunde und keine 10 Euro an Grundpreis .. ich muss, damit wir nicht verhungern, beim Kaufman nonstop kopfrechnen, aber dass wir nun trotz pünktlich Abschlag zahlen über 300 Euro nachzahlen müssen, damit hätte ich nicht gerechnet. Das wird garantiert vielen armen Haushalten gerade genauso gehen. Wir kommen so mit nun mehr Abschlag .. dann haben die Stadtwerke auch noch statt vorher 12 Abschlägen nun nur 11 gemacht ...man gönnt sich ja sonst nix ... und Raten, die ich auf 12 Monate ab kriegen können, trotzdem auf über 50 Euro alleine an Stromkosten mehr im Monat dieses Jahr.
14 Euro gab es mehr fürn Regelsatz .. bei Paaren ja grundsätzlich immer weniger .. und dann gehöre ich zur Bedarfsgemeinschaft trotz Rente . sonst aber nicht.
Ist doch toll .. und dann noch 60 Euro Mieterhöhung dazu, obwohl wir ja sowieso schon immer noch von der letzten Mieterhöhung 20 Euro zubuttern.
Kommt da nicht Freude auf?
Und dann sagt Ihr, die neue Regelung soll den Armen helfen?
Wie denn?
Es gibt immer noch keine Mietspiegel in den Gemeinden .. und 20 % über der Vergleichsmiete ist ja wohl viel mehr als die Mietobergrenzen.
Da gibt es doch Zahlen ... warum nimmt man die nicht zumindest bei Wohnraum für alle die Menschen, die eben drauf angewisen sind, eine Wohnung innerhalb der Mietobergrenzen zu finden. Die Sozialämter und Jobcenter haben doch die Zahlen, was die Miete in diesen Wohnungen kosten.
Für Strom über Boiler für Warmwasser kriegen wir 2020 übrigens jeder 6 Cent zu .. ist das nicht ein Witz? Und die nächste Stromerhöhung, das kann man sich bei der Umweltdebatte denken, wird kommen.
Das musste ich genauso lang mal loswerden.
Verfasse eine Nachricht ...

Samstag, 18. Januar 2020

Mietpreisbeschränkung

Antrag wurde gestellt, und zwar am 29.10.19 an den Bundesrat


Das ist der Link, wo man das nachlesen kann:


Der Pressetext dazu.

Für mich zu kompliziert, um wirklich zu verstehen, ob uns das helfen kann.

Aber da wir uns, falls alles vor Gericht geht wegen der Mieterhöhung, sowieso einen Anwalt nehmen sollten, der Ahnung von Mietrecht hat, denke ich, der wird es wissen.


LG
Renate

Ach so .. die Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein wurde abgeschafft ....

... Neues in Aussicht gestellt, aber das wurde noch gar nicht gleichzeitig beschlossen


Fein fein.

Hier der Link zur Landesregierung zu diesem Thema:


Daraus:
...
Datum 29.10.2019
Die Landesregierung sagt zu hohen Mietpreisen den Kampf an und setzt sich auf Bundesebene für eine Gesetzesänderung ein.


Mit einer Bundesratsinitiative will Schleswig-Holstein überhöhte Mietpreise bekämpfen. Das beschloss das Landeskabinett am Dienstag in Kiel. "Unsere Regelung zielt auf ein angemessenes Mietniveau in Zeiten der Wohnraumknappheit ab, stärkt die individuellen Rechte der Mieter und gibt den Vermietern verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen", sagte Innenminister Hans-Joachim Grote. Eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch soll es Mietern erleichtern, sich gegen zu hohe Mieten zu wehren.

Flächendeckende Lösung

Denn bislang können sie nur dann gegen ihren Vermieter vorgehen, wenn sie nachweisen können, dass dieser die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt bewusst ausnutzt, um die Miete anzuheben – in der Praxis ist das nahezu unmöglich. Nach der neuen Regelung soll es künftig ausreichen, wenn zu wenige Wohnungen frei sind und der Vermieter 20 Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt. Der Mieter könnte dann die zu viel gezahlte Miete zurückfordern.
Im Gegensatz zur Mietpreisbremse akzeptiere die neue Regelung zwar höhere Anfangsmieten, habe jedoch im Vergleich dazu erhebliche Vorteile, sagte Grote: "Die Mietpreisbeschränkung würde flächendeckend im ganzen Land gelten und nicht nur – wie bei der Mietpreisbremse – in zwölf der 1.106 Kommunen Schleswig-Holsteins." Darüber hinaus hätten überhaupt nur Kiel und Norderstedt einen Mietspiegel, der eine Mietpreisbremse notwendig mache. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung sei das neue Gesetz außerdem zeitlich unbeschränkt – bislang muss das Land eine befristete Verordnung für jedes Gebiet erlassen, in dem Gutachter einen angespannten Wohnungsmarkt nachweisen.

Effektiver als die Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse habe keine Wirkung gezeigt, sagte Grote. So seien die Mieten in Kiel 2018 im Vorjahresvergleich mit Mietpreisbremse um 4,3 Prozent gestiegen, in Flensburg nur um 3,7 Prozent – allerdings ohne Mietpreisbremse. Darüber hinaus greife die bisherige Regelung nur in generell angespannten Wohnungsmärkten. Wenn allerdings nur in bestimmten Segmenten, etwa für barrierefreie Wohnungen, die Preise in die Höhe schießen, sei das Instrument bislang wirkungslos, betonte der Minister. Auch sei der Vermieter bislang nur verpflichtet, die Miete bis zum Zeitpunkt der offiziellen Rüge zurückzuzahlen. "Die Gesetzesinitiative Schleswig-Holsteins schränkt dagegen einen Rückzahlungsanspruch des Mieters nicht durch Rügepflichten ein", erklärte Grote.


Investitionen ermöglichen

Wie bei der Mietpreisbremse sind Neubauten auch in Zukunft von den Mietbeschränkungen ausgenommen, um Investitionen nicht zu gefährden. Höhere Baukosten und energetische Standards schlagen sich in den Anfangsmieten bei der Erstvermietung nieder. "Hier brauchen Investoren Finanzierungssicherheit, wenn sie dringend benötigten neuen Wohnraum schaffen", sagte der Minister. Die neue Regelung sei auch im Sinne der überwiegenden Mehrzahl seriöser und fairer Vermieter.

Initative für mehr Wohnraum

"Die von Schleswig-Holstein angestrebte wirksame Regelung gegen Mietpreisüberhöhungen begleitet die Anstrengungen der Landesregierung für mehr bezahlbaren Wohnraum", betonte der Minister. So habe Schleswig-Holstein bereits die Landesbauordnung geändert und Finanzierungsanreize für künftige Eigentümer sowie Vermieter von bezahlbaren Wohnungen gesetzt. Darüber hinaus investiere die Landesregierung Rekordsummen in die Wohnraum- und Städtebauförderung und bezuschusse inzwischen jeden neu gebauten Quadratmeter für Sozialwohnungen in nachgefragten Regionen mit 375 Euro – das ist mehr als jedes andere Bundesland.
....

Also diese Form von Zukunftsmusik hilft uns momentan keinen Zentimeter weiter.

LG
Renate
 

Der nächste Schock für uns: Mieterhöhung vom 20 %, sprich über 60 Euro

Wie klasse, das Jahr fängt ja gut an

 Zu den Horrorkosten für Strom ab 2020 flatterte uns heute nun auch noch eine nächste Mieterhöhung ins Haus.

20 % will der Vermieter mehr haben, das sind 60,74 Euro für die reine Kaltmiete mehr, also will von 309,53 Euro kalt auf 370,27 Euro kalt erhöhen. Bei den Nebenkostenvorauszahlungen ändert sich nichts.


 Zur Begründung nennt er aus dem grünen Wohnblock drei Mietparteien, die nicht wie wir aktuell einen Netto-Quadratmeterpreis von 4,79 Euro bezahlen, sondern zwischen 7,41 Euro und 7,48 Euro. Wohnungsgröße lässt darauf schließen, dass es sich auch um Wohnungen handelt, die in der Größe von unserer sein werden.

Er nennt also mit ziemlicher Sicherheit, auch wenn wir diese Leute drüben nicht persönlich kennen oder uns diese Namen zumindest nichts sagen, Leute die bei diesem Preis sicherlich in einer der durch den Vorvermieter damals neu renovierten Wohnungen wohnen werden, und zwar alle.
 Ob das zulässig ist, ist schwer zu sagen, denn die Wohnungen in unseren Wohnblocks haben nun mal andere Standards und die Altmieter werden alle weniger bezahlen genauso wie wir, haben aber auch Wohnungen, bei denen gegenüber den ja früher nur mit Wohnberechtigungsschein bezugsfähigen Sozialwohnungen gar nichts verbessert wurde.

