Freitag, 20. September 2019

Es gibt schon stressige Aufträge für uns Online-Autoren

Kein Wunder, dass dieses Team nicht vorwärts kommt

 Ich ahnte ja nichts Schlimmes, als ich ja dazu sagte, in einem Team mitzuschreiben, wo es doch nur um Kindersachen in einem Onlineshop ging.

Las sich einfach, gut verständlich, also habe ich ja gesagt mitzumachen.

 Wie anstrengend das werden wird, ahnte ich immer noch nicht, als ich den ersten Auftrag davon angenommen hatte.

Zwar schon lauter Artikelnummern mit der Vorgabe, zu jedem Teil nur paar kurze Sätze zu formulieren .. auch dass Formatierungen dabei waren .. aber ich dachte immer noch, das ist harmlos.

 Dann klingelte das Telefon, ob ich schon angefangen hätte .. weil da würde was mit den Formatierungen nicht stimmen und sie müssten was ändern. Ich nein, macht nichts, dann würde ich das ja geändert gleich richtig sehen.

Und dann wunderte ich mich, warum diese Team-Aufträge anders als gewohnt einfach nicht weniger wurden. Jetzt weiß ich wieso.


Ich habe den ersten davon vorhin fertig gemacht.

Ungefähr 5 Stunden habe ich konzentriert dabei gesessen und war fix und foxy, als ich den Text endlich abgegeben hatte .. und hatte damit ganze 19,50 Euro verdient .. trotz Team-Preis, der ja höher ist als der normale Wortpreis für Open Orders.

Also die Kollegen brauchen Unterstützung .. ich werde sicher ab und zu noch einen dieser Texte bearbeiten .. aber jeden Tag tu ich mir das nicht an .. nur alle paar Tage mal.

Es sollen noch viele von diesen Aufträgen kommen .. stöhn. Ganz hängenlassen kann man die Kollegen damit dann ja nicht.

Aber morgen schreibe ich was Normales aus dem Open Order Pool über Hunde und verdiene damit garantiert, wenn ich den Stundenlohn durchrechne, drei- bis viermal so viel die Stunde.

LG
Renate

Wegen Tanja Korkmaz hat die Staatsanwalt ein Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet

Erinnert Ihr Euch an ihren Schrieb, sie wüsste, dass Boomer mit Giftködern getötet worden sein soll?


Ich untermale das, was ich Euch jetzt erzähle, mal mit ein paar alten Fotos aus Mai wenige Tage vor Boomers Tod und zuletzt zwei neuen von uns beiden jetzt mit seinem Nachfolger Pepe.

 Die Polizei sagte ja damals, wir sollen nochmal Anzeige erstatten und diese Privatnachricht dazu kopieren, das könnte helfen, dass doch noch was geschieht.
 Zusätzlich hatten wir ja eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig geschickt und auch da diese unglaubliche Privatnachricht dann nachgereicht.

Wir haben auch darauf hingewiesen, dass Frau Korkmaz schon zu Zeiten von Thunders Tod und den damals ja auch gleichzeitig auftretenden Gesundheitsstörungen bei Chiwa und Prima kurz vor ihrem Umzug auf den Gnadenhof mit M.S. befreundet war, was wir nach ihrem Angriff hier zu Hause dann rausgefunden hatten.
 Wir haben gesagt, auch unsere Pferde könnte jemand mit gezielt giftigen Sachen gefüttert haben, auch durchaus Dingen, die noch schlimmer wären als nur verschimmelte Heulage oder Kantengras mit Streusalz und Efeu.

Nur beweisen könnte man sowas eben leider nicht.
 Wir haben zusätzlich gesagt, wenn außer uns noch andere Leute Anzeige erstattet hätten, dann müsste das doch leicht über die Polizeidienststelle Preetz zusammenzufassen sein und sie hätten doch die Möglichkeit, sowas zu ermitteln.

