Mittwoch, 21. August 2019

Paar Mietnebenkosten-Tipps von der Seite gegen Hartz IV

Das ist sicher für viele recht interessant

Es geht in dem Text darum, was das Jobcenter oder Sozialamt davon als Einkommen anrechnen dürfen und was nicht, wenn man Nebenkosten wiederkriegt.

Sie dürfen nämlich nicht grundsätzlich alles als Einkommen anrechnen.


 Der erste Punkt, wo man was behalten darf ist, wenn man die Nebenkosten zu einer Zeit selbst bezahlt hat, als man noch gar kein ALG II bekommen hat.

30 Euro darf man davon immer behalten, wenn man sonst gar kein anderes Einkommen hat sogar bis zu 50 Euro.

Den Rest muss man leider angeben, das wird dann als Einkommen angerechnet.

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Wenn das Jobcenter die Nebenkosten voll trägt, muss man leider auch alles dort angeben.

Oft ist es aber so, dass man einen Teil selbst bezahlen muss. Das geht dann ja vom Regelsatz ab und diesen Teil darf man behalten. Hier ist also rechnen angesagt.
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Auch Aufstocker, die Teile der Kosten selbst bezahlen, dürfen diesen Teil behalten.
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Gehören die Kosten für Warmwasser zu den Mietkosten, dürfen 18 % der Heizkosten auch von dem Erstattungsbetrag behalten werden.

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Genauer erklärt wird das im Link oben, also bei Interesse, schaut da mal rein.

LG
Renate

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