Wir sollen nun freiwillig zustimmen, dass sie uns die Miete auf 5,73 Euro pro Quadratmeter .. was eben diesen 60,74 Euro mehr im Monat entspriche, erhöhen dürfen.


 Zunächst mal werden wir denen schreiben, dass wir das als ALG-II-Aufstocker gar nicht dürfen, sondern sie uns verklagen müssen genauso wie es der Vorvermieter bei der letzten Mieterhöhung gemusst hat.

Sie schreiben schon, wenn wir nicht zustimmen, müssen sie uns verklagen.

Das wird sich nicht umgehen lassen. Nach der Erfahrung mit dem letzten Vermieter rechne ich wiederum nicht wirklich damit, dass wir da gewinnen.
 Leider sind diese Wohnungen ja seit dem Verkauf schon an den Vorvermieter und das ganze Theater damals aus der Mietpreisbindung raus, wo sie früher mal drin waren und keine offiziellen Sozialwohnungen mehr, auch wenn sie mal welche waren.

Unsere Klage vorm Sozialgericht von 2014, weil das Jobcenter ja schon jetzt wegen Überschreitung der Mietobergrenze die volle Miete seit damals nicht mehr anerkennt, ist bis heute nach wie vor nicht bearbeitet worden und aufschiebende Wirkung hat die leider nicht.

Falls dieser Vermieter seine Klage vorm Amtsgericht gewinnen sollte, wird also danach eine Klage beim Sozialgericht gegen das Jobcenter sicher wieder mindestens weitere 6 Jahre oder mehr dauern, bis man da was erfährt. Wer weiß, ob wir da überhaupt noch leben.

Aber so ist das nunmal im ach so schönen Deutschland.

Das für mich das Merkzeichen G offiziell anerkannt wird, wird damit umso wichtiger, denn auch sowas könnte helfen.

Selbst eine Dachgeschosswohnung würde momentan bei ebay mehr kosten, wo ich nicht hin käme, weil ich keine Treppen mehr hoch komme und Wohnungen mit Fahrstuhl oder im Erdgeschoss sind grundsätzlich teurer.

Laut dem statistischen Bundesamt liegt die durchschnittliche Bruttokaltmiete in Schleswig-Holstein bei 8 Euro pro Quadratmeter, wir liegen dann drüber.

Und bei allen Haushalten außer denen, die erst nach 2015 was gemietet haben, liegt der Durchschnitt in Schleswig-Holstein bei 7 Euro pro Quadratmeter, das wäre also bei allen vermieteten Wohnungen, auch den ganz tollen darunter und diese hier ist ganz sicher keine ganz tolle, ein Durchschnittspreis, der landesweit niedriger ist als das, was sie dann von uns haben wollen.

Einen Mietspiegel für Preetz oder den Kreis Plön kann ich nach wie vor nicht finden, vermute, es gibt auch immer noch keinen außer der Tabelle für die Mietobergrenzen vom Jobcenter, was ja auch fürs Sozialamt gilt.

Na ja ...wie schön, der nächste Ärger. Haben wir dringend noch zu unserem Glück gebraucht.

Aber genau genommen ist es verwunderlich, dass sie nicht schon früher damit gekommen sind.

Mal schauen, was der Rest unserer Mitmieter dazu sagen und ob die armen Leute drüben, denen man demnächst das Haus überm Kopf abreißen will, diese Mieterhöhung trotz baufälligem Gebäude auch bekommen haben. Das werden wir sicher die Tage zu wissen kriegen, vermute ich.

Hier die beiden aktuellsten Tabellen vom statistischen Bundesamt .. sind bis 2018 bisher. Neuer findet man da nichts.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/_Grafik/_Interaktiv/nettokaltmieten.html;jsessionid=48FB9950666483FC91F946CE0EACF19E.internet712

https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/_Grafik/_Interaktiv/bruttokaltmiete.html;jsessionid=48FB9950666483FC91F946CE0EACF19E.internet712 

LG
Renate

Donnerstag, 16. Januar 2020

Der Schock heute wegen unserer Stromabrechnung für letztes Jahr

Ich könnte mir vorstellen, dass es jetzt um diese Zeit noch mehr Menschen so gehen wird

 Die Fotos hier sind von gestern vom Mittags-Gassi mit dem Pepe .. das Wetter war sehr schön .. ist überhaupt sehr schön aktuell hier in Schleswig-Holstein, auch heute.

Aber die zeige ich nur nebenbei, weil ich Euch mal erzählen möchte, warum die erstmal E-mail-Post wegen unserer Stromabrechnung vom Vorjahr ein echter Schock war, wo das bisschen an Regelsatz, was wir 2020 mehr kriegen, zigfach wieder weg ist.

Und das ist Jahr für Jahr so und dann wundern sich unsere Politiker, dass die Menschen nur noch am Meckern sind.

 Dass es mehr Rente gab, hat mir überhaupt nichts genutzt, denn die wird sowieso immer mit dem Bedarf von Jürgen beim ALG II zu 100 % verrechnet, so dass mir davon nur der reine Sozialhilfesatz übrigbleibt.

Regelsatz an sich gibt es bei Paaren pro Person ganze 7 Euro mehr, denn die kriegen ja immer noch weniger als Alleinstehende. Das sind also 14 Euro mehr im Monat.

 Wegen meinem Antrag auf Merkzeichen G werde ich Widerspruch einlegen, die haben den abgelehnt und ich werde versuchen, mich dagegen zu wehren, weil ich weit davon entfernt bin, dass ich noch 2 km in ner halben Stunde gehen kann und es für mich auch ein großes Problem ist, wenn der Fahrstuhl nicht geht, die Treppen hochzukommen und das sind beides eigentlich Gründe bei inneren Leiden, nach denen man durchaus einen Anspruch auf den Mehrbedarf durch das Merkzeichen G hat. Aber das erzähle ich nachher noch im Geschichten-Blog, werde mir auch wieder von der Landesbeauftragten für soziale Angelegenheiten dabei helfen lassen. Die sind ja da alle sehr nett.

 Nun aber zu unserer Stromrechnung.

Ja ich erinnere mich vage daran, dass wir im Herbst 2018 mal einen Schrieb von den Stadtwerken Kiel bekommen haben, dass ab 2019 Strom teurer wird.

Da ich aber nicht auswendig weiß, was wir für ne Kilowattstunde bezahlen, habe ich mir gedacht, dass wird sich dann ja sicher beim Abschlag für 2019 auswirken und gar nicht weiter drüber nachgedacht, dass es anders sein könnte.

Und es ist anders ... es wirkt sich erst jetzt ab 2020 aus .. aber sowas von !!!

 Ich könnte mir locker vorstellen, dass es gerade um diese Zeit vielen Menschen so geht, weil ja jetzt ungefähr überall die Stromabrechnungen fürs vergangene Jahr eingehen und die neuen Abschläge festgelegt werden und so weiter.

Und dass das sowieso für jeden ein Schock sein wird, aber besonders für die, die sowieso schon so rechnen müssen, weil sie nach wie vor in diesem Staat von der Höhe des Regelsatzes abhängig sind, der einfach viel zu niedrig ist und bleibt.

 Ich habe voriges Jahr immer brav meine 72 Euro Abschlag im Monat bezahlt .. war für 12 Monate .. auch da wurde was geändert .. also passt mal auf.

Da wir eigentlich nichts geändert haben an unserem Stromverhalten, ging ich davon aus, wird wohl so hinkommen, aber weit gefehlt.

319,34 Euro müssen wir nachzahlen. Mir wurde erstmal ganz anders. Ich dachte, wie kann das denn angehen, also erstmal rein in unser Online-Stromkonto.

 Da kann man ja vergleichen .. Stromverbrauch war ungefähr genauso wie immer, nur ne kleine Kleinigkeit mehr als voriges Jahr . 3.900 Kilowattstunden statt 2018 3.776 Kilowattstunden.

Viel Strom verbraucht man in einem Haushalt wie unserem ja immer wegen der Uralt-Warmwasserboiler .. und sonst haben wir ja kaum was, das Strom braucht .. seit Monaten nichtmal mehr nen Fernseher, der nebenbei laufen würde, weil der auch kaputt gegangen ist.

 Ich denke, wie kann das denn angehen .. also weiter die alten Rechnungen vergleichen und stelle dabei fest:

Oh Schreck ...2018 war der Grundpreis für Strom 87 Euro im Jahr und der Grundpreis für ne Kilowattstunde war 22.025 Cent.

Im Jahr davor, also 2017, war das auch genauso.

 2019 nun war der Grundpreis aber plötzlich 95,80 Euro im Jahr und der Preis für ne Kilowattstunde plötzlich 23,227 Cent.

Als ich das gelesen haben werde, habe ich sicher nicht angenommen, dass man dadurch nun dazu kommt, mit Raten für die Nachzahlung für 2019 das ganze Jahr 2020 auf locker ca. 55 Euro mehr an Strom kommt als im Jahr davor.

Und das frisst die 14 Euro mehr an Regelsatz gleich 3 x auf !!!!

 So gut Kopfrechnen konnte ich noch nie und hätte mit sowas wirklich nicht gerechnet. Ist aber so.

Und ich glaube, da ich ständig beim Kaufmann alles im Kopf zusammenrechne, was ich einkaufe, um übern Monat zu kommen, weil ich das muss, dass ich sogar recht gut Kopfrechnen kann .. wird vielen Leuten sogar schwerer fallen als mir.

 Na ja .. Grund für die irre hohe Stromnachzahlung habe ich also gefunden.

Mit gerechnet habe ich nicht, denn es liest sich ja so pillepalle, wenn der Strom pro Kilowattstunde mal eben so ca. 1 1/2 Cent teurer wird und der Grundpreis so viel ja nun auch wieder nicht.

Ist leider nicht pillepalle, sondern irre viel Geld, wo wir sowieso schon so wenig haben, und das wird garantiert vielen Menschen 2020 so gehen.

 Und dann soll Strom ja schon wieder noch viel teurer werden.
Na klasse .... wer soll das denn bitteschön noch bezahlen von so wenig Geld, was einem zur Verfügung steht.

Ach ja ...dazu dann mal, was sie uns an Mehrbedarf für Warmwasser über Uraltboiler, die ja oft in Sozialwohnungen drin sind, für 2019 und 2020 bewilligen vom Jobcenter. Das sind ganze 6 Cent mehr im Monat pro Person, also 12 Cent mehr in 2020 gegenüber 2019. Und auch das ist jedes Jahr so, dass diese Kosten nichts mit den wirklichen Stromkosten bei Warmwasser über Boiler zu tun haben.

Also 2019 gab es pro Person ganze 8,79 Euro pro Person Mehrbedarf für Strom über Boiler, 2020 sind das nun 8,95 Euro.

Ist das nicht irre viel bei den heutigen Strompreisen, was sie Menschen bewilligen, die ja gezwungen sind, in ner Billigbleibe zu hausen, die unter der Mietobergrenze liegt ???

Na ja ... die Maus am Service-Telefon von den Stadtwerken war sehr nett.

Ich vermute, die hat heute schon den ganzen Tag von vielen Leuten die gleiche Leier anhören müssen wie auch von mir.

Wie soll ich das bezahlen? Geht das in Raten? Mach bitte die Raten so klein wie möglich.

Sie hat mir dann auch gleich 12 Raten angeboten. Ich darf nun 1 x 36 Euro, 10 x 26 Euro und dann nochmal als letzte Rate 39,63 Euro abstottern.

Das ist die Nachzahlung und noch 10 Euro Kosten für den Ratenplan und 6,29 an Zinsen.

Nun haben sie dann "netterweise" ausgerechnet für 2020 auch noch wieder die Abschlagszahlungen umgeändert, nämlich von vorher mal 12 Abschlägen auf wieder wie früher schonmal 11 Abschläge.

So kam es dann auch noch zustande, dass wir statt 72 Euro plötzlich 114 Euro im Monat bezahlen sollen .. ist ja ein Monat weniger .. was einem aber bis Dezember durch kein Stück weiterhilft.

Ich konnte den Abschlag etwas kürzen .. das geht bis zu einem bestimmten Prozentsatz .. habe das gemacht, auf 90 Euro, damit wir zumindest halbwegs über das nächste Jahr kommen.

Das wird bedeuten, dass wir nächstes Jahr sicher wieder was nachzahlen müssen, aber geht nicht anders.

Ich hoffe, dass dann nicht noch ne weitere Stromerhöhung kommt, die so schwindelerregend ist, dass man gar nicht mehr weiß wie bezahlen.

Denn mal die Regelsätze auf sowas anzupassen, auf diese Idee kommt unsere hochverehrte Regierung ja nicht.

Und die Grünen oder Linken, die das immer sagen und auch ändern würden, die sind leider ja noch nicht am Ruder und können so nicht helfen.

Ich vermute, diesen Schock haben gerade mehr als wir gekriegt oder es kommt noch in den nächsten Tagen.

Fühlt Euch umarmt, Jürgen und ich können Euch gut verstehen, es geht uns genauso.

LG
Renate