Freitag, 23. Februar 2018

Schlamperei der Hausverwaltung entbindet nicht den Vermieter von seinen Pflichten

Noch ein interessantes Urteil des Bundesgerichtshofs zur rechtzeitigen Betriebskostenabrechnung



Zitat:

 
25.01.17 - 15:39 Uhr

Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten über Betriebskosten abrechnen

Untätigkeit und Schlamperei der Hausverwaltung entschuldigen ihn nicht


(dmb) „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Sie ist richtig, entspricht der Gesetzeslage und war so zu erwarten“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 249/15). „Der Vermieter muss die gesetzliche zwölfmonatige Abrechnungsfrist einhalten. Der Untätigkeit oder den Schlampereien seiner Hausverwaltung darf er nicht tatenlos zusehen. Nach zwei Jahren kann er natürlich keine Forderungen mehr aus der verspätet vorgelegten Abrechnung ableiten.“
Hier hatte ein Wohnungseigentümer und Vermieter erst nach zwei Jahren über die Betriebskosten abgerechnet. Er begründete die Versäumung der Abrechnungsfrist damit, dass die Verwaltung keine Abrechnung vorgelegt hat, dass die neu beauftragte Hausverwaltung letztlich erst nach zwei Jahren über die Betriebskosten abgerechnet hat.
Siebenkotten: „Der Vermieter muss alle Hebel in  Bewegung setzen, dass rechtzeitig über die Betriebskosten abgerechnet wird. Erhält der Mieter nicht spätestens 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode seine Betriebskostenabrechnung, muss er eine evtl. Nachforderung des Vermieters nicht zahlen.“ 

LG
Renate
 

Ein aktuelles Urteil bezüglich der Vermieterpflichten bei Heizkostenabrechnungen

Ganz neu vom Bundesgerichtshof - Vermieter muss genau darlegen, wie er die Heizkosten berechnet hat

Das habe ich gerade auf der Seite des Deutschen Mieterbundes gefunden:


Zitat daraus:

07.02.18 - 14:53 Uhr

Vermieter muss richtige Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung der Heizkosten darlegen und beweisen

Mieter hat Recht auf Belegeinsicht inkl. der Verbrauchswerte anderer Mieter im Haus

(dmb) „Wir begrüßen, dass der Bundesgerichtshof jetzt klare und unmissverständliche Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast bei Betriebs- und Heizkostenabrechnungen aufgestellt hat“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 189/17). „Nicht der Mieter muss darlegen, warum eine Abrechnung falsch ist. Im Gegenteil: Für die richtige Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung der Betriebs- und Heizkosten auf die einzelnen Mieter trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast. Außerdem muss der Vermieter seinem Mieter immer die Einsichtnahme in alle Abrechnungsunterlagen ermöglichen, damit der die Nebenkostenabrechnung vernünftig überprüfen kann.“
Laut Heizkostenabrechnung sollte der Mieter für Heizkosten mehr als 5.000 Euro nachzahlen. Bei den Jahresabrechnungen für die Jahre 2013 und 2014 entfielen 42 bzw. 47 Prozent aller Heizkosten auf seine Wohnung. Amts- und Landgericht hatten die Auffassung vertreten, der Mieter müsse konkret darlegen, weshalb die ihm in Rechnung gestellten Heizkosten der Höhe nach nicht berechtigt seien. Das gelte auch bei außergewöhnlich hohen Heizkosten. Die Mieterforderung nach Einsicht in die Original-Rechnungsunterlagen lehnten die Gerichte mit der Begründung ab, es sei nicht nachvollziehbar, welche Vorteile sich der Mieter von einer derartigen Überprüfung erhoffe.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts auf und wies die Klage des Vermieters auf Nachzahlung ab. Danach sei es falsch, den Mieter zu verpflichten, „objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte“ vorzutragen, aus denen sich eine Unrichtigkeit der ihm in Rechnung gestellten Heizkosten ergibt. Zunächst hätte geklärt werden müssen, ob und inwieweit die von dem Vermieter vorgenommene Verbrauchserfassung, Zusammenstellung und Verteilung zuverlässig und korrekt gewesen sei. Dazu hätten ggf. auch Zeugen und Sachverständige gehört werden müssen. Außerdem erklärte der Bundesgerichtshof, der Mieter habe immer ein Recht auf Einsicht in die der Abrechnung zugrundeliegenden Belege. Er brauche auch kein besonderes Interesse an der Einsicht in die Verbrauchswerte der anderen Wohnungen. Unabhängig von der Frage, ob es Sinn macht, wenn der Mieter auf diese Art und Weise den in der Abrechnung angegebenen Gesamtverbrauchswert mit der Summe aller Verbrauchswerte der einzelnen Wohnungen vergleicht und er überprüfen kann, ob die Einzelwerte plausibel sind usw., reiche es völlig aus, wenn der Mieter mit seiner Forderung nach Belegeinsicht die Tätigkeit des Vermieters kontrollieren wolle.
Siebenkotten: „Wichtig ist auch die Klarstellung des Bundesgerichtshofs, dass der Mieter die geforderte Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung solange nicht zahlen muss, wie der Vermieter sich weigert, ihm Belegeinsicht zu gewähren.“