Na ja .. gestern kam nun ein Schreiben, dass es ein Wiederaufnahmeverfahren gibt .. eben wegen unserer erneuten Anzeige.
 Damit hatten wir gar nicht mehr gerechnet.

Es macht den Boomer nicht wieder lebendig.

Aber es könnte helfen, andere Hunde und auch unseren neuen Hund Pepe vor so einer Frau zu schützen, wenn die endlich einmal erleben müsste, dass das, was sie tut, Dinge sind, die so einfach für die Bevölkerung hier in der Gegend nicht mehr hinnehmbar sind. Schließlich sind wir nicht die einzigen Menschen, mit denen sie so umgeht.

 Hier zum Nachlesen nochmal mein alter Post von damals, als sie uns das schrieb:

Tanja Korkmaz deutet an, Boomer mit Giftködern getötet zu haben Wir sind entsetzt über eine Privatnachricht, die gestern bei uns einging



Ich werde berichten, was da nun draus wird.

LG
Renate

Mittwoch, 18. September 2019

Was die einzelnen Parteien zum Kleinrechnen der Regelsätze sagen

Link ist von der Seite des Bundestages



Am 7. Juni 2019 gab es nämlich eine Debatte im Bundestag zu dem Thema .. hat offensichtlich wieder nichts gebracht, denn auch 2020 fällt die Erhöhung der Regelsätze ja wieder genauso bescheiden aus wie immer.

Siehe Beitrag vor diesem.

Hier mal der Text aus dem Link oben:
....
Die Bundesregierung soll auf das „offensichtliche Kleinrechnen“ des Existenzminimums verzichten und die Hartz-IV-Sätze erhöhen: Das hat die Linke in einer Debatte des Deutschen Bundestages am Freitagnachmittag, 7. Juni 2019, gefordert. Ein entsprechender Antrag (19/10621) wurde gemeinsam mit einem Antrag der Liberalen (19/10619), Hartz IV zu entbürokratisieren, zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Linke will Hartz IV überwinden

Für Die Linke sagte Susanne Ferschl, wer „Hart IV überwinden will, muss in einem ersten Schritt die Regelsätze erhöhen“. Jedes fünfte Kind in Deutschland lebe in Armut, ein Drittel der Armen sei erwerbstätig. Dies sei „ein Skandal“. Hartz IV sei ein „Disziplinierungsinstrument“, das Arbeitnehmer in schlechte Jobs treibe.
Die Regelsätze würden politisch kleingerechnet und beinhalteten keine Leistungen für Teilhabe. Würden sie „sauber und gerecht“ berechnet, ergäbe sich für 2019 ein Regelsatz von 582 Euro pro Monat.

CDU/CSU mahnt gesellschaftliche Solidarität an

Die Unionsfraktion lehnt den Vorstoß der Linken ab. Prof. Dr. Matthias Zimmer sagte, jemand, der „keine Lust auf Arbeit hat“, dürfe nicht von denen bezahlt werden, die ihr Leben selbst gestalten; dies sei eine Frage der gesellschaftlichen Solidarität. Man werde die Regelsätze weiterhin „ordentlich berechnen lassen“.
Einige Vorschläge aus dem FDP-Antrag seien dagegen bedenkenswert: so etwa die vorgeschlagene Einführung einer Bagatellgrenze und ein leichteres Antragsverfahren für das Bildungs- und Teilhabepaket, das derzeit „grotesk kompliziert“ sei.

AfD: Geringverdiener stärken

Für die AfD verwies Uwe Witt auf einen Antrag seiner Fraktion, die schon längst festgestellt habe, dass die Regelsätze seit 2011 zu niedrig seien und heute bei rund 582 Euro liegen müssten.
Seine Fraktion aber wolle vor allem rund 17 Millionen Arbeitnehmer, die „kein Auskommen vom Einkommen“ hätten, sowie Geringverdiener stärken. Dies sei eine Frage der Wertschätzung von Menschen, „die sich nicht zu schade sind, im Niedriglohnbereich zu arbeiten“.

