Freitag, 26. August 2016

Jetzt muss man schon klagen, um bei einer Heirat zusammenziehen zu dürfen

Sie haben schließlich gewonnen, aber da fasst man sich an den Kopf !!!


Es geht um ein junges Paar mit Hartz-IV-Bezug, die nun zusammenziehen wollten, weil sie vor hatten zu heiraten. Aufgebot war schon bestellt, wenn ich aus dem Amtsdeutsch so richtig rauslese.

Ich lese aus dem sehr kompliziert formulierten Text auch nach mehrmals durchlesen raus, sie haben Recht bekommen und dürfen sich eine klar angemessene gemeinsame Wohnung suchen.

Wenn ich das richtig verstehe, war einer der beiden oder beide junge Leute wohl noch unter 25, wo man ja sonst nicht von zu Hause ausziehen darf, obwohl man schon seit immerhin 7 Jahren !!!!! eigentlich volljährig ist. Auch das habe ich bisher noch nie nachvollziehen können.

Nun ja ... ich lese da raus, sie haben gewonnen, aber erst nach Klage bis in die zweite Instanz vorm Landessozialgericht Schleswig.

Es ist da entschieden worden, es sei ein nachvollziehbarer plausibler Grund zusammenzuziehen und deshalb eine andere Wohnung zu brauchen, wenn man heiraten will.

Tja ... also ich fass mich da an den Kopf .. aber das ist Deutschland mit seinen Gesetzen, wovon es ja noch mehr gibt, die kein Mensch mehr verstehen kann.

Hier geht es zum Link:

https://sozialberatung-kiel.de/2016/08/21/sh-lsg-zu-erforderlichkeit-eines-umzuges-nach-%c2%a7-22-abs-4-satz-2-sgb-ii/ 

LG
Renate

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