LG
Renate

Donnerstag, 22. Februar 2018

Die Schreiben vom Amtsgericht Plön werden von Mal zu Mal unverständlicher

Die letzten beiden ergeben keinerlei Sinn .. müssen erstmal nachfragen


 Auch wenn nun irgendwie Bewegung in unsere Klage gekommen zu sein scheint, unseren Ex-Vermieter auf Rückzahlung der in 2015 zu viel gezahlten Nebenkosten zu verklagen.

Was das Amtsgericht einem jetzt deshalb alles geschrieben hat, ist mal wieder nicht nachzuvollziehen.

 Auf unseren Antrag auf Prozesskostenhilfe, den wir ja voriges Jahr zuerst gestellt hatten, haben wir bis heute nie eine Antwort erhalten, dann aber immer wieder die Fragen, doch den Klagantrag genauer zu formulieren und solche Dinge, was wir ja auch gemacht haben.

Als die Gegenseite dann mit angeblichen Gegenforderungen kam, haben wir das alles widerlegen können und im Gegenteil bewiesen, dass wir eigentlich auch noch für die Jahre 2013 und 2014 bzw. wegen Falschzahlung der Miete im Januar 16 noch mehr einklagen könnten, nur nie getan hätten. Und dann kam ja endlich der Termin für diese Güteverhandlung und wir freuten uns.

Kurz drauf kam dann eine Kopie dieses Ex-Vermieters, der ja auch gleichzeitig Anwalt für Immobilienrecht und damit sehr raffiniert ist, er hätte wieder keine Zeit und würde um Terminverschiebung bitten.

Dabei war ein Schreiben, dass wir zu dem Termin am 13.4.18 nicht zu kommen bräuchten, weil vorher noch über unseren Prozesskostenhilfeantrag entschieden werden müsste.

Dabei haben wir einen neuen Termin am 13.4.18 aber gar nicht mitgeteilt bekommen gehabt. Muss man nicht wirklich verstehen, aber nun ja. Ich schrieb ja im letzten Post, warten wir das dann halt mal ab, ob man uns überhaupt Prozesskostenhilfe bewilligt.

Nun kam heute ein neues Schreiben.

Da steht nun drin, wir sollen einen neuen Klagantrag formulieren, der dem Umfang der bewilligten Prozesskostenhilfe entsprechen würde.

Nun ist uns bisher ja aber gar keine Prozesskostenhilfe bewilligt worden und falls doch, haben wir zumindest darüber gar keine Mitteilung erhalten und auch nicht über das, was das Gericht wohl unter dem Umfang der bewilligten Prozesskostenhilfe verstehen könnte.

Wie also sollen wir einen neuen Klagantrag formulieren und warum überhaupt, wenn wir gar nicht wissen, ob und wofür uns denn Prozesskostenhilfe bewilligt worden sein könnte.

Ursprünglich wollten wir ja nur einklagen, dass dieser Ex-Vermieter uns die laut seiner eigenen Berechnung in 2015 zuviel bezahlten Nebenkosten doch überweisen möchte.

Ob wir nun zusätzlich eventuell noch einklagen könnten, dass wir ja auch für Januar 2016 die Miete an diesen Ex-Vermieter statt an den neuen Vermieter überwiesen haben, weil der uns ja damals nicht mitgeteilt hatte, dass diese Wohnblocks hier verkauft worden sind, wissen wir genauso wenig wie, ob wir eventuell noch zusätzlich einklagen könnten, dass uns zu viel berechnete Heizkosten für 2014 und 2013 rückerstattet werden könnten, weil ja in der Zeit von Anfang 2013 bis Mitte 2014 hier laufend die Heizungsanlage ausgefallen ist und wir in beiden Jahren viel zu hohe Heizkosten gehabt haben und deshalb gegen beide Bescheide Widerspruch eingelegt haben.

Zumal der Bescheid für 2014 erst in 2016 eingengangen war und deshalb sowieso zu spät, um überhaupt rechtsgültig zu sein.

Das wäre ja schön ... weil es wären dann über 1000 Euro zu viel bezahlte Heizkosten für 2015 .. dann kämen noch ungefähr 800 Euro zu viel bezahlte Heizkosten für das Jahr 2013 dazu, die wir ja unter Vorbehalt erstmal damals überwiesen hatten ... dann kämen über 500 Euro falsch bezahlte Miete für Januar 16 dazu plus ungefähr nochmal 150 Euro weitere zu viel bezahlte Heizkosten für 2014, weil wir damals dann geschrieben haben, erstens werden wir die geforderten ca. 320 Euro Nachzahlung für Nebenkosten für 2014 nicht zahlen, weil einmal der Bescheid erst im Januar 16, also zu spät eingegangen ist und damit gar nicht mehr gültig wäre ... außerdem auch da noch immer mehr als 400 Euro zu viel Heizkosten aufgeführt wären, was auf die defekte Heizungsanlage zurückzuführen sei, die ja erst im Sommer 2014 dann endlich notdürftig repariert worden sei und außerdem wegen der Falschüberweisung der Miete für Januar 2016 wir was wiederzukriegen hätten, weil uns dieser Vermieter ja nicht mitgeteilt hätte, dass er die Häuser verkauft hätte und wir erst am 28.12.15 dann nach Falschüberweisung der Miete an ihn vom neuen Vermieter die Mitteilung erhalten hätten, dass wohl vergessen worden sei, uns über den Vermieterwechsel beziehungsweise Verkauf dieser Häuse hier zu informieren.

Außerdem hatten wir dann im Laufe der vielen Schreiberei nachgefragt, ob uns wegen der vielen Druckkosten nicht eine Schreibkostenpauschale in Höhe von 100 Euro bewilligt werden könnte.

Das wären dann überschlagen ca. 2.600 Euro plus Verzugszinsen und Kosten und so weiter, sollten wir alle diese Beträge tatsächlich wiederkriegen, weil das Gericht auf unserer Seite sein könnte.

Ob das so ist, ist allerdings fraglich.

Diese Schreiben in diesen komplett unverständlichen Amtsdeutsch sind für einen normalen Menschen ja nicht nachvollziehbar.

Wir werden also deshalb erstmal nachfragen, was das alles zu bedeuten hat und ob und in welchem Umfang uns denn nun Prozesskostenhilfe überhaupt bewilligt worden ist.

Vorher einen neuen Klagantrag zu formulieren ohne zu wissen worüber, wäre ja so gar nicht möglich.

Kopfschüttel.

LG 
Renate
 

Doch noch keine Güteverhandlung wegen überzahlter Nebenkosten 2015

Schon wieder weiter warten

Nun hatten wir uns ja darauf gefreut, dass endlich einmal verhandelt werden würde, ob wir denn nun das Geld wiederbekommen, was wir in 2015 an Nebenkosten zu viel bezahlt haben, aber weit gefehlt.

Unser Ex-Vermieter hatte ja schon vorher alles mögliche abgestritten wie z. B., dass er hier beim Verkauf der Wohnblocks zum 1.1.2016 nicht Bescheid gesagt hatte und so die Miete dann an ihn statt an den neuen Vermieter überwiesen worden war.

Er hat auch abgestrittten, dass hier in der Zeit, als er noch unser Vermieter war, über Jahre hinaus ständig die Heizung defekt war und zuletzt ja nicht nur mehr täglich, sondern oft sogar mehrmals täglich immer wieder ausgefallen ist.

Er behauptet, es gäbe keine Beschwerden, auch nicht wegen der Lärmbelästigung während der Umbauarbeiten und weil die zu diesem Vermieter gehörende Hausverwaltung grundsätzlich auf nichts reagiert hat.

Dass man die am Telefon sowieso nie erreicht hat, dass auf E-mails und Briefe nie Reaktionen kamen und wenn man in die Mietersprechstunden ging, auch danach nie was passiert ist.

Das hier alles zu erklären, wäre auch schwierig.

Ob diese Nebenkostenabrechnung nun stimmt oder auch nicht stimmt, ist für uns nicht nachvollziehbar, aber sie wies nunmal ein Plus von über 1.000 Euro aus, das uns bis heute nicht überwiesen worden ist.

Zusätzlich hatten wir ja darum gebeten, uns die falsch überwiesesene Miete für Januar 16 zurückzuzahlen, was nie passiert ist, unsere bezahlten Heizkosten für 2013 zu überprüfen und uns das Zuviel zurückzubezahlen, was die Angestellte uns hier zugesagt, aber nie getan hatte und auch wegen der Nebenkosten für 2014 eine erneute Beschwerde wegen zu hoher Heizkosten geschrieben, wo dann ja auch noch die überzahlte Miete an den alten statt den neuen Vermieter dazu kam.

Nie kam eine Antwort.

Einiges an Beweisen wie das Schreiben des neuen Vermieters, dass sie davon ausgingen, die alte Hausverwaltung hätte uns nicht über den Vermieterwechsel informiert, haben wir dem Gericht nun längst vorgelegt, aber bisher immer noch nichts.

Nun hatten wir ja gleich zu Anfang um Prozesskostenhilfe gebeten, bevor wir überhaupt klagen.

Darauf hat das Amtsgericht Plön bisher nie reagiert gehabt, sondern nur ständig alles mögliche gefragt.

Der Ex-Vermieter hatte ja zigmal um Terminverschiebung der Antworten gebeten und war auch laufend damit durchkommen .. glaube das waren alleine insgesamt 6 x, dass man dem erlaubt hatte, seine Antwort zu verschieben.

Jetzt bezüglich der Güteverhandlung hatte er nun auch wieder um Terminverschiebung gebeten, weil er angeblich auch da schon wieder keine Zeit hätte.

Uns wurde ein neuer Termin gar nicht mitgeteilt.

Statt dessen haben wir nun ein Schreiben vom Amtsgericht Plön erhalten, wo sinngemäß drinsteht, dass wir zu dem neuen Termin im April 18, der uns aber gar nicht genannt worden war, nun erstmal nicht zu kommen bräuchten, weil sie jetzt erstmal über unseren Prozesskostenhilfeantrag, den wir schon vor über einem Jahr gestellt haben, entscheiden wollen.

Das machen sie denn wohl nun irgendwann Mitte April, wenn ich das richtig verstehe.

Nun gut .. also abwarten.

Ohne Prozesskostenhilfe hätte es sowieso keinen Sinn, den Versuch zu unternehmen, dieses Geld einzuklagen.

Ich finde es nur generell schlimm, dass solche Immobilienhaie sich in Deutschland wirklich alles erlauben können.

Wir sind ja nur arme Mieter in irgendwelchen Sozialwohnblocks, die diese Menschen als Möglichkeit nutzen können, um mit dem Kauf und Weiterverkauf und dem brutalen Rausgraulen von Sozialmietern mit mehr als gemeinen Methoden (uns wurde ja damals sogar gedroht, man käme ja aus St. Pauli und wenn wir nicht freiwillig ausziehen, hätte man ja Methoden, uns dazu zu zwingen .. und als ich das gebloggt habe, ging es dann ja los zu versuchen, ums per Räumungsklage loszuwerden, weil wir ja angeblich Mietschulden hätten .. obwohl wir nie welche gehabt haben und dergleichen ... vielleicht erinnert Ihr Euch) viel Geld zu verdienen.

Reden tut die Politik zwar laufend davon, dass dem Mietwucher Einhalt geboten werden müsste, aber tun tun sie ja bis heute nichts dagegen.

Immobilienhaie dieser Art können ja bis heute mit den Menschen in Deutschland machen, was sie wollen, ohne dass ein Gesetz sie daran hindert, das zu tun.

LG
Renate

Dienstag, 20. Februar 2018

Ein paar Positionen der Linken ...

... wo die SPD über die GroKo definitiv viel zu wenig getan hat


Geht los mit dem Thema Pflegenotstand:

8.000 neue Arbeitsplätze in der Pflege sieht der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vor. Das sind umgerechnet 0,6 Stellen mehr pro Pflegeeinrichtung in Deutschland, selbst deutlich weniger als der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Wie hat es der Journalist Heribert Prantl von der "Süddeutschen" am letzten Sonntag formuliert: "Ein gut besetzter Nachtdienst auf der Krankenstation tut den Kranken gut und den Nachtschwestern und Nachtpflegern auch, aber er schadet der Kalkulation. Deshalb gibt es ihn nicht." Das muss sich ändern. Dafür steht DIE LINKE.

Die nächste Position:

 
Neue alte Große Koalition – mit Vollgas in die falsche Richtung

Die neue Regierung steht – es ist die alte. Neu sind einige Personalien, zum Beispiel Olaf Scholz für Finanzen und Horst Seehofer als Minister für Heimat, Bauen und Inneres. Davon ist nichts Gutes zu erwarten. Im Koalitionsvertrag finden sich 105 Prüfaufträge und 15 Kommissionen auf 177 Seiten – rekordverdächtig beim Vertagen und Vertrösten. Eine Bürgerversicherung, die Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen und eine armutsfeste Rente wird es nicht geben. Dafür viele kleine Einzelmaßnahmen, manchmal einen Schritt vorwärts und zwei zurück. Manchmal mit Vollgas in die falsche Richtung. - Der Koalitionsvertrag "Auf den Punkt" gebracht.


D ie neue Regierung steht – es ist die
alte. Neu sind einige Personalien, zum
Beispiel Olaf Scholz für Finanzen und
Horst Seehofer als Minister für Heimat,
Bauen und Inneres. Davon ist nichts
Gutes zu erwarten.
Im Koalitionsvertrag finden sich 105
Prüfaufträge und 15 Kommissionen auf
177 Seiten – rekordverdächtig beim
Vertagen und Vertrösten. Eine Bürger
­
versicherung, die Abschaffung der
sachgrundlosen Befristungen und eine
armutsfeste Rente wird es nicht geben.
Dafür viele kleine Einzelmaßnahmen,
manchmal einen Schritt vorwärts und
zwei zurück. Manchmal mit Vollgas in
die falsche Richtung.
n
Für Reiche gibt es immer noch
keine Vermögenssteuer, nicht einmal
eine Anhebung des Spitzensteuer­
satzes.
n
Der Solidaritätszuschlag wird
abgeschafft. Menschen mit geringem
Einkommen haben ihn allerdings
sowieso nicht zahlen müssen. So
werden die oberen Einkommen stärker
entlastet.
n
Midijobs sollen ausgeweitet werden
– das wird als Entlastung der Beschäf­
tigten dargestellt, weil sie ja weniger
Sozialabgaben zahlen müssten. Die
Arbeitgeber zahlen natürlich auch
weniger – und die Betroffenen können
sich schon auf eine Armutsrente
einstellen.
n
Es ist viel von Zusammenhalt die Rede,
aber eine Abschaffung der Hartz IV
­Sank­
tionen oder wirksamen Schritte gegen
Altersarmut sind nicht vorgesehen.
n
Wer 35 Jahre in die Rentenkasse
eingezahlt hat, soll eine Rente bekom­
men, die 10 Prozent über dem regionalen
Existenzminimum liegt. Viele – beson­
ders Frauen – kommen aber nicht auf
die 35 Beitragsjahre. Eine verbesserte
Mütterrente gibt es nur, falls das Geld
reicht.
n
Für besonders benachteiligte
Rentnerinnen und Rentner im Osten
wird ein Hilfsfonds eingerichtet:
Almosen statt Gerechtigkeit.
n
An Armut und Kinderarmut von Hartz
IV­Beziehenden ändert sich nichts,
auch die 25 Euro mehr Kindergeld
werden ihnen abgezogen.
n
Im sozialen Wohnungsbau sind
55 000 Wohnungen geplant – es fehlen
aber 5 Millionen.
n
2 Milliarden Euro gibt es auch für
das »Baukindergeld«. Damit wird
Wohneigentum von Familien gefördert
und die Umwandlung von Mietwohnun­
gen in Eigentumswohnungen bestärkt.
n
Die 8000 zusätzlichen Stellen in
der Pflege stehen einem Bedarf von
mindestens 100 000 Pflegekräften in
den Krankenhäusern und 40 000 in der
Altenpflege gegenüber.
n
11 Milliarden Euro sollen zusätzlich
»in die komplette Bildungskette« (9,5 in
dieser Wahlperiode) fließen. Darunter
3,5 Milliarden für einen »Digitalpakt«.
Das klingt gut. Aber bundesweit fehlen
nach Berechnungen der GEW knapp 58
Milliarden Euro, d.h. fast 6­mal so viel!
n
Der Rüstungsetat wird erhöht, über
einen Stopp oder eine Einschränkung
von Waffenexporten findet sich nichts.
n
Die Liste der sicheren Herkunfts­
staaten wird ausgedehnt, der Familien­
nachzug begrenzt. Eine Obergrenze von
180 000 bis 220 000 Geflüchteten pro
Jahr wird vereinbart.
n
Es soll ein Recht auf Ganztagsbetreu­
ung in Kita und Schule kommen, aber
die Kosten für den Ausbau der Einrich­
tungen finden sich nicht so recht in den
Finanzplänen.
n
Die Klimaziele 2020 werden aufgege­
ben, für 2030 werden sie angestrebt.
Es ist ja nicht so, als wäre es mit dem 
 
Klimaschutz eilig. Dafür soll die Flug­
verkehrsteuer abgeschafft werden. Aber
mehr Flugverkehr schadet der Umwelt.
Von Förderung des Bahnverkehr oder
einer Sozial­Bahn­Card liest man nichts.
Die SPD konnte sich zwar personell
durchsetzen, aber von ihren ohnehin
schwachen Forderungen kaum etwas
durchbringen. Sie fällt in Umfragen
immer weiter, auch viele Mitglieder
zweifeln am Kurs – und sie werden
noch über den Koalitionsvertrag
abstimmen. Die Union musste in ihren
Kernfeldern Wirtschaft, Finanzen und
Sicherheit keine großen Kompromisse
machen. Dafür übernimmt mit Horst
Seehofer ein Hardliner der CSU das
Innenministerium, das nun auch noch
Heimatministerium heißen soll.
Um all dem etwas entgegenzusetzen,
braucht es DIE LINKE als starke soziale
und solidarische Opposition im Parlament
und auf der Straße.

Sonntag, 18. Februar 2018

So rassistisch ist Merkel-Deutschland jetzt schon

Der Fall von Jürgens Facebook-Freunden ist offenbar kein Einzelfall


Da wird ein junger Mann aus Afrika, der seit 7 Jahren hier in Deutschland mit seiner deutschen Freundin glücklich zusammengelebt hat und sogar einen guten Job hier hat, direkt vom Standesamt aus nach Afrika abgeschoben, obwohl er als Christ in seinem Heimatland aus Glaubensgründen in Gefahr ist.

Wir waren schockiert. Jürgen hat darüber geschrieben.


Nun war ich mal googeln und stellte zu meinem Entsetzen fest. Das ist kein unglaublicher Einzelfall in Deutschland, sondern durchaus an der Tagesordnung.

Auch die Argumentation, das wäre ja eine Scheinehe, obwohl das gar nicht stimmt, ist in Merkel-Rassismus-Deutschland offensichtlich seit Jahren an der Tagesordnung.

Selbst eine Schwangerschaft hindert deutsche Behörden offensichtlich nicht, sogar den ausländischen Vater eines deutschen Kindes abzuschieben und seiner Familie wegzunehmen und einer unsicheren Zukunft auszuliefern, wenn dieser Mann aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland stammt.

Das Recht, sich seinen Lebensgefährten selbst auszusuchen, zu lieben, wenn man will oder so .. also so ein Recht scheint es für Deutsche, die sich in jemand aus dem nicht europäischen Ausland verlieben, wohl nicht mehr zu geben.

Bin schockiert.

Ich will mal mehr solcher Fälle hier verlinken und damit zum Nachdenken anregen, was unsere ach so tolle GroKo da eigentlich sonst noch alles im Laufe der Jahre verbrochen hat.

Und dann die blöden Merkel-Sprüche während der Flüchtlingskrise dazu ... dazu fällt einem doch gar nichts mehr zu ein.






 Wer mag, kann ja noch weitergoogeln.

Die Liste solche Fälle ist endlos.

LG
Renate

Freitag, 16. Februar 2018