SPD: Reform des Sozialstaats nötig

Die SPD-Abgeordnete Dagmar Schmidt wies darauf hin, dass mit dem Mindestlohn, dem Gute-Kita-Gesetz und dem Starke-Familien-Gesetz bereits viel erreicht worden sei; ihre Partei wolle aber darüber hinaus eine Reform des Sozialstaats.
Man wolle einerseits Menschen das Recht auf Arbeit gewähren und andererseits diejenigen mit besserer Beratung, sozialer Infrastruktur und mehr Hilfe unterstützen, die nicht in der Lage seien, für sich selbst zu sorgen.

FDP fordert Entbürokratisierung

Der liberale Abgeordnete Pascal Kober sagte, mit ihrem Antrag entlarve sich die Linke: Sie wolle Menschen „in Abhängigkeit vom Sozialstaat halten“; dieses Menschenbild lehne er ab. Seine Fraktion wolle eine Bagatellgrenze von 25 Euro einführen, damit etwa Überzahlungen von Cent-Beträgen nicht mehr seitenweise Bescheide nach sich führten.
Die Mitarbeiter in den Jobcentern müssten wieder mehr Zeit für Beratung haben und sollten nicht selbst über die Angemessenheit von Wohnungen entscheiden. Dafür müsse es entweder Pauschalen oder klare Definitionen geben. Zudem brauche es eine einfach Sprache: Die Menschen könnten erwarten, „dass der Staat verständlich ist“.

Grüne: Neuberechnung der Regelsätze nötig

Für Bündnis 90/Die Grünen sprach sich Sven Lehmann für eine existenzsichernde und sanktionsfreie „Garantiesicherung“ aus. Die Berechnung der Regelsätze dürfe sich nicht wie bisher an den Armutshaushalten orientieren, sondern an der gesellschaftlichen Mitte. Das Lohnabstandsgebot dürfe bei der Bedarfsermittlung keine Rolle spielen.
Klar sei, dass Menschen in Arbeit mehr haben müssten als nicht Erwerbstätige; dafür seien aber etwa höhere Löhne und eine größere Tarifbindung entscheidend.

Antrag der Linken

Die Linke fordert die Bundesregierung auf, auf das „offensichtliche Kleinrechnen des Existenzminimums“ zu verzichten und die Regelleistungen für Erwachsene beim Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe und den Asylbewerberleistungen sofort von 424 Euro auf 582 Euro anzuheben.
Dass die Erhöhung der Regelleistungen zwingend sei, ergebe sich aus der fehlerhaften Berechnung der gegenwärtigen Beträge. Sie seien in vielen kleinen Rechenschritten kleingerechnet worden. Ein anderer Kürzungsschritt bestehe darin, einzelne Posten aus dem Gesamtbetrag herauszustreichen, was dem Statistikverfahren widerspreche, das im Regelbedarfsermittlungsgesetz vorgeschrieben sei, schreiben die Abgeordneten. 

Antrag der FDP

Die FDP fordert die Bundesregierung auf, eine Bagatellgrenze von 25 Euro für Aufhebungs- und Erstattungsverfahren von Jobcentern einzuführen und die Zuständigkeit für die Betreuung und Arbeitsvermittlung von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitslosengeld-II-Beziehern an die Agenturen für Arbeit zu übertragen.
Darüber hinaus wollen die Liberalen regional ausdifferenzierte Pauschalen für Kosten der Unterkunft und Heizung und ein einfacheres Verfahren zur Bestimmung der Pauschalen oder Kostenobergrenzen einführen. Die FDP tritt zudem für eine gesamtschuldnerische Haftung einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft ein. (suk/vom/hau/07.06.2019)
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LG
Renate

Klamm heimlich die Regelsätze für 2020 wieder kaum erhöht wie immer !!!!

War doch klar, dass die Regierung zwar fiel faselt, aber den Armen wie immer nichts gönnt


Also hier mal die Regelsatzerhöhungen ab 2020, die wieder so niedrig sind wie jedes Jahr und logisch nichtmal das auszugleichen vermögen, was teuer geworden ist geschweige denn endlich mal, was ja alle Sozialverände immer wieder betonen, so hoch sind wie der tatsächliche Bedarf.

Hier direkt von der Bundesregierung:


Zitate unten:
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Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab Januar 2020 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 432 Euro im Monat - acht Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.
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 Ein Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung ist Grundlage für die Berechnung der Regelsätze.
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 Wer in Deutschland in eine Notlage gerät und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, hat Anspruch auf staatliche Leistungen. Diese Leistungen werden jährlich überprüft und angepasst. Zum kommenden Jahr werden die Leistungssätze deshalb erneut steigen. Das Bundeskabinett hat der Erhöhung zugestimmt.
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Ab 1. Januar 2020 erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1,88 Prozent mehr Geld. Neben den Leistungen für die Erwachsenen steigen auch die Sätze für ältere Kinder und Jugendliche. Sie erhöhen sich um jeweils sechs Euro auf 308 und 328 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren erhöht sich der Satz um fünf Euro auf dann 250 Euro. Mit der Anpassung gewährleisten die Regelsätze auch im kommenden Jahr ein menschenwürdiges Existenzminimum.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärte zur Anpassung der Regelsätze: "Es gehört zum Kern unseres sozialen Rechtsstaates, dass alle Menschen über genügend finanzielle Mittel verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben." Es sei wichtig, dass alle Menschen in Deutschland auf den Sozialstaat als verlässlichen Partner bauen könnten.
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Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.
Die Preisentwicklung wird ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren und Dienstleistungen ermittelt. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln und Kleidung etwa auch Fahrräder und Hygieneartikel. Kosten für Zeitungen und Friseurbesuche fließen ebenso in die Berechnung ein. Die Nettolohnentwicklung wird auf Grundlage der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung berechnet.
Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
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Diese Regelsätze gelten ab Januar 2020

Veränderung gegenüber 2019 in Klammern

Alleinstehende / Alleinerziehende432 Euro (+ 8 Euro)Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften389 Euro (+ 7 Euro)Regelbedarfsstufe 2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII)345 Euro (+ 6 Euro)Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern345 Euro (+ 5 Euro)Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren328 Euro (+ 6 Euro)Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren308 Euro (+ 6 Euro)Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren250 Euro (+ 5 Euro)Regelbedarfsstufe 6
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Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.
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 Mittwoch, 18. September 2019 
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Montag, 16. September 2019

Überraschendes Ergebnis einer Studie Rechtsruck contra Pluralismus

Unsere Gesellschaft verändert sich insgesamt durchaus im positiven Sinn


Der Spruch "Wir sind mehr" ist deshalb gar nicht so falsch.

In dem Text unten geht es darum, dass wir zwar in Deutschland einen auffälligen Rechtsruck haben, aber es gibt auch eine Gegenbewegung, und damit beschäftigt sich der Text unten.

Der Reporter sagt, er hat sich schon fast daran gewöhnt, laufend rechte Gewaltandrohungen zu kriegen. Das ist eben heute so, dass die Rechten vor sowas nicht mehr zurückschrecken.

Sie beschimpfen Journalisten als Schmierfinken, Politiker als Merkel-Marionetten und so weiter und so fort .. und werden dabei auch immer schlimmer, was die Verrohung anbelangt, mit der solche Äußerungen gemacht werden.

Das ist auch nicht nur in der digitalen Welt so, sondern auch in der realen Welt.

Und in Deutschland ist das noch harmlos .. im Rest der Welt teils noch viel schlimmer.

Trotzdem stimmt es nicht, dass die westliche Welt rechter wird, denn die eher linksliberalen Bewegungen sind wesentlich größer und umfassen mehr Menschen, die sich auf der Gegenseite engagieren.

Die Gegenbewegung ist also stärker, mehr Menschen sind aufgewacht, gehen gegenan und bilden eine große Mehrheit, lassen sich den Rechtsruck nicht bieten.

Was bei den Rechten so gefährlich ist .. es machen immer mehr von ihnen einen Waffenschein, was doch schon ein wenig beunruhigend ist, wenn vorher solche Drohungen gemacht worden sind.

Genau nachlesen könnt Ihr das in dem Link unten.


LG
Renate

Sozial-geschönte Abi-Noten außer Bayern auffällig oft in allen neuen Bundesländern

Normal sind die Abi-Noten in allen ehemaligen Wessi-Ländern auffällig schlechter.


Da geht doch wirklich was nicht mit rechten Dingen zu.

Das stinkt geradezu nach Ungerechtigkeit und Mogelei und entspricht garantiert nicht der Intelligenzleistung der Menschen in ganz Deutschland.

Dazu fällt mir auch eine Erfahrung bei meinem eigenen Abi mit dem Vergleich meines zuerst westdeutschen und später als Ostdeutschland zugereisten Mathelehrers ein.

Mir ist nach 20 Jahren, die ich aus der Schule raus war und generell, weil es noch nie mein Lieblingsfach war, Mathe immer eher schwer gefallen.

Ich hatte anfänglich einen Mathelehrer, der hier geboren und zu Hause war und meine Mathe-Noten bewegten sich auf dem Fachgymnasium zwischen 5 und 6 Punkten. Ich fand das Fach schwer.

Dann kriegten wir einen Mathelehrer, der davor in den neuen Bundesländern gelebt hatte und in der Ex-DDR aufgrund seiner politischen Ansichten auch große Probleme gehabt hatte.

Ich hatte bei dem Mann etwas, das ich später bei einem wieder hier heimischen Mathe-Professor für Psyhologie an der CAU Kiel wirklich als schwere Kost empfand und das ging der Ex-Freundin meines Jüngsten, die auch dort Psychologie studiert hat, ganz genauso, nämlich die Grundlagen für Statistik.

Es war kinderleicht und ich war plötzlich recht gut in Mathe und hatte bei dem Ex-Ossi-Lehrer dann 11 Punkte.

Es ging generell der ganzen Klasse so, dass auch den Schülern, denen Mathe weniger lag, bei diesem Lehrer der Unterricht viel leichter fiel.

Ich hab ihm mal gesagt, na ja .. er mag ja politische Probleme im Osten gehabt haben, aber er sei immer noch Sozialist, das würde ich daran erkennen, wie pipi-leicht sein Mathe-Unterricht wäre.

Ob das nützlich für die Uni war, wage ich übrigens zu bezweifeln, denn da wird vorausgesetzt, dass man auf dem Gymnasium gelernt hat, was da später gebraucht wird.

Insofern halte ich die Idee auch für richtig, dieser Diskrepanz zwischen alten und neuen Bundesländern (mit Ausnahme von Bayern, wo auch so viele Schüler so gute Abi-Noten haben neuerdings) doch mal gründlich auf den Zahn zu fühlen und was daran zu ändern, dass es offenbar ein Unterschied zu sein scheint, wie leicht oder schwer der Unterricht an heutigen Gymnasien zu schaffen ist oder nicht.


Zitat daraus:

 In Thüringen hatten vergangenes Jahr 37,9 Prozent der Abiturienten eine Eins vor dem Komma stehen. Bei Schlusslicht Schleswig-Holstein waren es zuletzt nur 17,3 Prozent.
Nach Thüringen auf Platz zwei des Rankings lag Sachsen mit 34,6 Prozent, gefolgt von Bayern (31,5 Prozent), Brandenburg (30,2 Prozent) und Sachsen-Anhalt (29,9 Prozent).
Daran schlossen Mecklenburg-Vorpommern (28,9 Prozent), Bremen (27,4 Prozent), Berlin (26,4 Prozent), Hessen (27,2 Prozent), Hamburg (26,0 Prozent) und das Saarland (25,8 Prozent) an. NRW (24,3 Prozent), Baden-Württemberg (24,0 Prozent), Rheinland-Pfalz (22,5 Prozent) und Niedersachsen (21,7 Prozent) schafften es noch vor Schlusslicht Schleswig-Holstein (17,3 Prozent).

FDP fordert Zentralabitur

Die FDP forderte bundesweit einheitliche Standards für das Abitur, um das deutliche Gefälle von Bundesland zu Bundesland auszugleichen. "Die Zukunftsperspektiven von Schülerinnen und Schülern dürfen nicht länger von ihrem Wohnort abhängen", sagte die stellvertretende FDP-Vorsitzende Katja Suding gegenüber der Nachrichtenagentur afp.

...

Damit gebe ich der FDP wirklich recht.

LG
Renate
 

Samstag, 14. September 2019

Klage gegens Jobcenter wegen Ungleichbehandlung Bedarfsgemeinschaft mit einem Rentner

... weil wir denken, das widerspricht gleich zwei Paragraphen im Grundgesetz

Das Jobcenter Plön vertritt die Auffassung dass in einer gemischten Bedarfsgemeinschaft mit einem Altersrentner, der mehr als Grundsicherung kriegt, derjenige nur dann zur Bedarfsgemeinschaft gehört, wenn er bezahlen darf, aber nicht dann, wenn er selbst mal etwas braucht.

Damit stehen Altersrentner, die keine generellen Grundsicherungsansprüche haben, sogar schlechter da als alle, die Grundsicherung kriegen, denn die fallen einfach raus und haben aber Ansprüche ans örtliche Sozialamt.

Dem Altersrentner kürzt man alles bis zum Sozialhilfesatz, aber kriegen tut er nichts, wenn es hart auf hart kommt.

Das kann so nicht richtig sein. Siehe unten unsere Klage deswegen, die wir hier mal in voller Länge reinkopieren. Es gibt dazu noch zig Anlagen, die wir weglassen, das würde sonst zu viel. 

Ich hoffe, es wird trotzdem halbwegs verständlich sein.

LG
Renate

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Abs.: Jürgen Gilberg
Breslauer Straße 1 – 3, 24211 Preetz

Sozialgericht Kiel
Kronshagener Weg 107a

24116 Kiel

14.09.19

Klage gegen das Jobcenter Kreis Plön, Behler Weg 23, 24306 Plön
BG-Nummer 13106//0004064

Und zwar erstens gegen den Widerspruchsbescheid, auch bezogen auf den dazu gehörenden Erstattungsbescheid, in Bezug auf meinen Widerspruch gegen den abschließenden Bewilligungsbescheid vom 07.08.19 für die Zeit vom 01.10.18 – 31.03.19

Außerdem grundsätzlich in Bezug auf die Tatsache, dass die gemischte Bedarfsgemeinschaft eines noch vermittelbaren ALG-II-Empfängers mit einer Altersrentnerin, die noch einen Nebenjob ausübt, für diese Bedarfsgemeinschaft nicht so aussehen sollte, dass derartige Bedarfsgemeinschaften Ehepaare schlechter stellen als andere, was vom Jobcenter Plön aber so gemacht wird

Siehe meine Begründung dazu


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Grundgesetz steht, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates stehen. Im Grundgesetz steht auch, dass alle Menschen in diesem Staat das Recht haben, gleich behandelt und nicht benachteiligt zu werden.

Die Bedarfsgemeinschaft ist etwas, das es nur im SGB II gibt, im SGB XII gibt es die Bedarfsgemeinschaft nicht. Hier wird dann nur von Haushaltsgemeinschaften gesprochen.

Im SGB II steht auch drin, dass nur unter anderem Eheleute, die füreinander einstehen, eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Das ist sicher auch nicht falsch, wenn es dann aber in dem Alter, wo einer davon das Rentenalter erreicht, nicht zu einer eklatanten Benachteiligung führt.

Die Bedarfsgemeinschaft darf ja wohl nicht so ausschauen, dass der Rentner nur bis zum Sozialhilfesatz runtergekürzt wird, aber wenn er selbst in einer Notlage ist, dann wiederum nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft dazugehört, sondern im Regen stehengelassen wird. Der Überhang meiner Frau wird nämlich mir ja voll vom Bedarf abgezogen.

Sie selbst wiederum, das wurde uns schon am Telefon so gesagt, hätte unter keinen Umständen bei einem Hilfebedarf Anspruch auf irgendwelche Leistungen über mich als Vorstand der Bedarfsgemeinschaft und ja arbeitsfähigen Hilfebedürftigen von Seiten des Jobcenters.

Rücklagen für eventuelle Notfälle kann meine Frau unter der Tatsache, dass man ihr jeden Cent Rentenüberhang sofort abzieht und bei mir verrechnet, ja für eventuelle Notlagen nicht bilden.

Meine Frau liegt auch über der Rentenhöhe, bei der man einen festen Bedarf an Grundsicherungs-Zuschüssen hat, kann das Sozialamt also allerhöchstens um Hilfe bitten, um ein Darlehen zu erhalten, aber keine generelle dauerhafte Hilfe und muss derartige Darlehen dann auch grundsätzlich zurückzahlen.

Das ist nicht fair.

Wer hier vor Ort so wenig Rente kriegt, dass er mit Grundsicherung aufstocken kann, wird aus der Bedarfsgemeinschaft ausgesteuert und unterliegt dann selbst dem Sozialamt, der andere dem Jobcenter.

Wer mehr Rente kriegt, bleibt nur als zahlendes Mitglied beim Jobcenter in der Bedarfsgemeinschaft, bekommt aber keinen Cent Hilfe.

Nichtmal ich selbst habe ein Darlehen bekommen, als es darum ging, den ersten Rentenmonat meiner Ehefrau zu überbrücken. Statt dessen soll ich diese Summe nun auch noch ohne mir Ratenzahlung zu gewähren in einer Summe zurückzahlen.

Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen und meine Frau genauso wenig.

Wir haben sehr früh in Bezug auf den Übergang meiner Frau ins Rentenalter gefragt, wie wir denn den ersten Monat überbrücken könnten, nur falsche Auskünfte bekommen, meine Frau dann nur eine Teilhilfe über das örtliche Sozialamt, worüber ihr aber keiner beim Jobcenter vorher hat Auskunft gegeben, sie hat sich selbst durchgefragt, denn irgendwie mussten wir den Monat ja überleben … und ich lief mit meinen Fragen schlicht gegen eine Wand.

Meine Frau ist grundsätzlich steuerpflichtig. Vermutlich werden wir am Jahresende zwar gemeinsam durch das Ehegattensplitting selbst mit den Einnahmen aus unserem Nebenjob als freiberufliche Werbetexter unter der Steuerfreigrenze bleiben, aber ich möchte einmal ansprechen, dass heute Rentner erstens nicht als arbeitsunfähig gelten, also ja weiterarbeiten dürfen, was meine Frau auch nach wie vor tut und auch das so verdiente Geld ja mit dem Jobcenter über die Bedarfsgemeinschaft genauso wie ich abrechnen muss, aber Rente ist heute kein generell steuerfreies Einkommen mehr.

Rentner zahlen je nachdem, wie hoch die Rente ist, genauso Sozialabgaben und Steuern auf alle im Jahr verdienten Einnahmen inklusive der Altersrente wie andere Menschen auch.

Im voraus kann man also gar nicht wissen, wie genau das Nettoeinkommen ausschaut.

Das gleiche gilt übrigens für die heute ja übliche Bruttokaltmiete. Es handelt sich dabei nicht mehr um einen festen Betrag wie bei einer Kaltmiete, denn die Nebenkosten werden nur geschätzt genauso wie die Heizkosten und können durchaus mit Pech dazu führen, dass es einmal zu Nachzahlungen kommt.

Und dann fällt meine Frau wieder raus, sollte sie da was nachzahlen müssen genauso wie sie rausfallen würde, wenn das Finanzamt mit Nachforderungen kommen sollte.

Denn laut dem Jobcenter darf sie nur bezahlen .. aber kriegen tut sie nichts, wenn sie in Not gerät .. Rücklagen kann sie aber auch keine bilden, denn es wird ja jeder Cent bis runter zum Sozialhilfesatz sofort bei mir gegengerechnet.

Ich glaube, dass hier das SGB II vom Jobcenter Plön falsch ausgelegt wird, denn laut § 7 steht in (2) ausdrücklich drin, dass Leistungen auch die Menschen erhalten können, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, und dazu gehören auch die Ehepartner. Es steht nicht dabei, dass die als Rentner nicht mehr dazu gehören.

Im SGB XII gibt es sogar einen Extra-Paragraphen, nämlich hier § 37a, der speziell den sicherlich oft anzutreffenden Fall berücksichtigt, dass viele Menschen im ersten Rentenmonat aufgrund der ja erst am Monatsende fälligen Rentenzahlung genau die gleichen Probleme bekommen, die wir auch hatten, als meine Frau im März 19 in Rente ging.

Wieso gibt es sowas nicht parallel für gemischte Bedarfsgemeinschaften aus einem Altersrentner und einem Hilfebedürftigen, der noch im sogenannten erwerbsfähigen Alter ist (Rentner sind nach der neuesten Rechtsprechung heute nicht mehr unbedingt erwerbsunfähig, die müssen nur nicht mehr zwingend weiterarbeiten, sondern dürfen auch ihre Rente genießen, ohne zu arbeiten, wenn sie möchten), das ist doch eine Ungleichbehandlung derjenigen Bedarfsgemeinschaften, in denen der Rentner mehr Rentenanspruch und durch die Weiterarbeit den Lohn dafür hat als es bei reiner Grundsicherung oder ergänzender Grundsicherung der Fall wäre.

Zusätzlich hatte ich in meinem Widerspruch auch darum gegeben, mir einmal transparent zu erklären, wie eigentlich die März-19-Berechnung für meine Ehefrau des Jobcenters zu verstehen ist, in der nämlich ihre Rente mit ihrem Einkommen aus dem Nebenjob addiert und ihr dann ein für uns vollkommen unverständlich zusammengesetzter sogenannter individueller Freibetrag zuerkannt wurde.

Eine Antwort, wie das ausgerechnet worden ist, damit ich es auch verstehen kann, habe ich nicht bekommen, obwohl ich darum bat.

Laut vorher mal telefonischer Nachfrage wurde uns immer davor gesagt, die Rente würde zu 100 % verrechnet … bei unserer selbständigen Nebentätigkeit würde es genauso bleiben wie vorher, wir also jeder die ersten 100 Euro frei haben und falls es einmal mehr wäre, wie sonst auch. Das wurde aber offenbar anders gemacht und wir haben nach wie vor keine Ahnung, wie sich das in Zukunft auswirken könnte. Auch hier wäre eine für einen Laien verständliche Erklärung notwendig.

Abschließend bitte ich, auch wenn das vermutlich noch nie so gemacht worden ist, sondern nur einmal bei einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Grundsicherungsempfänger dabei, einmal um generelle Klärung.

Ist es wirklich erlaubt, dass in einer Bedarfsgemeinschaft eine Person nur zahlen darf, aber in der Not selbst keine Ansprüche hat und wenn das so sein sollte um Prüfung, ob das nicht eklatant dem Grundgesetz widerspricht.

Danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen