Gegen eine Leistungsfestsetzung auf Null wegen Fristversäumnis kann man sich wehren
Neuerdings passiert es immer wieder, dass die Jobcenter Selbständigen, die es aus irgendeinem Grund nicht schaffen, die abschließende EKS nach dem entsprechenden Halbjahr binnen der folgenden 2 Monate einzureichen, dann rückwirkend den gesamten Bedarf auf Null runtergesetzt haben.
Das hat das Bundessozialgericht jetzt unterbunden, man kann sich also dagegen zur Wehr setzen.
Das hat das Bundessozialgericht jetzt unterbunden, man kann sich also dagegen zur Wehr setzen.
Wie findet Ihr in diesem Link von Sozialberatung Kiel:
LG
Renate
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen