Meine Beschwerde beim Landessozialgericht war erfolgreich - juhu !!!!
Also .. ich habe ja vom Sozialgericht Kiel die Möglichkeit bekommen, gegen deren Bescheid Beschwerde beim Landessozialgericht Schleswig-Holstein in Schleswig einzureichen.Das habe ich ja gemacht und diese Beschwerde hatte auch Erfolg.
Was ich bisher nicht wusste ist folgendes:
Das Jobcenter hat am 28. Juli 16 bereits versucht, statt mir selbst für mich Zwangsrente zu beantragen.
Das wurde aber vom Landessozialgericht Schleswig-Holstein in Schleswig per Beschluss verhindert.
Die Begründung ist folgende. Ein Widerspruch hat zwar momentan noch wegen des letzten Urteils des Bundessozialgerichts keine aufschiebende Wirkung mehr, aber sie sagen, wenn ich jetzt schon Rente bekäme, weil das Jobcenter damit Erfolg hätte, dann wäre das schwierig, sowas im Nachhinein wieder rückgängig zu machen, falls ich denn in der Hauptverhandlung bezüglich meiner Zwangsverrentung doch gewinnen sollte.
Deshalb darf nun das Jobcenter für mich noch nicht einfach Zwangsrente beantragen. Auch ein Vertreter der Rentenversicherungsanstalt Berlin wurde als Beisitzer dazu geholt. Die Rentenversicherungsanstalt weiß also nun Bescheid, dass das Jobcenter Plön dazu auch noch gar kein Recht hat.
Ich habe jetzt also Zeit in Ruhe abzuwarten, wie das Sozialgericht meine Klage behandeln wird. Und die kann ich durch sämtliche Instanzen ziehen, vermute ich.
Der Beschluss vom Landessozialgerichts gegen das Jobcenter ist übrigens unanfechtbar.
Freu !!!!
LG
Renate
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