Heutige Post vom Landessozialgericht Schleswig-Holstein
Also noch ist nichts Weltbewegendes zu berichten. Meine Beschwerde bezüglich der Gewährung vom einstweiligem Rechtsschutz ist beim Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht in Schleswig eingegangen und hat nun ein Aktenzeichen.
Diese Beschwerde habe ich eingelegt, damit dem Jobcenter für die Dauer des Gesamtverfahrens nicht erlaubt wird, statt meiner für mich Rente einzureichen, was die Jobcenter, wenn man es selbst nicht tut, nämlich sonst regelmäßig machen.
LG
Renate
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