Die letzten beiden ergeben keinerlei Sinn .. müssen erstmal nachfragen
Was das Amtsgericht einem jetzt deshalb alles geschrieben hat, ist mal wieder nicht nachzuvollziehen.
Auf unseren Antrag auf Prozesskostenhilfe, den wir ja voriges Jahr zuerst gestellt hatten, haben wir bis heute nie eine Antwort erhalten, dann aber immer wieder die Fragen, doch den Klagantrag genauer zu formulieren und solche Dinge, was wir ja auch gemacht haben.
Als die Gegenseite dann mit angeblichen Gegenforderungen kam, haben wir das alles widerlegen können und im Gegenteil bewiesen, dass wir eigentlich auch noch für die Jahre 2013 und 2014 bzw. wegen Falschzahlung der Miete im Januar 16 noch mehr einklagen könnten, nur nie getan hätten. Und dann kam ja endlich der Termin für diese Güteverhandlung und wir freuten uns.
Kurz drauf kam dann eine Kopie dieses Ex-Vermieters, der ja auch gleichzeitig Anwalt für Immobilienrecht und damit sehr raffiniert ist, er hätte wieder keine Zeit und würde um Terminverschiebung bitten.
Dabei war ein Schreiben, dass wir zu dem Termin am 13.4.18 nicht zu kommen bräuchten, weil vorher noch über unseren Prozesskostenhilfeantrag entschieden werden müsste.
Dabei haben wir einen neuen Termin am 13.4.18 aber gar nicht mitgeteilt bekommen gehabt. Muss man nicht wirklich verstehen, aber nun ja. Ich schrieb ja im letzten Post, warten wir das dann halt mal ab, ob man uns überhaupt Prozesskostenhilfe bewilligt.
Nun kam heute ein neues Schreiben.
Da steht nun drin, wir sollen einen neuen Klagantrag formulieren, der dem Umfang der bewilligten Prozesskostenhilfe entsprechen würde.
Nun ist uns bisher ja aber gar keine Prozesskostenhilfe bewilligt worden und falls doch, haben wir zumindest darüber gar keine Mitteilung erhalten und auch nicht über das, was das Gericht wohl unter dem Umfang der bewilligten Prozesskostenhilfe verstehen könnte.
Wie also sollen wir einen neuen Klagantrag formulieren und warum überhaupt, wenn wir gar nicht wissen, ob und wofür uns denn Prozesskostenhilfe bewilligt worden sein könnte.
Ursprünglich wollten wir ja nur einklagen, dass dieser Ex-Vermieter uns die laut seiner eigenen Berechnung in 2015 zuviel bezahlten Nebenkosten doch überweisen möchte.
Ob wir nun zusätzlich eventuell noch einklagen könnten, dass wir ja auch für Januar 2016 die Miete an diesen Ex-Vermieter statt an den neuen Vermieter überwiesen haben, weil der uns ja damals nicht mitgeteilt hatte, dass diese Wohnblocks hier verkauft worden sind, wissen wir genauso wenig wie, ob wir eventuell noch zusätzlich einklagen könnten, dass uns zu viel berechnete Heizkosten für 2014 und 2013 rückerstattet werden könnten, weil ja in der Zeit von Anfang 2013 bis Mitte 2014 hier laufend die Heizungsanlage ausgefallen ist und wir in beiden Jahren viel zu hohe Heizkosten gehabt haben und deshalb gegen beide Bescheide Widerspruch eingelegt haben.
Zumal der Bescheid für 2014 erst in 2016 eingengangen war und deshalb sowieso zu spät, um überhaupt rechtsgültig zu sein.
Das wäre ja schön ... weil es wären dann über 1000 Euro zu viel bezahlte Heizkosten für 2015 .. dann kämen noch ungefähr 800 Euro zu viel bezahlte Heizkosten für das Jahr 2013 dazu, die wir ja unter Vorbehalt erstmal damals überwiesen hatten ... dann kämen über 500 Euro falsch bezahlte Miete für Januar 16 dazu plus ungefähr nochmal 150 Euro weitere zu viel bezahlte Heizkosten für 2014, weil wir damals dann geschrieben haben, erstens werden wir die geforderten ca. 320 Euro Nachzahlung für Nebenkosten für 2014 nicht zahlen, weil einmal der Bescheid erst im Januar 16, also zu spät eingegangen ist und damit gar nicht mehr gültig wäre ... außerdem auch da noch immer mehr als 400 Euro zu viel Heizkosten aufgeführt wären, was auf die defekte Heizungsanlage zurückzuführen sei, die ja erst im Sommer 2014 dann endlich notdürftig repariert worden sei und außerdem wegen der Falschüberweisung der Miete für Januar 2016 wir was wiederzukriegen hätten, weil uns dieser Vermieter ja nicht mitgeteilt hätte, dass er die Häuser verkauft hätte und wir erst am 28.12.15 dann nach Falschüberweisung der Miete an ihn vom neuen Vermieter die Mitteilung erhalten hätten, dass wohl vergessen worden sei, uns über den Vermieterwechsel beziehungsweise Verkauf dieser Häuse hier zu informieren.
Außerdem hatten wir dann im Laufe der vielen Schreiberei nachgefragt, ob uns wegen der vielen Druckkosten nicht eine Schreibkostenpauschale in Höhe von 100 Euro bewilligt werden könnte.
Das wären dann überschlagen ca. 2.600 Euro plus Verzugszinsen und Kosten und so weiter, sollten wir alle diese Beträge tatsächlich wiederkriegen, weil das Gericht auf unserer Seite sein könnte.
Ob das so ist, ist allerdings fraglich.
Diese Schreiben in diesen komplett unverständlichen Amtsdeutsch sind für einen normalen Menschen ja nicht nachvollziehbar.
Wir werden also deshalb erstmal nachfragen, was das alles zu bedeuten hat und ob und in welchem Umfang uns denn nun Prozesskostenhilfe überhaupt bewilligt worden ist.
Vorher einen neuen Klagantrag zu formulieren ohne zu wissen worüber, wäre ja so gar nicht möglich.
Kopfschüttel.
LG
Renate
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen